Sommerreifen im Winter

Habe mal eine Frage.
Kann man einen Wagen mit Sommerreifen im Winter neben der Straße stehen lassen, oder muss man auch wenn das Auto bei Schneefall nicht benutzt wird Winterreifen drauf montieren ?
Ich möchte keine Strafzettel für meinen Zweitwagen, den ich bei Schneewitterung einfach nicht fahre bezahlen, mir aber den Reifenwechsel ersparen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von skodamausi1988


Ich habe schon von uns hier aus dem Raum Leipzig mitbekommen, dass selbst das am Rand stehen lassen des Autos mit Sommerreifen im Winter verboten istbzw,dass diese Leute einen Zettel kassiert haben, weil woher soll die Politesse wissen, dass du mit diesem Auto NICHT fährst???

Diese Leute haben dann vermutlich auch einen Zettel wegen zu schnellem Fahren kassiert, denn woher soll die Politesse wissen, daß sich der Fahrer an das Limit hält...🙄

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Wenn du bei Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nicht fährst, kannst du in Deutschland auch Sommerreifen drauf lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Robby (Munich)


den ich bei Schneewitterung einfach nicht fahre bezahlen, mir aber den Reifenwechsel ersparen.

Komische Frage ...............

Wenn du solche Reifen für den Winter hast kannst du die doch wechseln bzw. montieren.

Es kann immer einmal sein, das du doch das Fahrzeug durch Panne oder andere Umständen benötigst, und so schlimm ist das wechseln auch nicht.

Schlimm nur wen es dann innerhalb kürzester Zeit ( ev. dann noch Nachts ) geschehen muss .

Hast du keine Winterbereifung, stehst du immer noch auf einem öffentlichem Verkehrsbereich.

Das Eis wäre mir dann zu dünn.

Ein Privater Parkplatz oder eine Garage ist dann doch besser.

StVO > § 12 regelt dies deutlich, auch wo nicht geparkt werden darf wenn es nicht ausdrücklich verboten oder auch erlaubt ist ist :
(3) Das Parken ist unzulässig
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,................
5. vor Bordsteinabsenkungen.............

Auslegungssache vor Ort ist außerdem Parken und Dauerparken über den Winter ..................................

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Hast du keine Winterbereifung, stehst du immer noch auf einem öffentlichem Verkehrsbereich.

Das ist nicht schlimm, die StVO sieht nur Winterbereifung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor wenn damit

gefahren

wird.

StVO §2 Absatz 3a:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden,....

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html

Man achte auf den Rest von meinem Post 🙂

StVO > § 12

Dein § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge bezieht sich auf fahren auf der Straße .
Das ist ein großer Unterschied.

Auch ein zugelassenes Fahrzeug muss den Regeln der Stvo und Stvzo entsprechen 🙂
Nix nach dem Motto ich fahr nicht also kein Tüv notwendig.
Auch das hatten wir hier schon ............

Edit:
Du zitierst ein
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

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Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Man achte auf den Rest von meinem Post 🙂

StVO > § 12

Dein § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge bezieht sich auf fahren auf der Straße .
Das ist ein großer Unterschied.

Ja eben, der Fragesteller will ja nicht fahren bei diesen Wetterbedingungen, sondern das Fahrzeug STEHEN lassen.

Zitat:

Auch ein zugelassenes Fahrzeug muss den Regeln der Stvo und Stvzo entsprechen

Das Fahrzeug entspricht doch den Regeln der StVZO und der Fragesteller hält sich an die StVO.

Zitat:

Nix nach dem Motto ich fahr nicht also kein Tüv notwendig.

Auch das hatten wir hier schon ...........

Hat doch hier mit der Frage nix zu tun.

Du darfst bei winterlichen Straßenverhältnissen nur nicht mit Sommerreifen fahren. An der Straße stehen darf das Fahrzeug auf jeden Fall.

Oder lass einfach die Winterreifen drauf, und fahr damit auch im Sommer, wodurch du dir das Wechseln ersparst.

Wie wäre es mit Ganzjahresreifen?

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Hat doch hier mit der Frage nix zu tun.

Du hast alles gelesen 😕

Scheinbar nicht, aber ich habe ja auch für Robby (Munich) den Text geschrieben .
NICHT für dich 🙂

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser



Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Hat doch hier mit der Frage nix zu tun.
Du hast alles gelesen 😕

Ja

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser


Scheinbar nicht, aber ich habe ja auch für Robby (Munich) den Text geschrieben .
NICHT für dich 🙂

Ändert ja nichts daran, dass der Fragesteller Sommerreifen montiert haben darf, wenn er bei Schnee etc. nicht damit fährt, dies war die Frage, und nicht ab wann er gegen ein Parkverbot verstößt.

Er darf auch durchaus damit fahren.

Aber wenns geschneit hat wenn er ausm Kino oder sonstigem kommt, dann hat er eben ein Problem.

Und dann lässt er das Fahrzeug hoffentlich stehen, wie jeder der sagt "ich hab zwar Sommerreifen, aber ich fahr doch nicht auf Schnee". 😁

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Und dann lässt er das Fahrzeug hoffentlich stehen, wie jeder der sagt "ich hab zwar Sommerreifen, aber ich fahr doch nicht auf Schnee". 😁

Natürlich nicht, da wird dann lieber vorsichtig gezuckelt und der ganze Verkehr aufgehalten.

Zitat:

Original geschrieben von Robby (Munich)


neben der Straße stehen lassen

Du weißt aber auch dass aus legaler Parkmöglichkeit auch eine illegale werden kann ?

Das Recht irgendwo zu stehen kann die Stadt jederzeit entziehen, wenn Du Glück hast halten sie sich an die Rechtsprechung und teilen 72h vorher mit dass die Parkmöglichkeit weg fällt (ja dass Urlaube auch 2 Wochen dauern können wird nicht berücksichtigt).

Erfahrungsgemäß teilen sie es am Vorabend mit indem sie ein Schild aufstellen, natürlich erst um 18 Uhr wenn man schon von der Arbeit kam und nicht mehr zu Auto geht... beweise doch dass es nicht schon 72h da steht, viel Spass damit, sie werden das Gegenteil behaupten.

Wenn Du also dann wegfahren musst wenn Schnee liegt oder es unter 0°C gibt (das reicht, irgendwo findet sich schon Eis in der Nähe), sitzt der Herr in der §en-Falle, stehen bleiben wie wegfahren ist illegal, einziger Ausweg dort wo man steht Reifen wechseln.

Überlege Dir ob nicht gute Ganzjahresreifen was für Dich sind, oder ist der Zweitwagen ein Sportwagen der unbedingt bei 40°C 250 km/h fahren muss ? Gerne auch solche die nicht so nah an Winterreifen ausgelegt sind, sind dann im Sommer noch gut fahrbar... wenn Du schon nicht wechseln willst.

Eine derart dumme Frage habe ich selten erlebt!!!
Solange Dein Fahrzeug angemeldet und versichert ist, kannst Du es rein
theoretisch auch komplett ohne Reifen oder Felgen am Strassenrand
parken!! Erst wenn Du das Fahrzeug bewegst, kannst du entsprechend
belangt werden. Sorry, aber mit etwas gesundem Menschenverstand
hättest Du diese Frage nicht stellen brauchen.

Freundliche Grüsse

Kerekes

Zitat:

Original geschrieben von kerekes


Eine derart dumme Frage habe ich selten erlebt!!!
...............mit etwas gesundem Menschenverstand
hättest Du diese Frage nicht stellen brauchen.

Kerekes

Als Bj 1954 hätte man etwas mehr sachliches von dir erwarten können 😁

Deine Beiträge sind besser 😕

Aber in

Behinderten und Eltern-Kind Parkplätze bitte freihalten

Hast du ja deutlich deine Einstellung zu einigen Standpunkten kundgetan .

Im

Lautstärkeregler am Lenkrad.

übrigens auch

Wenn du gefrustet bist, dann geh einmal in eine Wellness-Oase und entspann etwas .

Contenánce, die Herren 😉.

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