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Tempolimit "bei Nässe" - wann gültig?

Themenstarteram 22. September 2008 um 7:34

Hallo Forum,

eine Frage wird im Bekanntenkreis angeregt diskutiert, vielleicht hat jemand hier fundierte Aussagen (meine Fahrschule ist zu lange her ;-) ).

Auf einer Autobahn steht das Tempolimit "80" oder "100"; darunter ist das Zusatzschild "bei Nässe" und das Piktogramm des schlingernden Autos.

1. Was ist NASS?

2. Wann ist das Tempolimit gültig? NUR bei Nässe (siehe 1.) oder ständig, eben WEIL bei Nässe es Gefahr des Aquaplanings gibt?

Der Großteil der Mitdiskutierer (ca. 100%) ignorieren diese 80 bei strahlendem Sonnenschein ...

Danke!

Beste Antwort im Thema

Nein, ich bleibe bei „Fahrzeuge machen Spuren“. Das tun sie nämlich nur bei stauender Nässe, als so starkem Niederschlag, daß das Wasser nicht sofort abfließt.

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Laut meinem Fahrschullehrer waren die Grenzen fließend.

Nässe ist, wenn das Wasser auf der Straße "steht", also nicht nur feucht sondern die Straße muss richtig nass sein!

PS, natürlich irgnoriert man die 80 bei sonnenschein

Nässe gemäß der für das Zusatzschild gültigen Definition ist dann gegeben, wenn Fahrzeuge sichtbare Spuren hinter sich herziehen.

Wobei ich über niemanden schimpfen würde, der hier zuviel des Guten tut und schon bei nur feuchter Fahrbahn in der Geschwindigkeit runtergeht. Das ist aber eher selten.

Und, klar: keine Nässe - keine Beschränkung der zHG!

Soweit ich mich erinnere ist nass, wenn es keine trockenen Stellen mehr gibt, das Wasser also eine durchgehende Fläche ohne trockene Stellen bildet.

Nein, ich bleibe bei „Fahrzeuge machen Spuren“. Das tun sie nämlich nur bei stauender Nässe, als so starkem Niederschlag, daß das Wasser nicht sofort abfließt.

wenn trocken dann kein Limit - soweit klar

Nass heißt, wenn man Wasser vom vorrausfahrenden Fahrzeug auf die Scheibe bekommt

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Nein, ich bleibe bei „Fahrzeuge machen Spuren“. Das tun sie nämlich nur bei stauender Nässe, als so starkem Niederschlag, daß das Wasser nicht sofort abfließt.

So hab ich das auch in Erinnerung. Wenn es nur leicht nieselt kann man das Schild auch noch ignorieren. Es muss schon richtig nass sein.

@Threadersteller

Dein Problem scheint aber nicht zu sein wann etwas als nass eingestuft wird sondern ob das Schild bei Sonnenschein nicht zählt. Und da haben deine Kollegen recht: Ein Schild mit dem Zusatz "bei Nässe" kann man bei Sonnenschein(und trockener Fahrbahn) ignorieren!

Themenstarteram 22. September 2008 um 9:13

Zitat:

@Threadersteller

Dein Problem scheint aber nicht zu sein wann etwas als nass eingestuft wird sondern ob das Schild bei Sonnenschein nicht zählt. Und da haben deine Kollegen recht: Ein Schild mit dem Zusatz "bei Nässe" kann man bei Sonnenschein(und trockener Fahrbahn) ignorieren!

Na ja, das eine (wann ist das gültig) bedingt ja das andere (was ist nass?). Aber ich finde es spannend: genau die Argumente (spuren ziehen, wenn Nässe vom Vordermann auf die Scheibe kommt, ...) kommen auch in unserer Diskussion auf.

Aber: gibt es hierfür einen Gesetzestext? wahrsch. STVO, oder?

Einen Gesetzestext kenne ich auch nicht. Den gibt es evtl. auch gar nicht. Das ist eher Auslegungssache der Gerichte.

Aber "Wasser auf die Scheibe" ist es laut Definition nicht. Das kann schon bei einer einzelnen Pfütze passieren.

Mein Nachbar (Fahrlehrer) meint auch: als "nass" gilt, wenn die Fahrzeuge sichtbare und durchgängige Spuren auf der Fahrbahn hinterlassen.

Das wäre auch logisch.

Gruß, Ghost

OLG Koblenz – 2 Ss 234/98;

OLG Hamm v. 15. 11. 2000 in NZV 2001, 90

Zum Begriff der "Nässe" bei Zeichen 274:

Zitat:

Die Fahrbahn kann nur dann als naß bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.

zu Frage 2:

Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschild "Bei Nässe" haben für trockene Fahrbahnen keine Gültigkeit. Diese Geschwindigkeitsbeschränkungen werden zusammen mit diesem Zusatzschild nur bei nasser Straße wirksam.

zu Frage 1:

Was "nass" ist, ergibt sich aus der Rechtsprechung. Nach Bundesgerichtshof ist die Straße nass, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist, das bedeutet: deutliche Nässe auf der gesamten Fahrbahnoberfläche = Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche sind aufgrund des Wassers nicht mehr zu erkennen. Feuchte oder "nur" stellenweise nasse Straßen (z.B. in Spurrillen) sind nicht als "Nässe" im Sinne des Zusatzzeichens zu verstehen (ist auch in verschiedenen juristischen Schriften wie "Deutsches Autorecht", "Neue Juristische Wochenschrift" oder "Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht" nachzulesen).

 

So ganz einfach ist es demnach nicht, eine klare Grenze zwischen "noch nicht ganz nass" und "soeben schon nass" festzulegen. Im Fall des Falles also lieber davon ausgehen, dass es "nass" ist und die Geschwindigkeit reduzieren! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

OLG Koblenz – 2 Ss 234/98;

OLG Hamm v. 15. 11. 2000 in NZV 2001, 90

Zum Begriff der "Nässe" bei Zeichen 274:

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Die Fahrbahn kann nur dann als naß bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muß insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.

Hi,

so kenne ich das auch. Hier ne andere Quelle für die Definition "bei Nässe" (sozusagen die Vorlage des BHG, auf deren Basis das OLG Hamm das obige Urteil gesprochen hat):

----------Zitat-----------

Das Zusatzschild "Bei Nässe" ist dann wirksam und gültig, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist. Voraussetzung ist also eine deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn. (BGHSt 27 318 = NJW 78 652). Wenn die Fahrbahn nur feucht oder stellenweise naß ist, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt (Ha VRS 53 220).

-----------Ende---------

Für den Laien ist wie gesagt durch die "Reifenspuren" erkennbar, die den Wasserfilm unterbrechen.

Nur ab und an ne Pfütze oder von Feuchtigkeit dunkler Belag ist noch keine Nässe.

Bye

am 22. September 2008 um 11:28

Ich habe es jetzt auf die Schnelle beim beim Suchen im Internet nicht gefunden, aber es gab vor kurzem ein Urteil in dieser Sache, aus Hamburg, wenn ich mich nicht sehr täusche.

 

Hintergrund war, dass ein Anwalt bei Regen auf der Autobahn gestoppt wurde und die Polizei den Führerschein kassieren wollte, weil er mehr als 200 km/h schnell war und auch so ein "80 bei Nässe" - Schild aufgestellt war.

 

Dieser Anwalt hat bei Gericht Einspruch eingelegt und Recht bekommen.

Als Nässe wurde von dem Richter ebenfalls ein durchgehender Wasserfilm auf der Fahrbahn definiert, und sinnloser Weise erst ab 1cm Dicke.

Das weiss ich noch, weil viele Kritiker das Urteil, dass eine feuchte Straße noch keine Nässe ist und damit das Limit noch nicht zum Tragen kommt begrüßten, allerdings kritisierten, dass ein 1cm dicker Wasserfilm auf fast allen deutschen Autobahnen physikalisch unmöglich ist.

 

Jedenfalls bestärkt dieses sicher nicht allgemeingültige Urteil die Annahme, dass ein geschlossener Wasserfilm vorhanden sein sollte ( Autos machen Spuren, wie einer meiner Vorredner sagte ), damit das TL bei Nässe gilt.

 

Generell denke ich aber, in dieser Situation sollte jeder freiwillig vom Gas gehen und nicht wegen eines Limits.  

Also bei mir in der Fahrschule hieß es "wenn keine trockenen Stellen sichtbar", aber wie die Urteile mit "deutliche Nässe" die ihr so interpretiert dass es Fahrspuren im Wasserfilm geben muss, ist das alles Auslegungssache.

Was ist denn eine "deutliche Nässe" ? Ich kenne die beiden Begriffe, aber was sie zusammen heißen weiß ich nicht.

Wo ist da "Vorausfahrendes Fahrzeug muss Verdrängungsspuren hinterlassen" drin versteckt?

Ok sehe es jetzt auch, "feucht" ist nicht genug, wann geht denn feucht in nass über?

Das mit "keine trockenen Stellen sichtbar" ist (wenn es denn so gelten würde) wäre wenigstens etwas konkreter.

Es gibt nämlich Fahrbahnbeschaffenheiten die hinterlassen keine Verdrängungsspur da zu grobporig und dann gäbe es dort nie die gesetzeskonforme Nässe.

Aber es gibt noch ein anderes Problem, was ist wenn ich das Schild passiere und dort ist keine durchgehende Nässe, aber irgendwann kommt sie.

Muss ich mich daran erinnern was vorher für ein Schild stand und dann stark bremsen bevor mich der ggf. aufgestellte Blitzer kurz danach erwischt?

Was ist wenn es während ich das Schild passiere eine durchgehende Nässe gibt, sie dann aber vor Auflösung des Schilds nicht mehr durchgehend wird, darf ich dann wieder beschleunigen?

Das Schild "bei Nässe" gilt solange bis es aufgehoben wird.

Auch wenn am Anfang des Schildes eine trockene Fahrbahn vorhanden ist, und es ein Kilometer weiter plötzlich anfängt zu regnen, und die Strasse "nass" wird muss entsprechend des Schildes "bei Nässe" gefahren und sich daran erinnert werden, sodenn noch keine Aufhebung des Schildes erfolgte.

Und mal ersnthaft, so ein Schild steht doch nicht grundlos dort.

Da gehe ich doch aus reinen egoistisch Beweggründen vom Gas wenn es anfängt zu regnen und brettere nicht weiterhin mit 200 daher, allein an der eigene Sicherheit wegen, und noch nichtmal an andere gedacht.

Egal ob nun nur ein Wasserfilm oder die Strasse 1cm Hoch unter Wasser stehen muss lt. irgendwelchen Urteilen, dass ist mir doch dann in dem Moment egal, es wird langsamer gefahren und gut ;)

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