Standlichtringe
Hallo zusammen,
hab da mal ne Frage. Hoffe das Thema ist nicht schon zu ausgelutscht.
Darf man tagsüber mit eingeschaltetem Standlicht fahren. Würde mich wegen den Standlichtringen des "Xenon-1ers" interessieren, die find ich total Klasse, keine Angst, die Nebelscheinwerfer bleiben aus ;-)
Kann mir da jemand helfen?
Gruß
misi1996
36 Antworten
das kann ich nicht ganz glauben, dass am tag mit standlicht fahren verboten ist. ist ja eigentlich kompletter schwachsinn.
hab mal gelesen, dass wenn jeder autofahrer das licht einschalten würde es 25% weniger unfälle geben würde. das gibt schon zu denken.
___
finde dass der 1er mit xenon mitlerweile schon ein gutes überholprestige hat. dazu noch die großen blinker. (kann nur von vorteil sein)
hab ich eigentlich nicht
hab nur die 2 absätze scheinbar nicht deutlich genug voneinander getrennt.
weiter vorne war nämlich die rede davon gewesen, dass es verboten sei mit standlicht zu fahren.
es sei nicht nur verboten, es ist sogar verboten 😉 Standlicht heisst so weil es im Stand dein Auto zieren darf, nicht aber während der Fahrt(sonst hiesses ja nicht STANDLICHT 😁)
Zitat:
Paragraph17 Absatz 2: (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden...............................
Greetz Silvio
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Zitat:
Original geschrieben von autobild
doch! bei nebel erst unter 200meter!
Bin zwar kein Nebelscheinwerfer-Fahrer (habe sie in 3 Jahren genau 4x benutzt: 3x Funktionstest und einmal Nebel), aber wo steht was von 200m in den Gesetzestexten?
Gruß,
OBu
Richtig ist, dass es am Tag verboten ist mit Standlicht zu fahren - § 17 Abs. 2 StVO. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich darf auch am Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Nur bei einer solchen Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden - § 17 Abs. 3 StVO. Eine konkrete Meterangabe gibt es nicht. Lediglich geregelt ist, dass bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel die Nebelschlussleuchte benutzt werden darf - § 17 Abs. 3 StVO.
Allerdings halte ich auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht auf der Autobahn durchaus für sinnvoll.
Motorräder müssen mittlerweile auch tagsüber mit Licht fahren- § 17 Abs. 2a StVO.