Sohn beschädigt Fahrzeug auf Parkplatz, Abwicklung über KFZ Haftpflicht möglich?

Hallo, mein Sohn 9 Jahre hat am Wochenende auf einem Dehner Parkplatz mit einem Einkaufswagen eine Delle und Schramme in einen Renault Captur gefahren. Ich habe den Halter dann über die Kasse ausrufen lassen und ihm meine Daten gegeben, wollte das ganze dann über die Private Haftpflicht regeln, leider haben wir gerade festgestellt, dass meine Frau die private Haftpflichtversicherung gekündigt hat!!!

Laut Recherchen könnte der Schaden bis zu 2000 Euro betragen, was unser finanzielles "Todesurteil" wäre....

Gibt es eine Möglichkeit den Schaden über meine KFZ Haftpflicht abzurechnen?

VG

Beste Antwort im Thema

Respekt wieviele den tollen Tipp geben wie man sich "drücken" kann, ein Spiegel der Gesellschaft.
Aber wehe wenn euch das mal passiert .....miniminini......

Wenn keine Versicherung dafür Eintritt, dann rede mit den Besitzern und zeig dein Wohlwollen diesen Schaden zu regulieren, man findet immer einen gemeinsamen Weg.
Immer dran denken wie man selbst reagieren würde.

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Und über allem steht die Frage, ob der TE überhaupt MUSS... Dann nimmt der Geschädigte vielleicht das kleinere Übel einer geringeren, freiwilligen Entschädigung durch den TE!

An Stelle des Geschädigten würde ich, mal abgesehen von der fehlenden PHV, meine Ansprüche auf jeden Fall bei der KFZ-Versicherung geltend machen, wenn ich mich mit TE nicht einigen kann... Mich würde es nicht wundern, wenn die regulieren, da gefühlt 90% der Einkaufswagen-Schäden in den Bereich KH fallen... Zumindest wenn man den PHV-Versicherern glauben will... ;-)

Zitat:

@guruhu schrieb am 15. Mai 2017 um 16:56:15 Uhr:



Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Mai 2017 um 15:50:34 Uhr:


Ist auch relativ egal ob man das KANN.
Einzig und allein relevant ist, ob es der Geschädigte WILL.

Ja, bloß wenn der Geschädigte noch so dolle WILL, nutzt es auch nichts, wenn man technisch nicht KANN.

Ich weiß, wie man das rauskriegt: Zur passenden Werkstatt fahren, vorstellen (das Auto) und fragen. Nichts sonst.

Zitat:

@situ schrieb am 15. Mai 2017 um 20:42:24 Uhr:



Zitat:

@guruhu schrieb am 15. Mai 2017 um 16:56:15 Uhr:


Ja, bloß wenn der Geschädigte noch so dolle WILL, nutzt es auch nichts, wenn man technisch nicht KANN.

Ich weiß, wie man das rauskriegt: Zur passenden Werkstatt fahren, vorstellen (das Auto) und fragen. Nichts sonst.

Dem würde ich nicht widersprechen wollen

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. Mai 2017 um 10:35:55 Uhr:



PS.: Warum kündigt man die Privathaftpflicht, wenn einen bereits mittlere 4-Stellage Beträge den Todesstoß geben?

Weil für einige Familien selbst ein 2 stelliger Jahresbeitrag zum k.o. führt. 4 stellig ist´s dann der Tod. Nur frage ich mich dann wie man sich dann ein Auto leisten kann... in was für Verhältnissen dann das (die) Kinder aufwachsen müssen. Redet man nicht mit seinem Partner über Kündigungssachen??? Oder warum stellt man eine Kündigung erst fest, wenn ein Problem besteht? Die private Haftpflicht muss ja schon vor längerer Zeit gekündigt worden sein, oder? Sonst wäre der Schaden ja ggf. in der Kündigungsfrist gewesen.

Ein Tipp. Ihr solltet mal Euer Leben überdenken, ohne Euch jetzt zu Nahe treten zu wollen.

Zum Thema: Habe mal gelesen, dass die Haftpflichtversicherung nicht beim Ent und Beladen einspringt, sondern nur in einem von beiden Fällen.

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@Compi316 man sollte schon alles lesen 😉

Der TE hat bereits aufgeklärt, dass die Versicherung versehentlich gekündigt worden war, im Rahmen der Kündigung einer 'unnötigen' Versicherung. Es ging sich da scheinbar nicht drum die 100€ PHV zu sparen.
Und das ein 4-stelliger Betrag bereits der Todesstoß für viele Menschen in DE ist, ist leider traurige Realität.
Dabei würde die Abschaffung des Autos die Situation aber oftmals nicht verbessern

Zitat:

@Mimro schrieb am 15. Mai 2017 um 19:45:30 Uhr:


Und über allem steht die Frage, ob der TE überhaupt MUSS... Dann nimmt der Geschädigte vielleicht das kleinere Übel einer geringeren, freiwilligen Entschädigung durch den TE!

Alles verständlich.

Der Wagen der Geschädigten ist allerdings ein 4 Wochen alter Neuwagen.

Zitat:

@tyson8181 schrieb am 15. Mai 2017 um 11:44:16 Uhr:


Danke für den Tipp, laut dem Geschädigten sollte der Kostenvoranschlag schon längst da sein, habe bis jetzt noch nichts erhalten, habe ihm das auch geschrieben.

Hier mal ein Bild des Schadens, weiss nicht ob man da was mit Smartrepair machen kann...?

Ob man da mit 2.000 Euro auskommt? Da sind mir schwer nach einem wirtschaftlichen Totalschaden aus. 2.000 Euro ist gerade mal das Bestechungsgeld das sich Werkstatt, Lackierer und Gutachter teilen, wenn sie die Versicherung gemolken und sich gegenseitig die überteuerten Aufträge zugeschustert haben. 😉

Nee, mal im Ernst: Ich habe einen größeren Schaden schon für 250,00 Euro per Smartrepair spurlos beseitigt bekommen. Möglich wird es daher sehr wahrscheinlich sein.

Fragt sich daher ob der Besitzer sich darauf einlässt - und wenn nicht - ob du bzw. dein Kind in diesem Fall überhaupt haftbar zu machen sind.

Heute war folgendes in der Post, ich weiss nicht was ich davon halten soll bzw. wie ich jetzt weiter verfahren soll...?

Muss ich das Gutachten auch zahlen, hat der Geschädigte überhaupt das Recht ein Gutachten auf meine Kosten erstellen zu lassen?

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Falls dein Sohn schadensersatzpflichtig sein sollte, gehören dazu nmM auch die Kosten zur Ermittlung der korrekten Schadenshöhe, sprich in diesem Fall des Gutachters, da die Bagatellschadensgrenze überschritten wurde.

Die Zahl schwankt immer ein wenig aber ab ca. 700€ Schaden kann man generell einen Gutachter hinzuziehen den der Verursacher zahlen darf.

Rein von den Zahlen her ist beides im realistischen Rahmen. Der Schaden an sich ist meiner Meinung nach sogar ein sehr gnädiger Betrag.

Solltest du dich dazu entschließen den Betrag zu zahlen (für und wieder, Sinn und Unsinn, müssen können hätte und würde ist ja ausreichend hier diskutiert worden) dann achtebdarauf, dass die MWSt des Schadens nur zu bezahlen ist, wenn wirklich eine Reparaturrechnung vorliegt.

@guruhu vielen Dank für den TIPP.

Heisst wenn mir nur das Gutachten vorliegt und der Geschädigte den Schaden nicht regulieren lässt muss ich nur den Nettobetrag zahlen?

Ich habe bei meiner KFZ Versicherung die Frist einen Schaden innerhalb 2 Wochen zu melden. der Vorfall war am 5.5 heisst ich bin über dieser Frist, sollte ich es trotzdem Versuchen diesen über die KFZ Haftpflich abzuwickeln oder ist das aussichtslos?

Du kannst doch nichts verlieren (wenn du die Rückstufung in Anbetracht der Schadenhöhe grundsätzlich in Kauf nehmen willst).

Die Versicherung stuft dich ab Meldung erst mal hoch. Dann bezahlt sie den Schaden oder auch nicht. Wenn nicht, wird die Hochstufung zurück genommen und du wirst so gestellt, als wenn du nie was gemeldet hättest.

Wenn du dich später entscheidest, den Schaden doch selbst zu zahlen, überweist du den Betrag der Versicherung und die Rückstufung wird auch zurück genommen und du wirst so gestellt, als wenn du nie was gemeldet hättest.

Wenn die Versicherung rechtlich gegen den Fordernden vorgeht und verliert - also trotzdem zahlt - gehen dich die Rechtskosten des Versicherers nichts an. Schaden bezahlt, nie was gewesen.

Diese Gutachter kostenfür Bagatellen sind ein kostentreibender Witz, aber deutsches Recht.

Die Smartrepairkosten werden bei knapp 400.- EUR brutto liegen - die Stelle ist günstig. Wird er ganz sicher so machen lassen. Darf er.

Wenn du 2 Wochen Frist hast, hättest du ja noch bis zum 19.05 Zeit?!

Ob du den Schaden jetzt meldest musst du mit dir selbst ausmachen. Nur du weißt wie es passiert ist und nur du weißt was du der Versicherung erzählen wirst. In der Konstellation wäre ein möglicher (versuchter) Versicherungsbetrug durchaus vorstellbar. Ich würde nur allgemein zur Vorsicht raten. Der Geschädigte bekommt auch einen "Anhörungsbogen" sollte der Schadensverlauf dort anders angegeben sein, kommt man schnell an den Fliegenfänger.

Ja genau den Nettobetrag vom Schaden. Davon unberührt bleiben natürlich die Wertminderung, sowie die Kosten für den Gutachter.

OK, würdet ihr den Versuch wagen das ganze über die KFZ Haftpflicht abzuwickeln?

Weiss man vorab wie hoch die SF Hochstufung ausfällt, wäre mein erster Schaden bei dieser Versicherung...

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