Splitterschutzfolie an vorderen Seitenscheiben
Moin,
da ich viel in Europa mit dem Auto unterwegs bin, überlege ich derzeit die vorderen Seitenscheiben mit einer ungetönten Splitterschutzfolie gegen Einbruch zu sichern. Rechtlich ist dieses Thema möglich aber etwas schwierig. Hat jemand hier im Forum evtl. schon Erfahrungen mit diesem Thema?
Bitte jetzt keine Belehrungen über die Rettung im Unfallsfalle. Ich habe mir schon Gedanken über die Vor- und Nachteile gemacht.
Gruß Thomas
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33 Antworten
wie schon geschrieben, braucht es dazu keine Säge. Da man nur auf der Innenseite folieren darf, kann man eine Scheibe so nur von aussen nicht nach innen drücken umgekehrt ist das kein Problem. Die werkseitigen Verbundgläser aben durch die unterschiedlichen Glasdicken das gleiche Verhalten.
Der Rettungsdienst sticht einfach mit nem Stachel durch die gesplitterte Scheibe und zieht diese raus. geht 10 Sekunden.
Gruss
Hobbes
Zitat:
@T3P4 schrieb am 3. Februar 2015 um 10:06:16 Uhr:
Sollte wirklich eine Türscheibe (es gibt ja noch andere größere Fenster) als erste Rettungsöffnung benötigt werden (alle Türen nicht zugänglich), hat die Feuerweher eine Glassäge die auch für die Verbundglasscheiben genutzt wird, falls sich die gesplitterte Scheibe nicht heraus-/hereindrücken lässt.
Das sollte also für die Rettung kein Problem darstellen.
Und deshalb sind die kleinen Symbole unten auf der Scheibe so wichtig.
Verbundscheiben sind meist als AS1 Scheiben gekennzeichnet (auch in Europa). Und dann steht je nach Hersteller noch Laminated oben oder ist das kleine Logo mit dem Hammer aufgebracht. Und als 3. Merkmal steht noch der genaue Glastyp oben, das wären I bei vorgespanntem Glas, II bei Verbundglasscheibe und z.b. III bei vorbehandeltem Verbundglas (Einbruchshemmend)
Blöd ist es nur, wenn auf eurer Scheibe I und AS2 oben steht und man von einer folierten Scheibe steht. Aber dauert, wie schon oben geschrieben, auch nicht länger - es muss nur irgendwer die Scheibensäge holen. JA - und man hat nach dem sägen sehr viel Glasstaub - also vorher Mundschutz aufsetzen.
Na ein Glück, obwohl der TE ausdrücklich keine Belehrungen hinsichtlich Sicherheit und Bergung haben wollte, wird es so langsam richtig interessant....
Vielen Dank erstmal für die sinnvollen Hinweise und die Hinweise zur Bergung ;-)
Habe bei Volvo über die FIN ja nach dem Tönungsgrad gefragt. Leider wurde mir nur mitgeteilt, dass die Seitenscheiben keinerlei Tönung haben. Auch auf nochmalige Nachfrage. Aber eine gewisse Tönung, da bin ich mir recht sicher, haben die Scheiben bestimmt. Ich werde die Tage mal ganz unvorbelastet bei unserer TÜV Station nachfragen. Oh man wenn ich da an das Theater beim Reifeneintragen meines Oldis denke...
Den Preis für die Aufbringung inkl. Material finde ich auch ok. Da kann man nicht wirklich meckern. Muss nur mal schauen, ob ich die ab B Säule werkseitigen getönten Scheiben etwas dunkler tönen lasse.
Gruß Thomas
Zitat:
.......
Ich werde die Tage mal ganz unvorbelastet bei unserer TÜV Station nachfragen. Oh man wenn ich da an das Theater beim Reifeneintragen meines Oldis denke...
Den Preis für die Aufbringung inkl. Material finde ich auch ok. Da kann man nicht wirklich meckern. Muss nur mal schauen, ob ich die ab B Säule werkseitigen getönten Scheiben etwas dunkler tönen lasse.
Gruß Thomas
Aber feststellen wird die "Klarfolierung" eigentlich niemand, ich hatte seinerzeit die ABE dafür bei den Fahrzeugunterlagen. Sehen wollten die Prüfer oder auch mal die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle die ABE für die fast schwarzen hinteren Scheiben.
Aus diesem Grunde auch hier der Hinweis, wenn du deine getönten Scheiben dunkler tönen möchtest, teste es vorher an einem Fahrzeug, im dunklen siehst du dann nämlich hinten und zu den Seiten raus nichts mehr. Das macht besonders viel Freude, wenn man mal ein langes Stück rückwärts rangieren muss....
Grüße
braucki
Moin,
nun habe ich 2 Tage lang mit dem TÜV bei uns gesprochen. Leider lautet das abschließende Ergebnis vom zuständigen Prüfer: nicht möglich!
Er ist der Meinung dass eine einbruchhemmende Wirkung nur für Behördenfahrzeuge möglich ist. Alles was vor der B-Säule ist benötigt eine Bauartgenehmigung. Er meinte evtl. mit einem ärztl. Attest da die Folie ja auch UV Strahlen abhält, nicht aber für meine Zwecke. Der Tönungsgrad hat ihn gar nicht erst interessiert. Auch mein Argument, dass es ja identische Fahrzeuge bereits mit werkseitigem Verbundglas gibt, brachte nichts. Nun habe ich mich per Mail mal an Foliatec gewandt. Mal schaun was dabei rauskommt. Aber letztendlich muss der TÜV es ja bei uns eintragen. Oh man es kann manchmal ganz schön kompliziert sein.
Vielleicht hätte ich ihm keinen Ausdruck von Foliatec mitnehmen sollen.
"SECURLUX Sicherheitsfolie schützt die Scheibe effektiv vor Fremd- oder Gewalteinwirkung und verhindert ein Splittern. Unsere Sicherheitsfolie findet auch in Behördenfahrzeugen ihren Einsatz. Zusätzlich schützt sie vor schädlichen UV-Strahlen."
Daraus zieht der Prüfer nun, dass es nur bei Behördenfahrzeugen angewandt wird. Vom Wort auch scheint er noch nichts gehört zu haben.
Gruß Thomas
Hallo dropsman,
dann such dir einen anderen Dekra- oder Tüv Prüfstand, komischerweise gibt es besonders beim TÜV Korinthenkacker, die alles verkomplizieren wollen (Behördenfahrzeuge - so ein Schwachsinn!!)
es gibt aber auch andere Sachverständige, die rational und mit Praxisblick rangehen
für den Fall muss man aber einen zugelassenen Sachverständigen finden, dessen Schriebs du dann der Zulassungsstelle vorlegen musst, zur Änderung der Papiere
kleb die Folie auf und fertig.
1. Merkt das kein TÜF Mensch jemals
2. glaube ich eh nicht dass man das eintragen lassen muss
3. merkt das eh keiner
4. Merkt das kein Schwein
Zitat:
@Hobbes schrieb am 5. Februar 2015 um 14:24:36 Uhr:
kleb die Folie auf und fertig.
1. Merkt das kein TÜF Mensch jemals
2. glaube ich eh nicht dass man das eintragen lassen muss
3. merkt das eh keiner
4. Merkt das kein Schwein
Zumindest bei dem Tüv, wo er jetzt schon zwei Tage diskutiert hat , braucht er jetzt nicht mehr mit dieser Strategie aufkreuzen, denn der wird mit Sicherheit ganz genau hinschauen und dann sieht man es, unzulässig bleibt es trotzdem, mit den daraus folgenden Konsequenzen, sogar Versicherungsschutz könnte da wegfallen, wenn er damit auffällt...
Sein nächster Termin zur HU ist in xy Monaten oder gar Jahren. Als ob der das noch wüsste dass da mal jemand kam und eine Frage zu Folierten Fenstern hat. Aber ega, dann geht er halt woanders hin.
Dass die Folie als solches ne Zulassung hat, respektive zugelasse ist, da würde ich auch drauf schauen. Aber sonst?
dort steht:
Zitat:
Die Windschutzscheiben müssen mindestens 75 % des Lichts durch lassen.
Alle anderen Scheiben müssen mindestens 70 % des Lichts durch lassen.
Bei heutiger Colorverglasung hast Du allerdings schon eine Tönung von 20 - 25% (aus dem Bauch heraus)
Weiter schreibt der TÜV
Zitat:
Bei „glasklaren" Folien liegt der Wert bei 85 %. Dabei haben wir den Anteil der Fahrzeugscheibe an der Gesamt-Lichtdurchlässigkeit noch nicht berücksichtigt.
Das wird dann ziemlich eng.
Foliatec schreibt in seiner Anleitung:
http://www.foliatec.com/.../securlux-sicherheitsfolieZitat:
Bitte beachten Sie:
• Die AutoglasFolie darf nur an Fahrzeugscheiben aufgebracht
werden, die fuür die Sicht des Fahrzeugfuührers nicht von Bedeutung
sind (ab B-Säule).
Wenn der Prüfer das nicht eintragen möchte, kann ich das auf jeden Fall nachvollziehen.
Bei so einer Abnahme ist immer eine Einzelabnahme erforderlich. Bedeutet für Dich = Technische Prüfstelle, also TÜVs. Je nach dem wo Du wohnst. Also einfach zu einem anderen Verein zu dackeln wird nicht ohne weiteres funktionieren.
Ich würde ganz unverbindlich jemanden kontaktieren der mit gepanzerten Fahrzeugen, Geldtransportern, Limos etc. hantiert. Quellen sollte Tante Google finden.
Das sind alles zivile Fahrzeuge mit einbruchhemmender Verglasung

Vielleicht ist das "die" Lösung.
Viele Grüße
Matze
Werde nun wie folgt vorgehen:
Der lokale "Foliatec-Partner" leiht sich von Foliatec ein Messgerät. Dann schauen wir erstmal welche Tönung die Scheiben derzeit haben. Wenn der Wert dann zzgl. Wert der Folie immer noch unter dem Grenzwert (70% oder 72%) liegt, wird die Werkstatt die Folie anbringen und für mich eintragen lassen.
Leider bleibt in den alten Bundesländern nur der TÜV zum eintragen. In den neuen nur die Dekra.
Gruß Thomas
Zitat:
@dropsman schrieb am 5. Februar 2015 um 15:49:45 Uhr:
Werde nun wie folgt vorgehen:
Der lokale "Foliatec-Partner" leiht sich von Foliatec ein Messgerät. Dann schauen wir erstmal welche Tönung die Scheiben derzeit haben. Wenn der Wert dann zzgl. Wert der Folie immer noch unter dem Grenzwert (70% oder 72%) liegt, wird die Werkstatt die Folie anbringen und für mich eintragen lassen.
Leider bleibt in den alten Bundesländern nur der TÜV zum eintragen. In den neuen nur die Dekra.
Gruß Thomas
Wenn die Werkstatt dir zusichert die Folie zu montieren und dann eintragen zu lassen, ist doch alles in Butter.
Brauchst Du Dich gar nicht mit belasten, macht die Werkstatt für Dich.
Mich würde mal interessieren was bei der Lichtdurchlässigkeitsmessung herauskommt.
Viele Grüße
Matze
Mich auch. Die Scheiben an meinem V70 II haben aus Distanz betrachtet eine ganz leichte Grünfärbung wie die Tagesbrille von Kalle Schwensen. Wäre aber solchen Scheibenfolien nicht ganz abgeneigt.
Zitat:
@foodtek schrieb am 5. Februar 2015 um 14:19:20 Uhr:
Hallo dropsman,
dann such dir einen anderen Dekra- oder Tüv Prüfstand, komischerweise gibt es besonders beim TÜV Korinthenkacker, die alles verkomplizieren wollen (Behördenfahrzeuge - so ein Schwachsinn!!)
Tolle und sinnfreie Aussage.