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Start/Stopp Funktion dauerhaft ausschalten!

Skoda Superb 3 (3V)
Themenstarteram 5. Dezember 2017 um 8:15

Ich würde gerne die

Start/Stopp Funktion dauerhaft ausschalten![/b]

Geht das über die geführte Fehlersuche, oder überhaupt nicht ???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Markus15282 schrieb am 5. Dezember 2017 um 21:09:18 Uhr:

Das “streng genommen“ habe ich nicht überlesen und genau genommen ist das der Punkt, da es eigentlich gar nicht nachweisbar ist.

Offensichtlich hast Du es doch überlesen, denn sonst hättest Du den darin enthaltenen Kontext erkannt. Das "streng genommen" impliziert ja nun offensichtlich, dass auch ich nicht der Überzeugung bin, dass ein in diesem Fall vorliegender Steuerbetrug strafrechtlich verfolgt werden würde.

Maximal könnte ich mir vorstellen, dass sowas ggf. als Tateinheit mit dem Führen eines KFZ ohne gültige BE im öffentlichen Verkehrsraum gewertet werden könnte.

Zitat:

Nicht mal bei einer Selbstanzeige könnte mir das jemand nachweisen, das dem wirklich so war, meine ich zu behaupten.

Bei der Aussage wäre ich vorsichtig... Ein "Nachweis", dass deine StartStop dauerhaft abgeschaltet wurde und damit die Abgaswerte illegal manipuliert wurden ist binnen weniger Sekunden erbracht. Zumindest wegen des Führens eines KFZ ohne gültiger BE im Straßenverkehr wärst Du dann bereits fällig.

Was Du meinst ist, dass es schwierig wird Dir zu "beweisen", dass Du einen Steuerbetrug begangen hast und das diesen Beweis vermutlich keiner führen würde.

Fakt ist: Das dauerhafte Deaktivieren der StartStop Automatik ist in mehrerlei Hinsicht illegal. :)

Was deinen Tonfall angeht:

Bei der Bewertung ob etwas illegal ist, geht es nicht darum ob es leicht beweisbar ist. Es geht auch nicht darum, ob es mehr oder weniger kriminelle Energie voraussetzt (übrigens ein Grund, weswegen Steuerdelikte häufig schwerer bestraft werden als bspw. Gewaltverbrechen) oder darum ob etwas nach deiner Meinung an den Haaren herbei gezogen ist.

Und genau deswegen empfinde ich es ehrlich gesagt als höchst anmaßend, wenn jemand hier im Forum auf Basis einer derart dünnen Argumentation, Kommentare anderer Benutzer als Schwachsinnig bezeichnet.

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Knappe Antwort:

Die Start-Stop-Funktion dauerhaft abzuschalten ist illegal. Damit erlischt nicht nur die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs, du würdest dich streng genommen auch der Steuerhinterziehung schuldig machen, da sich durch die Abschaltung die Abgaswerte deines Fahrzeugs verändern.

Schlag Dir den Wunsch also aus dem Kopf und gewöhne dich daran, sie einfach mit der Hand abzuschalten, wenn Du sie nicht brauchst. :)

Die Steuerhinterziehung ist so ein schwachsinniges Blabla...

Die beginnt bereits mit 0,1l mehr Verbrauch über den Normwerten, denn nur auf die entrichtest du Steuern. Und wenn ich meinen SS-Taster jedes mal nach Motorstart betätige ist das Endergebnis kein anderes...

 

Das mit der Betriebserlaubnis ist eine andere Geschichte.

@Markus15282

Das ist kein "schwachsinniges BlaBla" - überdenke mal bitte deinen Tonfall hier im Forum - zumal ich "streng genommen" geschrieben habe! Klar dürfte es schwierig werden diesen "Steuerbetrug" aufzudecken aber Du kannst ja gerne mal die StartStop dauerhaft deaktivieren, dann nach 3 Jahren bei deinem Finanzamt klopfen und uns dann berichten. :)

Im Übrigen:

Der Taster gehört zur serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeugs, mit welcher die der Berechnung der KFZ-Steuer unter anderem zugrunde liegenden CO²-Emissionen ermittelt wurden. Den Taster zu drücken ist also dein gutes Recht und stellt damit im Gegensatz zur dauerhaften Abschaltung der StartStop-Automatik keine Manipulation der Abgaswerte dar. Ebenso irrelevant ist, welche Verbrauchswerte du im Alltag mit einem vermutlich massiv vom Testszenario des NEFZ (heute WLTP) abweichenden Fahrprofil erreichst.

Ich glaube nicht das ich meinen Tonfall überdenken muss, zumal ich in meinem Ton gar keinen Fall entdecken kann...

Das “streng genommen“ habe ich nicht überlesen und genau genommen ist das der Punkt, da es eigentlich gar nicht nachweisbar ist. Nicht mal bei einer Selbstanzeige könnte mir das jemand nachweisen, das dem wirklich so war, meine ich zu behaupten.

 

Und was das ausprobieren angeht, warum sollte ich? Ich habe mit SS kein Problem.

Ich finde nur den Punkt mit der Steuerhinterziehung aufgrund der Beweislage bzw. Wissentlichkeit des Finanzamtes an den Haaren herbei gezogen. Da kann man zur Steuerhinterziehung ganz andere Moralpredigten halten, bei denen sich jeder an die eigene Nase fassen kann.

Zitat:

@Markus15282 schrieb am 5. Dezember 2017 um 21:09:18 Uhr:

Das “streng genommen“ habe ich nicht überlesen und genau genommen ist das der Punkt, da es eigentlich gar nicht nachweisbar ist.

Offensichtlich hast Du es doch überlesen, denn sonst hättest Du den darin enthaltenen Kontext erkannt. Das "streng genommen" impliziert ja nun offensichtlich, dass auch ich nicht der Überzeugung bin, dass ein in diesem Fall vorliegender Steuerbetrug strafrechtlich verfolgt werden würde.

Maximal könnte ich mir vorstellen, dass sowas ggf. als Tateinheit mit dem Führen eines KFZ ohne gültige BE im öffentlichen Verkehrsraum gewertet werden könnte.

Zitat:

Nicht mal bei einer Selbstanzeige könnte mir das jemand nachweisen, das dem wirklich so war, meine ich zu behaupten.

Bei der Aussage wäre ich vorsichtig... Ein "Nachweis", dass deine StartStop dauerhaft abgeschaltet wurde und damit die Abgaswerte illegal manipuliert wurden ist binnen weniger Sekunden erbracht. Zumindest wegen des Führens eines KFZ ohne gültiger BE im Straßenverkehr wärst Du dann bereits fällig.

Was Du meinst ist, dass es schwierig wird Dir zu "beweisen", dass Du einen Steuerbetrug begangen hast und das diesen Beweis vermutlich keiner führen würde.

Fakt ist: Das dauerhafte Deaktivieren der StartStop Automatik ist in mehrerlei Hinsicht illegal. :)

Was deinen Tonfall angeht:

Bei der Bewertung ob etwas illegal ist, geht es nicht darum ob es leicht beweisbar ist. Es geht auch nicht darum, ob es mehr oder weniger kriminelle Energie voraussetzt (übrigens ein Grund, weswegen Steuerdelikte häufig schwerer bestraft werden als bspw. Gewaltverbrechen) oder darum ob etwas nach deiner Meinung an den Haaren herbei gezogen ist.

Und genau deswegen empfinde ich es ehrlich gesagt als höchst anmaßend, wenn jemand hier im Forum auf Basis einer derart dünnen Argumentation, Kommentare anderer Benutzer als Schwachsinnig bezeichnet.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 6. Dezember 2017 um 13:05:17 Uhr:

Zitat:

@Markus15282 schrieb am 5. Dezember 2017 um 21:09:18 Uhr:

Das “streng genommen“ habe ich nicht überlesen und genau genommen ist das der Punkt, da es eigentlich gar nicht nachweisbar ist.

Offensichtlich hast Du es doch überlesen, denn sonst hättest Du den darin enthaltenen Kontext erkannt. Das "streng genommen" impliziert ja nun offensichtlich, dass auch ich nicht der Überzeugung bin, dass ein in diesem Fall vorliegender Steuerbetrug strafrechtlich verfolgt werden würde.

Maximal könnte ich mir vorstellen, dass sowas ggf. als Tateinheit mit dem Führen eines KFZ ohne gültige BE im öffentlichen Verkehrsraum gewertet werden könnte.

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 6. Dezember 2017 um 13:05:17 Uhr:

Zitat:

Nicht mal bei einer Selbstanzeige könnte mir das jemand nachweisen, das dem wirklich so war, meine ich zu behaupten.

Bei der Aussage wäre ich vorsichtig... Ein "Nachweis", dass deine StartStop dauerhaft abgeschaltet wurde und damit die Abgaswerte illegal manipuliert wurden ist binnen weniger Sekunden erbracht. Zumindest wegen des Führens eines KFZ ohne gültiger BE im Straßenverkehr wärst Du dann bereits fällig.

Was Du meinst ist, dass es schwierig wird Dir zu "beweisen", dass Du einen Steuerbetrug begangen hast und das diesen Beweis vermutlich keiner führen würde.

Fakt ist: Das dauerhafte Deaktivieren der StartStop Automatik ist in mehrerlei Hinsicht illegal. :)

Was deinen Tonfall angeht:

Bei der Bewertung ob etwas illegal ist, geht es nicht darum ob es leicht beweisbar ist. Es geht auch nicht darum, ob es mehr oder weniger kriminelle Energie voraussetzt (übrigens ein Grund, weswegen Steuerdelikte häufig schwerer bestraft werden als bspw. Gewaltverbrechen) oder darum ob etwas nach deiner Meinung an den Haaren herbei gezogen ist.

Und genau deswegen empfinde ich es ehrlich gesagt als höchst anmaßend, wenn jemand hier im Forum auf Basis einer derart dünnen Argumentation, Kommentare anderer Benutzer als Schwachsinnig bezeichnet.

Guten Abend!

 

Sehr schön geschrieben. Schreibt da etwa der Jurist ohne Honorar zu verlangen? Das ist ja schon fast eine Rechtsberatung. ;)

Wie seit ihr denndrauf, Steuerhinterziehung ,Staftat usw. Wo habt ihr denn bloß alle euer Halbwissen her. Fragt doch einfach mal beim TÜF. Dem TÜF interessiert die S/S Einrichtung nicht,da es dafür keine Richtlinie gibt.Sollte sich doch jemand daran stören, wird sicherlich nicht die BE erlöschen,da das keinen Mangel darstellt,der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Was bitte hat die Steuer mit dem TÜV zu tun? Und was dein Halbwissen angeht, eine BE hat nicht nur mit Verkehrssicherheit zu tun.

 

Aber was misch ich mich überhaupt wieder ein....

 

Zitat:

@Dr.OeTzi schrieb am 06. Dez. 2017 um 13:5:17 Uhr:

Und genau deswegen empfinde ich es ehrlich gesagt als höchst anmaßend, wenn jemand hier im Forum auf Basis einer derart dünnen Argumentation, Kommentare anderer Benutzer als Schwachsinnig bezeichnet.

Man kann in Texten immer Dinge für sich herauslesen, die nirgends geschrieben stehen. Ich habe deinen Kommentar nirgendwo als schwachsinnig bezeichnet, sondern lediglich das Thema Steuerhinterziehung in Bezug auf Abschalten des Systems meiner Meinung nach beurteilt. Und das aus den oben teilweise von dir sogar selbst erkannten Gründen. Applaus!

Vielleicht solltest du Texte teilweise mal etwas exakter interpretieren, bevor du dich persönlich angegriffen fühlst.

Mit “streng genommen“ hast du ja nun inzwischen die Sinnhaftigkeit des erwähnens der Steuerhinterziehung genau genug erörtert und mir letzten Endes in dem zugestimmt was ich eingangs am Thema Steuerhinterziehung als schwachsinnig bezeichnet habe.

Zitat:

@wedelstein schrieb am 6. Dezember 2017 um 22:15:23 Uhr:

Wie seit ihr denndrauf, Steuerhinterziehung ,Staftat usw. Wo habt ihr denn bloß alle euer Halbwissen her. Fragt doch einfach mal beim TÜF. Dem TÜF interessiert die S/S Einrichtung nicht,da es dafür keine Richtlinie gibt.Sollte sich doch jemand daran stören, wird sicherlich nicht die BE erlöschen,da das keinen Mangel darstellt,der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Auch auf die Gefahr hin, mit Halbwissen zu glänzen: Eine Typzulassung - und damit die BE für das einzelne Kfz - umfasst eine ganze Reihe an Punkten, so auch das gesamte Abgasreinigungssystem (z. B. beim Diesel AGR-Ventil, DPF, SCR-System, ...) - und genau dieses beinhaltet eben auch die SSA. Ein manuelles Ausschalten steht in der Typzulassung, ein dauerhaftes eben nicht, da die Typzulassung ausschließlich mit SSA erteilt wurde.

Ob es den TÜV interessiert oder nicht bleibt unabhängig von der Typzulassung.

Bitte gerne fachliche Korrekturen...

am 8. Dezember 2017 um 18:29

Da würde mich mal interessieren, wie das ist, wenn man nicht dauerhaft abschaltet, sondern so einstellt, dass die letzte Einstellung (an/aus) bestehen bleibt. Bei BMW geht das über die Bedatung.

Im Internet sind auch elektrische Schalter erhältlich, die direkt nach Motorstart den Knopf automatisiert betätigen...

Nachdem es hier auch bei der permanenten Abschaltung um einen Eingriff in die Funktionsweise des Fahrzeugs handelt, die manuell auch vom Fahrer gemacht werden kann, würde ich das mit der BE ganz entspannt sehen... ist ja nicht gerade ein Eingriff in zb irgendwelche Motorkennfelder...

Stg 19 s/s spannungswert auf 12.1 und s/s ist aus.

Ich habs neu meinem autos aus und stehe dazu. :) :D

Zitat:

@mika85 schrieb am 9. Dezember 2017 um 06:14:47 Uhr:

Stg 19 s/s spannungswert auf 12.1 und s/s ist aus.

Ich habs neu meinem autos aus und stehe dazu. :) :D

Guten Morgen!

 

Kennen wir uns nicht aus den Audiforum?:cool:

Möglich ;)

Also ist die Spannung eigentlich die Prüfung auf Ulow und du gibst einen Festwert vor?

Sollte das nicht ein variabler Wert sein?

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