Stau bei Autobahnausfahrt. Standstreifen oder rechte Spur?
Moinsen,
Ich hätte Mal eine Frage:
Wie verhält man sich richtig bei Stau bei der Ausfahrt?
Viele Reihen sich dann auf dem Standstreifen schon für die Ausfahrt ein so dass dort schon mehrere hundert Meter Stau sind.
Ist das so richtig?
Oder soll/muss man auf der rechten Spur bleiben und dort eventuell Stau verursachen?
Oder weiterfahren und erst bei der regulären Ausfahrt rüberlenken?
Kennst jemand hier die Gesetzeslage?
Beste Antwort im Thema
Der dumme Spruch war gar nicht so dumm.
149 Antworten
Befahren des Standstreifens ist unzulässig, auch wenn man "nur die Abfahrt nehmen" möchte.
Ich denke aber, dass niemand ein langes Gesicht macht, wenn man wirklich nur ca. 2-3 Wagenlängen auf dem Standstreifen bis zur Abfahrt fährt. Sieht natürlich anders aus, wenn auch auf der Abfahrt schon Stau ist - dann sollte man den Standstreifen genau respektieren.
Zitat:
@Ycon1 schrieb am 28. Juni 2019 um 15:47:12 Uhr:
Befahren des Standstreifens ist unzulässig, auch wenn man "nur die Abfahrt nehmen" möchte.Ich denke aber, dass niemand ein langes Gesicht macht, wenn man wirklich nur ca. 2-3 Wagenlängen auf dem Standstreifen bis zur Abfahrt fährt. Sieht natürlich anders aus, wenn auch auf der Abfahrt schon Stau ist - dann sollte man den Standstreifen genau respektieren.
So wird es sein. Aber wo würden jetzt die nutzer des gesunden Menschenverstands denn nun die Grenze setzen, wo auch nach ihrer persönlichen Einschätzung der Standstreifens nicht mehr als verlängerter Ausfädelungsstreifen genutzt werden sollte? 5 Wagenlängen? 100m? 500m? 1 km?
Grüße vom Ostelch
... logischerweise bei der vorherigen BAB-Auffahrt. 🙂
So wie hier alle schön brav nicht die Standspur bei einem Stau in der Abfahrt benutzen und zur nächsten Abfahrt weiter fahren, hält auch jeder am Ende der Beschleunigungsspur an, weil er nicht auf die Überfüllte Autobahn kommt.
Selbst bei einem Stau auf der Autobahn bleib ich nicht freiwillig auf der rechten Spur stehen. Niemals.
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Zitat:
@Zoker schrieb am 28. Juni 2019 um 16:15:24 Uhr:
Selbst bei einem Stau auf der Autobahn bleib ich nicht freiwillig auf der rechten Spur stehen. Niemals.
D.h. du fährst zur Not auch mal 12km auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt, wenn auf der Fahrbahn Stau ist?
Ich habe es leider schon sehr oft erleben müssen, dass auf dem Standstreifen etliche 100m gefahren wird, dann aber dummerweise tatsächlich ein Pannenfahrzeug dort steht. Da krieg ich dann das Kotzen, wenn dann die ganze Kolonne meint, vor mir zurück auf die Fahrbahn wechseln zu dürfen oder sich zumindest den Vorrang erzwingen. Und dann gibt es - wie bereits angesprochen wurde - diejenigen, die sich an die StVO halten und nicht damit rechnen, dass von der Standspur jemand angedonnert kommt. Gab ja auch schon schöne Unfälle, bei denen auch Unbeteiligte zu Schaden kamen. Kann man sich nicht einfach an die Regeln halten? Das schnellere Vorankommen führt auf Dauer nunmal im Schnitt zum langsameren Vorankommen. Insbesondere auch für Unfallunbeteiligte aufgrund eines neuen Staus.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. Juni 2019 um 15:54:05 Uhr:
Zitat:
@Ycon1 schrieb am 28. Juni 2019 um 15:47:12 Uhr:
Befahren des Standstreifens ist unzulässig, auch wenn man "nur die Abfahrt nehmen" möchte.Ich denke aber, dass niemand ein langes Gesicht macht, wenn man wirklich nur ca. 2-3 Wagenlängen auf dem Standstreifen bis zur Abfahrt fährt. Sieht natürlich anders aus, wenn auch auf der Abfahrt schon Stau ist - dann sollte man den Standstreifen genau respektieren.
So wird es sein. Aber wo würden jetzt die nutzer des gesunden Menschenverstands denn nun die Grenze setzen, wo auch nach ihrer persönlichen Einschätzung der Standstreifens nicht mehr als verlängerter Ausfädelungsstreifen genutzt werden sollte? 5 Wagenlängen? 100m? 500m? 1 km?
Grüße vom Ostelch
Das kann man ja nicht an der Entfernung festmachen. Entscheidend ist doch, ob man die Strecke bis zur Ausfahrt einsehen kann. Und wenn dies der Fall ist und vor mir 200 Fahrzeuge stehen, die keine Anstalten machen, die Autobahn zu verlassen, warum um alles in der Welt soll ich dann nicht auf der Standspur nach vorne fahren? Vorschrift hin oder her, das tut schließlich niemandem weh. Es kommt ja auch niemand auf die Idee z. Bsp. ein Kleinstauto, das mit der für solche Fahrzeuge maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h auf der Landstraße vor einem her fährt, nicht zu überholen, nur weil hierzu eine durchgezogene Linie überfahren werden muss. Laut Vorschrift darf ich das nicht, aber selbst du wirst dich hier über diese hinwegsetzen. Wo ziehst du hier die Grenze? Ich nehme mal die Antwort vorweg: Die Grenze zieht mein bester Freund: Der gesunde Menschenverstand.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. Juni 2019 um 12:10:07 Uhr:
Ich will hier nicht den Regelpapst geben.
Nix für Ungut - aber nix anderes machst Du hier in (fast) jedem Beitrag.
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 28. Juni 2019 um 16:51:02 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. Juni 2019 um 12:10:07 Uhr:
Ich will hier nicht den Regelpapst geben.
Nix für Ungut - aber nix anderes machst Du hier in (fast) jedem Beitrag.
Und das ist gut so. Denn wenn es für die mit dem gesunden Menschenverstand ernst wird müssen sich die anderen ja penibel an die Regeln halten. Dazu müssen wir sie kennen. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 28. Juni 2019 um 17:36:15 Uhr:
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 28. Juni 2019 um 16:51:02 Uhr:
Nix für Ungut - aber nix anderes machst Du hier in (fast) jedem Beitrag.
Und das ist gut so. Denn wenn es für die mit dem gesunden Menschenverstand ernst wird müssen sich die anderen ja penibel an die Regeln halten. Dazu müssen wir sie kennen. 😉
Grüße vom Ostelch
Ich erlaube mir, deine Spitze zu erwidern und empfehle als Abendlektüre „Der Untertan“ von Heinrich Mann. Hat mich im Rahmen des Deutsch-Leistungskurses geprägt.😉
Edit: Ich würde trotzdem gern mal ein Bier mit dir trinken
Wikipedia meint zum "gesunden Menschenverstand" u. a. das hier:
Oft wird „gesunder Menschenverstand“ als Phrase missbraucht. Die Unart, sich fälschlich auf ihn zu berufen, hat stark zu seiner Abwertung beigetragen.
Der Begriff enthält viele fundamentale Widersprüche: Er bezeichnet sowohl eine Fähigkeit als auch ein Wissen, fungiert als Wahrheitssinn, ist aber auch leicht fehlbar, gilt mal als kritisch, mal als konservativ, stellt ein wichtiges Vorverständnis dar, neigt aber auch zum Vorurteil. Ein Gewinn ist sein Gebrauch vor allem dort, wo er sich auskennt.
So. Nicht 8 Seiten gelesen, aber falls es noch um die Ausgangsfrage geht: Mir stellt sich das Problem selten:
Kenne ich die Stelle und das Problem vermeide ich es.
Kenne ich die Stelle nicht kann ich eher nicht mit Sicherheit erkennen, warum auf der Standspur eine Fahrzeugschlange steht und werde mich sicher nicht in der Hoffnung hinten anstellen, der Stau betrifft mich.
Sobald das klar erkennbar ist ist bei solchen Gelegenheiten in der Regel auf allen Spuren genug Verkehr um sich deutlich mit Absicht zum Einordnen abzubremsen und vorsichtig "Rückendeckung" zu sammeln bis zum Beginn der Abfahrt bzw. bei freundlicher Lücke auch etwas davor.
Die Abfahrt zu passieren und zu hoffen, die nächste Abfahrt problemlos und mit wenig bis ohne Zeitverlust zu nehmen ist nach meinen Erfahrungen eher wenig erfolgversprechend, zumal ohne Ortskenntnis...
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 28. Juni 2019 um 17:46:40 Uhr:
Ich erlaube mir, deine Spitze zu erwidern und empfehle als Abendlektüre „Der Untertan“ von Heinrich Mann. Hat mich im Rahmen des Deutsch-Leistungskurses geprägt.😉Edit: Ich würde trotzdem gern mal ein Bier mit dir trinken
Ein paar müssen hier doch gegenhalten. Sonst wären wir schon alle in der Harmoniesauce ertrunken. Da gebe ich auch gern mal den "Untertan"😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 28. Juni 2019 um 16:24:57 Uhr:
Zitat:
@Zoker schrieb am 28. Juni 2019 um 16:15:24 Uhr:
Selbst bei einem Stau auf der Autobahn bleib ich nicht freiwillig auf der rechten Spur stehen. Niemals.D.h. du fährst zur Not auch mal 12km auf dem Standstreifen bis zur nächsten Ausfahrt, wenn auf der Fahrbahn Stau ist?
Nein, dann steh ich auf der linken Spur.
Und das (vermutlich) mit ausreichend Abstand zum Vordermann und ständigem Blick in den Rückspiegel.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. Juni 2019 um 20:00:56 Uhr:
Sollen ja sogar schon Autofahrer von der Polizei aufgefordert worden sein, sich dem Verkehrsfluss anzupassen, obwohl die Geschwindigkeit überschritten wurde.
Einer solchen ungesetzlichen Aufforderung muß aber kein Kraftfahrer Folge leisten.