Standlicht am Tage

VW Golf 4 (1J)

Habe eben folgendes in der StVo gefunden:
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
(siehe http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php)

Gilt das nur für die Dämmerung, oder generell? (Tagsüber macht es doch kein Unterschied, ob ich mit Standlicht oder ganz ohne Licht fahre!)
Bezieht sich dieser Paragraph nur auf die Dunkelheit?

40 Antworten

Jo genau.
Aber bevor ich dafür Geld ausgebe mach ich lieber mein Standlicht an🙂

GemFire

Zitat:

Original geschrieben von cephir66


schön jetzt wissen wir etwas zu NSW, was aber hat das mit dem Standlicht zu tun? :-)

Für Dich zum mitschreiben:

Im Ursprungsbeitrag dieses Threads war man überrascht, das man nicht mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten (=Standlicht) als einzige Leuchtquelle (also ohne Abblend- oder Fernlicht) fahren darf. Unter bestimmten Umständen darf man das aber in Verbindung mit NSW.

Das hatte mein Beitrag mit Standlicht zu tun.

Ciao!

Ach neeeee..... Bitte wer fährt denn mit Standlicht? Des is doch Oberassi....
Meiner Meinung nach fahren doch nur die die übelsten BMW Proleten mit Standlicht rum...
Der Trend Nebelscheinwerfer ist wohl vorbei?*g*

Als ich 99 Führerschein gemacht habe, gab es die Info, dass seid dem 1.1.99 das Benutzen der Nebelscheinwerfer auch ohne Nebel gestattet ist.
Seid dem ist doch dieser Boom ausgebrochen das jeder Proll mit Nebelscheinwerfer eingeschaltet durch die Gegend fahren muss, statt normales Abblendlicht einzuschalten.

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Zitat:

Original geschrieben von MichaKinne


Als ich 99 Führerschein gemacht habe, gab es die Info, dass seid dem 1.1.99 das Benutzen der Nebelscheinwerfer auch ohne Nebel gestattet ist.
Seid dem ist doch dieser Boom ausgebrochen das jeder Proll mit Nebelscheinwerfer eingeschaltet durch die Gegend fahren muss, statt normales Abblendlicht einzuschalten.

Hä? seit wann denn des? hab seit 2001 meinen Schein und da war immer noch die Rede, dass die nur bei Regen oder Nebel benutzt werden dürfen...!

Statt zu spekulieren und à la "ich hab aber das gehört" zu argumentieren, hilft ein kurzer Blick in die StVO:

§ 17 II 1 StVO: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."

Ist ziemlich eindeutig: Da steht nix davon, dass das nur in der Dämmerung oder nur nördlich der Donau gilt.

§ 17 III 1-3: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."

Ist auch ziemlich eindeutig: Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee, Nebel muss mit Abblendlicht und darf zusätzlich zu Stand- oder Abblendlicht mit NSW gefahren werden.

und nur aus dem grund kann man wohl beim 4er auch das abblendlicht ausschalten und die NSW trotzdem einschalten...

wenns generell verboten wäre, wieso sollte man diese funktion dann einbauen?

Ich persönlich finds absolut nich schlimm wenn einer mit Standlicht oder Neblern rumfährt. Mach Ich zwar selbst auch nicht, aber wems gefällt ... Man wird ja auch net geblendet durch NSW oder Standlicht, im Gegenteil man nimmt dadurch andere Verkehrsteilnehmer besser wahr. Deshalb versteh Ich nich warum sich da manche n Kopf drüber machen. Unsere gesetzliche Regelung zu dem Thema find ich bissle zu übertrieben.
Grüßle

Chris

zeit einem schweren unfall 2000 ,fahre immer mit licht. da die verursacherin meinte am tage mich nicht gesehen zu haben. Frontal?????????

wie kann man das umverdrahten das ich nicht mal mehr denn schalter benutzen muss?

Hallo,

@ [chris guth]

zu hoch eingestellte NSW belenden mit Sicherheit genauso wie falsch eingestelltes Abblendlicht!

Mit Standlicht rumfahren sieht man nicht nur BMWs, sobald Angeleyes verbaut sind muß das doch jeder zeigen!

Gruß

Wenn man schon mit Licht rumfahren will, warum dann nicht ganz normal mit Abblendlicht?? Soll es irgendwie "cool" sein, nur mit Standlicht oder NSW rumzugurken?? Sorry, verstehe ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von deadmosher


und nur aus dem grund kann man wohl beim 4er auch das abblendlicht ausschalten und die NSW trotzdem einschalten...

wenns generell verboten wäre, wieso sollte man diese funktion dann einbauen?

Der Grund liegt darin, das die Lichaustrittsfläche der NSW nicht weiter als 400mm von Aussenkante Fahrzeug entfernt ist, siehe mein posting weiter oben. Es gibt ja auch noch eine Straßenverkehrszulassungsordnung. Und da werden solche Feinheiten geregelt. Deshalb ist diese Funktion vorhanden. Das hat bei Nebel sogar Sinn: dadurch wird die Eigenblendung durch die Abblendlichter verhindert. Aber eben nur bei entsprechenden Witterungsbedingungen.

Ciao!

@pinkisworld: was willst du denn dauerhaft eingeschaltet haben? abblendlicht?

dafür müsste man quasi nur den lichtschalter rausnehmen und 2 kontakte brücken. aber vorsicht: wenn man die falschen brückt bleibt ja immer standlicht an, auch wenn der wagen steht. einfach mal einen Stromführungsplan oder wie das heißt besorgen, da müsste man es sehen.

ob das dann auch noch zugelassen ist vermag ich nicht zu sagen... 😁

Zitat:

Original geschrieben von deadmosher


und nur aus dem grund kann man wohl beim 4er auch das abblendlicht ausschalten und die NSW trotzdem einschalten...

Das ist nicht nur beim G4 so, sondern eigentlich bei allen Fahrzeugen, deren NSWs max. 400mm von der Aussenkante des Fahrzeugs entfernt sind (ist so bei fast allen PKWs)

mfg,
Bob
(bekennender NSW-Fahrer bei starkem Regen oder Schneefall)

mag wohl sein, wollte aber nicht spekulieren... 😉

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