Sollte / kann ich mein W213 wandeln?
Hallo,
ich hatte am WE ein ziemlich krasses Erlebnis, dass mich überlegen lässt ob ich noch genug Vertrauen in meinen "Dicken" habe oder ich ihn wandeln sollte.
Das klingt jetzt sehr dramatisch, ich weiss. Die Sache an sich klingt auch eher "harmlos".
Worum gehts es: Ich habe das volle Assistenzpaket. Schon öfter habe ich "kleine" Fehlalarme gehabt.
Stand irgendwas am Strassenrand in einer Kurve. Alarm mit Piepen. Nicht schön, aber ok.
Gestern aber hat mein "Dicker" innerhalb ohne das irgendetwas auch nur in der Nähe war plötzlich: Alarm, volle Pulle Gurtstraffer (mir hätte ne Jeans Größe 32 gepasst) und Bremse weiss ich garnicht, weil ich so geschockt war. Wohl aber auch mit Vollbremsung.
Und nichts in der Nähe. Ganz normale Strasse bei uns.
Vertrauen ist erst mal weg.
Was wenn er das auf der Autobahn macht?
Wäre das mit meiner Frau passiert, würde sie sich nie wieder da rein setzen. Damit ordentlicher Verlust der Nutzbarkeit.
Ich habe den Ingenieur von MB im Ohr der sagte, dass das verhindern von Fehlfunktionen viel schwerer ist als die richtige Reaktion auf eine Gefahr.
Wie Recht er doch hatte.
Soll ich aber jetzt die Wekstattodyssee beginnen und Updates machen lassen mit denen die mich dann auf der Strasse mit der Famile im Auto testen lassen ob es besser geworden ist?
Bin gerade echt ein bisschen am "schwimmen"!
Höre gern eure Meinung dazu.
Gruss
Leffe
Beste Antwort im Thema
Vielleicht bin ich ja falsch unterwegs, aber ganz ehrlich. Ich kann meinen jetzigen W213 mit AMG Paket (also dicken Reifen) von 5,2 bis 9,0 l fahren. Es kommt sehr stark auf die Geschwindigkeit an, also 9,0 l sind dann morgens um 4 auf der Autobahn Richtung Berlin, alles 230 km/h und höher. Die 5,2 zum Beispiel gestern, 110 km/h Schnitt, gemütlich gefahren, nicht stark beschleunigt, maximal 160 km/h eher 140 bis 160 km/h. Mit Winterreifen geht er öfter mal Richtung 5,x mit Sommerreifen eher 6,1. So, jetzt liegt das alles über den 4,9 l die angegeben werden. Und jetzt? Ganz ehrlich, ich habe ein fast vollständig ausgestattetes Auto, was sicherlich Richtung 1,8 Tonnen wiegt, mit allen Luxus-Verbrauchern, die ich auch schätze und nutze. Ich finde den Verbrauch, egal ob 7, 6,5 oder 5,9 l für ein Auto in der Leistungs- und Gewichtsklasse als irre. Mein erster W124 230 E mit nichts drin, nicht mal Klima und 136 PS auf 205er Reifen lag selten unter 10l. Ich finde die Entwicklung schon irre... und wenn die DUH immer schimpft, ich kenne manche solcher Leute, einer war mal ein Nachbar. Das Auto, was der Kollege gefahren hat, sage ich jetzt nicht und wie es gestunken hat, will hier auch keiner wissen... die Entschuldigung des Herren war immer, er fährt ja nicht viel. Dumm nur, dass ich eben einen Job habe, um 4 Personen zu ernähren und eben knapp 40.000 km im Jahr unterwegs bin und auch nicht mit dem Fahrrad den Wochengroßeinkauf erledigen kann... und jetzt? Wir alle können etwas ruhiger fahren (nicht unbedingt langsamer, ich sage bewusst ruhiger, weniger stark beschleunigen, vorausschauend fahren, usw.) und der Verbrauch sinkt nochmal. Und wenn wir dann unser Auto tauschen, weil es 1,5 l zuviel verbraucht, na ja . Da sind die Kosten 100 mal höher, als die 1,5 l auf 100km zu kompensieren. Aber das sind nur meine 5 Cents.
67 Antworten
Ich denke, dass bei dem Vorfall der Fahrer gepennt hat. Hätte er beim Alarm einfach Gas gegeben, also das System übersteuert, wäre wohl nichts passiert. Merke: Auch mit Assis bleibt der Fahrer der Verantwortliche Fahrzeugführer und haftet für alle Schäden.
Assistenzsysteme heißen so, weil sie assistieren sollen, nicht, dass sie die komplette Arbeit übernehmen.
Übrigens, einen ähnlichen Vorfall hatte ich mit meinem W212 auch. allerdings im Wald vor einer Kurve. Zugegeben, ich war sehr schnell unterwegs. Zu schnell für das System. 😉
Hat eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf / Übergabe einen Mangel, muss der Händler im Streitfalle beweisen, dass er einwandfreies Produkt verkauft hat. In den ersten sechs Monaten muss der Käufer lediglich darlegen können, dass der Kaufgegenstand einen Mangel hat.
Die Ursache des Mangels spielt nur dann eine Rolle, wenn der Mangel durch den Käufer (etwa unsachgemäßer Gebrauch) verursacht sein kann. Sprich: Haut der Wagen aus voller Fahrt die Notbremse ohne jeden Grund rein, dann muss der Hersteller vor Gericht auf viel Glück hoffen, dass dies nicht als Mangel angesehen wird. Das Argument mit dem Übersteuern als unsachgemäßen Gebrauch anzusehen, da geht in Leffes Fall eher der Verkäufer ins Casino. Nur: Wie belegt Leffe, dass der Wagen solche Dinge treibt? Zeugenaussagen sind eine Möglichkeit. Zeugenaussagen plus Video sind natürlich besser.
Wenn der Verkäufer für einen Sachmangel haften muss, kann der Käufer zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs wählen.
Bleibt der Verkäufer die Nacherfüllung schuldig (pro Mangel hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Findet MB die Ursache für den Fehler also nicht, dann ist das nicht Leffes Problem) oder ist der Versuch dem Käufer nicht zumutbar, kann Käufer verlangen, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, welchen er durch die Nutzung des Fahrzeugs hatte.
Leffe (der den Wagen meines Wissens nach noch keine sechs Monate hat) muss nur nachweisen, dass der Mangel besteht. Dazu muss er als Käufer nicht die Steuergeräte auslesen. Dashcams können nicht erst seit dem OLG Stuttgart aus dem vergangenen Jahr von Gerichten als Beweismittel akzeptiert werden. Hat Leffe Beweise dafür, dass der Wagen solch seltsame Dinge treibt, dann rechnen sich die Sachbearbeiter bei MB relativ schnell aus, was für das Unternehmen besser ist: Wegen der Videos vor Gericht baden gehen? Mit Glück den Prozess gewinnen und trotzdem irgendwann im Internet das Video finden? Das Tesla-PR-Debakel im Kopf, würde ich vermuten, dass sein Händler für Leffe "großzügig" eine Ausnahme machen darf.
Wenn, ja wenn, Leffe das beweisen kann. Da ist ihm mit einem Dashcam-Video vielleicht sogar besser gedient als mit einem drögen Ausdruck von irgendwelchen Steuergeräten.
Ich glaube, die Beweislastumkehr auf den Verkäufer gibt es noch nicht so lange. Daher ist vielleicht noch bei vielen, wie auch bei mir anfänglich, der alte Stand verinnerlicht.
Zitat:
@MBW213 schrieb am 7. Februar 2017 um 18:45:24 Uhr:
Ich glaube, die Beweislastumkehr auf den Verkäufer gibt es noch nicht so lange. Daher ist vielleicht noch bei vielen, wie auch bei mir anfänglich, der alte Stand verinnerlicht.
Diskussionen um das Thema kenne ich noch aus dem W212-Forum. Und naja - ich musste einfach nur drei Türen weiter zu unseren Fuhrpark-Einkäufern mit angeschlossener hauseigener Juristen-Boutique 😉
Ich selbst bin auch kein Jurist.
Wir haben einige W213 im Fuhrpark und was soll ich sagen: Manche der hier diskutierten Mängel kennen mehrere Kollegen. Bei anderen funktioniert der Benz wie er soll.
Ähnliche Themen
Hallo zusammen,
den Verlauf muss ich mir in Ruhe anschauen. Hier ist so eine Tonlage drin, die mir gar nicht gefällt. Insbesondere ist das Forum nicht der Platz, Privatstreits auszutragen.
Viele Grüße
Peter
MT-Moderation
Edit: Ich hab' dann mal den themenfremden Kram rausgenommen. Es kann daher weiter gehen, aber bitte (und nicht nur hier) an die NUB/Beitragsregeln vor dem Schreiben denken.