Standheizungs Roulette => Auto zurückgeben?? Rechtliche Schritte?
Hallo zusammen,
seit 2,5 fahre ich jetzt Volvo.
seit 2,5 Jahren ärgere ich mich mit der Standheizung rum.
Nach Batteriewechsel und x-ten Software update ging es für 2 Monate. Seit Vorgestern wieder nur alle paar Tage.
Ihr kennt es sicher alle:
=> Ladezustand
=> App startet die Standheizung einfach nicht, manchmal gar nicht, manchmal bei 4. Mal.
=> Kein Internet
=> Timer funktionieren nicht
=> Timer lassen sich nicht programmieren
=> Auto mal warm, mal nicht
Mir reicht es endgültig.
Ich will meinen Xc90 zurückgeben. Das Angebot meines Händlers finde ich unfair und sehe es aus Prinzip nicht ein so viel Geld zu zahlen obwohl jemand seine Leistung nicht erbringt.
Wir haben noch einen XC60 in der Firma. Der hat das gleiche Problem.
Mercedes, BMW, VW (meine Frau) alle ohne Probleme.
Hat jemand Erfahrungen mit rechtlichen Schritten in solch einem Fall? Oder an Autobild gehen oder ähnliches?
Ich bin so sauer wegen dieses lächerlichen Fehlers.
Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 15:01:08 Uhr:
Dir würde ich kein Auto verkaufen 😉
Ich brech ab....der war gut! 😁
Ich ahne schon welchen "Spaß" wir hier haben, wenn der Andre ein Montagsauto oder gar einen Katastrophenelch bekommt.
63 Antworten
Eins noch ! Das Werk muss der Rückabwicklung zustimmen , nicht der Händler . Der Händler ist nur Vermittler !
Zitat:
@B.Engel2013 schrieb am 05. März 2018 um 15:3:25 Uhr:
oder gar einen Katastrophenelch bekommt.
Ist relativ unwahrscheinlich. Mein gewandelter Elch ist laut 🙂 irgendwo nach Skandinavien gegangen. 😉
Zitat:
@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 15:01:08 Uhr:
Dir würde ich kein Auto verkaufen 😉
Brauchst du zum Glück auch nicht :-) wahrscheinlich zahlst du gerne für Schrott und nimmst das so in Kauf :-) ich nicht nach monatlichen Werkstatt Aufenthalt
Zitat:
@B.Engel2013 schrieb am 5. März 2018 um 15:03:25 Uhr:
Zitat:
@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 15:01:08 Uhr:
Dir würde ich kein Auto verkaufen 😉Ich brech ab....der war gut! 😁
Ich ahne schon welchen "Spaß" wir hier haben, wenn der Andre ein Montagsauto oder gar einen Katastrophenelch bekommt.
Ich denke nicht , weil ich nichts darüber Posten werde . Weil wenn ich das machen würde , müsste ich eine Menge nachholen bezüglich Katastrophen:-) der ganzen Kfz.
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Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 15:26:46 Uhr:
Zitat:
@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 15:01:08 Uhr:
Dir würde ich kein Auto verkaufen 😉Brauchst du zum Glück auch nicht :-) wahrscheinlich zahlst du gerne für Schrott und nimmst das so in Kauf :-) ich nicht nach monatlichen Werkstatt Aufenthalt
1. Alles gut. Tu ich ja nicht.
2. Nein. Ich zahle nicht für Schrott, wobei ..... damit kann man ziemlich verdienen habe ich gehört. Aber glaubst du wirklich du hast so viel Pech, und ein Auto nach dem anderen ist Schrott. Wenn ja, dann ..... hurra!
Es liegt manchmal auch woanders.
Aber ich möchte dir da ganz sicher nichts unterstellen. Nur damit das nicht falsch verstanden wird.
Zitat:
@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 15:38:16 Uhr:
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 15:26:46 Uhr:
Brauchst du zum Glück auch nicht :-) wahrscheinlich zahlst du gerne für Schrott und nimmst das so in Kauf :-) ich nicht nach monatlichen Werkstatt Aufenthalt
1. Alles gut. Tu ich ja nicht.
2. Nein. Ich zahle nicht für Schrott, wobei ..... damit kann man ziemlich verdienen habe ich gehört. Aber glaubst du wirklich du hast so viel Pech ein Auto nach dem anderen ist Schrott. Wenn ja, dann ..... hurra!
Es liegt manchmal auch woanders.Aber ich möchte dir da ganz sicher nichts unterstellen. Nur damit das nicht falsch verstanden wird.
Alles gut , mit mir kann man gut sportlich umgehen :-) nächsten Tag ist alles vergessen . Nur mal so , Fahrzeug beim Senior dabei , von Mutti , und meiner Frau :-) und diese Mängel sind nicht aufgetreten , anhand Anwenderfehler:-)) komme aus der Technik :-) wie gesagt wenn Abhilfe geschaffen wird ist ja auch alles gut . Nur nicht nachdem 20. Werkstattbesuch
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 15:20:39 Uhr:
Eins noch ! Das Werk muss der Rückabwicklung zustimmen , nicht der Händler . Der Händler ist nur Vermittler !
Das kann so nicht stimmen, da der Wandlungsanspruch gegen den Verkäufer und nicht den Hersteller besteht. Da der Händler aber nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, wird er alles versuchen, dass der Hersteller die Wandlung übernimmt. Ein Anwalt würde aber immer den Händler verklagen und das Gericht ihn entsprechend verdonnern. Da muss das Werk überhaupt nicht zustimmen.
Zitat:
@pat19230 schrieb am 5. März 2018 um 19:26:11 Uhr:
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 15:20:39 Uhr:
Eins noch ! Das Werk muss der Rückabwicklung zustimmen , nicht der Händler . Der Händler ist nur Vermittler !Das kann so nicht stimmen, da der Wandlungsanspruch gegen den Verkäufer und nicht den Hersteller besteht. Da der Händler aber nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, wird er alles versuchen, dass der Hersteller die Wandlung übernimmt. Ein Anwalt würde aber immer den Händler verklagen und das Gericht ihn entsprechend verdonnern. Da muss das Werk überhaupt nicht zustimmen.
Warum muss der Anwalt denn den Händler verklagen ? Weil dieser mein Vertragspartner ist ;-) meinst du der Händler bleibt auf den Kosten sitzen , für die er nichts kann bei einer Rückabwicklung?
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 19:30:05 Uhr:
Zitat:
@pat19230 schrieb am 5. März 2018 um 19:26:11 Uhr:
Das kann so nicht stimmen, da der Wandlungsanspruch gegen den Verkäufer und nicht den Hersteller besteht. Da der Händler aber nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, wird er alles versuchen, dass der Hersteller die Wandlung übernimmt. Ein Anwalt würde aber immer den Händler verklagen und das Gericht ihn entsprechend verdonnern. Da muss das Werk überhaupt nicht zustimmen.
Warum muss der Anwalt denn den Händler verklagen ? Weil dieser mein Vertragspartner ist ;-)
Ja eben, deshalb muss der notfalls auch ohne Zustimmung des Herstellers wandeln.
:-) ok @pat19230 zahlst du deine raten an den Händler oder an die Leasing ? Bezüglich dem ganzen finanziellen , auch die Freigabe fürs leasen ? Läuft das bei dir über deinen Händler oder hat der dich vermittelt an Volvowerk/Bank ?
Andrehhq7 - da kannst du reden wie du willst - der Vertragspartner ist definitiv der Händler. Das ist deutsches Recht und eindeutig. Deiner Hausbank ist bei der Finanzierung einer Waschmaschine auch egal, ob du damit Ärger hast oder nicht.
Gut ist jedoch, dass die Hersteller meist die Händler eben nicht im Regen stehen lassen. Aber der Händler kann es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung davon keineswegs abhängig machen.
Mal eine Frage, gibt es die Möglichkeit einer Rückabwicklung auch in der Schweiz? Weiss das jemand kompetet?
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 19:35:00 Uhr:
:-) ok @pat19230 zahlst du deine raten an den Händler oder an die Leasing ? Bezüglich dem ganzen finanziellen , auch die Freigabe fürs leasen ? Läuft das bei dir über deinen Händler oder hat der dich vermittelt an Volvowerk/Bank ?
Leasing ist in der Tat etwas besonders, da ja die Leasing-Bank Eigentümer des Autos wird und man es quasi nur "mietet". Aber da die Bank als Eigentümer keine Lust hat, sich mit Verpflichtungen wegen Mängeln rumzuschlagen, wird diese Verantwortung vertraglich auf den Leasingnehmer "abgewälzt". Als Eigentümer muss die Bank bei größeren Schäden schon allein wegen des Wertverlusts informiert werden und notfalls zustimmen. Das betrifft erst recht eine Rückabwicklung bei Wandlung. Um den Ärger darf sich trotzdem der Kunde kümmern. Und die Leasingbank kauft das Fahrzeug auch offiziell vom Händler, nicht vom Hersteller.
Zitat:
@gseum schrieb am 5. März 2018 um 19:59:13 Uhr:
Andrehhq7 - da kannst du reden wie du willst - der Vertragspartner ist definitiv der Händler. Das ist deutsches Recht und eindeutig. Deiner Hausbank ist bei der Finanzierung einer Waschmaschine auch egal, ob du damit Ärger hast oder nicht.Gut ist jedoch, dass die Hersteller meist die Händler eben nicht im Regen stehen lassen. Aber der Händler kann es bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung davon keineswegs abhängig machen.
Hab Familie und Freunde in einigen Autohäusern sitzen . , verschiedene Hersteller . Auch der Volvo ist jetzt über Beziehung gelaufen . Und wenn ihr mal auf das Formular guckt dann steht da : muss mit Zusage des Herstellers Rückabgewickelt werden ! Weis also nicht wie deutlich das noch gemacht werden muss . Und wenn du vor Gericht gehst , dann ist die Leasinglaufzeit hinter eh fast am Ende . Auch Anwälte vermitteln nur auf eine (Einigung) wird dir auch jeder Anwalt empfehlen, das andere dauert zu lange und kann nach hinten los gehen . Kein Autohaus übernimmt freiwillig diese Kosten - wenn auf eigene Faust nur in Verbindung mit einer neuen Bestellung . Übrigens ist für nicht eine einzige Rückabwicklung bei mir , ein Neuwagen bestellt worden . Weil wäre jetzt beim Q7 mit einem Xc90 bei Audi schwierig geworden 😁 glaubt ihr euers , ich weiß meins :-) Prost
Regt euch bitte nicht auf , alles gut :-) dann nehmen wir mal das Thema vor Gericht : wenn Richter Richterin entscheidet : das steht sowieso in den Sternen . Dann muss in der Tat der Händler sich hinterher bezüglich der Kosten mit dem Hersteller auseinandersetzen , wenn für euch entschieden wird . Oder aber Sie hat Ahnung und verteilt die Kosten gleich an Ort und Stelle (Leasing nehmer / Händler . Kann aber auch ganz anders aussehen , z.B. Gegen euch . Aber das ist dann so . Da habt ihr recht . Aber ein Auto zurück, und mit null raus gehen . Niemals . Lieber einigen . Recht haben und recht bekommen ist halt so eine Sache .