Standlichtringe

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

hab da mal ne Frage. Hoffe das Thema ist nicht schon zu ausgelutscht.

Darf man tagsüber mit eingeschaltetem Standlicht fahren. Würde mich wegen den Standlichtringen des "Xenon-1ers" interessieren, die find ich total Klasse, keine Angst, die Nebelscheinwerfer bleiben aus ;-)

Kann mir da jemand helfen?

Gruß
misi1996

36 Antworten

Vielleicht denken andere Autofahrer ja dann man STEHT *lol*

.. ist ja en STANDLICHT.. =)

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU


Hä, den Schmu glaub ich nicht.
Ich darf doch wohl tagsüber mit Standlicht rumfahren!!
Wieso sollte das verboten sein?

Kannst ja mal beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nachfragen, warum sies verboten haben 🙂

Fest steht aber, dass es verboten ist.

Ok, d.h. man darf die schönen Standlichtringe gar nicht benutzen, wie tausende das machen, sondern nur im Stand oder zum Parken?
Diese Regel suckt😉

Die Standlichtringe sieht man doch auch wenn das Abblendlicht an ist; ist doch ok

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Mit Standlicht durch die Gegend zu fahren ist definitiv verboten, egal ob es hell oder dunkel ist. Meiner Meinung nach auch völliger Schwachsinn, da es doch eigentlich keinen stört, wenn ich am hellichten Tage mit Standlicht durch die Gegend fahre.... Bei Dunkelheit sieht das da schon anders aus.

Ich frage mich dann allerdings, wofür man die Parkleuchten-Funktion hat?!? Also immer wenn ich mich an einer unübersichtlichen Stelle an die Strasse stelle, mache ich das Parklicht (Blinkerhebel runter oder rauf) an. Mit Standlicht hab ich meinen compi noch nirgendwo abgestellt.

Gruß

Also ganz so eindeutig sehe ich die gesetzliche Regelung nicht.
§ 17 II geht der Absatz I voraus, der sich auf Dämmerung oder Dunkelheit bezieht, die eine Beleuchtung NOTWENDIG macht. Klar, daß da Standlicht nicht in Frage kommt.

Die Frage ist: wann MUSS man überhaupt Licht einschalten? Das kann ja auch kein Gesetz genau festlegen. Das ist innerhalb eines gewissen Bereichs Ermessenssache. Abblendlicht am Tage ist in § 17 auch nicht geregelt, bis auf Fälle mit stark eingeschränkter Sicht.

Frage: wurde schon einmal jemand bestraft, weil er mit Standlich am Tage und bei guter Sicht herumfuhr? Ohne Nebelscheinwerfer, natürlich!

Rechtstext unter http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Zitat:

Original geschrieben von camelius


Ist bei uns nicht anders =)

Nein, gehöre nicht dazu. Obwohl es wirklich gemein ist vom Nebel, dass er nur so selten kommt =)

Gruß,
Mike

nebel scheinwerfer darfst du anmachen wenn die sicht durch regen, schneefall oder nebel eingeschrängt ist (fängt nicht von der sichtweite ab)

also sobalds die ersten regen tropfen auf der scheibe sind nsw an

Zitat:

Original geschrieben von NeoTheOne


nebel scheinwerfer darfst du anmachen wenn die sicht durch regen, schneefall oder nebel eingeschrängt ist (fängt nicht von der sichtweite ab)
also sobalds die ersten regen tropfen auf der scheibe sind nsw an

Wo steht das?

Zitat:

Original geschrieben von littledeucecoup


Frage: wurde schon einmal jemand bestraft, weil er mit Standlich am Tage und bei guter Sicht herumfuhr? Ohne Nebelscheinwerfer, natürlich!

Also, ich fahre seid fast 3 Jahren NUR mit Licht!!! Die Polizei hat mich Tagsüber (mit Standlicht+Abblendlicht) mal Kontrolliert!! Die freundlichen Herren haben aber wegen dem Licht nix gesagt!! Laut ADAC wird empfohlen das Abblendlicht einzuschalten! Und ich hab gelesen das es warscheinlich irgendwann Pflicht wird das Licht einzuschalten!!!

Falls meine Angaben nicht stimmen lasse ich mich gerne eines besseren belehren!!!

MFG

Sebi

Zitat:

Original geschrieben von Sebi84!


Also, ich fahre seid fast 3 Jahren NUR mit Licht!!! Die Polizei hat mich Tagsüber (mit Standlicht+Abblendlicht) mal Kontrolliert!! Die freundlichen Herren haben aber wegen dem Licht nix gesagt!!

lol ernst gemeint??

ja, dass du 24h am tag mit abblendlcith fahren darfst, oist jawohl klar! oder meinste, bei sonnenschein musste's ausschalten? lol...

wird ja sogar empfohlen imemr mit licht zu fahren und es ist ja auch in der diskussion, dass es auch tasgüber zur pflicht wird, wie in anderen ländern auch...

@obu

er hat recht.
nebelscheinwerfer darfst du auch schon bei sichtbehinderung durch regen oder schnee einschalten. eine feste regelung in form von sichtweite oder so gibt es nicht. ist also ermessenssache...
die nebel bzw 50m-sicht-regel gilt nur für die nebelschlußleuchte.

viele grüße, Jan

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


@obu

er hat recht.
nebelscheinwerfer darfst du auch schon bei sichtbehinderung durch regen oder schnee einschalten. eine feste regelung in form von sichtweite oder so gibt es nicht. ist also ermessenssache...
die nebel bzw 50m-sicht-regel gilt nur für die nebelschlußleuchte.

viele grüße, Jan

OK, steht ja auch im §17 StVO:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Das erklärt dann wohl auch, warum tagsüber so viele mit Nebelis raumfahren (ohne, daß die Sicht erheblich behindert ist).... die sinn benebelt! 😉

OBu

Zitat:

Original geschrieben von NeoTheOne


nebel scheinwerfer darfst du anmachen wenn die sicht durch regen, schneefall oder nebel eingeschrängt ist (fängt nicht von der sichtweite ab)
also sobalds die ersten regen tropfen auf der scheibe sind nsw an

Naja, ganz so einfach ist die Sache nicht, immerhin ist davon die Rede, dass die Sicht "erheblich" eingeschränkt ist. Davon ist wohl im Regelfall nur bei starkem Regen auszugehen.

Dass hier keine genaue Sichtweitengrenze vorgeschrieben ist, also der einzelne Verkehrsteilnehmer einen gewissen Ermessensspielraum hat, bedeutet ja nicht, dass er schon beim ersten Regentropfen die NSW anschalten darf, nur weil ER denkt, dass seine Sicht erheblich behindert ist 😉

Zitat:

Original geschrieben von littledeucecoup



Also ganz so eindeutig sehe ich die gesetzliche Regelung nicht.
§ 17 II geht der Absatz I voraus, der sich auf Dämmerung oder Dunkelheit bezieht, die eine Beleuchtung NOTWENDIG macht. Klar, daß da Standlicht nicht in Frage kommt.

Die Argumentation ist natürlich durchaus nachvollziehbar. Trotzdem ist der Wortlaut hier denke ich zu eindeutig.

Zitat:

fängt nicht von der sichtweite ab)

doch! bei nebel erst unter 200meter!

@at all: Ihr solltet hierfür lieber einen eigenen Thread aufmachen, oder!!?

Zitat:

Original geschrieben von 320d-RACER


@at all: Ihr solltet hierfür lieber einen eigenen Thread aufmachen, oder!!?

jetzt is zu spät, ist doch alles geklärt 😉

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