Standlicht als TFL?

BMW 3er E90

Guten Tag.
Was spricht dagegen, bei einem E91 (01/2008) das Standlicht als Tagfahrlicht einzuschalten? Sieht für mich dann aus wie bei E92/93.
(Wahrscheinlich hab ich da jetzt was Essentielles übersehen...)
Danke
Crissl

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von D.C.


Der Unterschied:

Beim Standlicht leuchten die vorderen und hinteren Lampen.
Beim TFL nur die Vorderen und etwas heller als beim Standlicht.

Stimmt so nicht ganz: Je nach Landesbestimmungen müssen auch die Rücklichter leuchten. In Skandinavien ist das z.B. so vorgeschrieben, in Deutschland reichen die vorderen Lichter aus.

Da die TFL-Fahrer ja meistens auch mit Lichtsensor fahren, bin ich sogar eher ein Freund von TFL inkl. Rücklicht (auch wenn der folgende Umstand nicht wirklich etwas mit TFL zu tun hat, aber da fällt es mir am meisten auf): Mir ist es bei diversen Fahrzeugen (meistens Audi) schon häufig auf der Autobahn passiert, daß bei Brückendurchfahrten plötzlich die Rücklichter des Vordermannes angingen (natürlich inkl. der vorderen Beleuchtung). Für mich ist dies im ersten Augenblick nicht bei jedem Fahrzeug erkennbar, ob der Fahrer nun bremst oder nur das Licht angegangen ist. Ja, es gibt dritte Bremsleuchten, die Leuchtstärke des Bremslichtes ist größer, alles schon klar. Die "Schrecksekunde" ist aber da ...

Ich werde ersteinmal beim Xenon-TFL bleiben, so wie BMW es anbietet. Die heutigen Xenon-Brenner halten sehr viel mehr Anschaltvorgänge aus und da ich hauptsächlich Langstrecke fahre, sollte das die Lampen ebenfalls nicht übermäßig belasten. Vielleicht gibt es ja mit dem Facelift eine vernünftige, preiswerte Nachrüstung für die helleren Corona-Ringe, das überlege ich mir dann vielleicht ... Wobei mich dann doch eher das Abbiegelicht interessieren würde, daß vermisse ich seit meinem Passat sehr viel mehr ...

Ja Österreich will, entgegen den Bewegungen in der EU, daß TFL wieder abschaffen. Ich glaube, daß das Thema TFL nicht richtig belegbar ist. Ich für meinen Fall freue mich immer darüber, wenn mir jemand mit Licht entgegen kommt, besonders bei der momentanen Witterung mit tiefstehender Sonne. Diese Autos erkennt man einfach besser. Da ich aber nur ganz wenig Stadtverkehr fahre, kann ich die Gefahr für Fahrradfahrer und Radfahrer nicht einschätzen. Die meisten Radfahrer fallen mir immer ohne Licht auf, daher dürfte diesen Unverbesserlichen relativ egal sein, ob ich mit Licht fahre oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von e92_335d


Es ist übrigens nicht gleichmäßig heller. Die inneren Ringe sind deutlich heller als die äusseren, wobei sicherlich selbst die äusseren noch heller sind als Standlichter.

Das war mir bekannt. Aber auch bei den inneren Ringen unterscheidet sich die Lichtintensität doch sehr stark in den einzelnen Bereichen, je nach Blickwinkel. Von vorne sehen die Leuchten schön gleichmäßig aus, seitlich dagegen irgendwie ungleichmäßiger. Wobei sie mir sehr viel besser gefallen als die Weihnachtsbaumbeleuchtung der neueren Audis ...

Zitat:

Original geschrieben von hornmic



Zitat:

Original geschrieben von D.C.


Der Unterschied:

Beim Standlicht leuchten die vorderen und hinteren Lampen.
Beim TFL nur die Vorderen und etwas heller als beim Standlicht.

Stimmt so nicht ganz: Je nach Landesbestimmungen müssen auch die Rücklichter leuchten. In Skandinavien ist das z.B. so vorgeschrieben, in Deutschland reichen die vorderen Lichter aus.

Da die TFL-Fahrer ja meistens auch mit Lichtsensor fahren, bin ich sogar eher ein Freund von TFL inkl. Rücklicht (auch wenn der folgende Umstand nicht wirklich etwas mit TFL zu tun hat, aber da fällt es mir am meisten auf): Mir ist es bei diversen Fahrzeugen (meistens Audi) schon häufig auf der Autobahn passiert, daß bei Brückendurchfahrten plötzlich die Rücklichter des Vordermannes angingen (natürlich inkl. der vorderen Beleuchtung). Für mich ist dies im ersten Augenblick nicht bei jedem Fahrzeug erkennbar, ob der Fahrer nun bremst oder nur das Licht angegangen ist. Ja, es gibt dritte Bremsleuchten, die Leuchtstärke des Bremslichtes ist größer, alles schon klar. Die "Schrecksekunde" ist aber da ...

Ich werde ersteinmal beim Xenon-TFL bleiben, so wie BMW es anbietet. Die heutigen Xenon-Brenner halten sehr viel mehr Anschaltvorgänge aus und da ich hauptsächlich Langstrecke fahre, sollte das die Lampen ebenfalls nicht übermäßig belasten. Vielleicht gibt es ja mit dem Facelift eine vernünftige, preiswerte Nachrüstung für die helleren Corona-Ringe, das überlege ich mir dann vielleicht ... Wobei mich dann doch eher das Abbiegelicht interessieren würde, daß vermisse ich seit meinem Passat sehr viel mehr ...

Ja Österreich will, entgegen den Bewegungen in der EU, daß TFL wieder abschaffen. Ich glaube, daß das Thema TFL nicht richtig belegbar ist. Ich für meinen Fall freue mich immer darüber, wenn mir jemand mit Licht entgegen kommt, besonders bei der momentanen Witterung mit tiefstehender Sonne. Diese Autos erkennt man einfach besser. Da ich aber nur ganz wenig Stadtverkehr fahre, kann ich die Gefahr für Fahrradfahrer und Radfahrer nicht einschätzen. Die meisten Radfahrer fallen mir immer ohne Licht auf, daher dürfte diesen Unverbesserlichen relativ egal sein, ob ich mit Licht fahre oder nicht.

In Österreich wurde es schon abgeschafft seit 1.1.2008. Nebenbei ist hier auch das Fahren bei Tag mit Standlicht nicht erlaubt. TFL kann aber weiter verwendet werden, es ist nur keine Pflicht mehr.

Zitat:

Es ist übrigens nicht gleichmäßig heller. Die inneren Ringe sind deutlich heller als die äusseren, wobei sicherlich selbst die äusseren noch heller sind als Standlichter.

Was mir aber aufgefallen ist, ist, dass das TFL mit den Coronaringen auch dann weiterleuchtet, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Das sieht dann irgendwie bescheidener aus als die reinen Standlichtcoronas mit Abblendlicht, da der Kontrast zwischen Xenon und den Coronas fehlt. Das lusitge an den Coronas ist ja, dass ich einen BMW schon von sehr weit weg als solchen erkenne. Dieser Erkennungseffekt ist dem neuen TFL dahin, schade.

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Zitat:

Original geschrieben von Speedschnecke


und warum heisst es standlicht? und nicht fahrlicht?

es heißt auch NICHT standlicht (dieser begriff hat sich nur eingebürgert) sondern rein formell

ist die rede von begrenzungsleuchten.....

und, ja, das fahren mit begrenzungslicht außerhalb der beleuchtungszeiten ist erlaubt....der sinn ist allerdings äußerst fragwürdig, da man das begrenzungslicht schon auf 5m entfernung kaum noch wahrnimmt.....

Ich finde, die Corona sehen einfach gut aus 😉

Und wenn jemand mit standlicht fährt ist mir das viel lieber als diese Nebellichtfahrer....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


....der sinn ist allerdings äußerst fragwürdig, da man das begrenzungslicht schon auf 5m entfernung kaum noch wahrnimmt.....

Lösung A: Sonnenbrille absetzen

Lösung B: Besuch beim Augenarzt -> KL's sorgen für Durchblick 😁

Zitat:

Original geschrieben von BL|zZard


Ich finde, die Corona sehen einfach gut aus 😉

Und wenn jemand mit standlicht fährt ist mir das viel lieber als diese Nebellichtfahrer....

Dito. 😉 Denn die Nebellampen blenden nur, genau so wie das TFL von Audi, diese punktuelle Linse welche wie Fernlicht aussieht.

DC

Zitat:

Original geschrieben von 7woodman7



In Österreich wurde es schon abgeschafft seit 1.1.2008. Nebenbei ist hier auch das Fahren bei Tag mit Standlicht nicht erlaubt. TFL kann aber weiter verwendet werden, es ist nur keine Pflicht mehr.

Aber mein TFL besteht aus Standlicht und Nebellicht, was ja erlaubt ist.

Wenn ich die Nebler ausschalte soll mein Licht nicht mehr erlaubt sein, obwohl ich eigentlich gar keins brauche?

mfg pietro

Zitat:

Original geschrieben von pietro318



Zitat:

Original geschrieben von 7woodman7



In Österreich wurde es schon abgeschafft seit 1.1.2008. Nebenbei ist hier auch das Fahren bei Tag mit Standlicht nicht erlaubt. TFL kann aber weiter verwendet werden, es ist nur keine Pflicht mehr.
Aber mein TFL besteht aus Standlicht und Nebellicht, was ja erlaubt ist.
Wenn ich die Nebler ausschalte soll mein Licht nicht mehr erlaubt sein, obwohl ich eigentlich gar keins brauche?

mfg pietro

Äääääh, nein?!

Standlicht und Nebellicht sind imo nicht als TFL erlaubt!

Ich zitiere mal:

Zitat:

Zitat von Isotonisch:

ABER: Auf Grund der vielen Widersprüche hier hab ich mir grad die StVO durchgelesen. Dort steht unter §7 Abs. 2: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen bla bla bla ...."

Somit scheint meine Aussage (und vor allem Quelle woher ich diese habe) falsch zu sein. Sorry !!!!!!!

Und hier noch der Gesetzestext zu Nebelscheinwerfern:
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt".

Dies bezieht sicht auf Nacht/Dämmerung!

siehe hier StVO:

www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Fazit: Also so wie ich das sehe, darf man weder noch.. aber vllt. kann das jemand besser entschlüsseln/interpretieren!

Zitat:

Original geschrieben von BL|zZard



Dies bezieht sicht auf Nacht/Dämmerung!
siehe hier StVO:
www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

Fazit: Also so wie ich das sehe, darf man weder noch.. aber vllt. kann das jemand besser entschlüsseln/interpretieren!

Also,

§17 Abs. 2:

Zitat:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Info: Standlicht ist nicht gleich Tagfahrlicht (TFL).

§17 Abs. 3:

Zitat:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.

Also, wann Nebelscheinwerfer genutzt werden dürfen steht ja klar da. Anstatt bei Nebel mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfern, kann man auch mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren, aber nicht mit TFL und Nebelscheinwerfern. 😁

Die einfachste Lösung. Einfach immer Abblendlicht einschalten, dann kann man nix falsch machen.

DC

Zitat:

Original geschrieben von D.C.


Also,§17 Abs. 2:

Zitat:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Info: Standlicht ist nicht gleich Tagfahrlicht (TFL).

und der abs 2. bezieht sich auf den abs1, indem von der beleuchtungszeit eine rede ist.....und außerhalb der beleuchtungszeit darf man mit standlicht fahren......

Woodoo und ich sind im österr. Rechtsdjungel gefangen.
Daher passt auch alles nicht zusammen..
Soviel zur EU

ein übergreifendes Thema gibt es auch unter "Tagfahrlicht"
bei allen lobenswerten Meinungen bleibt für mich eine offene Frage:
Wolkenloser blauer Himmel so weit das Auge reicht und jede Menge Autos mit Licht, warum ?

Zitat:

Original geschrieben von 7woodman7


In Österreich ... ist hier auch das Fahren bei Tag mit Standlicht nicht erlaubt.

Das stimmt nicht!

1.)

Juristischer Grundsatz: Alles was nicht verboten ist, erlaubt.

2.)

Standlicht = Begrenzungslicht

3.)§ 99 Kraftfahrgesetz

:

"(3) ... Während der Dämmerung und bei Dunkelheit darf Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden.

(4) Auf Freilandstraßen (§ 2 Abs. 1 Z. 16 der StVO 1960) und auf Autobahnen oder Autostraßen, die nicht Freilandstraßen sind, darf während des Fahrens während der Dämmerung und bei Dunkelheit Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht verwendet werden. ..."

Es geht hier also immer nur um Dämmerung und Dunkelheit. Somit ist es tagsüber, bei ausreichender Helligkeit, erlaubt!

Auch Wikipedia sagt beim Thema Tagfahrlicht "Das Fahren ausschließlich mit Begrenzungslicht (Standlicht) ist in Österreich erlaubt."

Bis 24.05.2002 war das Fahren nur mit Begrenzungslicht verboten: "Begrenzungslicht darf nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden."
=> Es ist also seit mehr als 6 Jahren erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von hornmic


Wenn man nun die Xenons schonen möchte, gab es hier mal den Tipp, daß man sich das amerikanische TFL programmieren lassen kann: Dann leuchten gedimmt die mittleren Halogenfernlichter.

jetzt muss ich mal dumm fragen: ich habe doch Bi-Xenon, sprich sowohl für Abblendlicht als auch für Fernlicht

wo hab ich da jetzt Halogenleuchten für das Fernlicht?

Gruß
Robert

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