Sorry, aber mal ne Frage bezüglich Ebay

BMW 3er E36

Was meint ihr, bekomm ich die Leuchten trotzdem ?! Vorausgegangen ist ja wohl ein Tippfehler, da die Leuchten normal beim gleichen Verkäufer 189€

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

78 Antworten

mmmmhmmmm ich kann die dinger schon förmlich riechen,oder hat eine von euch einen zihen lassen!!😁

Zitat:

Original geschrieben von BMW-KangaL


hi ich gib dir mal ein Tip ,wenn er die dinger nicht liefern will dann verlang entschädigung.
Der hat kein stress mit Anwalt/Gericht, und du hast ein par euros für Weinachten .
Ach ja mit par euros meine ich minimum ma 100euro
da er sich ja die 3x 189euro s spart ,oder zumindest ein paar Leuchten
Erst Handeln wenn nicht geht ,dann HANDELN 😁

na wenn du des sagst werd ich des wohl mal in abgriff nehmen, wenns soweit kommt

Hier ist das Passat- Urteil, der für 1 € wegging.
Das Aktenzeichen ist wichtig.

11. VW Passat - Vertragsschluss bei Onlineauktionen
BGH (AZ: VIII ZR 13/01)

Willenserklärungen können grundsätzlich auch per Mausklick abgegeben werden. Angebote bei Onlineauktionen sind rechtsverbindlich und stellen nicht lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum)an den Kunden dar, sondern eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Ware deutlich unter dem Verkehrswert verkauft wurde. Dies hätte durch Angabe eines Mindestgebotes verhindert werden können.

Zitat:

Original geschrieben von cheyney


mmmmhmmmm ich kann die dinger schon förmlich riechen,oder hat eine von euch einen zihen lassen!!😁

Na wenn du das nicht unterscheiden kannst würd ich die nicht essen! 😁

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Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Hier ist das Passat- Urteil, der für 1 € wegging.
Das Aktenzeichen ist wichtig.

11. VW Passat - Vertragsschluss bei Onlineauktionen
BGH (AZ: VIII ZR 13/01)

Willenserklärungen können grundsätzlich auch per Mausklick abgegeben werden. Angebote bei Onlineauktionen sind rechtsverbindlich und stellen nicht lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum)an den Kunden dar, sondern eine auf Abschluss eines Vertrages gerichtete Willenserklärung. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Ware deutlich unter dem Verkehrswert verkauft wurde. Dies hätte durch Angabe eines Mindestgebotes verhindert werden können.

hey na da sag ich doch danke 😁

Zitat:

Original geschrieben von Peschi


hey na da sag ich doch danke 😁

Das trifft den Kern aber noch net, da es ja Sofortkauf war. Und wegen Irrtum bin ich mir auch net sicher, da gibts im BGB auch nen Paragrafen. Ich google mal weiter

Schau mal hier, das sieht schon schlechter für dich aus

http://www.123recht.net/fea/forum_topic.asp?topic_id=704

na bei mir ist es allerdings ein händler, das macht doch auch nen unterschied, oder war der mit den pcs auch ein händler ?!

Zitat:

Original geschrieben von Peschi


na bei mir ist es allerdings ein händler, das macht doch auch nen unterschied, oder war der mit den pcs auch ein händler ?!

Jep, war auch ein Händler. Ruf den Typen am Montag am besten mal an, der das dir quasi geschenkt hat

hat ich auch vor 😁 mal schauen was der mir am telefon erklären wird

Zitat:

Original geschrieben von Peschi


hat ich auch vor 😁 mal schauen was der mir am telefon erklären wird

Halte uns auf dem Laufenden. Interessiert mich persönlich auch.

na werd ich sicher machen, keine frage 😁

so erster versuch, mein freund hat dort angerufen und der typ am telefon meinte er habe damit nix am hut und legte auf 🙁

na wenigstens ging wer drann! 😉

Hat sich denn die Firma gemeldet ?

Falls der das probiert auszusitzen würd ich wirklich mit rechtlichen Schritten drohen .. mag ucken was er dann macht :-)

Ich kenn auch n guten Anwalt in Buxte ..Peschi ..

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