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Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 8:09

Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren. Ich habe den Halter dann über die Kasse ausrufen lassen und ihm meine Daten gegeben, wollte das ganze dann über die Private Haftpflicht regeln, leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat!!!

Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....

Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?

VG

Beste Antwort im Thema

Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.

Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......

Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.

Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.

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Zitat:

In der Regel will ich das aber nicht, weil der Geschädigte eben trotzdem einen Schaden erlitten hat, und häufig kennt man die geschädigte Person (Freunde, Bekannte, Verwandte, Nachbarn - in diesem Umfeld dürfte sich eine Vielzahl von kinderverursachten Schäden abspielen) und legt Wert auf ein gutes Verhältnis.

:( Schön wäre es. Beim Thema Deliktunfähigkeit von Kindern bekomme ich mittlerweile "Puls". Beim ersten Mal war die Regulierung sehr unbefriedigend und beim anderen Fall habe ich gleich den Finger gezeigt bekommen. Als Krönung sieht man diese Gestalten auch noch öfters. Ich verstehe unseren Gesetzgeber nicht, da haben Leute ihren Spass gehabt aber sobald das Resultat Mist baut geht das erstaunlicherweise niemanden was an.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 13. Mai 2017 um 16:09:57 Uhr:

Zitat:

@rommulaner schrieb am 12. Mai 2017 um 20:08:50 Uhr:

Mein Gott, melde das doch der KFZ Haftpflicht.

Ist doch beim Be- oder Entladen passiert und der Wagen ist weggerollt. Können doch alle Zeugen bestätigen. Oder hat das etwa blöderweise keiner gesehen?

Der Einkaufswagen ist nie und nimmer (egal ob voll oder leer) über die Kfz-Haftpflicht versichert.

Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (ist sie meistens nicht) dann zahlt den Schaden keiner. Ist dumm gelaufen für den PKW-Besitzer, aber passiert täglich.

Aber sicher ist er das... Aber nur voll. Weil er dann als Ladung zählt.

Themenstarteram 13. Mai 2017 um 17:50

Viiielen Dank für die ganzen Antworten aber so richtig Schlau bin ich jetzt noch immer nicht.

Ich habe gestern mit der Versicherung tel. und gefragt ob ein wegrollender während der Beladung befindlicher Einkaufswagen über die kfz HP versichert ist . Er meinte das landet meistens vor Gericht weil es eben keine genaue Rechtsgrundlage gibt. Ich frage mich ob in meinem Fall ein Sachverständiger bei einem Schaden von ca. 2000 Euro ein Gutachten erstellen wird um nachzuweisen das der Einkaufswagen auf diesem Parkplatz mit bestimmter Neigung vorhandenen Schaden überhaupt anrichten kann? Desweiteren habe ich über meine Rechtsschutz mit einem Anwalt tel. er meinte das Kind sei wohl schuldunfähig aber ich müsste das dann wohl auf meine Kappe nehmen da ich die Aufsichtspflicht verletzt habe. Die einzige Hoffnung die er mit machte war, dass ich einen Kostenvoranschlag oder Rechnung welche mir zu hoch vorkäme, anfechten könne.....

Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.

Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......

Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.

Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.

Naja der tolle Tipp des vor der Verantwortung "drücken" ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

am 13. Mai 2017 um 19:25

Zitat:

@guruhu schrieb am 13. Mai 2017 um 21:13:04 Uhr:

Naja der tolle Tipp des vor der Verantwortung "drücken" ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Das ist ja das unverständliche Ärgernis. Es bedeutet aber nicht, dass man nicht für den Schaden aufkommen darf, für den der Geschädigte rein gar nichts kann, sondern der durch eine Familienmitglied verursacht wurde.

Es gibt halt auch ein "sich drum Drücken", welches eines bleibt, auch wenn es die Rechtslage hergibt. Es ist einzig eine Frage der eigenen Werte, die man lebt oder eben nicht.

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 13. Mai 2017 um 19:50:41 Uhr:

Viiielen Dank für die ganzen Antworten aber so richtig Schlau bin ich jetzt noch immer nicht.

Ich habe gestern mit der Versicherung tel. und gefragt ob ein wegrollender während der Beladung befindlicher Einkaufswagen über die kfz HP versichert ist . Er meinte das landet meistens vor Gericht weil es eben keine genaue Rechtsgrundlage gibt. Ich frage mich ob in meinem Fall ein Sachverständiger bei einem Schaden von ca. 2000 Euro ein Gutachten erstellen wird um nachzuweisen das der Einkaufswagen auf diesem Parkplatz mit bestimmter Neigung vorhandenen Schaden überhaupt anrichten kann? Desweiteren habe ich über meine Rechtsschutz mit einem Anwalt tel. er meinte das Kind sei wohl schuldunfähig aber ich müsste das dann wohl auf meine Kappe nehmen da ich die Aufsichtspflicht verletzt habe. Die einzige Hoffnung die er mit machte war, dass ich einen Kostenvoranschlag oder Rechnung welche mir zu hoch vorkäme, anfechten könne.....

Wir sind mal beim Wagen: Vor Gericht landet sowas, weil sich Versicherer weigern, die Regulierung zu übernehmen, aber der Versicherungsnehmer mitunter berechtigter Weise davon ausgeht, dass Ladung mitversichert ist und sich die Ansicht der Versicherung nicht gefallen läßt. Zur Ladung oder Teilladungen zählt auch das Beladen und wenn es so ist, das Entladen. Und der Einkaufswagen so blöd es auch klingt als Hilfsmittel zur Beladung. Wenn die Ladung dann im oder auf dem Fahrzeug verstaut wurde, dann ist die versicherte Sache im oder auf dem Fahrzeug und dann ist das Hilfsmittel nicht mehr versichert. Lediglich ein Absturz der Ladung (aus der Dachbox oder so) wäre dann versichert. Ein Zurückbringen eines leeren Wagens ist dann nicht mehr Inhalt der versicherten Sache. So, wie der Arbeitsweg erst ab der Haustür zählt. Stürzt man im Treppenhaus, kein Arbeitsweg. Ab Haustür - Arbeitsweg. Also noch rausrobben und dort Blut hin tropfen... So wurde es mir gelehrt. Wenn die mir Blödsinn beigebracht haben, sei es so. Ausnahmen bestätigen die Regel.

http://www.privathaftpflicht.net/.../

http://www.frag-einen-anwalt.de/...rsicherung-zustaendig--f235464.html

Ich hatte auch schon mal eine Fachfrage zu einem Versicherungsfall und wollte eine Beratung dazu beanspruchen. Nein, keine Übernahme hieß es, vorsorgliche Beratungen können nicht durchgeführt werden. Erst mit Einschalten des Ombudmannes übernahm die Rechtsschutz meinen tatsächlichen Rechtsfall, denn wenn ich aus der Beratung heraus meine Rechte verfolgen will (innerhalb so und so langer Zeit) ist es keine V o r l ä u f i g e Beratung. Schwupp, wurde eine schriftliche Übernahmeerklärung erstellt die ich für meinen Fachanwalt haben wollte. Also wer viel fragt, der geht viel irre heißt das Sprichwort.

Wie man das nun beweist ist eine andere Sache. Neigung der Fläche ist das eine, Wind oder Schwung mit der Ware was anderes.... Ich gebe jedoch keine Tipps wie man agumentieren kann, ich bin kein Rechtsanwalt. Hilfreich ist vorab, lesen, welche Dinge vor Gericht durch gingen und welche nicht und mit dem eigenen Fall vergleichen.

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 12. Mai 2017 um 10:09:29 Uhr:

Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren.

Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....

Wessen Recherchen?

Wurde die tatsächliche Höhe des Schadens überhaupt schon festgestellt?

 

Der letzte, der eine Delle und eine kleine Schramme in die Tür des Golf verursacht hat, kam mit exakt 100,- € davon. Smart Repair holte die Delle heraus, die Schramme ließ sich weg polieren. Auto war da drei Jahre alt.

Vielleicht mal freundlich mit dem Geschädigten sprechen?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Mai 2017 um 13:32:56 Uhr:

Der letzte, der eine Delle und eine kleine Schramme in die Tür des Golf verursacht hat, kam mit exakt 100,- € davon. Smart Repair holte die Delle heraus, die Schramme ließ sich weg polieren. Auto war da drei Jahre alt.

Vielleicht mal freundlich mit dem Geschädigten sprechen?

Das dürfte eine gute Idee sein., zusätzlich noch 50 € oder so für ein Essen drauflegen.

Wenn der Gegner natürlich fiktiv abrechnen will, wird das nichts werden. Eine fiktive Abrechnung bei einem "Schaden" von 600 €, wenn das mit Smartrepair am Ende für 200 € nahezu rückstandslos weggeht, würde ich dem anderen nicht verübeln ... aber dazu muss er erstmal darauf kommen. Jetzt gilt es ihn schnell zu fragen. Nicht drängen, nur freundlich anfragen.

Themenstarteram 15. Mai 2017 um 9:44

Danke für den Tipp, laut dem Geschädigten sollte der Kostenvoranschlag schon längst da sein, habe bis jetzt noch nichts erhalten, habe ihm das auch geschrieben.

Hier mal ein Bild des Schadens, weiss nicht ob man da was mit Smartrepair machen kann...?

20170505-155344-1
am 15. Mai 2017 um 10:18

Kann man ganz sicher, wenn man möchte. Der Haken ist - man muss nicht.

Ist auch durchaus möglich, dass das Blech "zu spitz" eingedrückt ist und sich nichtmehr 100% rausdrücken/ziehen lässt. aber auf dem Bild schwer zu beurteilen.

Ist auch relativ egal ob man das KANN.

Einzig und allein relevant ist, ob es der Geschädigte WILL.

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Mai 2017 um 15:50:34 Uhr:

Ist auch relativ egal ob man das KANN.

Einzig und allein relevant ist, ob es der Geschädigte WILL.

Ja, bloß wenn der Geschädigte noch so dolle WILL, nutzt es auch nichts, wenn man technisch nicht KANN.

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