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TÜV Plakette rückwirkend erteilt - rechtens?

Themenstarteram 25. August 2008 um 12:40

Wenn man sein Fahrzeug erst später als nach zwei Jahren zum TÜV bringt, z.B. nach 2,5 Jahren wird die Plakette „rückdatiert“.

Eigentlich bringe ich ein Fahrzeug zum TÜV, damit die Verkehrssicherheit festgestellt wird. Die Plakette wird bei Einhaltung des 2-jährigen Rhythmus für weitere 2 Jahre erteilt. Überziehe ich jedoch die 2 Jahre um 1/2 Jahr, so bekomme ich die neue Plakette nur für 1,5 Jahre. So ist es jetzt einem Bekannten widerfahren.

 

Der Sachverhalt der Feststellung der Verkehrssicherheit ändert sich jedoch nicht und somit dürfte die Plakette nicht für einen kürzeren Zeitraum vergeben werden. Meines Erachtens nach müsste die Plakette auch dann für 2 Jahre erteilt werden.

 

Weiss jemand, auf welcher Rechtsgrundlage dies basiert? Gibt es eventuell schon Gerichtsurteile, auf die man sich beziehen kann?

 

Beste Antwort im Thema

Die Regelung des "Rückdatierens" ist vor wenigen Jahren getroffen worden um die Überzieher, die sich jedesmal 2 oder wie du 6 Monate einsparen wollen zu ärgern.

 

Wo und welches Gesetz weiß ich  leider nicht. Hab es mal in der Zeitung gelesen

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Die Regelung des "Rückdatierens" ist vor wenigen Jahren getroffen worden um die Überzieher, die sich jedesmal 2 oder wie du 6 Monate einsparen wollen zu ärgern.

 

Wo und welches Gesetz weiß ich  leider nicht. Hab es mal in der Zeitung gelesen

Steht in der Anlage 8 StVZO unter 2.3: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php

Gruß

Berni

Ist schon seit einigen jahren so, da sich auf diese weise nicht wenige autobesitzer ein paar Tage/Wochen/Monate erschlichen haben, indem sie einfach die eigentliche frist verstreichen lassen haben und dann erst deutlich später zum TÜV sind.

am 25. August 2008 um 13:02

Man kann das Rückdatieren aber insoweit umgehen, in dem man die Prüfung 2 mal zeitgleich durchführt. Einziger Nachteil, die Gebühren werden auch 2 mal berechnet.

am 25. August 2008 um 15:45

in dem falle würde ich die zeitgleiche prüfung 1,5 jahre später ansetzten...

aber mal ehrlich: die rückdatierung macht sinn. sonst würde wohl jeder später als nötig zum TÜV fahren. Ich behaupte damit übrigens nicht, dass die autos nach 2 jahren immer mängel aufweisen und deshalb eine besichtung alle 2 jahre nötig ist bei neueren autos.

Andere möglichkeit es zu umgehen ist, wenn man das auto auch wirklich das halbe jahr abgemeldet hatte und dann neu zulässt. spart aber nichts!

am 25. August 2008 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Der Sachverhalt der Feststellung der Verkehrssicherheit ändert sich jedoch nicht und somit dürfte die Plakette nicht für einen kürzeren Zeitraum vergeben werden. Meines Erachtens nach müsste die Plakette auch dann für 2 Jahre erteilt werden.

Du sagst es doch selbst. Wenn du 3 Monate später zum TÜV gehst und die Plakette wird dann für die folgenden 21 Monate erteilt, hast du doch 2 Jahre zusammen.

Das ist doch Sinn und Zweck der Prüfplakette. Du hast 2 Jahre TÜV und keine paar Monate länger. Ich weiß nicht wo das Problem liegt alle 2 Jahre zum TÜV zu gehen und fristgerecht den Stempel abzuholen. Was bringt es denn länger zu warten, außer eben, dass man am Ende vielleicht ein paar Monate gespart hat! Abgesehen von den Folgen, die es versicherungsrechtlich haben kann, wenn man einen Unfall baut mit einem Auto, dass den TÜV-Termin weit überschritten hat. Da kann sich die Versicherung nämlich schadlos halten (sprich die Zahlung verweigern).

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

in dem falle würde ich die zeitgleiche prüfung 1,5 jahre später ansetzten...

aber mal ehrlich: die rückdatierung macht sinn. sonst würde wohl jeder später als nötig zum TÜV fahren. Ich behaupte damit übrigens nicht, dass die autos nach 2 jahren immer mängel aufweisen und deshalb eine besichtung alle 2 jahre nötig ist bei neueren autos.

Andere möglichkeit es zu umgehen ist, wenn man das auto auch wirklich das halbe jahr abgemeldet hatte und dann neu zulässt. spart aber nichts!

Das war offenbar auch die Denkweise des Gesetzgebers.

Wer rechtswidrig die Fristen der HU überschreitet, soll nicht auch noch einen Vorteil daraus ziehen können.

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Wer rechtswidrig die Fristen der HU überschreitet, soll nicht auch noch einen Vorteil daraus ziehen können.

Genauso, und das finde ich auch richtig.

 

Zitat:

Original geschrieben von ConvoyBuddy

Wer rechtswidrig die Fristen der HU überschreitet, soll nicht auch noch einen Vorteil daraus ziehen können.

Richtig. Ich mein, ich muss ja zugeben, dass ich die Fristen auch nicht ganz so genau genommen haben, v.a. nachdem in den ersten 3 Monaten im Falle der Erwischtwerdens gerade mal 10 DM Strafe fällig wurden... Nun sage ich mir "ich geh gleich zum TÜV, warten bringt nur das Risiko, 10 EUR zu zahlen ohne nen Vorteil davon zu haben." ;)

Ich glaub, ich bin nicht der Einzige, bei dem die Gesetztesänderung den erhofften Erfolg erzielt hat. ;) (Auch wenns viele nicht zugeben) :p

Gruß

Jan

am 26. August 2008 um 23:21

Zitat:

Original geschrieben von jan.th

warten bringt nur das Risiko, 10 EUR zu zahlen ohne nen Vorteil davon zu haben." ;)

Das wäre das geringste Übel.

Jederzeit können Unfälle wegen technischen Defekten passieren, man wird dann idR. "nur" mit Erhöhung der Prämie und Selbstbeteiligung haften (wenn es nicht offensichtlich abgefahrene Reifen sind), jetzt passiert aber was in der Zeit in der man kein TÜV hat.

Na also spätestens dann kommen sie mit grob fahrlässig und man wird ganz schnell ganz arm.

Ich achte also peinlichst genau auf die Termine damit mir keiner was daraus basteln kann.

Die Differenz von 36% zw. Prämien und Schadensregulierungen kommt ja nicht von ungefähr, sondern davon dass die ein Haar in der Suppe finden.

am 27. August 2008 um 12:02

Genau das meinte ich weiter oben.

am 27. August 2008 um 12:19

Eine dumme Frage dazu: Wie sieht das eigentlich aus, wenn die HU schon mehr als 2 Jahre abgelaufen ist? Wird dann auch rückwirkend erteilt (z.B. jetzt bis 05/2008)?

am 27. August 2008 um 12:22

Dann bekommt man "TÜV" für einen Monat. Oder man bezahlt zweimal und bekommt die vollen zwei Jahre.

Man könnt auch ins Saarland fahren. Da wird nicht Rückdatiert...

im saarland??? 

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