Stand der Technik bei Audi

Audi A4 B7/8E

Hallo,

Audi wimmelt grundsätzlich alle Sachmangel an neuen Fahrzeugen, als Stand der Technik ab.

Ist es nicht so, die Beschaffenheit des Fahrzeugs am heutigen Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeuge zu messen Maßstab sei der Entwicklungsstand der gesamten Autoindustrie, keineswegs derjenige eines einzelnen Herstellers.

Schöne Grüsse

Wolfgang

27 Antworten

Vertraglich wird der "Stand der Technik" natürlich nicht zugesichert. Muss er aber auch nicht, da Audi selbst diesen Spruch immer bei nicht lösbaren Problemfällen anbringt.
Wenn man dann klagt, um eine Preisminderung oder Wandlung zu erzielen, wird eben von einem Gutachter geprüft, ob diese Aussage zutrifft.
Da im genannten Fall alle gleichwertigen Fahrzeuge u.a. der Konkurrenz dieses Verhalten nicht aufweisen, kann man also nicht vom "Stand der Technik" reden und Audi verlor der Prozess.

Gruß,
Thilo

Echt?

Cool! 😉

Ist das dann aber nicht recht kompliziert nachzuweisen, das es bei der Konkurrenz nicht so ist?
Ich denke da zB an die Multitronik.

Gruß
Raimund

Nach der Methode des Scharfen Hinsehens und konzentrierten Nachdenkens, kommt man zum dem Schluss, dass einem gezahltem Preis eine entsprechende Leistung gegenüberstehen muss. So nimmt Audi für sich Anspruch ein Premiumhersteller zu sein. Der Kunde darf also ein Marktübliches - dem allgemeinen „Stand der Technik“ im Automobilbau – entsprechendes Produkt erwarten. Dazu ein einfaches Beispiel, was nicht dem allgemeinen „Stand der Technik“ im Automobilbau entspricht:

- Windschutzscheibe hat Sprühnebel und Flecken
- Sicherheitsgurt schneidet in Befestigung ein
- Heck-Klappen-Dämpfer sind zu schwach
- Klackergeräusch aus Bereich Rücksitzbank
- Nebelscheinwerfer undicht
- Knacken in der Lenkung
- Knarzende Türdichtungen
- Scheibenwischerarm schlägt Lack an Motorhaube ab
- Klopfen der Kupplungsmassen im Leerlauf beim 3.2 Handschalter
- Schrumpelssitze
:
.

Hier verstehen die Gerichte – zu Recht keinen Spaß und der Hersteller hat das Nachsehen. Eigentlich sollte die Nachbesserung selbstverständlich sein. Wegen jedem Mist Klage einreichen ist unsinnig, jede einvernehmliche Klärung ist besser, doch was wenn der Händler nicht nachbessern will oder kann? So kann der Kunde wenigstens seine Ansprüche geltend machen und durchsetzen – und das ist gut so!

Um nicht immer auf Audi einzuprügeln: Schau mal hier ins Gästebuch http://wandlung-mercedes-e-klasse.de/ was die Geschädigten alles zu ertragen hatten und was Seitens Händler/Hersteller den Kunden zugemutet wurde, wie erbittert geklagt werden musste, bis man zu seinem Recht kam. Alles Spinner, Wichtigtuer und Querulanten? Sicher nicht.

Wer für sich in Anspruch nimmer ein Premiumhersteller zu sein, damit bis zum erbrechen wirbt, alles dafür tut, dass die Kunden entsprechende Erwartungen haben, sollte sich nicht wundern, wenn diese vom Produziertem Mist enttäuscht sind und Klage einreichen – zu recht.

@Vasquez: Sehr schön formuliert, würde ich genauso sehen wollen!

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klar, bei z.B. der Multitronik wird schwierig, da die Konkurrenz diese nicht anbietet. Da müsste man dann ein paar Leidensgenossen zusammen bekommen.
Es hängt auch sehr viel vom Gutachter ab.
Ansonst kann ich mich vasquez auch voll und ganz anschliessen.
Gruß,
Thilo

Leute gebts auf, er will doch nur jammern. Lasst ihn einfach, dass an seiner Abgasanlage was nicht so klappt wie er es sich vorstellt wissen wir inzwischen.

Klickt mal auf die Suche und guckt euch seine Beiträge an. Wenn ihm langweilig ist, kommt er her und macht nen Thread wie diesen auf oder klinkt sich irgendwo herumlamentierenderweise mit ein...

@Avanti: is ja richtig, aber wir alle wissen nunmal das Audis erste Ansage bei Defekten Sachen 0% Kulanz und "Stand der Technik" ist.
Ich fnde es also durchaus interessant zu wissen, in wieweit man sich da halt abfertigen lassen muss und inwieweit man dann doch auch mal ein Recht hat gute Ware für sein sauer erspartes zu bekommen.

Den Threadverlauf bisher sehe ich eigentlich recht konstruktiv, wenig sinnloses lamentieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Vertraglich wird der "Stand der Technik" natürlich nicht zugesichert. Muss er aber auch nicht, da Audi selbst diesen Spruch immer bei nicht lösbaren Problemfällen anbringt.
Wenn man dann klagt, um eine Preisminderung oder Wandlung zu erzielen, wird eben von einem Gutachter geprüft, ob diese Aussage zutrifft.
Da im genannten Fall alle gleichwertigen Fahrzeuge u.a. der Konkurrenz dieses Verhalten nicht aufweisen, kann man also nicht vom "Stand der Technik" reden und Audi verlor der Prozess.

Gruß,
Thilo

Das ist falsch.

Stand der Technik ist auch kein Werveslogan wie einige hier behauptet haben, sondern ein Begriff aus dem Produkthaftungsgesetz.

Danach ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die vom Käufer erwartet werden kann. Besonders dann, wenn das Produkt bei der Auslieferung nicht dem Stand der Wissenschaft und Technik entspringt. Siehe §1-3 Produkthaftungsgesetz.

Daher ist folglich auch der Stand der technik vertraglich garantiert, auch wenn es nicht im Vertrag steht. Sozusagen eine Ergänzung zu den kaufvertraglichen gewährleistungsrechten für Sachmängel.

Zitat:

Stand der Technik ist auch kein Werveslogan wie einige hier behauptet haben,

Stimmt, das war ich! 😁

Hatte das mit dem ''Vorsprung'' verwechselt!

@Tofffl: im Produkthaftungsgesetz geht es aber nur um die Sicherheit, bzw. Schäden an Personen sowie Schäden an anderen Dingen wie dem bemängelten Produkt selbst.
Da Audi den Spruch "Stand der Technik" auch bei nicht sicherheitsrelevanten Problemen abgibt, kommt das Produkthaftungsgesetz kaum zum Zuge.
Zudem muss bei Anwendung des Produkthaftungsgesetzes erst ein Schaden eingetreten sein. Um dem vorzubeugen werden von den Autoherstellern die Rückrufaktionen gestartet.
Also bei den hier im Forum bemängelten Dingen, kommt man mit dem Produkthaftungsgesetz leider nicht weiter.
So gesehen ist der "Stand der Technik" leider nur teilweise, eben auf die Produktsicherheit bezogen, gesetzlich verankert.
Gruß,
Thilo

@ Thilo:
Ich wollte eigentlich nur kurz erkklären, wo die Aussage "Stand der technik" rechtlich anzusiedeln ist. Ein kleiner Exkurs, mehr eigentlich nicht. Ansonsten hast Du natürlich recht!

@Tofffl: kein Problem 😉
Sehr interessant Dein Hinweis übrigens. Ich habe mich vorher noch nie mit der Produkthaftung auseinandergesetzt. Das dort etwas vom "Stand der Technik" steht, war mir nicht bekannt. Ich war tatsächlich der Meinung, daß das wirklich nur eine Art "Floskel" ist. Gut zu wissen, daß dem nicht so ist. 😉
Gruß,
Thilo

Ich habe den Wiki-Link nicht durchgelesen, sorry wenn ich etwas von dort wiederhole:
'Stand der Technik' ist in den Audi-Garantiebedingungen festgeschrieben. Sinngemäß heißt es dort wenn ein Sachverhalt als 'Stand der Technik' angesehen wird ist es kein Garantiefall.
Deshalb hört man das auch so oft von den Händler/Werkstätten.

Fakt ist jedoch dass es diverse Gerichtsurteile gibt in denen die Gerichte 'Stand der Technik' als herstellerübergreifenden Technikstand definieren.
Wenn also bei anderen Herstellern ein Verhalten nicht so ist wie beim eigenen Auto hat Audi ein Problem mit der altbekannten Aussage.

Damit kann sich Audi nicht mehr mit dem vielgehörten Spruch aus der (Kulanz-)Affäre ziehen.

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