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Verkehrsschild Kinder und 70! Wann ist das Tempolimit aufgehoben?

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:21

Auf eine Strecke bei mir stehen mehrere 70km/h Schilder mit der Verkehrszeichen Kinder (KLICK MICH, ICH BIN EIN LINK) darüber! Wann ist das Tempolimit dann aufgehoben? Ein Bekannter hat mir erzählt, dass es nur für den Bereich der Busshaltestelle ist und sonst da 100km/h gefahren werden darf! Weiss das jemand hier im Forum, ob über das Schild Kinder das Tempolimit nicht über die ganze Strecke zählt?

Beste Antwort im Thema

StVO §41 Vorschriftzeichen (Link )

Über Zeichen 279 steht dort:

Zitat:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Sollte eigentlich deine Frage beantworten, wobei ich hier eins klarstellen muss:

Ich bin kein Fachmann, ich habe hier nur einen Text-Abschnitt abgeschrieben, der mir als passend erscheint. Die Richtigkeit muss jeder selbst prüfen...

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Das Schild gilt so lange bis auf der anderen Straßenseite auch solch ein Schild zu erkennen ist, somit ist der Bereich ja durch das Schild in deine Fahrtrichtung und durch das Schild für die andere Fahrtrichtung, abgegrenzt. Das Schild in der anderen Fahrtrichtung kannst du zwar nicht genau ablesen weil es ja falsch herum steht, aber so kann man sich immer solche Bereiche klar machen.

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:43

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Das Schild gilt so lange bis auf der anderen Straßenseite auch solch ein Schild zu erkennen ist, somit ist der Bereich ja durch das Schild in deine Fahrtrichtung und durch das Schild für die andere Fahrtrichtung, abgegrenzt. Das Schild in der anderen Fahrtrichtung kannst du zwar nicht genau ablesen weil es ja falsch herum steht, aber so kann man sich immer solche Bereiche klar machen.

Ich finde es nur sehr komisch, weil unter dem 70 Schild keine Streckenlänge steht. Deswegen dachte ich immer das es, wenn keine Streckenlänge drauf steht, für die gesammte Strecke 70km/h zählt! Also reicht das Verkehrsschild Kinder aus?:confused:

StVO §41 Vorschriftzeichen (Link )

Über Zeichen 279 steht dort:

Zitat:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Sollte eigentlich deine Frage beantworten, wobei ich hier eins klarstellen muss:

Ich bin kein Fachmann, ich habe hier nur einen Text-Abschnitt abgeschrieben, der mir als passend erscheint. Die Richtigkeit muss jeder selbst prüfen...

Themenstarteram 7. März 2009 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

StVO §41 Vorschriftzeichen (Link )

 

Über Zeichen 279 steht dort:

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Zitat:

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.

Sollte eigentlich deine Frage beantworten, wobei ich hier eins klarstellen muss:

Ich bin kein Fachmann, ich habe hier nur einen Text-Abschnitt abgeschrieben, der mir als passend erscheint. Die Richtigkeit muss jeder selbst prüfen...

Genau über den Text, denn du zitiert hast, ist das Verkehrzeichen für die Verbotsstrecke. Das kennen ich auch so! Nur wusste ich es nicht, dass es ohne auch so ist!

Wie sieht es denn mit Kreuzungen und Einfahrzten auf der Strecke aus? Vor den müssten ja auch solche Schilder stehen damit Fahrer welche die Strecke befahren wollen, auch über die neue Geschwindigkeitsbegrenzung informiert werden. Das Schild gilt ansonsten nur so lange bis du eben wie gesagt auf der anderen Seite ein ebenfalls gleiches Schild für die andere Fahrtrichtung siehst, dies gilt auch in Verbindung mit dem Geschwindigkeitslimit. Eine Streckenangabe ist nicht zwingend...

Themenstarteram 7. März 2009 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Wie sieht es denn mit Kreuzungen und Einfahrzten auf der Strecke aus?

Das kenne ich auch, ab der Kreuzung habe dann auch immer Gas gegeben!

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Das Schild gilt so lange bis auf der anderen Straßenseite auch solch ein Schild zu erkennen ist, ...

Völliger Quatsch.

Eine Begrenzung für die Gegenfahrbahn (Gegenrichtung) ist eine Begrenzung für die Gegenfahrbahn und nichts anderes.

Nicht mal als reines Anzeichen des Endes einer angezeigten Gefahr tauglich, weil es sich um ein Wiederholungszeichen innerhalb einer "gefährlichen Örtlichkeit" handeln kann.

Auch nicht selten, dass unterschiedliche Begrenzungen auf zwar gleicher Straße aber unterschiedlicher Richtung existieren.

Es gilt, was von -LSirion- korrekt zitiert wurde.

 

Kreuzungen oder Einmündungen heben keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf, hatte wir erst vor kurzem hier:

http://www.motor-talk.de/.../...empolimit-auf-ab-auf-t2162918.html?...

am 7. März 2009 um 16:37

Hi

im Prinzip kann man das alles so anwenden, eigentlich beschränkt das Tempolimit sich nur auf den Gefahrenbereich "Bushaltestelle" und ist dann eigentlich danach wieder aufgehoben, was man an dem Schild der anderen Fahrbahn erkennen kann, ganz sicher aber durch die nächste Kreuzung oder Einmündung. Ich würde auch dann wieder beschleunigen...

Natürlich heben Kreuzungen oder Einmündungen, wenn nach denen kein neues Begrenzungsschild kommt, Tempobegrenzungen auf, da der "Neu" auf die Strasse eingebogene Fahrer die vorraus gegangene Begrenzung nicht einsehen kann, da diese ja meist 100 oder mehr Meter vor der Kreuzung/ Einmündung stehen...

Oder mal anders, bei mir in der Nähe ist im Outback nen Naherholungsgebiet, wo das Limit mit nem Schild "Zone 30" eingeschränkt und auch wieder aufgehoben wird!

Regelmäßig wird das ein oder ander Schild geklaut! Warum wohl... ???

Wenn ich jetzt in den Bereich einfahre und das Schild wech is und für mich deswegen nicht mehr ersichtlich, kann ich dort 100 fahren, da es sich ausserhalb von Geschlossenen Ortschaften befindet... wenn ich denn beweisen kann, das sich auf der Strasse auf der ich in den Bereich befahren habe, sich "Keine Tempobegrenzung" befindet. Da wären der Polizei leider die Hände gebunden... :D

Keine Hände, keine Kekse... :D

VG Speedy

Zitat:

Original geschrieben von speedy187

..., ganz sicher aber durch die nächste Kreuzung oder Einmündung. Ich würde auch dann wieder beschleunigen...

Natürlich heben Kreuzungen oder Einmündungen, wenn nach denen kein neues Begrenzungsschild kommt, Tempobegrenzungen auf, ...

Nein, nicht.

Ist es so schwer auf den gezeigten Link zu klicken und das dort einfach mal durchzulesen? Sollte doch möglich sein, sind auch nur die einfachsten Sätze aus diversen Urteilen aufgeführt, dass dies auch Nichtjuristen klar und zwiefelsfrei verstehen.

 

Zitat:

... da der "Neu" auf die Strasse eingebogene Fahrer die vorraus gegangene Begrenzung nicht einsehen kann, da diese ja meist 100 oder mehr Meter vor der Kreuzung/ Einmündung stehen...

Mag ja sein, trotzdem darf der Einbieger dort auch nicht schneller fahren. Es handelt sich nunmal um ein Streckenverbot, was auf der gesamten Strecke gilt, auch für den Einbieger, denn auch der fährt auf dieser begrenzten Strecke und keiner anderen.

 

Zitat:

Oder mal anders, bei mir in der Nähe ist im Outback nen Naherholungsgebiet, wo das Limit mit nem Schild "Zone 30" ...

Ein Zonenverbot ist ein Zonenverbot und kein Streckenverbot. Ist ja auch ein anderes Schild, hat also auch eine andere Bedeutung und Wirkung.

 

Zitat:

... und für mich deswegen nicht mehr ersichtlich, kann ich dort 100 fahren, da es sich ausserhalb von Geschlossenen Ortschaften befindet...

Können kannst Du es auch dort, wo es ersichtlich ist, dürfen darfst Du es aber auch nicht, auch dann nicht, wenn es nicht ersichtlich ist.

Alles in dem verlinkten Thread genau beschrieben, einfach anklicken und lesen.

 

Nur noch so nebenbei, das Schild "Achtung - Kinder" bedeutet "Achtung - Kinder", den Unterschied zwischen Kindern und einer Bushaltestelle sollte man eigentlich kennen.

am 7. März 2009 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Das Schild gilt so lange bis auf der anderen Straßenseite auch solch ein Schild zu erkennen ist, somit ist der Bereich ja durch das Schild in deine Fahrtrichtung und durch das Schild für die andere Fahrtrichtung, abgegrenzt. Das Schild in der anderen Fahrtrichtung kannst du zwar nicht genau ablesen weil es ja falsch herum steht, aber so kann man sich immer solche Bereiche klar machen.

TOTALER BLÖDSINN!!!:

Seit wann heben Schilder für den Gegenverkehr die Gebote in deiner Fahrtrichtung auf???

Erst überlegen und dann schreiben!!!

Oder besser S... halten!

@TE:

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Verbindung mit einem Gefahrenzeichen( Hier eben die Kinder = Schrecklich Kinder als Gefahr!) haben ihre Gültigkeit im "Gefahrenbereich" brauchen daher auch keine gesonderte Aufhebung.

Mach es einfach wie mit den Beschränkungen an anderen Gefahrenstellen.

Wenn für dich objektiv (und hier zählt nicht der Zeitdruck :cool:) die Gefahr vorbei ist kannst du wieder schneller fahren.

Auf Kinder musst du ja eh IMMER besondere Rücksicht nehmen und vorsichtig sein!

Auch wenn sich hier einige Leute scheinbar wieder wichtig tun wollen, sollten sie erst einmal den Sinn meiner Aussage begereifen bevor sie ihre eigene Zitat: "S..." aufreißen.

Wenn ich ein 30kmh Begrenzung für 100m, wegen z.B. Schulkindern habe, steht nach hundert metern auch ein Schild auf der anderen Straßenseite für den Gegenverkehr, so und nicht anders war es mit der Begrenzung gemeint. Denn so kann ich eben diese 100m besser abschätzen. Und was für die eine Verkehrsrichtung gilt, ist für die andere genauso gültig oder jemand zeige mir bitte eine Tempo 30 Zone für nur eine Fahrtrichtung:rolleyes:

Nächstes mal sollten viele von euch einmal nachdenken und LESEN bevor sie mit ihrer Besserwisserei, gut gemeinten Rat in Frage stellen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil;)

am 7. März 2009 um 21:47

Mahlzeit... Pflaumenkuchen... ;)

Zitiat!!!!

"Das Ende einer Begrenzung ergibt aus der Örtlichkeit" und dem "Zusammenhang der Schilder"

Die Gefahrenstelle ergibt sich zweifelsfrei aus der Kombi der Schilder...

Die sich durch 1. die Bushaltestelle an der Landstrasse,2. durch das 70er Schild und 3. durch das Zusatzschild mit dem Kind, zweifelsfrei ergibt...

-Oder durch eine Kreuzung!

-Oder durch eine Einmündung!

Wie auch schon von L,Sirion zitiert... und nur für den Fall das ich mich wiederhole... :rolleyes:

Was habe ich überlesen und was Du?

Zum Anderen sind das Schild Bushaltestelle und Achtung Kinder in dieser Situation miteinander verbunden, weil eine Bushaltestelle an einer Landstrasse eh schon eine Gefahrenstelle ist, wird durch das Schild "Achtung Kinder noch weiter Unterstrichen. Und aus dem ersten Text ist auch eigentlich zu entnehmen das das an dieser Landstrasse öfters der Fall ist... Hm?

Klar ist auch das das Bushaltestellen Schild sich auch nur an dieser befindet und nicht an dem Mast mit den Schildern 70 und Achtung Kinder hängt...

Wenn du auf eine Landstrasse auffährst, wie schnell fährst Du dann 70? Weil da kann ja irgendwo vorher ein Schild mit einer Begrenzung gestanden haben? :eek:

Wenn du auf eine BAB auffährst, wie schnell fährst Du dann? :(

Oh man... :rolleyes:

Hallo Hugaar, ich gebe dir vollkommen Recht...

Schilder auf der Gegenseite heben keine Begrenzung auf, sondern nur ein weiteres "Indiz"

dafür das wie in diesem Fall, sich die "Begrenzung, auf den Gefahrenherd Bushaltestelle beschränkt,begrenzt in der Geschwindigkeit und Mahnend Unterstützt durch das Achtung-Kinder Schild"!

Schilder die für mich nicht zweifelsfrei ersichtlich sind, sind für mich auch nicht Bindend.

Schönen Abend noch... ;)

am 7. März 2009 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von speedy187

..., ganz sicher aber durch die nächste Kreuzung oder Einmündung. Ich würde auch dann wieder beschleunigen...

Natürlich heben Kreuzungen oder Einmündungen, wenn nach denen kein neues Begrenzungsschild kommt, Tempobegrenzungen auf, ...

Nein, nicht.

Ist es so schwer auf den gezeigten Link zu klicken und das dort einfach mal durchzulesen? Sollte doch möglich sein, sind auch nur die einfachsten Sätze aus diversen Urteilen aufgeführt, dass dies auch Nichtjuristen klar und zwiefelsfrei verstehen.

Für alle die, die anscheinend keine Lust haben dem o.g. Link zu folgen, und stattdessen lieber ihr Halbwissen verbreiten, kopier ich hier noch mal meinen Beitrag aus dem o.g. Thread:

Zitat:

Orginal geschrieben von zille1976 am 23. Februar 2009 um 17:51:31 Uhr

 

Es gibt genau 4 Arten ein Streckenverbot zu beenden: (Basis: § 41 Abs. 2 Nr. 7 StVO)

 

1. durch Aufhebungszeichen 278 bis 282

2. durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild

3. durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist

4. Geschwindigkeitsbegrenzungen zusätzlich an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)

 

Und dazu dann noch ein Urteil:

 

Ist auf einer Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet, so gilt sie auch über eine Anschlussstelle hinaus und endet erst bei Z. 278

OLG Hamm, DAR 96 416 = VRS 91 205

MfG Zille1976

am 7. März 2009 um 22:28

Hi Zille...

wenn ich auf die BAB über die "Anschlußstelle" auffahre, woher weiß ich denn als gerade Aufgefahrener das ich mich in einem Tempobegrenzten bereich befinde, der schon auf der BAB schon seit zB. gut Einem KM besteht... und für mich "überhaupt nicht ersichtlich ist!?!?!?"

Wenn Du auf der BAB mit 120kmh Beschränkung fährst und es kommt eine Anschlußstelle, ein Kreuz oder ne Auffahrt, warum stehen dann wohl am Ende der Beschleunigungsstreifen dann immer wieder 120er Schilder???

Richtig... weil der neu aufahrende Fahrer von der Begrenzung nichts wissen kann...

Sonst wären wir alle geborene Kopperfield´s :cool:

Hat aber auch was logisches...

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