Sorry, aber mal ne Frage bezüglich Ebay
Was meint ihr, bekomm ich die Leuchten trotzdem ?! Vorausgegangen ist ja wohl ein Tippfehler, da die Leuchten normal beim gleichen Verkäufer 189€
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Peschi
na denn kümmer ich mich nochmal drum 😁
gut...
Nur nicht aufgeben...
hm,sieht aber mehr als schlecht aus, das du mit ner Klage erfolg hast.
Es gibt leider schon einschlägige Urteile dazu, die alle zu UNGUNSTEN DES KÄUFERS ausfielen. Siehe
und
deswegn macht dir dieser § 120 des BGBs dir leider nen Strich durch die Rechung:
Zitat:
§ 120 Bürgerliches Gesetz Buch
Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
Eine Willenserklärung, welche durch die zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist, kann unter der gleichen Voraussetzung angefochten werden wie nach § 119 eine irrtümlich abgegebene Willenserklärung.