Stau bei Autobahnausfahrt. Standstreifen oder rechte Spur?
Moinsen,
Ich hätte Mal eine Frage:
Wie verhält man sich richtig bei Stau bei der Ausfahrt?
Viele Reihen sich dann auf dem Standstreifen schon für die Ausfahrt ein so dass dort schon mehrere hundert Meter Stau sind.
Ist das so richtig?
Oder soll/muss man auf der rechten Spur bleiben und dort eventuell Stau verursachen?
Oder weiterfahren und erst bei der regulären Ausfahrt rüberlenken?
Kennst jemand hier die Gesetzeslage?
Beste Antwort im Thema
Der dumme Spruch war gar nicht so dumm.
149 Antworten
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 27. Juni 2019 um 13:29:51 Uhr:
Zitat:
@Ostelch [url=https://www.motor-talk.de/.../...hnausfahrt-standstreifen-oder-rechte- Wenn der Gesetzgeber so schlau gewesen wäre, wie die Schwarmintelligenz in der Schlange auf dem Standstreifen, hätte er es genauso geregelt.
Ja nee klar - sorry aber wer an diesen Grundsatz glaubt, der glaubt auch dass ein Linienschiff Linien schifft.
Wer glaubt, dass ich das ernst gemeint habe .... 😉
Grüße vom Ostelch
Also wenn ich auf der rechten Spur im Stau stehe und die meinetwegen 1Km entfernte Ausfahrt in Sichtweite ist, fahre ich, dem gesunden Menschenverstand folgend, auf der Standspur nach vorne. Kann ja sein, dass viele nicht die Courage dazu haben. Die sollen dann gerne im Stau stehenbleiben. Entlastet ja auch die Ausweichstrecke
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 27. Juni 2019 um 16:33:12 Uhr:
Also wenn ich auf der rechten Spur im Stau stehe und die meinetwegen 1Km entfernte Ausfahrt in Sichtweite ist, fahre ich, dem gesunden Menschenverstand folgend, auf der Standspur nach vorne. Kann ja sein, dass viele nicht die Courage dazu haben. Die sollen dann gerne im Stau stehenbleiben. Entlastet ja auch die Ausweichstrecke
Wie die Ausweichstrecke entlastet wird, wenn du sie durch die Nutzung der Standspur noch eher erreichst, weiß ich nicht. Ich hoffe nur, du eröffnest hier kein "Aufreger"-Thema falls die Rennleitung mal die Courage haben sollte, der StVO folgend deine Umsetzung des gesunden Menschenverstands mit 75€ und einem Flenspunkt zu "belohnen".
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@querys schrieb am 26. Juni 2019 um 11:22:31 Uhr:
Wenn die Abfahrt voll ist, muss man eigentlich zur nächsten Abfahrt weiterfahren.
Ich persönlich würde auch NIEMALS auf einer Fahrspur anhalten, wenn niemand vor mir ist und mich zum Anhalten zwingt.Bei mir gibt es so eine Ausfahrt, wo die A3 frei ist und die Ausfahrt komplett zugestaut ist.
Sorry aber das gibt's hier im Rhein Ruhr Gebiet überall und ist ganz normal praktiziertes Verhalten. Besonders im Berufsverkehr absolut notwendig. Da das Gesetz dazu einfach Schwachsinn ist. Sogar die Polizei wartet brav mit auf dem Standstreifen. Ist so, bleibt hoffentlich so und keiner hat ein Problem damit. Wenn man sieht dass der Stau von der Ausfahrt in die Autobahn reicht, rüber auf den Standstreifen in die Schlange stellen und gut is.
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Der TE hatte ja mal ursprünglich nach der Gesetzeslage in dieser Situation gefragt. 😉 Die lässt dieses Verhalten nicht zu. Den Rest muss jeder selbst entscheiden.
Grüße vom Ostelch
Die Frage ist, ob das Gesetz es zulässt, auf der rechten Spur stehen zu bleiben oder sehr stark abzubremsen, nur weil die Ausfahrt voll ist. Im Sinne der STVO verhält man sich so, dass man dann halt sagt "Pech gehabt" und dann weiterfährt.
Von einem Fahrzeug auf dem Standstreifen geht schon ein hohes Gefährdungspotential aus, von einem (fast) stehendem auf der rechten Spur aber noch mehr.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 27. Juni 2019 um 16:33:12 Uhr:
Also wenn ich auf der rechten Spur im Stau stehe und die meinetwegen 1Km entfernte Ausfahrt in Sichtweite ist, fahre ich, dem gesunden Menschenverstand folgend, auf der Standspur nach vorne. Kann ja sein, dass viele nicht die Courage dazu haben. Die sollen dann gerne im Stau stehenbleiben. Entlastet ja auch die Ausweichstrecke
Aber bitte nur mit 130km/h......
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 27. Juni 2019 um 16:33:12 Uhr:
Also wenn ich auf der rechten Spur im Stau stehe und die meinetwegen 1Km entfernte Ausfahrt in Sichtweite ist, fahre ich, dem gesunden Menschenverstand folgend, auf der Standspur nach vorne. Kann ja sein, dass viele nicht die Courage dazu haben. Die sollen dann gerne im Stau stehenbleiben. Entlastet ja auch die Ausweichstrecke
Nur sind dann meistens genau solche Fahrer diejenigen, die auf der Standspur ohne Rücksicht fahren und anderen, die auf die reguläre Ausfahrt wollen, die Vorfahrt nehmen.
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 28. Juni 2019 um 11:19:14 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 27. Juni 2019 um 16:33:12 Uhr:
Also wenn ich auf der rechten Spur im Stau stehe und die meinetwegen 1Km entfernte Ausfahrt in Sichtweite ist, fahre ich, dem gesunden Menschenverstand folgend, auf der Standspur nach vorne. Kann ja sein, dass viele nicht die Courage dazu haben. Die sollen dann gerne im Stau stehenbleiben. Entlastet ja auch die AusweichstreckeNur sind dann meistens genau solche Fahrer diejenigen, die auf der Standspur ohne Rücksicht fahren und anderen, die auf die reguläre Ausfahrt wollen, die Vorfahrt nehmen.
Glaub mir, das geht auch ohne jemandem die Vorfahrt zu nehmen. Hinzu kommt, dass der „reguläre“ Ausfahrtbenutzer sich trotz seines regulären Verhaltens vergewissern muss, dass sich von rechts hinten kein Fahrzeug nähert. Und erzwingen darf er seine Vorfahrt natürlich auch nicht.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 28. Juni 2019 um 11:50:36 Uhr:
Glaub mir, das geht auch ohne jemandem die Vorfahrt zu nehmen. Hinzu kommt, dass der „reguläre“ Ausfahrtbenutzer sich trotz seines regulären Verhaltens vergewissern muss, dass sich von rechts hinten kein Fahrzeug nähert. Und erzwingen darf er seine Vorfahrt natürlich auch nicht.
Diese "Hinzu kommt"-Anhänge mit ihrem belehrenden Inhalt mag ich besonders. Man selbst fährt nach Privat-StVO und reklamiert dafür den gesunden Menschenverstand. Die anderen aber haben sich gefälligst streng an der StVO zu orientieren. Wieso soll ich beim Wechsel auf eine Ausfahrt damit rechnen müssen, dass jemand von hinten grob vorschriftswidrig auf der Standspur angefahren kommt? Soll der regulär Abfahrende sicherheitshalber mal anhalten und sich notfalls bei schlechter Sicht einweisen lassen, damit der mit dem gesunden Menschenverstand nicht in Gefahr kommt? Wenn dann auch noch von "Erzingen der Vorfahrt" die Rede ist, wenn es um vorschriftsgemäßes Verhalten geht, bekomme ich Zweifel, dass hier der gesunde Menschenverstand im Spiel ist. Da wird wohl eher umgekehrt ein Schuh draus. Der Standspurfahrer hat überhaupt kein Vorrecht, schon gar keine Vorfahrt. Der darf froh sein, wenn er nicht zahlen muss.
Ich will hier nicht den Regelpapst geben. Jeder macht mal was, was eigentlich verboten ist. So zu tun, als sei der Verkehrsverstoß die Regel, nach der sich die anderen zu richten haben, ist dann doch des Guten zu viel.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
Zitat:
@Amen schrieb am 26. Juni 2019 um 16:30:04 Uhr:
Zitat:
Wenn die Abfahrt voll ist, muss man eigentlich zur nächsten Abfahrt weiterfahren.
Ich persönlich würde auch NIEMALS auf einer Fahrspur anhalten, wenn niemand vor mir ist und mich zum Anhalten zwingt..Worauf gründet sich diese interessante Sichtweise?
was ist daran "interessante Sichtweise"?
- Der Standstreifen ist nur im Pannenfall zu benutzen, also fahre ich da nicht.
- Auf der rechten Spur anhalten, ist mir zu gefährlich, wenn der Verkehr auf der Autobahn normal fließt.
- Wenn vor mir einer auf eine Fahrspur anhält, halte ich logischerweise auch an, ich kann dem ja nicht hinten reinsemmeln
- Wenn die Ausfahrt voll ist und keine Lücke, wo ich reinfahren kann, fahre ich zur nächsten Ausfahrt und entweder über die Landstraße zurück oder wende und fahre auf der Gegenseite der Autobahn zur vorherigen Ausfahrt.
Selbstverständlich ist jemand vor Dir, nämich derjenige, der der letzte in der Abfahrt ist. Du blinkst rechts und wartest auf der rechten Spur um, sobald es voran geht, ebenfalls auf die Abfahrt zu fahren. In einer solchen Situation fliesst der Verkehr auf der rechten Spur i.d.R. auch nicht "normal".
Es gibt absolut keinen Grund, eine vollgestaute Abfahrt nicht zu benutzen.
Zitat:
@Amen schrieb am 28. Juni 2019 um 12:34:23 Uhr:
Selbstverständlich ist jemand vor Dir, nämich derjenige, der der letzte in der Abfahrt ist. Du blinkst rechts und wartest auf der rechten Spur um, sobald es voran geht, ebenfalls auf die Abfahrt zu fahren. In einer solchen Situation fliesst der Verkehr auf der rechten Spur i.d.R. auch nicht "normal".Es gibt absolut keinen Grund, eine vollgestaute Abfahrt nicht zu benutzen.
Hier geht es ganz konkret um eine LEERE Autobahn und eine VOLLE Ausfahrt.
Gibt es hier öfter, wenn sich der Feierabendverkehr auf die einzige Ausfahrt der nächsten 12km konzentriert.
Entweder stelle ich meinen Wagen dann auf die Standspur, um doch abzufahren und mir 24km Umweg zu ersparen oder ich fahre weiter. Aber auf der rechten Spur anzuhalten, wenn der LKW von hinten mit 89km/h anbraust, ist für mich keine Alternative.
Ich spreche hier ganz konkret von der Abfahrt Lohmar Nord. Ab 16:30 - 18:00 ist es hier regelmäßig bis auf die Autobahn A3 zugestaut (kann man auch bei google maps in der Zeitschiene gut sehen)
Weiter nach Köln ist frei und 120km/h (ok im Moment 80 wegen der Bauarbeiten am Rastplatz).
A8 Kreuz München West auf die A99 ebenso jeden morgen das gleiche Spiel. Staut sich jeden morgen auf dem Ausfädelungsstreifen bis zum Standstreifen. Ist ein unlimitierter Abschnitt und leider nur noch 2 Spurig. Wenn da dann plötzlich einer auf dem Rechten Fahrstreifen stehen bleibt und andere zum Wechsel auf die linke Fahrspur zwingt, kann das schon lustig werden.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. Juni 2019 um 12:10:07 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 28. Juni 2019 um 11:50:36 Uhr:
Glaub mir, das geht auch ohne jemandem die Vorfahrt zu nehmen. Hinzu kommt, dass der „reguläre“ Ausfahrtbenutzer sich trotz seines regulären Verhaltens vergewissern muss, dass sich von rechts hinten kein Fahrzeug nähert. Und erzwingen darf er seine Vorfahrt natürlich auch nicht.
Diese "Hinzu kommt"-Anhänge mit ihrem belehrenden Inhalt mag ich besonders. Man selbst fährt nach Privat-StVO und reklamiert dafür den gesunden Menschenverstand. Die anderen aber haben sich gefälligst streng an der StVO zu orientieren. Wieso soll ich beim Wechsel auf eine Ausfahrt damit rechnen müssen, dass jemand von hinten grob vorschriftswidrig auf der Standspur angefahren kommt? Soll der regulär Abfahrende sicherheitshalber mal anhalten und sich notfalls bei schlechter Sicht einweisen lassen, damit der mit dem gesunden Menschenverstand nicht in Gefahr kommt? Wenn dann auch noch von "Erzingen der Vorfahrt" die Rede ist, wenn es um vorschriftsgemäßes Verhalten geht, bekomme ich Zweifel, dass hier der gesunde Menschenverstand im Spiel ist. Da wird wohl eher umgekehrt ein Schuh draus. Der Standspurfahrer hat überhaupt kein Vorrecht, schon gar keine Vorfahrt. Der darf froh sein, wenn er nicht zahlen muss.
Ich will hier nicht den Regelpapst geben. Jeder macht mal was, was eigentlich verboten ist. So zu tun, als sei der Verkehrsverstoß die Regel, nach der sich die anderen zu richten haben, ist dann doch des Guten zu viel.
Grüße vom Ostelch
Ich gebe gerne zu, dass ich, soweit es geht, nach meiner eigenen Maxime lebe, die da lautet: Solange mein Verhalten nicht zu Lasten anderer geht, sind mir Vorschriften relativ egal. Es lebt sich prima so. Mal ein Beispiel: In Stuttgart direkt an der Königstraße gegenüber dem Bahnhof gibt es eine Tiefgarage die ich regelmäßig benutze. Man fährt rein und unmittelbar nach der Schranke sind links immer Plätze frei, die wegen ihrer unmittelbaren Nähe zum Ausgang zur Königstrasse auch sehr attraktiv sind. Leider sind diese Parkplätze eigentlich nur zu erreichen, wenn man die ganze Garage durchfährt. Die Zufahrt von der Einfahrt aus ist durch ein „Durchfahrt verboten“ Schild untersagt. Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder ich fahre durch die ganze (große) Garage, oder ich mache einen kurzen Schwenk nach links (unter ignorieren des Durchfahrtverbots), und kann nach 10 Metern bequem parken. Was würdest du tun?
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 28. Juni 2019 um 15:26:52 Uhr:
Ich gebe gerne zu, dass ich, soweit es geht, nach meiner eigenen Maxime lebe, die da lautet: Solange mein Verhalten nicht zu Lasten anderer geht, sind mir Vorschriften relativ egal. Es lebt sich prima so. Mal ein Beispiel: In Stuttgart direkt an der Königstraße gegenüber dem Bahnhof gibt es eine Tiefgarage die ich regelmäßig benutze. Man fährt rein und unmittelbar nach der Schranke sind links immer Plätze frei, die wegen ihrer unmittelbaren Nähe zum Ausgang zur Königstrasse auch sehr attraktiv sind. Leider sind diese Parkplätze eigentlich nur zu erreichen, wenn man die ganze Garage durchfährt. Die Zufahrt von der Einfahrt aus ist durch ein „Durchfahrt verboten“ Schild untersagt. Ich habe jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder ich fahre durch die ganze (große) Garage, oder ich mache einen kurzen Schwenk nach links (unter ignorieren des Durchfahrtverbots), und kann nach 10 Metern bequem parken. Was würdest du tun?
Mach dort, was du willst. Auch ohne meine Absolution. Ich werde erst unleidlich, wenn jetzt jemand so entgegen der Beschilderung fährt und dann von anderen erwartet, erhöhte Rücksicht auf ihn zu nehmen á la "man darf sich die Vorfahrt nicht erzwingen".
Grüße vom Ostelch