Sonderausstattung
Hallo,
Ich bin neu hier und habe eine Frage über die Sonderausstattung meines Touran, den ich als Jahreswagen gekauft habe. Im Angebot unter Sonderausstattung sind LED Scheinwerfer aufgeführt, aber sind keine verbaut! Was würdet Ihr tun oder hat schon jemand Ähnliche Erfahrungen gemacht.
Wie würdet Ihr euch Verhalten?
Beste Antwort im Thema
Ich habe jetzt leider kein Foto.
Luckyboy77....lass bitte diese dämlichen Fragen...darum geht es hier Nicht!
78 Antworten
@Touran200 Hat er nun eine Scheinwerfer Höhenverstellung?
Im Vertrag angegebene Angaben muss der Verkäufer liefern! Nicht alle müssen alles wissen! Luckyboy, prüfst du beim Kauf ob ABs und sonstige Sachen , die direkt nicht sichtbar sind, vorhanden sind? Der Verkäufe muss das Liefern, was im Beschreibung stand.. Er muss nachbessern. . Entweder nachrüsten, wenn es geht oder eine mächtige Gutschrift erstellen...
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Danke Andy.kz. Das war ja von Anfang an meine Frage! Es geht nur darum, was auf dem Papier steht(siehe Foto). Wenn Du z.B.. mit wegklappbare Anhängerkupplung bestellst (ab Werk) und dies nicht bekommst, dann ist der Händler gleich der Doofe oder Du...
Zitat:
@Andy.kz schrieb am 23. August 2018 um 23:18:14 Uhr:
Im Vertrag angegebene Angaben muss der Verkäufer liefern! Nicht alle müssen alles wissen! Luckyboy, prüfst du beim Kauf ob ABs und sonstige Sachen , die direkt nicht sichtbar sind, vorhanden sind? Der Verkäufe muss das Liefern, was im Beschreibung stand.. Er muss nachbessern. . Entweder nachrüsten, wenn es geht oder eine mächtige Gutschrift erstellen...
Ähm, das ist so nicht ganz richtig, denn in den Beschreibungen steht eigentlich immer "alle Angaben ohne Gewähr" und damit sind die Händler raus. Als Käufer hast du die Pflicht alle angegeben Sonderausstattungen zu prüfen und das steht auch in jedem Kaufvertrag. In den Verträgen steht selten gem. Beschreibung!
Handelt es sich um ein "WeltAuto"? Da kannst du ja zurück geben. Ansonsten empfehle ich mit dem Verkäufer zu sprechen. Deine Chancen sind da aber eher schlecht, den mit diversen Kleingedrucktem sind die Verkäufer immer raus bei sowas.
War bei meinen Eltern auch schon so!
Aber das kannst nur du aus dem Kaufvertrag rauslesen!
Für was bekommt dann der Verkäufer sein Geld? Was Ihr beschreibt, ist ein Betrug! Laut euch muss er gar nichts liefern...??!! Touran200 muss unbedingt mit dem Autohaus reden.. Sogar mein Verkäufer sagte mal, dass der die Angaben im Vertrag bindend sind und die Ausstattung von der abweicht, darf man reklamieren...
Also bei mir stand noch nie in einem Kaufvertrag der Umfang der Serienausstattung oder ähnliches (wohlgemerkt bei Jahres- oder bei Gebrauchtwagen) bei Neuwagen ist das sehr wohl was anderes (dort siehst du ja die dazugekauften Optionen).
Von Betrug kann hier gem. Gesetz auch nicht die reden sein, der Verkäufer hätte einen Schaden bewusst in Kauf nehmen müssen!
Bei einer Fahrzeugbeschreibung gibt es ja genau deswegen das Kleingedruckte, denn auch diese Beschreibungen werden von Menschen erstellt und auch die machen Fehler!
Ist denn die Beschreibung tatsächlich Umfang des Kaufvertrages hier gewesen? Oder habs die einzeln dazu?!
Sowas ähnliches hatte ich auch schonmal, nur war es andersherum. Der Wagen hatte damals Xenon-Scheinwerfer und eine Standheizung, die aber nicht extra aufgeführt waren. Bemerkt habe ich es erst 14 Tage noch dem Kauf. :-)
Naja..... bei den Kaufsummen schau ich mir schon mal alles genauer an und vergleiche mit dem Kaufvertrag.
Bei Gebrauchtwagen gilt doch immer "gekauft wie gesehen", egal ob beim Fähnchenhändler oder beim Vertragspartner. Im Vertrag bzw. der Übersicht der Sonderausstattung steht mit Sicherheit irgendwo der Zusatz "Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten."
Das nächste Mal einfach die Ausstattungsliste anhand der FIN vom Händler verlangen und am Fahrzeug kritisch gegenprüfen, dann sollten solch ärgerliche "Irrtümer" nicht vorkommen.
Dennoch würde ich mit dem Verkäufer sprechen, wie man sich hier einigen kann. Den Schritt über den Anwalt kann man dann immer noch gehen.
Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs mit fünfstelligem Barpreis sollte man sich das Fahrzeug vorher schon anschauen, fehlende Dinge wie LED-Scheinwerfer etc. sollten einem da schon auffallen.
Damit der Themenstarter nicht komplett die Hoffnung verliert, würde ich nur einen Weg empfehlen, mit dem Verkäufer ein nettes und seriöses Gespräch suchen und versuchen eine faire Lösung zu finden. Alles andere mit Anwalt, etc. scheitert schon bei den o.g. Klauseln in der Beschreibung. Da müsste man dem Händler schon arglistige Täuschung unterstellen. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit...
Ich habe heute im Autohaus angerufen, aber der Verkäufen ist leider im Urlaub und sein Kollege hat sich das Anliegen notiert. Er werde sich am Montag bei mir melden. Danke an euch für die Meinungen und Auskünfte. Ich melde mich, wenn ich mit dem Verkäufer geredet habe!