Standlichtringe

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

hab da mal ne Frage. Hoffe das Thema ist nicht schon zu ausgelutscht.

Darf man tagsüber mit eingeschaltetem Standlicht fahren. Würde mich wegen den Standlichtringen des "Xenon-1ers" interessieren, die find ich total Klasse, keine Angst, die Nebelscheinwerfer bleiben aus ;-)

Kann mir da jemand helfen?

Gruß
misi1996

36 Antworten

Hi!

Klar darfst du mit Standlicht fahren!!! Du darfst auch das Abblendlicht einschalten!! Es wird sogar empfohlen das Licht auch Tagsüber einzuschalten weil man mit Licht leichter gesehen wird!!

Mfg Sebi

@Sebi84!: Vielen Dank für die Info.

Noch ein Grund zur Vorfeude!!

Gruß
misi1996

Nachtrag:
LEIDER sieht man auch tagsüber die Kombination Standlicht/Nebellampen speziell ab Herbst sehr oft (auch wenn kein Nebel ist *g*) und das bevorzugt ausgerechnet von BMW-Fahrern (meine Erfahrung) - weil`s doch sooooo cool aussieht ! 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Guenter45479


Nachtrag:
LEIDER sieht man auch tagsüber die Kombination Standlicht/Nebellampen speziell ab Herbst sehr oft (auch wenn kein Nebel ist *g*) und das bevorzugt ausgerechnet von BMW-Fahrern (meine Erfahrung) - weil`s doch sooooo cool aussieht ! 🙁

*grins*

genau deshalb hab ich das auch erwähnt. Damit niemand denkt, dass ich auch so einer bin!!
Ich find's nur peinlich!!

gruß
misi1996

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Okay....dann gehörst DU wenigstens NICHT dazu (ich ja auch nicht *ggg*) 😉

nebelscheinwerfer anzuhaben ohne das nebel ist, ist bei unserer polizei sogar ein bussgeld wert.

(ludwigshafen / pfalz)

Zitat:

Original geschrieben von shoogo


nebelscheinwerfer anzuhaben ohne das nebel ist, ist bei unserer polizei sogar ein bussgeld wert.

(ludwigshafen / pfalz)

Ist bei uns nicht anders =)

Nein, gehöre nicht dazu. Obwohl es wirklich gemein ist vom Nebel, dass er nur so selten kommt =)

Gruß,
Mike

Also ich hab das in der Fahrschule so gelernt, dass man das Standlicht nur anmachen, wenn man auch wirklich steht/parkt. Es dient dazu, ein stehendes Auto leichter in dunklen Ecken zu erkennen. Bei Tageslicht bzw auf der Straße darf es nciht angeschaltet werden. Jedoch wird das kaum einer Polizei aufallen geschweige denn hinterherfahren und einen anhalten

Zitat:

Original geschrieben von Sebi84!


Hi!

Klar darfst du mit Standlicht fahren!!! Du darfst auch das Abblendlicht einschalten!! Es wird sogar empfohlen das Licht auch Tagsüber einzuschalten weil man mit Licht leichter gesehen wird!!

Mfg Sebi

nein, nur mit eingeschaltetem standlicht darf NICHT gefahren werden, unter welchem unmständen auch immer...

tagfahrlicht ist was anderes...

die einzige möglichkeit, nur mit standlicht und nicht mit abblendlicht zu fahren, ist bei starken nebel 😉! dann müssen allerdings zusätzlich zu den standlichtern auch die nebels eingeschaltet werden..

aber wie gesagt, standlicht heisst auch STANDlicht..

gruß, Jan

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


nein, nur mit eingeschaltetem standlicht darf NICHT gefahren werden, unter welchem unmständen auch immer...

So siehts aus. Wer's nicht glaubt kanns nachlesen unter § 17 II StVO 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Werwolf-s


So siehts aus. Wer's nicht glaubt kanns nachlesen unter § 17 II StVO 🙂

lol astrein, da der beweiß 😉

den paragraphen hatte ich nun ausnahmsweise grad nicht im kopp...😁😛😉

Na dann hat sich das wohl doch erledigt. Naja, ich werd's überleben "nur" mit normalem Licht rumfahren zu dürfen :-))

Danke für Eure Info!!

Gruß
misi1996

Also in Österreich sagt das Kraftfahrgesetz, dass das
"Begrenzungslicht" (nicht Standlicht wie in D) bei Dämmerung, Dunkelheit etc nur zusammen mit Fern- oder Abblendlicht verwendet werden darf.

Ein Verbot bei Tag und ausreichenden Lichtverhältnissen mit Begrenzungslicht zu fahren, lese ich da nicht heraus.

Gio

Hä, den Schmu glaub ich nicht.
Ich darf doch wohl tagsüber mit Standlicht rumfahren!!
Wieso sollte das verboten sein?

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