ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?

Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 8:09

Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren. Ich habe den Halter dann über die Kasse ausrufen lassen und ihm meine Daten gegeben, wollte das ganze dann über die Private Haftpflicht regeln, leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat!!!

Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....

Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?

VG

Beste Antwort im Thema

Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.

Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......

Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.

Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.

101 weitere Antworten
Ähnliche Themen
101 Antworten

Zitat:

Vielen nicht geläufig: Auch mündliche Abmachungen haben Rechtskraft (wenn sie nicht vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen werden). Oder sollte das ein Tipp sein, später zu lügen "habe ich nie gesagt"?

Ebenfalls Vielen nicht geläufig: eine mündliche Aussage hat zumeist eine sehr geringe Beweisbasis. Wenn jetzt nicht zusätzlich x-Leute diese Aussage gehört haben.

 

Und nein, dass war keine Aufforderung zum lügen. Jedoch kommt es in der Kommunikation zwischen zwei Menschen vor (besonders wenn bereits eine gewisse Spannung besteht), dass Sender und Empfänger eine andere Intention mit der Aussage verfolgen bzw. Interpretieren.

 

@matsches verwechselt das nicht damit, wenn der Geschädigte sich mit einer PKwHaftpflicht auseinander setzen muss. Alleine um die Chancengleichheit mit der Versicherung zu sorgen muss man sich fast immer einen Anwalt nehmen. Gilt zumindest für juristische Laien bzw. Leute ohne "Unfallerfahrungen"

 

am 18. Mai 2017 um 11:41

Zitat:

@guruhu schrieb am 18. Mai 2017 um 13:35:50 Uhr:

Und nein, dass war keine Aufforderung zum lügen. Jedoch kommt es in der Kommunikation zwischen zwei Menschen vor (besonders wenn bereits eine gewisse Spannung besteht), dass Sender und Empfänger eine andere Intention mit der Aussage verfolgen bzw. Interpretieren.

Aha, das ist also der Grund für deine Hoffnung, er habe das nur mündlich gemacht. Gebe zu, hatte ich nicht kapiert und kapiere es immer noch nicht. Ich hätte das genau anders herum formuliert, wenn ich Sorge um Missverständnisse und Beweiskraft mündlicher Absprachen ausdrücken wollte.

Du wolltest dann also eher schreiben: "Hoffentlich hast du das schriftlich gemacht, damit es keine Missverständnisse und fragliche Beweiskraft gibt". Alles klar.

Ok, ich geben zu, das Wort "hoffen" war unangebracht. Das würde implizieren, dass ich in irgendeiner Art davon profitieren würde, wenn die ganze Geschichte in welcher Weise auch immer ausgeht. Das ist mir jedoch im Endeffekt völligst egal. Ich gebe lediglich mein Wissen/ meine Tipps zum Besten. Was der einzelne daraus macht, ist mir völlig Wurscht.

 

Ich weiß absolut nicht mit welchem Wortlaut der TE dem Geschädigten irgendwas gesagt hat, bezüglich einer Kostenübernahme. Meine Phantasie geht jedoch so weit, dass ich mir vorstellen kann, dass der TE intentioniert hat: "ich zahle, wenn die Privathaftpflicht einspringt..." bei dem Geschädigten aber ankam "ich zähle auf jeden Fall...."

 

Mit welchem Wortlaut das nun genau geschehen ist wissen dann quasi 2 Leute.

Und genau da setzt mein Einwand an. Gibt es diese Aussage nur mündlich, werden wohl beide auf ihren Meinungen beharren. Darum "hoffe" ich, dass es nichts schriftliches gibt. Dies wäre zumindest nicht im Sinne des TE.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Mai 2017 um 09:42:48 Uhr:

Der Geschädigte könnte das 9-jährige Kind verklagen und möglicherweise ein Urteil bekommen. Dann kann er die nächsten 10-15 Jahre versuchen, das Taschengeld zu pfänden (sehr mäßige Erfolgsaussichten). Später irgendwann hat er dann sein Geld. Gegen die Kindeseltern vorzugehen, das dürfte erheblich wackliger bis hin zu ganz aussichtlos sein. Wegen ein paar Tagen nun Druck aufzubauen, erscheint auch mir etwas affig. Auch wenn es ein Franzose ist, wird der nicht gleich durchrosten. Aber das kann jeder halten wie er mag.

Immerhin 30 Jahre könnte er versuchen an das Geld zu kommen und der Titel ist auch vererbbar.

Die Forderung wird ja mit 5 Punkten über Basis - also aktuell 5% - verzinst, gar nicht mal so schlecht aktuell :D

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Mai 2017 um 09:42:48 Uhr:

Der Geschädigte könnte das 9-jährige Kind verklagen und möglicherweise ein Urteil bekommen. Dann kann er die nächsten 10-15 Jahre versuchen, das Taschengeld zu pfänden (sehr mäßige Erfolgsaussichten).

Nö.

Vollstrecken kann man erst nach Volljährigkeit.

O.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 18. Mai 2017 um 16:45:15 Uhr:

Vollstrecken kann man erst nach Volljährigkeit.

Bis dahin ist doch die Privatinsolvenz vom Junjor auch schon abgewickelt. Das Taschengeld muß halt offiziell das Geschwisterchen bekommen. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Mai 2017 um 16:48:46 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 18. Mai 2017 um 16:45:15 Uhr:

Vollstrecken kann man erst nach Volljährigkeit.

Bis dahin ist doch die Privatinsolvenz vom Junjor auch schon abgewickelt.

Gruß Metalhead

Kinder können keine Privatinsolvenz beantragen, da sie nicht geschäftsfähig sind.

O.

Wo findet sich denn der absolute Vollstreckungsschutz für Minderjährige?

Auch Kinder haben Vertreter die für sie handeln. Man nennt sie Eltern. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Mai 2017 um 17:39:38 Uhr:

Wo findet sich denn der absolute Vollstreckungsschutz für Minderjährige?

Auch Kinder haben Vertreter die für sie handeln. Man nennt sie Eltern. ;)

Ein toller Start ins (Finanz-)leben, so eine PI :)

Zum 18. Geburtstag ist die doch schon lange durch. ;) Aber das steht doch hier eigentlich nicht auf dem Plan.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. Mai 2017 um 21:30:54 Uhr:

Zum 18. Geburtstag ist die doch schon lange durch. ;) Aber das steht doch hier eigentlich nicht auf dem Plan.

Na erzähl das mal der Schufa. Aber du hast recht.

Mit etwas Anstand könnte man es so machen...........

Kind verursacht Schaden, Eltern entschuldigen sich und sorgen unverzüglich dafür, dass der Geschädigte den Schaden repariert bekommt. Woher das Geld kommt und ob man deshalb ggf. auf den Familienurlaub oder andere Annehmlichkeiten verzichten muss, braucht den Geschädigten nicht zu interessieren.

.....fehlt jeglicher Anstand, könnte man auch die Ratschläge einiger User berücksichtigen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?