Sonderausstattung

VW Touran 2 (5T)

Hallo,
Ich bin neu hier und habe eine Frage über die Sonderausstattung meines Touran, den ich als Jahreswagen gekauft habe. Im Angebot unter Sonderausstattung sind LED Scheinwerfer aufgeführt, aber sind keine verbaut! Was würdet Ihr tun oder hat schon jemand Ähnliche Erfahrungen gemacht.
Wie würdet Ihr euch Verhalten?

20180823-180224
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Ich habe jetzt leider kein Foto.
Luckyboy77....lass bitte diese dämlichen Fragen...darum geht es hier Nicht!

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Was im Kaufvertrag steht, hat am Auto auch dran bzw drin zu sein. Mir ist beim Gebrauchtwagenkauf sowas ähnlich passiert. In der Beschreibung vom Fahrzeug stand die Sprachsteuerung drin. Erst nach Kauf habe ich gemerkt das diese nicht aktiviert war. Bei Rückfrage im Autohaus sagte man mir das Auto habe keine und es sei ein Druckfehler. Gegen Gebühr ( ca 250 Euro ) wäre es möglich die Funktion freizuschalten. Es wurde natürlich versucht mich klein zu reden, dass die Beschreibung nur allgemein wäre und nicht die gesamte Ausstattung im Detail aufgelistet wäre. Nach kurzer Diskussion mit dem Chef wurde mir ein Termin zur Freischaltung gegeben und der Mangel beseitigt.

Hier geht es nicht um den Kaufvertrag sondern um die Ausstattungsliste, die ist leider nicht bindend wenn entsprechende Klausen im Kleingedruckten!

Der TE hat sich ja nicht mehr gemeldet, wahrscheinlich hat er sich vertan und alles ist gut ;-) Fotos gab es ja auch nicht.

Lt. FIN hat er jedenfalls Wolframkerzen verbaut.

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Zitat:

@TwinDaddy81 schrieb am 24. August 2018 um 20:54:33 Uhr:


Hier geht es nicht um den Kaufvertrag sondern um die Ausstattungsliste, die ist leider nicht bindend wenn entsprechende Klausen im Kleingedruckten!

In meinem Kaufvertrag stand nur eine sehr gekürzte Liste der Ausstattung darunter der Vermerk, Radionavigation Discover Media mit Mobilfunkschnittstelle. Im Auto lag ein Exposé, welches die gesamte Ausstattung aufgelistet, unteranderem auch die Sprachsteuerung und alle sonstigen Daten. Das Exposé habe ich zum Glück behalten sonst hätte ich es nur schwer beweisen können.

Ich habe noch etwas gefunden im Kaufvertrag. Da steht unter: Sonderausstattung, Zubehör (z.B. Reifen, Aufbauten)....Siehe Anlage. Und die Anlage ist das Foto, was Ihr hier einsehen könnt.

Na dann... Soll er nachbessern.

Na dann viel Glück...

Zitat:

@Touran200 schrieb am 24. August 2018 um 21:14:07 Uhr:


Ich habe noch etwas gefunden im Kaufvertrag. Da steht unter: Sonderausstattung, Zubehör (z.B. Reifen, Aufbauten)....Siehe Anlage. Und die Anlage ist das Foto, was Ihr hier einsehen könnt.

Die Anlage ist aber als Angebot deklariert, ob das als Beweismaterial ausreichend ist?

Ich habe heute Morgen mit einen Anwalt über die Angelegenheit gesprochen und der hat ganz klar gesagt, das sei eine zugesicherte Eigenschaft zum Kaufvertrag. Ich sollte erst einmal das Autohaus von mir aus anschreiben und auf Nachbesserung oder einen Ausgleich anzufragen. Er sagte mir auch, das Autohaus werde dir Rechtslage prüfen und einlenken. Ich bin mal gespannt....melde mich bei Neuigkeiten!

Zitat:

@Touran200 schrieb am 27. August 2018 um 10:21:31 Uhr:


Ich habe heute Morgen mit einen Anwalt über die Angelegenheit gesprochen und der hat ganz klar gesagt, das sei eine zugesicherte Eigenschaft zum Kaufvertrag. Ich sollte erst einmal das Autohaus von mir aus anschreiben und auf Nachbesserung oder einen Ausgleich anzufragen. Er sagte mir auch, das Autohaus werde dir Rechtslage prüfen und einlenken. Ich bin mal gespannt....melde mich bei Neuigkeiten!

Daumen hoch!

Das Autohaus hat mir heute ein Angebot von 450€ als Differenz gemacht und die Sachlage zugegeben, aber es wäre auch nicht möglich die LED Scheinwerfer nachzurüsten, mit der ich mich nicht zufrieden stellen will. Da die LED Scheinwerfer einen weitaus höheren Wert haben und ich sie auch eingebaut haben möchte. Informiere euch, wenn es Neuigkeiten gibt!

So...die ganze Angelegenheit habe ich beim Anwalt abgegeben, weil das Autohaus mit sich nicht verhandeln lässt.

Krasse Angelegenheit... Viel Erfolg, meiner Meinung nach bist Du im Recht.

Die Sache sieht jetzt so aus! Der Händler ist verpflichtet nachzurüsten. Ist dies Technisch nicht möglich, muss er mir ein gleichwertigen Touran mit LED Scheinwerfer liefern. So ist die Aussage von meinem Anwalt. Allgemeines Autokaufrecht beim Vertragshändler!

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