Spanien führt 30-km/h-Tempolimit innerorts ein

Spanien führt 30-km/h-Tempolimit innerorts ein

Mit einer deutlichen Reduzierung des innerstädtischen Tempos soll die Zahl der tödlichen Unfälle im Straßenverkehr drastisch sinken.

11.05.2021 14:49 Uhr dpa

In Spanien gilt ab sofort innerorts auf den meisten Straßen ein Tempolimit von 30 km/h. Enge Straßen mit nur einem Fahrstreifen, wie es sie vor allem in den Altstädten oft gibt, dürfen sogar nur mit maximal 20 km/h befahren werden. Nur auf Stadtstraßen mit mehr als einer Fahrbahn pro Richtung gilt noch 50. In Barcelona bestehe nun auf 75 Prozent aller Straßen ein Tempolimit von 30, schrieb die Zeitung La Vanguardia.

Wer zu schnell fährt, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 600 Euro und der Abzug von bis zu sechs der acht Punkte, über die Fahranfänger verfügen. Sind die Punkte alle, ist der Führerschein weg. Auch Touristen sollten sich in Acht nehmen, denn Bußgelder aus Spanien können auch in Deutschland vollstreckt werden. Fraglich war jedoch noch, wie die neuen Regeln kontrolliert werden sollen. Bisher gibt es Radarfallen meist nur auf Fernstraßen.

Der Leiter des spanischen Straßenverkehrsamtes (DGT), Pere Navarro, begründete die neuen Tempolimits mit der hohen Zahl innerstädtischer Verkehrstoter. "Die Geschwindigkeit bis jetzt (50 Kilometer pro Stunde) war wirklich ein Unsinn", sagte er. 2019, also im letzten normalen Jahr vor der Corona-Pandemie, seien in Spanien 509 Menschen im städtischen Straßenverkehr tödlich verunglückt. Mit den neuen Höchstgeschwindigkeiten sinke das Risiko, dass ein von einem Auto erfasster Fußgänger sterbe, um 80 Prozent.

Quelle: https://www.heise.de/.../...-Tempolimit-innerorts-ein-6043809.html?...

Ich find's gut. Würde ich mir für Deutschland auch wünschen.

393 Antworten

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 20. Mai 2021 um 16:46:57 Uhr:



Zitat:

@krebsandi schrieb am 20. Mai 2021 um 14:17:27 Uhr:


Ist das jetzt so etwas Besonderes. Die Tempo 30 Zonen sprießen eh schon seit langem wie die sprichwörtlichen Pilze aus dem Boden. Meist auch gerechtfertigt. Viel Zeit verliert man nicht.
Dass es gerade Spanien macht wundert mich jetzt mal gar nicht.
Für die Spanier hat die STVO ja auch nur Empfehlungscharakter.
Wenn überhaupt.
Ausnahmen gibt es überall, aber die Spanier interpretieren das schon sehr freizügig.
Also müssen sie mit dem Tempo runter.
Dass wenigstens nicht mit 70 oder 80 durch den Ort geprescht wird.

Seit wann gilt in Spanien auch unsere STVO?

Wo steht etwas von deutscher? STVO.
Natürlich war die spanische STVO gemeint.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Mai 2021 um 15:57:01 Uhr:


Das Bevölkerungswachstum der letzten 75 relativ kriegsarmen Jahre stellt global ein Problem dar. Also wozu dieses mit weiteren Limitierungen befördern? 😰😰😰 😎😎😎

Das haben auch die Chinesen erkannt und gegenlenkend ihre bissigbösen Fledermäuse auf Weltreise geschickt..

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 20. Mai 2021 um 21:27:47 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Mai 2021 um 17:18:37 Uhr:


Mein Wissenstand ist, dass nicht überall Tempo 30 Zonen möglich sind. Nur Tempo 30 Schilder hinzustellen, ist hingegen möglich.

Auf Bundes-, Landes- und Kreisstraße dürfen Kommunen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur einrichten, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.
Siehe Paragraph 45 Abs. 9 StVO.

Falsch, das gilt laut Paragraph 45 Abs. 9 StVO nur für nur Tempo 30 Zonen. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 sind durchaus möglich und meine Frage ging um das 30er Limit. Genau das habe ich oben doch schon geschrieben.

Nochmal ganz klar: Tempo 30 Schilder sind möglich.

Gruß

Uwe

War letzte Woche in Sevilla und bin dort rumgefahren. Keiner hält sich dran. Thema erledigt.

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Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Mai 2021 um 22:36:12 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 20. Mai 2021 um 21:27:47 Uhr:



Auf Bundes-, Landes- und Kreisstraße dürfen Kommunen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur einrichten, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.
Siehe Paragraph 45 Abs. 9 StVO.

Falsch, das gilt laut Paragraph 45 Abs. 9 StVO nur für nur Tempo 30 Zonen. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 sind durchaus möglich und meine Frage ging um das 30er Limit. Genau das habe ich oben doch schon geschrieben.

Nochmal ganz klar: Tempo 30 Schilder sind möglich.

Gruß

Uwe

Wo steht das?
Tempo 30 Zonen sind in Abs. 1c geregelt.

Abs. 9 bezieht sich auf "normale" Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Aussagen werden nicht wahrer, wenn man sie wiederholt und fett schreibt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Mai 2021 um 22:36:12 Uhr:



Zitat:

@autoauto2 schrieb am 20. Mai 2021 um 21:27:47 Uhr:



Auf Bundes-, Landes- und Kreisstraße dürfen Kommunen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur einrichten, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.
Siehe Paragraph 45 Abs. 9 StVO.

Falsch, das gilt laut Paragraph 45 Abs. 9 StVO nur für nur Tempo 30 Zonen. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 sind durchaus möglich und meine Frage ging um das 30er Limit. Genau das habe ich oben doch schon geschrieben.

Nochmal ganz klar: Tempo 30 Schilder sind möglich.

Gruß

Uwe

Sorry, Uwe, aber wenn du von innerörtlichen Bundesstraßen oder Landstraßen redest, ist das definitiv falsch. Die Gemeindeverwaltung hat auf solchen Straßen nicht das Recht, ohne entsprechendes Genehmigungsverfahren einfach ein dauerhaftes Tempolimit auszuschildern.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Mai 2021 um 21:16:36 Uhr:



Ob nun 30 oder 50 macht im Lärmpegel kaum einen Unterschied. Je nach Getriebeauslegung ist der Motor bei 50 km/h oft sogar leiser. 30 wegen Lärmschutz wird in der Stadt daher hauptsächlich bei Kopfsteinpflaster oder ähnlichen Straßenbelägen angeordnet.

Das macht einen gewaltigen Unterschied, habe mal eine zeitlang an Straßen gearbeitet, es war sehr deutlich der Unterschied wenn im 2-4 m Abstand neben einem Autos mit 50-70 km/h vorbeigefahren sind, oder nur ~30km/h, es war teilweise unerträglich, man glaubt garnicht was Räder für Krach machen könne einfach mal darauf achten...😉

Fussgänger und Radfahrer haben ständig nur diesen Abstand zu den Fahrzeugen und meistens Häuserfassaden die den Schall gleich noch mal ins andere Ohr zurückwerfen🙄 , das Problem sind auch nicht die Motoren, sondern die Abrollgeräusche von den Reifen 😉...

Hier in Berlin gibt es eine 50km/h Strecke wo ein Radweg vor der schallschutzwand ist, anstatt die S-Wand zwischen Straße und Radweg, jeder Radler der nicht einen Tinitus erleiden möchte fährt hinter der Wand auf dem Fussweg ... auch mal wieder ein Beispiel für grottenschlechte Planung ...😮

Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 20. Mai 2021 um 23:50:58 Uhr:


War letzte Woche in Sevilla und bin dort rumgefahren. Keiner hält sich dran. Thema erledigt.

Meine Rede.😉

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 21. Mai 2021 um 07:52:26 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Mai 2021 um 22:36:12 Uhr:



Falsch, das gilt laut Paragraph 45 Abs. 9 StVO nur für nur Tempo 30 Zonen. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 sind durchaus möglich und meine Frage ging um das 30er Limit. Genau das habe ich oben doch schon geschrieben.

Nochmal ganz klar: Tempo 30 Schilder sind möglich.

Gruß

Uwe

Sorry, Uwe, aber wenn du von innerörtlichen Bundesstraßen oder Landstraßen redest, ist das definitiv falsch. Die Gemeindeverwaltung hat auf solchen Straßen nicht das Recht, ohne entsprechendes Genehmigungsverfahren einfach ein dauerhaftes Tempolimit auszuschildern.

Richtig, genau solche Fälle hatte ich im Sinn. Der hier zuständige Landesbetrieb Mobilität blockiert da gerne mal mit Verweis auf die Rechtslage.

Zitat:

@krebsandi schrieb am 21. Mai 2021 um 10:57:53 Uhr:



Zitat:

@Krizzzzz schrieb am 20. Mai 2021 um 23:50:58 Uhr:


War letzte Woche in Sevilla und bin dort rumgefahren. Keiner hält sich dran. Thema erledigt.

Meine Rede.😉

Na ja, da sind dann eben die jeweils zuständigen Ordnungsbehörden gefragt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 20. Mai 2021 um 21:16:36 Uhr:



Ob nun 30 oder 50 macht im Lärmpegel kaum einen Unterschied.

Gruß

Uwe

Das ist falsch weil:

Zitat:

Eine weitere Einflussgröße auf das Reifen-Fahrbahn-Geräusch ist die Fahrgeschwindigkeit. Die Schallintensität steigt mit der dritten bis vierten Potenz der Fahrgeschwindigkeit bzw. um 9 bis 12 dB(A) pro Geschwindigkeitsverdopplung. Dies bedeutet auch, dass vor allem bei niedrigen Geschwindigkeiten der Einfluss einer absoluten Geschwindigkeitsänderung groß ist. Eine Verringerung der Geschwindigkeit ist daher die wirksamste Methode zur Minderung des Verkehrslärms.

Und wer nicht so fit in dB Rechnung ist:

Zitat:

Weil aber die Wahrnehmung von Lärm nach der Dezibel-Skala exponentiell ansteigt, bedeutet ein nur um 3 dB erhöhter Leistungspegel für das menschliche Gehör eine Vervielfachung der wahrgenommenen Lautstärke auf 10 dB,

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