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Standlicht am Tage

VW Golf 4 (1J)

Habe eben folgendes in der StVo gefunden:
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
(siehe http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php)
Gilt das nur für die Dämmerung, oder generell? (Tagsüber macht es doch kein Unterschied, ob ich mit Standlicht oder ganz ohne Licht fahre!)
Bezieht sich dieser Paragraph nur auf die Dunkelheit?

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40 Antworten

moin,
also wie jetzt? man darf normalerweise am TAGE nicht mit angeschaltetem STANDLICHT FAHREN??
ich fahr immer mit standlicht den ganzen tag über, ich gebs zu aber es is doch sicherer wenn man gesehen wird...!! was is daran so schlimm kann mir das ma wer erklären? und darf mans nomalerweise nit oder doch? weil police hat mich noch nit angehalten.. ;)
gruß jan

Zitat:

Original geschrieben von Geblitzer


moin,

ich fahr immer mit standlicht den ganzen tag über, ich gebs zu aber es is doch sicherer wenn man gesehen wird...!!
gruß jan

Warum fährst du nicht mit Abblendlicht ?? Das ist noch sicherer.

ja aber abblendlicht schlate ich bei dämmerung und dunkelheit ein und auf AB
sonst fahr cih meistens fast immer standlicht.....
erstens werden dadurch die teuereren glühbirnen des abblendlichts gesparrt und zudem siehts auch noch recht gel aus!!!
gruß jan
ps. was n nun ?verboten oder nit

Hallo,
@ Geblitzer
Du wirst am Tage eventuell früher gesehen aber bei einem kurzem Blick für ein stehendes Fahrzeug gehalten.
Denn Du hast ja nur Standlicht an!
Ich kenne mich mit der Rechtslage nicht aus, aber da Du mit Standlicht nicht fahren dürftest, hätte ein Unfall nicht passieren können. Sollte der Unfallgegner einen guten Rechtsanwalt haben?!?
Ist ein bißchen blöde geschrieben, aber ich denke ihr wißt was ich meine.
Gruß

Es darf grundsätzlich nicht mit Standlicht alleine gefahren werden, egal ob am Tage oder Nachts.
Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel


Es darf grundsätzlich nicht mit Standlicht alleine gefahren werden, egal ob am Tage oder Nachts.
Ciao!

Deswegen heißt es ja STANDLICHT weil es nur im stand zu nutzen ist, manche wollen das warscheinlich nicht wahrhaben.

Gruss

Maik

Eigentlich heißen sie Begrenzungsleuchten, aber wir wissen ja was gemeint ist. Im Volksmund Standlicht.
Ciao!

Im Bußgeldkatalog heißt es:
"Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen
Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat -
10,00 Euro"
Dieses Vergehen gilt eindeutig nicht bei normalem Tageslicht (bei guter Sicht). Eine Strafe für's Fahren mit Standlicht am Tage hab ich nicht gefunden.

Ist doch auch völlig egal. Wer sollte einen deswegen anhalten?
Selbst wenn die Polizei entgegenkommt wird sie wohl kaum umdrehen und einen deswegen verfolgen...
GemFire

Darauf würde ich nicht wetten....
Da gibt es bestimmt einige!
MfG Timo

Na ja, mich hat deswegen noch keiner angehalten :)
Und falls doch mache ich einfach das Licht aus und sage denen dass sie sich wohl geirrt haben müssen :)

GemFire

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