Sommerreifen im Winter

Habe mal eine Frage.
Kann man einen Wagen mit Sommerreifen im Winter neben der Straße stehen lassen, oder muss man auch wenn das Auto bei Schneefall nicht benutzt wird Winterreifen drauf montieren ?
Ich möchte keine Strafzettel für meinen Zweitwagen, den ich bei Schneewitterung einfach nicht fahre bezahlen, mir aber den Reifenwechsel ersparen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Ich habe schon von uns hier aus dem Raum Leipzig mitbekommen, dass selbst das am Rand stehen lassen des Autos mit Sommerreifen im Winter verboten istbzw,dass diese Leute einen Zettel kassiert haben, weil woher soll die Politesse wissen, dass du mit diesem Auto NICHT fährst???

Diese Leute haben dann vermutlich auch einen Zettel wegen zu schnellem Fahren kassiert, denn woher soll die Politesse wissen, daß sich der Fahrer an das Limit hält...🙄

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Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Ich habe schon von uns hier aus dem Raum Leipzig mitbekommen, dass selbst das am Rand stehen lassen des Autos mit Sommerreifen im Winter verboten istbzw,dass diese Leute einen Zettel kassiert haben, ...
Mitbekommen

dürfte in diesem konkreten Fall bedeuten: Der Nachbar eines Onkels hats vom verstorbenen Bruder gehört, dass dessen Schäferhund... 😉

Kurzum: Stammtisch und ganz sicher nicht so vorgefallen.

Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Ich würde Winterreifen drauf mache, da es ja laut Reifenonkel eine Winterreifenpflicht ab 01.11.2011 geben soll...
Ich kenne auch nur die Regelung von O bis O (Ostern bis Oktober) bzw den Witterungsbedingungen entsprechend.

Auch hier: bitte nicht alles glauben, was man irgendwo mal (zur Hälfte) aufschnappt.

Es gibt weder eine Winterreifenpflicht, geschweige denn eine Regelung von O bis O.

Das einzige, was an dem Satz stimmt, ist "den Witterungsbedingungen entsprechend".

Martin, es gibt eine Winterreifenpflicht durch die Hintertür, die besagt, dass man entsprechend der Witterung entsprechend bereift sein muss! Nicht sollte oder könnte!! Damit hat man zumindest den Kaspern, die vor Jahresfrist hier im MT noch groß getönt haben, auch ohne WR die kalten Monate durchzustehen, ein wenig die Suppe versalzen. Und das war gut so! Es muss jeder für sich selbst ausmachen, was er für richtig hält - nur im Falle, dass eine andere Person durch zu lässige Auffassung zum Thema WR zu Schaden kommen könnte, hört bei mir einfach der Spass auf.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Martin, es gibt eine Winterreifenpflicht durch die Hintertür, die besagt, dass man entsprechend der Witterung entsprechend bereift sein muss! Nicht sollte oder könnte!! Damit hat man zumindest den Kaspern, die vor Jahresfrist hier im MT noch groß getönt haben, auch ohne WR die kalten Monate durchzustehen, ein wenig die Suppe versalzen. Und das war gut so! Es muss jeder für sich selbst ausmachen, was er für richtig hält - nur im Falle, dass eine andere Person durch zu lässige Auffassung zum Thema WR zu Schaden kommen könnte, hört bei mir einfach der Spass auf.

... hier geht es um ein abgestelltes Auto, welches nicht am Straßenverkehr teilnimmt.

Es ist glaube ich allen hier klar, dass man bei Schnee etc. entsprechend mit Winterreifen unterwegs sein soll.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Ich habe schon von uns hier aus dem Raum Leipzig mitbekommen, dass selbst das am Rand stehen lassen des Autos mit Sommerreifen im Winter verboten istbzw,dass diese Leute einen Zettel kassiert haben, ...
Mitbekommen dürfte in diesem konkreten Fall bedeuten: Der Nachbar eines Onkels hats vom verstorbenen Bruder gehört, dass dessen Schäferhund... 😉
Kurzum: Stammtisch und ganz sicher nicht so vorgefallen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Ich würde Winterreifen drauf mache, da es ja laut Reifenonkel eine Winterreifenpflicht ab 01.11.2011 geben soll...
Ich kenne auch nur die Regelung von O bis O (Ostern bis Oktober) bzw den Witterungsbedingungen entsprechend.
Auch hier: bitte nicht alles glauben, was man irgendwo mal (zur Hälfte) aufschnappt.
Es gibt weder eine Winterreifenpflicht, geschweige denn eine Regelung von O bis O.

Das einzige, was an dem Satz stimmt, ist "den Witterungsbedingungen entsprechend".

Muss ich dich leider enttäuschen bzw meine Ausdrucksweise ändern...ein befreundeter Kumpel von mir hat das durch....

Der hatte diese Diskussion mit der Politesse und dies war die Begründung

"Sie sind theoretisch im Stande zu fahren,weil Auto ist angemeldet und somit fahrbereit. Wie soll ich erkennen,dass sie damit nicht fahren?"

Er musste zahlen!

Irgendwo aufgeschnappt ist gut, mein Reifenhändler und ein KfZ Mechatroniker haben mir das gesagt...
Diese Regelung ist im Volksmunde so verbreitet...ist keine gestzliche Regelung,dass habe ich auch nie behauptet,dass dies so gesetzlich geregelt ist....

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Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Er musste zahlen!

Unpräzise Formuliert, Du meinst: er hat bezahlt.

Ob er hätte müssen weiß man nach 3. Instanz. Dass die "Ordnungskraft" im Zweifel für die Kasse für die sie anschafft ein Anspruch ausruft, das ist mir auch klar, unklar ist nur wie man sich davon beeindrucken lässt, das ist bekanntlich individuell.

Wo war neulich die Reportage ? Da arbeitet ein ehemaliger Polizist bei Auswertung von Bußgeldbescheiden betr. Verkehrssachen, die Zahl konnte ich mir merken die er sagte "28% falsch".
Und das sind Sachen die sie schon zuschicken, erst mal was in der Stadt sagen was man gerne hätte, das sind Sachen die noch viel höhere Fehlerquoten haben.

Ganz knapp: Natürlich darf der Wagen mit Sommerreifen abgestellt werden. Parallelen zu TÜV-fälligen Fahrzeugen (auch auf Privatgrund) existieren hier übrigens nicht.
Wer irgendwelchen Hostessen glaubt und zahlt, ist selbst schuld, ebenso der, der seinen Reifenhändler oder Mechatroniker für einen verlässlichen Auskunftgeber (noch dazu bei diesem Thema!) hält.
Gruß vom bösen Dieter

PS: Es ist schon rekordverdächtig, mit welcher Hartnäckigkeit gerade in V&S falsche Behauptungen aufgestellt und vor allem verteidigt werden - das schreckt ab ...

Solange die Karre bei Schnee und Eis nicht fährt ist es vollkommen schnurz welche Reifen drauf sind,man darf sogar bei schnee-und eisfreien Tagen mit Sommerreifen fahren.So ist das nun mal, ob es einigen nun gefällt oder nicht.Es ist mir aber neu, daß Hostessen Verwarnungen schreiben dürfen, aber bei MT lernt man jeden Tag dazu 😁

Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Muss ich dich leider enttäuschen bzw meine Ausdrucksweise ändern...ein befreundeter Kumpel von mir hat das durch....
Der hatte diese Diskussion mit der Politesse und dies war die Begründung

"Sie sind theoretisch im Stande zu fahren,weil Auto ist angemeldet und somit fahrbereit. Wie soll ich erkennen,dass sie damit nicht fahren?"
Er musste zahlen!

Ein anderer Kumpel hat erzählt:

"Sie sind alkoholisiert und theoretisch im Stande zu fahren,weil Auto ist angemeldet und somit fahrbereit. Wie soll ich erkennen,dass sie damit nicht fahren?"

Er musste zahlen.

Ist doch logisch? Oder?

O.

Um mal einen anderen unwesentlichen Aspekt in die Sache einzubringen - die Politessen dürfen ganz allein den ruhenden Verkehr überwachen. Resultierend geht es die Damen und Herren nullkommagarnix an, welche Reifen auf welchem Fahrzeug sind. 
Und wenn eine Politesse ein fahrendes Fahrzeug mit SR im Schnee sichtet, so darf sie sich zwar darüber entrüsten, doch steht ihr keinerlei Maßregelung zu. Und somit ist die gesamte Diskussion hinfällig. Darf mir jemand die Pappe wegnehmen, nur weil ich sturzbesoffen auf der Motorhaube meines Autos sitze? Nein, denn ich habe es nicht in Betrieb genommen.
Aus die Maus 😉.

Und auf " Hostessen " trift das noch mehr zu.Die haben gar nichts zu melden😁

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es ist mir aber neu, daß Hostessen Verwarnungen schreiben dürfen, aber bei MT lernt man jeden Tag dazu 😁

Na ja, nimm's nicht ganz wörtlich, ist ein Insider ...😉

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es ist mir aber neu, daß Hostessen Verwarnungen schreiben dürfen, aber bei MT lernt man jeden Tag dazu 😁
Na ja, nimm's nicht ganz wörtlich, ist ein Insider ...😉
Gruß vom bösen Dieter

... hier ist was los 😉

😎

Na dann hat sich Alles im Wohlgefallen aufgelöst - Thanks.

Zitat:

Original geschrieben von Robby (Munich)



Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser



Da steht nichts von, das Parken ist ausgenommen 😛
Und nun erkläre mal einen überaus eifrigen Ordnungsamt Mitarbeiter oder der Rennleitung wie ein Fahrzeug mit Sommerbereifung gerade dort auf diesen öffentlichen Platz gekommen ist .
Die sagen bestimmt ja ja ......das steht schon drei Monate dort .......

Man weißt allgemein was " Ja ja " heißt 😁
Den Stress ( Schriftform und Zeugen benennen ) muss man sich nicht wirklich antun, deswegen schrieb ich ja zumindest einen privaten Parkplatz suchen.................

Der Te könnte sich auch mal dazu äußern.

... um es nochmal kurz zu sagen.
Ich will meinen Sportwagen am Straßenrad im Winter stehen lassen, den im Winter bei Schnee sicherlich nicht fahre, mir für das Stehen aber die Winterbereifung sparen möchte.
Im Winter fahre ich ausschließlich mein daily car (Brot und Butter Auto) mit Winterbereifung.

Nun sind in München die Politessen sehr motiviert und schreiben alles auf was auffällt.
Wenn nun Schnee daliegt, und meine Wagen in Schwabing (wo es immer zu wenige Garagen gibt) am Straßenrand steht, kommen die Politessen schnell auf die Idee mir ein Ticket zu verpassen.
Ich habe Straßen um meinen Häuserblock bei denen man spätestens nach 15 Minuten ein Ticket für Falschparken erhält. Wo ich hier wohne ist das diesbezüglich nicht lustig.

In der Summe der Antworten sehe ich, dass es nur beim "Fahren" ein Problem ist.
Solange der Wagen nicht bewegt wird, ist das wohl kein Problem.
Auf der anderen Seite ist nicht klar, ob Parken davon explizit ausgenommen ist. Somit haben die Gesetzgeber wieder nur bis zu Nase gedacht, und sich keine Gedanken über "Sonderfälle" gemacht.
Da hat der Staat wieder mal für eine klare Unklarheit gesorgt.
Hauptsache die Versicherungen haben wieder einen Aufhänger um eben nicht zu bezahlen, wenn bei Kunden mal was passiert 😉

Du wohnst in einem Bereich, in dem es wenig Parkplätze gibt und die Politessen spätestens nach 15 Minuten ein Ticket für Falschparken ausstellen. Der Gesetzgeber hat nicht alles geregelt und Versicherungen suchen einen Aufhänger, um nicht zahlen zu müssen.

Wenn Du in diesem Bereich auf einer Fläche parkst, auf der es erlaubt ist ( kein Halteverbot, keine Parkuhr usw.), kann Dir das Gebahren der Politesse egal sein. Ob Du möglicherweise bei Deinen Nachbarn, denen Du durch das Dauerparken einen heiß begehrten Parkplatz wegnimmst, kein gutes Ansehen mehr hast, ist eine andere Sache. Du benötigst bei diesem Dauerparken natürlich keine Winterreifen, weil Du es nach Deinen Angaben nicht benutzt. Die Versicherung benötigt keinen Aufhänger, weil Du mit dem Fahrzeug ja keinen Schaden verursachen kannst. Was soll der Gesetzgeber noch regeln??? Ich würde Dir im Namen Deiner Nachbarn vorschlagen, Dir für das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zu beschaffen und Dir für das ersparte Geld eine Garage, die auch etwas entfernt liegen kann, zu mieten.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Wenn du bei Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht fährst, kannst du in Deutschland auch Sommerreifen drauf lassen.

Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Beispiel: Es herrscht gerade hoher Schneefall auf Straßen, Fahrzeug hat Sommerräder drauf, man verursacht selbstverschuldend ein Unfall, welches zu ein "Sach- und Personenschaden" führt. Übernimmt die "KFZ-Haftpflichtversicherung" vollständig den Schaden - oder kann sie Regress nehmen? Oder muss der Unfallverursacher den kompletten Schaden bezahlen?

Bevor entschlossen wird, wer was bezahlt - wird denn vorher rekonstruiert, dass der Unfall mit Winterräder vermieden werden hätte?

Es geht diesmal natürlich ums Fahren im Straßenverkehr!

Zitat:

Original geschrieben von 300er_Diesel



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Wenn du bei Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht fährst, kannst du in Deutschland auch Sommerreifen drauf lassen.
Wie sieht es mit der Versicherung aus?

Beispiel: Es herrscht gerade hoher Schneefall auf Straßen, Fahrzeug hat Sommerräder drauf, man verursacht selbstverschuldend ein Unfall, welches zu ein "Sach- und Personenschaden" führt. Übernimmt die "KFZ-Haftpflichtversicherung" vollständig den Schaden - oder kann sie regress nehmen? Oder muss der Unfallverursacher den kompletten Schaden bezahlen?

Bevor entschlossen wird, wer was bezahlt - wird denn vorher rekonstruiert, dass der Unfall mit Winterräder vermieden werden hätte?

Es geht diesmal natürlich ums Fahren im Straßenverkehr!

Die Winterreifenpflicht beantwortet deine Frage 😉

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