Sportlenkrad in ein E36 Bj.94???

BMW 3er E36

Servus-BMW Freunde

Will mir ein güstiges Sportlenkrad mit Nabe von MOMO besorgen weiß aber nicht ob es in mein BMW e36 limo bj.94 passt, weil mein momentaner Lenkrad airbag hat.

Könnte mir da einer einen Tipp geben???

12 Antworten

es gibt airbag rückrüstadapter die glaub ich auch eingtragen werden, dann kannst damit fahren
musst mal gucken

http://www.hm-tuning.de/detailview.aspx?ID=63724
sowas z.b. musst halt die auflagen beachten
momo und raid haben eh die gleichen befestigungspunkte glaub ich, wenn nicht musst schaun ob du sowas auch für momo findest

Man kann problemlos den Airbag ausbauen, aber die Rückrüstung muss man glaube ich beim TüV eintragen lassen wegen Versicherung? Bin ich mir aber nicht ganz 100%ig sicher, am besten fährst Du einfach mal bei dem Verein vorbei und erkundigst Dich direkt vor Ort beim TüV Prüfer, dann bist du damit auf der sicheren Seite, oder du kaufst Dir ein Sportlenkrad mit Airbag - gibts ja auch.

Ansonsten ist nur zu beachten, dass die Nabe und das Lenkrad für dein Fahrzeug zugelassen ist, i.d.R. haben die eine ABE und sind somit eintragungsfrei.

ich glaube das trägt der tüv nicht mehr ein. hol dir doch lieber eins von raid oder victor (die einstufigen für den e46) mit airbag.

Eintragen is nich mehr,stimmt.
Aber abgenommen werden muß es vom TÜV trotzdem noch (sofern das noch der Fall ist?).
Wo hast es denn gehört/gelesen,das es nimmer abgenommen wird?

@oz-freak
Ruf doch einfach mal beim TÜV an,die sind da normalerweise so freundlich und sagen dir,welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen! 😉

Greetz

Cap

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beim tüv. der prüfer meinte, das die (also der tüv) die verantwortung nicht mehr übernehmen wollen, und dass das nen rückschritt in der fahrzeugsicherheit ist. klingt auch logisch. von daher trägt das wohl kaum noch einer um\aus\ein.

Ich habe gelesen, dass es verboten ist, Sicherheitssysteme aus einem Fahrzeug auszubauen. Das führt zum Verlust der Betriebserlaubnis und ab einem bestimmten Datum wurde dem TÜV das Recht abgesprochen, diese Rückrüstung zu legitimieren.

Warum sollte man einen Lebensretter auch ausbauen? Da kann man gleich die Gurte oder das ABS entfernen!

Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob das jetzt schon gilt oder noch kommt. Unsere TÜV Prüfer tragen so was nicht ein!

Interessant, interessant !

Also, um alle diese im Raum stehenden Thesen mal richtig zu stellen:
Seit Januar 2006 ist jegliche Art von Zubehör, für welches eine ABE, EWG-ABE oder ein Gutachten einer technisch überwachenden Institution in (ganz) Europa besteht bzw. vorliegt, NICHT mehr eintragungspflichtig. Dieses gilt auch für Lenkräder, sofern die bisher geltenden Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden. DU kannst und darfst also ein Sportlenkrad in Dein Auto bauen. Du brauchst es auch nicht einzutragen. In den entsprechenden Begleitpapieren sind die zu erfüllenden Dinge vermerkt. Hierunter fallen z.B. Montage eines Exzenter-Ringes um kpl. freie Sicht auf´s Cockpit zu gewährleisten...
Alles andere ist Humbug und Nonsens.
Der "Airbag-Rückrüst-Kit" dient lediglich dazu, dass z.B. der Beifahrer-Airbag weiterhin in Funktion bleibt oder nicht ständig die Kontroll-Leuchte angeht. Ergo ein "end-terminierter" Wiederstand.

was haste bitte den blödsinn her?! das stimmt 100 % NICHT! Ein Sportlenkrad hat entweder ne ABE oder nen TGA. So, sobald du andere Reifen als SERIE draufhast, wird die ABE zum TGA, d.h. EINTRAGUNG! Und das Rückrüsten von einem Airbag in einem Fahrzeug was im Bereich der StVO bewegt wird, trägt dir kein Prüfer ein, der bei klaren Verstand ist! Weil eben Rückrüstungen in der Sicherheit eines KFZ nach den erachtens der meisten Prüfer beim TÜV, DEKRA usw völlig unverantwortlich ist.

Zudem muss man eine ABE nie eintragen! Außer in dem oben genannten fall mit abweichender Bereifung. Und wenn dann bitte Widerstand, ohne ie 😉

Re: Interessant, interessant !

Zitat:

Original geschrieben von outfield


Also, um alle diese im Raum stehenden Thesen mal richtig zu stellen:
Seit Januar 2006 ist jegliche Art von Zubehör, für welches eine ABE, EWG-ABE oder ein Gutachten einer technisch überwachenden Institution in (ganz) Europa besteht bzw. vorliegt, NICHT mehr eintragungspflichtig. Dieses gilt auch für Lenkräder, sofern die bisher geltenden Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden. DU kannst und darfst also ein Sportlenkrad in Dein Auto bauen. Du brauchst es auch nicht einzutragen. In den entsprechenden Begleitpapieren sind die zu erfüllenden Dinge vermerkt. Hierunter fallen z.B. Montage eines Exzenter-Ringes um kpl. freie Sicht auf´s Cockpit zu gewährleisten...
Alles andere ist Humbug und Nonsens.
Der "Airbag-Rückrüst-Kit" dient lediglich dazu, dass z.B. der Beifahrer-Airbag weiterhin in Funktion bleibt oder nicht ständig die Kontroll-Leuchte angeht. Ergo ein "end-terminierter" Wiederstand.

Ein TG muss eingetragen werden,sonst wärs ja eine ABE/EWG🙄

Und Du kannst nicht einfach eine normales Lenkrad verbauen,wenn original ein Airbag verbaut ist😉 *lol*

Desweiteren ist eine Lenkrad ABE/EWG nicht mehr wirksam,wenn Du andere Rad/Reifen montiert hast.

Poste Doch mal,wo das alles schwarz auf weiß steht!!!

Ich versteh sowieso nicht,wie man auf sone behämmerte Idee kommen kann,nen Airbag zu demontieren😁 *lol*
Es gibt so viel Sportlenkräder mit Airbag.
Ach stimmt ja,könnte ja Geld kosten😁 *kopfschüttel*
Das ist mM. und wär damit ein Problem hat,hat halt Pech😛

gruß

naja, nen gutes sportlenkrad von momo kostet auch schon 300 € ohne nabe. + das und den ring, da war ich damsls bei knapp 380 € ohen eintragung.

da kriegste auch shcon fast nen raid mit ab für.

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


naja, nen gutes sportlenkrad von momo kostet auch schon 300 € ohne nabe. + das und den ring, da war ich damsls bei knapp 380 € ohen eintragung.

da kriegste auch shcon fast nen raid mit ab für.

Dann versteh ich son Blödsinn noch weniger😁

ich vertshe das auch nicht. würde mir wenn nen schönes victor kaufen, also die für den e46. die kosten leider nur 🙁

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