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Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 8:09

Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren. Ich habe den Halter dann über die Kasse ausrufen lassen und ihm meine Daten gegeben, wollte das ganze dann über die Private Haftpflicht regeln, leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat!!!

Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....

Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?

VG

Beste Antwort im Thema

Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.

Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......

Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.

Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.

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Zitat:

@tyson8181 schrieb am 12. Mai 2017 um 10:51:45 Uhr:

 

Das war ein Versehen meine Frau hatte eine Trainerhaftpflicht die auch eine private Haftpflicht beinhaltete. Nachdem sie nicht mehr als Trainerin tätig ist hat sie diese gekündigt nur nicht daran gedacht das die private Haftpflicht dann auch weg ist....blöd gelaufen

Was steht in dem Kündigungsschreiben? Selbst der kleinste Beratungsanspruch des Vermittlers müsste einen Hinweis wert sein, dass die PHV dann auch wegfällt!

 

Zum Thema PHV vs. KFZ-Haftpflicht bei Einkaufswagen-Schäden ist es glaube ich das erste Mal in meinem Leben, dass jemand möchte, dass die KH anstelle der PHV leistungspflichtig ist...

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 17:01

@mimro

Was steht in dem Kündigungsschreiben? Selbst der kleinste Beratungsanspruch des Vermittlers müsste einen Hinweis wert sein, dass die PHV dann auch wegfällt!

Was meinst du damit ?

Sofern diese Police in der Betreuung durch einen Vermittler/Makler gewesen sein sollte, könnte man schon erwarten, dass dieser auf mögliche Konsequenzen hingewiesen hätte. Für eine freundliche Kulanzanfrage könnte das ein bedenkenswerter Aspekt sein.

am 12. Mai 2017 um 17:17

Zitat:

@Matsches schrieb am 12. Mai 2017 um 14:29:20 Uhr:

Zitat:

@marc2512 schrieb am 12. Mai 2017 um 12:37:16 Uhr:

Definitiv PHV da hier die Benzinklausel nicht wirkt.

Werden eigentlich die Eröffnungsbeiträge manchmal auch gelesen, oder nur die Überschriften?

DER TE HAT KEINE PHV!

Ja, meinte ja dass diese zuständig gewesen wäre...

(Hättehättefahrradkette)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Mai 2017 um 19:06:21 Uhr:

Sofern diese Police in der Betreuung durch einen Vermittler/Makler gewesen sein sollte, könnte man schon erwarten, dass dieser auf mögliche Konsequenzen hingewiesen hätte. Für eine freundliche Kulanzanfrage könnte das ein bedenkenswerter Aspekt sein.

Ich könnte es nicht besser sagen... Da wurden einige Makler sicher schon für weniger schadenersatzpflichtig gemacht...

 

;)

am 12. Mai 2017 um 17:23

Zitat:

@Mimro schrieb am 12. Mai 2017 um 19:18:54 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Mai 2017 um 19:06:21 Uhr:

Sofern diese Police in der Betreuung durch einen Vermittler/Makler gewesen sein sollte, könnte man schon erwarten, dass dieser auf mögliche Konsequenzen hingewiesen hätte. Für eine freundliche Kulanzanfrage könnte das ein bedenkenswerter Aspekt sein.

Ich könnte es nicht besser sagen... Da wurden einige Makler sicher schon für weniger schadenersatzpflichtig gemacht...

Kündigen und dann noch Andere dafür zur Verantwortung ziehen?

Wenn er direkt gekündigt hat bei der Versicherung warum soll dann Makler X haften?

Der bekommt das unter Umständen gar nicht mit.

 

am 12. Mai 2017 um 17:49

Niemand zahlt, der Besitzer bleibt auf dem Schaden sitzen.

Mein Gott, melde das doch der KFZ Haftpflicht.

Ist doch beim Be- oder Entladen passiert und der Wagen ist weggerollt. Können doch alle Zeugen bestätigen. Oder hat das etwa blöderweise keiner gesehen?

Nur wenn der Einkaufswagen voll ist, weg rollt und ein anderes Auto beschädigt, zählt der Wagen als Ladung und ist über die kfz-Haftpflicht versichert. Rollt man den Einkaufswagen dann aber leer zurück zum Einkaufswagenunterstand, dann nicht mehr. https://www.google.de/search?...

In wie weit der Lenker im Alter von 9 Jahren haftet, ist zu prüfen. Hat der Junge eine ihm ausdrücklich verbotene Sache gemacht und war man dabei beschäftigt, ein anderes kleineres Kind im Auto im Kindersitz vorschriftmäßig anzuschnallen, begeht man meiner Meinung nach keine grobe Fahrlässigkeit, wenn man diese 10 sek. nicht auf den Jungen aufpassen kann. Im Alter von 9 Jahren sollte er wissen, was er darf und was nicht, es sei denn er ist behindert oder hat einen anderen Grad der Behinderung, dass er noch mehr Aufsicht bedarf. Ein redegewannter Anwalt kann die Sache lösen. Bevor man was falsches sagt, sagt man lieber gar nichts. Klingt blös, ist aber so.

Was heißt gekündigt. Läuft sie noch bis zum Ende oder ist sie schon beendet? Unterschied! Schnell eine neue abschließen, wäre überwichtig als Familie!

am 13. Mai 2017 um 11:43

Zitat:

@romanusko schrieb am 13. Mai 2017 um 12:19:51 Uhr:

Ein redegewannter Anwalt kann die Sache lösen. Bevor man was falsches sagt, sagt man lieber gar nichts. Klingt blös, ist aber so.

Klingt nicht nur so, sondern ist so.

Andere richten einen - ggf. beträchtlichen - Schaden an und haben anschließend nichts damit zu tun (dank bester Beratung auch zur Falschdarstellung =Betrug aus der Anonymität heraus - man ist ja so toll). Die meisten schlafen aber trotzdem prima.

am 13. Mai 2017 um 14:09

Zitat:

@rommulaner schrieb am 12. Mai 2017 um 20:08:50 Uhr:

Mein Gott, melde das doch der KFZ Haftpflicht.

Ist doch beim Be- oder Entladen passiert und der Wagen ist weggerollt. Können doch alle Zeugen bestätigen. Oder hat das etwa blöderweise keiner gesehen?

Der Einkaufswagen ist nie und nimmer (egal ob voll oder leer) über die Kfz-Haftpflicht versichert.

Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (ist sie meistens nicht) dann zahlt den Schaden keiner. Ist dumm gelaufen für den PKW-Besitzer, aber passiert täglich.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 13. Mai 2017 um 16:09:57 Uhr:

Zitat:

@rommulaner schrieb am 12. Mai 2017 um 20:08:50 Uhr:

Mein Gott, melde das doch der KFZ Haftpflicht.

Ist doch beim Be- oder Entladen passiert und der Wagen ist weggerollt. Können doch alle Zeugen bestätigen. Oder hat das etwa blöderweise keiner gesehen?

Der Einkaufswagen ist nie und nimmer (egal ob voll oder leer) über die Kfz-Haftpflicht versichert.

Der Einkaufswagen nicht. Aber die Be- und Entladetätigkeit. Wird diese aus einem Einkaufswagen heraus getätigt, ist das versichert. Und darüber bin ich persönlich auch mehr als froh. Den Knapp 2500€ Schaden wäre ich dem litauischen Lieferwagenfahrer wohl sehr lange hinterhergelaufen, wenn nicht die Haftpflicht (in Verbindung mit deutschem Büro grüne Karte, etc.) zuständig gewesen wäre.

am 13. Mai 2017 um 14:30

Zitat:

@rudi333 schrieb am 13. Mai 2017 um 16:09:57 Uhr:

Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (ist sie meistens nicht) dann zahlt den Schaden keiner.

Das ist wohl meisten so. Ganz selten mag es aber Eltern geben, die zu dem stehen, was ihre Kinder anrichten. Selbst, wenn man sie nicht zwingen kann. Auch finanziell.

Zitat:

@rudi333 schrieb am 13. Mai 2017 um 16:09:57 Uhr:

Wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde (ist sie meistens nicht) dann zahlt den Schaden keiner. Ist dumm gelaufen für den PKW-Besitzer, aber passiert täglich.

Bei aktuellen PH-Tarifbedingungen (ja, ich weiß - der TE hat wohl leider keine) spielt das in der Regel keine Rolle mehr. Meine Bedingungen sagen beispielsweise folgendes:

Bei minderjährigen, mitversicherten Kindern verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Deliktsunfähigkeit, soweit der Versicherungsnehmer die Regulierung wünscht.

Mit anderen Worten: rein rechtlich ist das Kind deliktsunfähig, so dass sowohl der Versicherer als auch ich als Elternteil dem Geschädigten eine lange Nase drehen könnte - Pech gehabt. In der Regel will ich das aber nicht, weil der Geschädigte eben trotzdem einen Schaden erlitten hat, und häufig kennt man die geschädigte Person (Freunde, Bekannte, Verwandte, Nachbarn - in diesem Umfeld dürfte sich eine Vielzahl von kinderverursachten Schäden abspielen) und legt Wert auf ein gutes Verhältnis. In diesem Fall kann ich aufgrund dieser Klausel von der Versicherung trotz der Rechtslage eine Regulierung verlangen.

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