Standlicht/Parklicht - wer nutzt es?
Hallo zusammen!
Ja wie der Titel schon verrät würde ich gerne mal Wissen wer von euch eigentlich das Standlicht als solches nutzt... sprich wenn er Parkt - nicht während der Fahrt.
Bei moderneren Fahrzeugen kann man dies ja sogar pro Seite separat anschalten.
Wie viel AH zieht sowas eigentlich dann im Schnitt pro Nacht von sagen wir...8 Stunden.
Allgemein sehe ich sehr selten mal geparkte Autos die das Standlicht an haben.
Je nach Ort und Beleuchtung ist das aber durchaus sinnvoll finde ich.
Was ich allerdings nicht verstehe sind Leute die mit Standlicht alleine rum fahren... oder Standlicht mit Nebelscheinwerfer - was soll das?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von John-Mac-Dee
... viele andere Autos hatten das teilweise ende der 90er noch nicht. VW ist eben allen anderen weit vorraus 🙂
O mei! Parklichter waren in den 50er und 60er Jahren schon Standard - nur zu diesem Zweck eigens (meist an der B-Säule) montierte kleine Warzen mit 5-Watt-Birne drin, nach vorne weiß, nach hinten rot. Irgendwann kamen sie aus der Mode, weil sie eh kaum benutzt wurden.
Gruß vom bösen Dieter
125 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von StandArt
gibts nicht sogar noch ne STVO also nen Paragraphen wo das geregelt ist das man sowas anmachen MUSS?
Klar, wir sind doch in Deutschland. Hier herrscht Ordnung!!!! 😉
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Hey, es ist bloß ein VW! Mehr nicht.
Was soll denn das?
Weiß ich auch nicht.
Aber es gibt ganz viele Sachen bei ganz vielen unterschiedlichen Autos, die gefühlt ihrer Zeit voraus waren.
Der Puma meiner Frau hat einen Intervallwischer, der ein beliebig variabel einstellbares Intervall hat. Da rastet man den Wischer kurz ein und wieder aus. Und rastet man ihn wieder ein, merkt sich der Wischer (wahrscheinlich durch eine Kippstufe/Kondensatorschaltung mit Poti) die Zeit zwischen dem Einrasten und wischt haargenau in diesem Intervall.
Selbst teurere Fahrzeuge hatten in jüngeren Baujahren entweder nur 6 feste Intervalle oder eben heute den Regensensor. Aber ich finde das System aus dem Fiesta/Puma bis heute irgendwie genial einfach, aber einfach genial (sozusagen).
Deswegen tue ich mich immer schwer mit Aussagen wie "XYZ war immer Jahre voraus".
Denn es gibt immer Vorzüge an einem Auto, die man für sich selbst als wichtig ansieht und die "genial einfach" sind.
Ich mag es auch nicht, wenn einer kommt und mir meine Autos schlechtredet, aber so war das mit "VW war seinerzeit voraus" auch nicht gemeint, denke ich.
Hängt die Trauben nicht so hoch, Leute. 😉
Jeder ist zufrieden mit was er fährt und ist doch ok, wenn ein Auto mal eine pfiffige Idee hat.
cheerio
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Wenn mich nicht alles täuscht, hatte VW als erster das lernfähige WiWa- Relais. Bin mir aber nicht 100%ig sicher.
mfg
Parklicht? Ein mal benutzt, aber auch nur um zu schauen, ob und wie es funktioniert.
OT:
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Aber es gibt ganz viele Sachen bei ganz vielen unterschiedlichen Autos, die gefühlt ihrer Zeit voraus waren.
Der Puma meiner Frau hat einen Intervallwischer, der ein beliebig variabel einstellbares Intervall hat. Da rastet man den Wischer kurz ein und wieder aus. Und rastet man ihn wieder ein, merkt sich der Wischer (wahrscheinlich durch eine Kippstufe/Kondensatorschaltung mit Poti) die Zeit zwischen dem Einrasten und wischt haargenau in diesem Intervall.
Selbst teurere Fahrzeuge hatten in jüngeren Baujahren entweder nur 6 feste Intervalle oder eben heute den Regensensor. Aber ich finde das System aus dem Fiesta/Puma bis heute irgendwie genial einfach, aber einfach genial (sozusagen).
Wie mein Vorposter weiß ich nicht, wer da als erstes mit ankam. VW hatte das im 3er Golf (1991 - 1998). Im Vergleich zum "normalen" Intervall war da glaube einfach nur das Relais für die Wischer anders 🙂
Im Golf 4 gab es das dann nicht mehr.
Auch am Tag darf nicht mit "Standlicht" gefahren werden!
Heißt Standlicht!
Der Rest stimm wenn die Nebelesch. nicht mehr als 400mm von der Außenkante entfernt sind.
woka11
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,Parklicht nutze ich nur innerorts am Straßenrand.
Außerorts am Straßenrand immer das Standlicht, weil dort Parklicht alleine verboten ist.
Mit Standlicht fahre ich persönlich nie, aber es ist tagsüber durchaus erlaubt. Bei Nebel oder starkem Niederschlag ist auch die Kombination Standlicht/Nebelscheinwerfer auch erlaubt.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von woka11
Auch am Tag darf nicht mit "Standlicht" gefahren werden!
Heißt Standlicht!
falsch.
das fahren mit begrenzungsleuchten (umgangssprachlich standlicht) ist nur dann verboten, wenn die voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO vorliegen (dunkelheit, oder schlechte sicht). ergo ist 'standlicht' im fahrbetrieb nur während der beleuchtungspflicht unzulässig (bay 70, 31 = VM 70, 41).
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Also Instrumententafelbeleuchtung ist bei mir dann nicht mit an. Wären also wirklich nur die Birnen selbst.
Wobei das bei deinem Fahrzeug LEDs sein dürften, die nur ein paar mA ziehen dürften.
Gruß Tobias
Zitat:
Wie mein Vorposter weiß ich nicht, wer da als erstes mit ankam. VW hatte das im 3er Golf (1991 - 1998). Im Vergleich zum "normalen" Intervall war da glaube einfach nur das Relais für die Wischer anders 🙂
Im Golf 4 gab es das dann nicht mehr.
Ich hatte es sogar in meinem ersten Auto, einen A-Corsa aus den 80ern 😁 Aber es gab damals einen Bausatz zum selber zusammenlöten im blauen C, man tauschte einfach das alte Festintervallrelais gegen den Bausatz und schon hatte man die merkfähige Intervallschaltung 🙂
Mein jetziget C-Corsa hats serienmäßig.
Aber zum Parklicht: Bei den meisten Autos lässt es sich doch seitenweise aktivieren indem man das Standlicht einschaltet und mit dem Blinkerhebel die gewünschte Seite anwählt, das war sogar beim Käfer so gewesen, eventuell muss man heutzutage eine Funktion im Bordcomputer auswählen.
Bei meinem Auto hab ich den Eindruck, dass die Birnen dann auch nicht mit voller Leistung brennen. Ich habs nämlich mal übers Wochenende vergessen abzuschalten, nach 2 einhalb Tagen sprang der Wagen noch an mit einer 7 Jahre alten 46Ah-Batterie.
Bezüglich dem "wann muss eingeschaltet werden" werd ich heut Abend mal den Fahrlehrer meines Vertrauens fragen.
Gruß Tobias
Danke,
Juristerei ist schon "lustig"!
Wieder was dazu gelernt.
woka11
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
falsch.Zitat:
Original geschrieben von woka11
Auch am Tag darf nicht mit "Standlicht" gefahren werden!
Heißt Standlicht!
das fahren mit begrenzungsleuchten (umgangssprachlich standlicht) ist nur dann verboten, wenn die voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO vorliegen (dunkelheit, oder schlechte sicht). ergo ist 'standlicht' im fahrbetrieb nur während der beleuchtungspflicht unzulässig (bay 70, 31 = VM 70, 41).
Zitat:
Original geschrieben von Spezialwidde
Bezüglich dem "wann muss eingeschaltet werden" werd ich heut Abend mal den Fahrlehrer meines Vertrauens fragen.
Hat der böse Dieter oben schon geschrieben (
Klick), sogar mit Paragraph.
Zitat:
Original geschrieben von marcu90
Wie mein Vorposter weiß ich nicht, wer da als erstes mit ankam. VW hatte das im 3er Golf (1991 - 1998). Im Vergleich zum "normalen" Intervall war da glaube einfach nur das Relais für die Wischer anders 🙂
Im Golf 4 gab es das dann nicht mehr.
Bestätigt mich in meiner "schrägen" Ansicht, dass wir die besten Autos in den 1990er Jahren hatten. 😉
cheerio
Gerade heute ein Auto gesehen das kein Parklicht hatte.
Bundesstraße, außerorts, keine Straßenbeleuchtung, am Ende eines Abbiegestreifen nur mit Warndreieck gesichert. Keine Person anwesend, ne Stunde später stand er da immer noch. Es war schon beim ersten mal vorbeifahren dunkel.
Da hätte Parklicht an gehört bzw noch besser der Warnblinker. Der ist bestimmt liegen geblieben.