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Standlicht als TFL?

Themenstarteram 14. Februar 2008 um 16:01

Guten Tag.

Was spricht dagegen, bei einem E91 (01/2008) das Standlicht als Tagfahrlicht einzuschalten? Sieht für mich dann aus wie bei E92/93.

(Wahrscheinlich hab ich da jetzt was Essentielles übersehen...)

Danke

Crissl

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30 Antworten

Hallo,

 

beim E92/93 ist es einfach stärker und als TFL zugelassen.

Bei E90/91 wird das wohl erst ab dem FL so sein.

 

Gruß Woody

Es spricht nichts dagegen, bei Tage mit Standlicht herumzufahren (sofern denn das was bringt in Punkto Sicherheit)

kostet 10€ mit standlicht fahren!

Warum solll das einen 10er kosten, ich müsste bei Tag ja gar kein Licht einschalten, dann kann ich ich auch ncith dafür bestraft werden, dass ich ein Licht einschalte, welches nicth notwendig ist. Bei Lichtpflicht (Dunkelheit) ist es etwas anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Speedschnecke

kostet 10€ mit standlicht fahren!

Ich bezweifle aber, dass du deshalb angehalten wirst ;)

Vllt. (unwahrscheinlich) in einer Verkehrskontrolle...

Zitat:

Original geschrieben von BL|zZard

Zitat:

Original geschrieben von Speedschnecke

kostet 10€ mit standlicht fahren!

Ich bezweifle aber, dass du deshalb angehalten wirst ;)

Vllt. (unwahrscheinlich) in einer Verkehrskontrolle...

Es kostet erst 10€ wenn du bei Dunkelheit oder erheblicher Sichtbehinderung durch Schneefall o.ä. damit rumfährst also bitte keinen Schmarrn verbreiten

Zitat:

Original geschrieben von Crissl

(Wahrscheinlich hab ich da jetzt was Essentielles übersehen...)

... yupp: es ist zu dunkel und wird von den übrigen Verkehrsteilnehmern nicht wahrgenommen ;)

Beste Grüße

und warum heisst es standlicht? und nicht fahrlicht?

wer es nicht war haben will soll es machen!

Zitat:

und warum heisst es standlicht? und nicht fahrlicht?

Weil man N A C H T S damit nicht fahren darf. Als diese Begriffe geprägt wurden hat noch keiner daran gedacht, dass wir mal tagsüber das Licht einschalten würden. Mit dem TFL darf ich ja auch nicht nachts fahren, aber da wir ja jetzt alle klüger sind als vor 80 Jahren wurde das gleich auch richtig benamst.

Also ich bin ebenfalls der Meinung, das Standlicht nur im Stand angemacht werden darf, zur Absicherung eines stehenden Fahrzeuges. Und das man mit TAG-Fahrlicht Nachts nicht fahren darf, das sagt doch ebenfalls der Name. Man darf ja die Nebelscheinwerfer auch nur bei schlechter Sicht anmachen.

Die Polizei wird über diese Verstöße bestimmt hinwegsehen, aber die Bestimmung der Lampen ist einfach eine andere.

Wenn man nun die Xenons schonen möchte, gab es hier mal den Tipp, daß man sich das amerikanische TFL programmieren lassen kann: Dann leuchten gedimmt die mittleren Halogenfernlichter. Sieht dann halt aus wie bei Audi und man kann es über iDrive an und ausschalten ...

Die TFL von E92 und E93 gefallen mir irgendwe auch nicht besonders. Ich hätte lieber gleichmäßig leuchtende Ringe, aber das TFL leuchtet je nach Blickwinkel irgendwie auf jeder Hälfte des Ringes anders, irgendwie nicht "schön" gelöst ...

Ich zitiere mal aus unserem Ordnungsbussenkatalog (das hintere sind die Bussgelder in CH, bei uns ist keien Schonzeit für Verkehrssünder, da wir im Vergleich zu D mindestens die doppelten bis dreifachen Tarife haben)

 

Zitat:

323. Fahren ohne Licht

1. bei beleuchteter Strasse nachts 60

2. in einem beleuchteten Tunnel 60

Zitat:

 

324. Fahren mit Standlicht

1. bei beleuchteter Strasse nachts 40

2. in einem beleuchteten Tunnel 40

ergo, keine Busse bei Fahren mit Standlicht unter Tag und ausserhalb von Tunnels

Im Unterschied zu den weiteren Lichtern:

 

Zitat:

325. Missbräuchliche Verwendung von

1. Nebellichtern 40

2. Nebelschlusslichtern 40

3. Suchlampen 40

4. Arbeitslichtern 40

Demnach ist es erlaubt, da es nicht verboten ist.

In D gilt ja § 17 Abs. 2 StVO, welcher nur besagt, dass bei Beleuchtungspflicht das Fahren mit Standlicht verboten ist, also ist bei Tage das Fahren mit Standlicht auch in D erlaubt.

am 15. Februar 2008 um 10:48

Zitat:

In Deutschland ist es verboten, bei Beleuchtungspflicht (also entsprechende Licht- oder Witterungsverhältnisse) mit Standlicht alleine zu fahren, siehe §17 II StVO. Ansonsten ist das Fahren mit Standlicht nicht explizit verboten und damit erlaubt, da sich der §17 II StVO auf den Abs.I bezieht. In der Schweiz ist innerorts bei ausreichender Straßenbeleuchtung das Fahren mit Standlicht erlaubt, in Österreich hingegen immer Abblendlicht vorgeschrieben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht

Davon abgesehen, dass es am Tage erlaubt ist, kann doch eh keine Sau zwischen Tagfahrlicht und Standlichtringen bei BMW unterscheiden, wenn er sich nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Wenn ich bei einer Kontrolle mal im iDrive-Menü den Tagfahrlichteintrag vorzeige (der aber kein Tagfahrlicht einschaltet – warum nennt BMW das überhaupt so?), ist die Sache eh gegessen. :D

Der Unterschied:

Beim Standlicht leuchten die vorderen und hinteren Lampen.

Beim TFL nur die Vorderen und etwas heller als beim Standlicht.

Soweit ich mitbekommen habe, ist Österreich am überlegen die TFL Pflicht wieder aufzuheben.

KLICK

DC

am 15. Februar 2008 um 11:08

Es ist übrigens nicht gleichmäßig heller. Die inneren Ringe sind deutlich heller als die äusseren, wobei sicherlich selbst die äusseren noch heller sind als Standlichter.

Gott sei Dank gibt es TFL... wenn man nachts mal kräftig Scheiben wischen muss und man will nicht, dass die Motorhaube voll saut kann man für 1 - 2 sek. ja nur mit dem TFL fahren solang man wischt :)

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