Standlicht/Parklicht - wer nutzt es?
Hallo zusammen!
Ja wie der Titel schon verrät würde ich gerne mal Wissen wer von euch eigentlich das Standlicht als solches nutzt... sprich wenn er Parkt - nicht während der Fahrt.
Bei moderneren Fahrzeugen kann man dies ja sogar pro Seite separat anschalten.
Wie viel AH zieht sowas eigentlich dann im Schnitt pro Nacht von sagen wir...8 Stunden.
Allgemein sehe ich sehr selten mal geparkte Autos die das Standlicht an haben.
Je nach Ort und Beleuchtung ist das aber durchaus sinnvoll finde ich.
Was ich allerdings nicht verstehe sind Leute die mit Standlicht alleine rum fahren... oder Standlicht mit Nebelscheinwerfer - was soll das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
... viele andere Autos hatten das teilweise ende der 90er noch nicht. VW ist eben allen anderen weit vorraus 🙂
O mei! Parklichter waren in den 50er und 60er Jahren schon Standard - nur zu diesem Zweck eigens (meist an der B-Säule) montierte kleine Warzen mit 5-Watt-Birne drin, nach vorne weiß, nach hinten rot. Irgendwann kamen sie aus der Mode, weil sie eh kaum benutzt wurden.
Gruß vom bösen Dieter
125 Antworten
Ich nutze das Parklicht gerne und regelmäßig. Nicht nur, um das Auto gegen Anrempeln zu schützen, es ist auch im Dunklen eine gute Orientierungshilfe, um sein Auto wiederzufinden.
Zitat:
Original geschrieben von Provaider
Gerade heute ein Auto gesehen das kein Parklicht hatte.
Bundesstraße, außerorts, keine Straßenbeleuchtung, am Ende eines Abbiegestreifen nur mit Warndreieck gesichert. Keine Person anwesend, ne Stunde später stand er da immer noch. Es war schon beim ersten mal vorbeifahren dunkel.Da hätte Parklicht an gehört bzw noch besser der Warnblinker. Der ist bestimmt liegen geblieben.
Hallo,
nö eben nicht. Außerorts immer das Standlicht. Parklicht darf außerorts nicht verwendet werden.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
....nö eben nicht. Außerorts immer das Standlicht. Parklicht darf außerorts nicht verwendet werden....
Ups, tatsächlich? 😰
Ja, Parklicht nur innerorts. Aber er hätte da weder mit Stand noch Parklicht stehen dürfen. D.h. Warnblinker bis der Abschlepper da ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Parklicht nutze ich nur innerorts am Straßenrand.
Außerorts am Straßenrand immer das Standlicht, weil dort Parklicht alleine verboten ist.
Mit Standlicht fahre ich persönlich nie, aber es ist tagsüber durchaus erlaubt. Bei Nebel oder starkem Niederschlag ist auch die Kombination Standlicht/Nebelscheinwerfer auch erlaubt.
Grüße,
diezge
Mit "Standlicht" zu fahren ist schon seit mindestens 10 Jahren nicht mehr erlaubt, außer zusammen mit Nebelscheinwerfern.
Das "Standlicht" ist wie die Bezeichnung vermuten lässt nur im Stand erlaubt beim Parken auf unbeleuchteten Strassen.
Ausserdem leuchten sie auch immer beim "Fahrlicht" (Abblendlicht)und dienen bei Ausfall einer Fahrlichtlampe ais Positionslicht.
Gruß
i-bose
@Vorposter
Nach welchen Paragraph den bitte?
Wahrscheinlich muss man in der StVO nur jeden 3. Buchstaben lesen, damit sich dieses "Regel" ergibt!
PS: Ich wurde schon mehrfach mit "Standlicht" angehalten und bis jetzt noch nicht einmal bezahlt! Es wurde immer eingestellt, da eben erlaubt!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Wahrscheinlich muss man in der StVO nur jeden 3. Buchstaben lesen, damit sich dieses "Regel" ergibt!PS: Ich wurde schon mehrfach mit "Standlicht" angehalten und bis jetzt noch nicht einmal bezahlt! Es wurde immer eingestellt, da eben erlaubt!
MfG
Ich darf da mal Wikipedia zitieren:
"In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)“) § 17 Absatz 2 wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht ausgelegt. Das ist so nicht richtig. „Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“[1] Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro"
Das war bisher auch mein Kenntnisstand.
Das ist auch so korrekt, siehe das Urteil weiter vorne 😉
Aber das Thema ist ein evergreen.
Parklicht wechselseitig schalten zu können, gab es schon seit den 20er Jahren.
In den 80er Jahren geriet diese Funktion bei den meisten Herstellern in Vergessenheit.
Innerhalb geschlossener Ortschaften hat diese Funktion heute wieder Sinn, da in vielen Straßen nachts das Licht ausgeht..
An Laternen mit rot/weissem Ring geparkt, muss das Parklicht, wenn vorhanden, eingeschaltet werden, wenn nicht, das Standlicht..
An anderen Laternen, auf Haupt- und in Nebenstraßen die nachts dunkel sind und keine Markierung tragen, scheint diese Regel nicht zu gelten, nicht ein Fahrzeug ist im Dunkeln beleuchtet.
Was keinen Eintrag im Bußgeldkatalog hat, wird eben nicht verfolgt - ist also so gut wie erlaubt.
Ich nutze es grundsätzlich, wenn ich bei Dunkelheit an eine Stelle parke, wo es angebracht ist.
Stehe dann aber eher selten länger als 2-3 Stunden. Das hat meiner Batterie noch nie an einen Schwächeanfall getrieben. ;-)
Habe erst einmal ein Parklicht benutzt. Am Motorrad den Schlüssel beim Abstellen zu weit gedreht. Nach 8 Stunden durfte ich anschieben.
Entweder Warnblinklicht oder gleich ordentlich parken.
Warnblinker? Der Schuß geht nach hinten los, der zieht 2 mal 21 Watt + mind 2 mal 2 Watt für die Kontrolleuchten, statt 1 mal 5 Watt für das seitliche Parklicht, oder 5+10 oder 5 +5 Watt in den Lampen vorn und hinten rechts oder links..
Ordendlich geparkt, heisst nicht, das die Straßenlaterne, die Nacht durch, Licht auf die Strasse schmeisst..
Mit einem vollen Akku hat man wegen des geringen Strombedarfs für das Parklicht, auch im Winter kein Problem..
naja, vielleicht hat das mopped ja led-blinker. das reduziert schon den energiebedarf