Standheizungs Roulette => Auto zurückgeben?? Rechtliche Schritte?

Volvo XC90

Hallo zusammen,

seit 2,5 fahre ich jetzt Volvo.
seit 2,5 Jahren ärgere ich mich mit der Standheizung rum.

Nach Batteriewechsel und x-ten Software update ging es für 2 Monate. Seit Vorgestern wieder nur alle paar Tage.

Ihr kennt es sicher alle:

=> Ladezustand
=> App startet die Standheizung einfach nicht, manchmal gar nicht, manchmal bei 4. Mal.
=> Kein Internet
=> Timer funktionieren nicht
=> Timer lassen sich nicht programmieren
=> Auto mal warm, mal nicht

Mir reicht es endgültig.

Ich will meinen Xc90 zurückgeben. Das Angebot meines Händlers finde ich unfair und sehe es aus Prinzip nicht ein so viel Geld zu zahlen obwohl jemand seine Leistung nicht erbringt.
Wir haben noch einen XC60 in der Firma. Der hat das gleiche Problem.
Mercedes, BMW, VW (meine Frau) alle ohne Probleme.

Hat jemand Erfahrungen mit rechtlichen Schritten in solch einem Fall? Oder an Autobild gehen oder ähnliches?

Ich bin so sauer wegen dieses lächerlichen Fehlers.

Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 15:01:08 Uhr:


Dir würde ich kein Auto verkaufen 😉

Ich brech ab....der war gut! 😁

Ich ahne schon welchen "Spaß" wir hier haben, wenn der Andre ein Montagsauto oder gar einen Katastrophenelch bekommt.

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Dann sind wir uns ja komplett einig. 😉

Zitat:

@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 20:16:06 Uhr:



...Und wenn ihr mal auf das Formular guckt dann steht da : muss mit Zusage des Herstellers Rückabgewickelt werden ! Weis also nicht wie deutlich das noch gemacht werden muss . Und wenn du vor Gericht gehst , dann ist die Leasinglaufzeit hinter eh fast am Ende . Auch Anwälte vermitteln nur auf eine (Einigung) wird dir auch jeder Anwalt empfehlen, das andere dauert zu lange und kann nach hinten los gehen . Kein Autohaus übernimmt freiwillig diese Kosten - wenn auf eigene Faust nur in Verbindung mit einer neuen Bestellung ...

Auf welchem Formular soll das stehen? Sowas darf nach deutschem Recht weder der Händler noch ein Leasinggeber vereinbaren. Ich habe mir gerade nochmal meinen Leasingvertrag rausgesucht, da steht das sehr eindeutig, dass der Leasingnehmer sich kümmern und den Anspruch selbst gegen den ausliefernden Händler geltend machen muss. Kann ich gerne kopieren.
Und Anwälte empfehlen deshalb meist eine Einigung, weil dem Kunden damit mehr geholfen ist als wenn sich die Rückabwicklung ewig hinzieht und der Kunde aber weiter bspw. Raten zahlen muss. Weiterhin verdient ein Anwalt an einem Vergleich oft mehr als an einem Verfahren.
Und dass ein Autohaus nicht freiwillig die Rückabwicklung macht, ist ja wohl logisch. Allerdings wird ein halbwegs klar denkender Geschäftsführer eines Autohauses sich den Argumenten eines Anwalts nicht verschließen, wenn die Mängel unstrittig gravierend genug sind und er das Risiko eines Rechtsstreits abwägt.

Ich hatte bisher nur eine Rückabwicklung (da kann ich nicht mit Deinen umfangreichen Erfahrungen auftrumpfen 😁), da reichte der Hinweis auf Einschalten eines Anwalts, Vereinbaren einer Nutzungsentschädigung und Information an die Bank. Der Hersteller hat zu keinem Zeitpunkt auch nur das geringste damit zu tun.

Zitat:

@pat19230 schrieb am 5. März 2018 um 20:43:47 Uhr:



Zitat:

@Andrehhq7 schrieb am 5. März 2018 um 20:16:06 Uhr:



...Und wenn ihr mal auf das Formular guckt dann steht da : muss mit Zusage des Herstellers Rückabgewickelt werden ! Weis also nicht wie deutlich das noch gemacht werden muss . Und wenn du vor Gericht gehst , dann ist die Leasinglaufzeit hinter eh fast am Ende . Auch Anwälte vermitteln nur auf eine (Einigung) wird dir auch jeder Anwalt empfehlen, das andere dauert zu lange und kann nach hinten los gehen . Kein Autohaus übernimmt freiwillig diese Kosten - wenn auf eigene Faust nur in Verbindung mit einer neuen Bestellung ...

Auf welchem Formular soll das stehen? Sowas darf nach deutschem Recht weder der Händler noch ein Leasinggeber vereinbaren. Ich habe mir gerade nochmal meinen Leasingvertrag rausgesucht, da steht das sehr eindeutig, dass der Leasingnehmer sich kümmern und den Anspruch selbst gegen den ausliefernden Händler geltend machen muss. Kann ich gerne kopieren.
Und Anwälte empfehlen deshalb meist eine Einigung, weil dem Kunden damit mehr geholfen ist als wenn sich die Rückabwicklung ewig hinzieht und der Kunde aber weiter bspw. Raten zahlen muss. Weiterhin verdient ein Anwalt an einem Vergleich oft mehr als an einem Verfahren.
Und dass ein Autohaus nicht freiwillig die Rückabwicklung macht, ist ja wohl logisch. Allerdings wird ein halbwegs klar denkender Geschäftsführer eines Autohauses sich den Argumenten eines Anwalts nicht verschließen, wenn die Mängel unstrittig gravierend genug sind und er das Risiko eines Rechtsstreits abwägt.

Ich hatte bisher nur eine Rückabwicklung (da kann ich nicht mit Deinen umfangreichen Erfahrungen auftrumpfen 😁), da reichte der Hinweis auf Einschalten eines Anwalts, Vereinbaren einer Nutzungsentschädigung und Information an die Bank. Der Hersteller hat zu keinem Zeitpunkt auch nur das geringste damit zu tun.

Poste deine Rückabwicklung bitte mal , Dokument. Nur Interesse halber . Guck mal Überschrift und unten E-Mail . Vielleicht ist bei Volvo ja anders . Hoffe nicht das ich das testen muss . Xc90 ist nämlich schickes Auto

Asset.JPG

Also ich lese das anders. Das ist ja kein Vertrag sondern ein Formular, was die Rückabwicklung bestätigt. Dort steht m.E., dass der Vertrag wegen Sachmängeln rückabgewickelt werden muss und auch der Hersteller zugestimmt hat. Das bestätigt eigentlich nur, dass auch der Hersteller im Rahmen der Produkthaftung und Garantiegeber sich nicht in der Lage sieht, die Mängel zu beseitigen und diese als ausreichend für eine Rückabwicklung ansieht.

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Ich kann dir nur sagen das wir auf die Zustimmung vom Hersteller / Leasing warten mussten weil mein Händler raus ist , und auf dem Dokument stehen die Konditionen etc . Das gleiche war auch bei Ford . Wenn ich Zeit habe gucke ich nach , war auch bei den zwei a4 so . Superb vor Gericht und auf die Schnauze geflogen . War teuer .

Dass der VAG-Konzern eine etwas eigenwillige Interpretation von Recht und Gesetz hat, ist ja neuerdings hinlänglich bekannt. 😁

In den Volvo Leasingverträgen und auch den Händler-AGB habe ich nirgendwo was gesehen, was im Falle der Wandlung auf Zustimmung durch Volvo deutet. Ich habe aber auch noch keinen Volvo gewandelt. 😁

@Andrehhq7 lass uns über Volvo reden, nicht über VAG-Produkte, da wäre Raum in anderen Foren. Das gezeigte Abwicklungsformular ist aber nicht Ergebnis einer gerichtlich durchgesetzten sondern einer frei ausgehandelten Rückabwicklung und da kann man IMHO erstmal vereinbaren was man will, inkl. Konklave. 😉😮

@Larsoliver ich denke, dass das SHZ Problem bei dem Fahrzeug schwer ausreichen wird, damit es gerichtlich vor dem nächsten Winter rückabgewickelt wird. Was das Angebot Deines 😉 angeht kann das niemand hier beurteilen.

Die SHZ tut es aber fast immer über die als Direktstart und IMHO ganz sicher mit den Timern im Sensus, nur das Einstellen per App nicht. Da müsste der Richter schon schlechte Laune haben um dir zuzustimmen. Sollte dass Batteriethema klemmen wird es nur über die Werkstatt gehen und zu korrigieren sein. Sonst sagen die, dass das so sein muss, zum Schutze des Autos und du musst denen evtl. das Gegenteil beweisen: das wird schwer.

Zitat:

@Larsoliver schrieb am 5. März 2018 um 08:48:21 Uhr:


Hallo zusammen,

seit 2,5 fahre ich jetzt Volvo.
seit 2,5 Jahren ärgere ich mich mit der Standheizung rum.

Nach Batteriewechsel und x-ten Software update ging es für 2 Monate. Seit Vorgestern wieder nur alle paar Tage.

Ihr kennt es sicher alle:

=> Ladezustand (1)
=> App startet die Standheizung einfach nicht, manchmal gar nicht, manchmal bei 4. Mal. (2)
=> Kein Internet (3)
=> Timer funktionieren nicht (4)
=> Timer lassen sich nicht programmieren (5)
=> Auto mal warm, mal nicht (6)

1) evtl. Fehler im
2) Das geht meistens
3) Funkloch oder VOC Server was meinst du?
4) nö. Wenn der Timer da ist tut der das jedes Mal.
5) im Auto immer, nur die App hakt
6) nö. Wenn Timer da ist oder Direktsdtart, dann immer warm.

@stefanli wo steht das , dass ich mit dem Q7 4m vor Gericht war ?

@Andrehhq7 ließ dir bitte mal alles was du geschrieben hast im Kontext durch. U.a. "Hab Familie und Freunde...muss mit Zusage des Herstellers Rückabgewickelt werden !" Und wenn du dich weiter unten 3x umdrehst, schreibst du von Rückabwicklung und nicht gütiger Vertrasgsauflösung, was du evtl. meinst. Das war aber die Frage des TE. 😉

Richtig liegst du nach meiner Einschätzung bei folgendem :

Zitat:

Regt euch bitte nicht auf , alles gut :-) dann nehmen wir mal das Thema vor Gericht : wenn Richter Richterin entscheidet : das steht sowieso in den Sternen . Dann muss in der Tat der Händler sich hinterher bezüglich der Kosten mit dem Hersteller auseinandersetzen , wenn für euch entschieden wird . Oder aber Sie hat Ahnung und verteilt die Kosten gleich an Ort und Stelle (Leasing nehmer / Händler . Kann aber auch ganz anders aussehen , z.B. Gegen euch . Aber das ist dann so . Da habt ihr recht . Aber ein Auto zurück, und mit null raus gehen . Niemals . Lieber einigen . Recht haben und recht bekommen ist halt so eine Sache .

Hast du Dokumente , einmal gerichtlich und außergerichtlich? Als Volvo Spezialist ? Wäre dir dankbar wenn wir diese mal begutachten können .

Zitat:

@pat19230 schrieb am 5. März 2018 um 13:58:49 Uhr:



Zitat:

@gde2011 schrieb am 5. März 2018 um 13:43:55 Uhr:


Zwar OT, aber Audi nur Diesel und kein Multimedia, deshalb Volvo. Nicht dein ernst, oder?

Äh doch. Q7? Gut E-tron für 120 000.
Spotify ohne touch screen fällt aus.

Das wird sich doch auf den vom AG genehmigten maximalen BLP beziehen oder?

Zitat:

Ihr kennt es sicher alle:

=> Ladezustand (1)
=> App startet die Standheizung einfach nicht, manchmal gar nicht, manchmal bei 4. Mal. (2)
=> Kein Internet (3)
=> Timer funktionieren nicht (4)
=> Timer lassen sich nicht programmieren (5)
=> Auto mal warm, mal nicht (6)

1) evtl. Fehler im
2) Das geht meistens
3) Funkloch oder VOC Server was meinst du?
4) nö. Wenn der Timer da ist tut der das jedes Mal.
5) im Auto immer, nur die App hakt
6) nö. Wenn Timer da ist oder Direktsdtart, dann immer warm.

**************************************

Ich habe das plakativ gemeint: Es gibt immer einen Grund um zu erklären, warum sie nicht geht.
Ich hätte gerne wieder ein Schlüssel mit nem Knopf und der blinkt grün, wenn ich drücke.
So ist es beim Auto meiner Frau, so wars bei allen meinen vorherigen Autos. (Ausser Tank leer 🙂

Dabei bin ich eigentlich (verzeiht das Wort) "Early- Adopter" und verzeihe neuer Technik auch die eine oder andere Macke.

Habe zudem nochmal die Formel genutzt, die hier im Forum genannt wurde. Danach kommt das Angebot meines Händlers gut hin. (evtl. 1000 Euro zu hoch) Muss also das "unfair" zurücknehmen.

Es bleibt: Wenn ich einen Kunden hätte, eines unserer Produkte eine zugesagte Funktion nicht erfüllen würde und ich dieses Problem nicht abstellen könnte, dann würde ich mehr Kulanz zeigen.

Aber das wusstest du ja beim Kauf.
Manchmal tu ich mir schwer Kaufentscheidungen zu verstehen. Bei den Rückabwickelungen glaube ich geht es dir ähnlich, oder?

Zitat:

@volvoklein schrieb am 5. März 2018 um 20:07:22 Uhr:


Mal eine Frage, gibt es die Möglichkeit einer Rückabwicklung auch in der Schweiz? Weiss das jemand kompetet?

Solange ein Auto das macht, für das es ja eigentlich angedacht war, wäre es in der Schweiz schwierig, zu wandeln. Es müssten schon einige Optionen ausfallen oder nicht zufriedenstellend funktionieren, um den Richter für eine Wandlung zu gewinnen. Alleine das die Standheizung sich nicht über VOC anwerfen lässt. wäre hierzulande bestimmt nie einen Wandlungsgrund.

Sofern jedoch der Verkäufer ein einsehen hat oder einen zufriedenen Kunden weiterhin haben will, wird er immer versucht sein, sich mit dem Käufer zu arangieren. Auch kann es durchaus sein, dass der Hersteller in solchen Fällen eine gewisse Kulanz gewähren lässt und lieber wandelt als ein unzufriedener Kunden weiterhin hinhält. Dieser Kunde wäre ein schlechter Werbeträger.

Wird aber hauptsächlich das Fahrzeug wegen einer Option gekauft und auch entsprechend vertraglich festgelegt, erst dann könnte sich der Richter für eine Zustimmung erwärmen. Z.B. Ich brauche einen fahrbaren Untersatz und ich wohne 3000 Meter hoch auf einer Alp. Dazu benötige ich Allrad und Diffsperre usw. Wenn dies nicht zufriedenstellend und auch nach etlichen Reparaturversuchen nicht funktioniert, erfüllt das Fahrzeug seinen Hauptzweck nicht und eine Wandlung wäre gegeben.

Im Uebrigen wird bestimmt im Kaufvertrag stehen, dass ein Fahrzeug Mängel enthalten kann. Dem Verkäufer muss immer die Chance gegeben werden, diesen Mangel gemäss Garantieleistung zu beseitigen. Wenn hier, in unserem Beispiel die Standheizung auch nach etlichen Reparaturversuchen nicht über VOC einschalten lässt, so kann über eine Entschädigung in der Höhe des Optionspreises gedacht werden.

Wandlungsgründe sind ferner: Das Fahrzeug ist innerhalb der Garantiezeit trotz mehrmaligen Reparaturversuchen immer wieder fahruntüchtig. Ein Unfallfahrzeug wurde als unfallfrei verkauft. Der Käufer war rechtlich nicht in der Lage, einen Kaufvertrag abzuschliessen.

Das Ganze ist natürlich hier nicht abschliessend aufgeführt und war auch nicht meine Absicht und natürlich sind es nur so meine Gedanken. (ich bin nur dipl Buchhalter und kein Jurist) 🙂

Gruss Skunky77

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