Softwareupdate 2.0 TDI - Folgen, rückgängig machen?
Hallo zusammen,
interessiere mich für ein Fahrzeug (2.0 TDI, Variant, Euro 6), bei dem der Verkäufer nach eigener Aussage leider (!!!) das Software-Update bei VW hat machen lassen. Das Fahrzeug ist halt komplett scheckheftgepflegt und die haben das bei VW einfach irgendwann mitgemacht.
Fahre selbst den 2.0 TDI (Limo, Euro 6) und habe es damals absichtlich nicht machen lassen, weil ich nur Negatives davon gehört habe.
Kann man sowas noch rückgängig machen oder ist das damit durch? Habe gelesen, dass es die AGR-Rate massiv nach oben schraubt, sodass der ganze Motor zusifft inkl. Mehrverbrauch und Minderleistung. Ich meine, da braucht man ja keine Atomphysik studiert zu haben um zu verstehen, dass das nicht gut für einen Motor isst, wenn er (noch) mehr von seinen eigenen Abgassen "wiederverwerten" muss. Da konnte mir VW in diesem Schreiben, welches damals vom Kraftfahr-Bundesamt kam, erzählen, was sie wollen.
Wäre ja schade, wenn das Auto rundherum passt und ich es nicht kaufen kann, weil die Motorleistung trotz identischem Motor nicht die gleiche ist.
Mein CRLB ohne Update geht ziemlich gut voran für die 150PS und braucht kaum mehr als 5 Liter - trotz bald 230tkm auf der Uhr.
Hat jemand Erfahrungen? Gibt es eigentlich Prüfstandergebnisse von solchen Fahrzeugen, ob diese tatsächlich noch die Leistung bringen wie vor dem Update?
Falls die Motoren die gleichen sind (was ich annehme, meiner ist ein CRLB und der Variant sollte auch ein CRLB sein), kann ich irgendwie den alten Softwarestand von meinem Wagen nehmen und in das andere Fahrzeug "einspielen", z. B. mit VCDS? Also quasi das Update überschreiben?
48 Antworten
Poste mal die Software-Version von deinem Motorsteuergerät oder einen Autoscan!
Muss mich hier nochmals zurückmelden.
Zunächst zur Frage oben:
Softwarenummer
04L906021AS
Software-Version
9970
Ich fahre den Wagen nun ca. 6000km und habe einen Langzeitverbrauch von 6,2 Liter. Zu viel für diesen Motor und meine Fahrweise. Der Wagen ist kaum unter 6 Liter zu bekommen und ist im Vergleich zu meinem Vorgänger 2.0 TDI viel öfter am regenerieren. Langzeit-Verbrauch vom Vorgänger Golf 7 2.0 TDI: 5,4 Liter.
Komischerweise ist das Softwareupdate nirgendwo vermerkt im Auto. Es gibt weder einen Aufkleber im Serviceheft noch gibt es einen Aufkleber an der Tür oder sonstwas.
Einzig eine "ABE" vom KBA liegt im Auto, die man "mitführen" sollte lt. Verkäufer. Dieser ist leider auf die "freiwillige Servicemaßnahme" reingefallen.
Ich bin nun wirklich versucht das Update vom Tuner entfernen zu lassen (geht ohne Probleme) und es dann einfach darauf "ankommen" zu lassen bei der nächsten HU - oder das Fahrzeug vorher wieder zu verkaufen (wird nach Alter und Laufleistung dann sowieso in den Export gehen, da juckt das niemand).
Also wenn du den 2.0 tdi unter 6l fahren willst, bist du ein Verkehrshindernis.
Ich verstehe dein Problem nicht, warum du das Update zum verrecken runter haben willst? Wenn es doch keine Probleme technischer Art gibt, fahr ihn doch einfach und fertig.
Zitat:
@vwgolf_1984 schrieb am 19. Februar 2025 um 13:59:05 Uhr:
Insgesamt eine ziemliche Sauerei das Ganze. Ziemlich dreist ist auch, wie VW im Anschreiben, welches damals vom KBA versendet wurde, behauptet, dass keinerlei Auswirkungen auf Verbrauch, Haltbarkeit, Motorleistung und Drehmoment vorhanden sind nach dem Update. Wer sich genauer informiert erfährt schnell, dass hier wieder nur irgendwelche Werte auf dem Prüfstand ermittelt wurden. Im Realbetrieb wurde da nie was gemessen.
Und warum willst du dann wieder einen VW aus dem Betrügerkonzern kaufen?
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Zitat:
@vwgolf_1984 schrieb am 5. Juni 2025 um 19:49:43 Uhr:
Ich bin nun wirklich versucht das Update vom Tuner entfernen zu lassen (geht ohne Probleme) und es dann einfach darauf "ankommen" zu lassen bei der nächsten HU - oder das Fahrzeug vorher wieder zu verkaufen (wird nach Alter und Laufleistung dann sowieso in den Export gehen, da juckt das niemand).
ein guter Tuner macht es so, dass man beim TÜV keine Angst haben muss, und das trotz "alte" Software.
Ich verstehe nicht ganz, was der Aufriß soll. Anders als Ersterwerber, die von dem ganzen Mist überrascht worden sind, wurde hier das Auto doch mit Kenntnis und in dem vollen Bewusstsein um die Problematik gekauft. Wer das partout nicht will, kauft halt ein anders Auto, es gibt ja genug Alternativen.
Auch wenn es technisch möglich ist, das Update rückgägngig zu machen, dann hat das aber nur Sinn, wenn auch die Softwarekennung und Prüfsumme fachgerecht manipuliert wird, anderenfalls fällt es spätestens bei der nächsten HU/AU auf. Ein Tuner, der das tut, macht sich aber strafbar und kein vernünftiger Mensch bindet sich das ans Bein. Der Fahrzeugbesitzer, der das in Auftrag gibt und das manipulierte Fahrzeug verwendet, begeht damit ebenfalls eine Straftat .Er läuft außerdem Gefahr, dass es triotzdem auffällt, denn nicht jeder, der behauptet, er könne die Softwarekennung manipulieren, macht das dann auch erstens tatsächlich und zweitens fehlerfrei. Das heißt dann, dass das Auto nach der nächsten HU zwangsweise stillgelegt wird. Da akzeptiere ich es doch entweder so, wie es ist, oder kaufe mir eben ein anderes Modell, anstatt dieses Risiko einzugehen.
Zitat:
@yellwork schrieb am 5. Juni 2025 um 20:08:08 Uhr:
Also wenn du den 2.0 tdi unter 6l fahren willst, bist du ein Verkehrshindernis.
Ich verstehe dein Problem nicht, warum du das Update zum verrecken runter haben willst? Wenn es doch keine Probleme technischer Art gibt, fahr ihn doch einfach und fertig.
Also das stimmt wirklich nicht. Mit dem vorigen 2.0 TDI G7 war ich überaus zügig unterwegs und hatte einen Langzeitverbrauch von 5,4 Liter.
Zitat:
@RFR schrieb am 5. Juni 2025 um 21:31:21 Uhr:
Ich verstehe nicht ganz, was der Aufriß soll. Anders als Ersterwerber, die von dem ganzen Mist überrascht worden sind, wurde hier das Auto doch mit Kenntnis und in dem vollen Bewusstsein um die Problematik gekauft. Wer das partout nicht will, kauft halt ein anders Auto, es gibt ja genug Alternativen.
Auch wenn es technisch möglich ist, das Update rückgägngig zu machen, dann hat das aber nur Sinn, wenn auch die Softwarekennung und Prüfsumme fachgerecht manipuliert wird, anderenfalls fällt es spätestens bei der nächsten HU/AU auf. Ein Tuner, der das tut, macht sich aber strafbar und kein vernünftiger Mensch bindet sich das ans Bein. Der Fahrzeugbesitzer, der das in Auftrag gibt und das manipulierte Fahrzeug verwendet, begeht damit ebenfalls eine Straftat .Er läuft außerdem Gefahr, dass es triotzdem auffällt, denn nicht jeder, der behauptet, er könne die Softwarekennung manipulieren, macht das dann auch erstens tatsächlich und zweitens fehlerfrei. Das heißt dann, dass das Auto nach der nächsten HU zwangsweise stillgelegt wird. Da akzeptiere ich es doch entweder so, wie es ist, oder kaufe mir eben ein anderes Modell, anstatt dieses Risiko einzugehen.
Nein, das Auto wurde eben damals nicht "mit Kenntnis und in dem vollen Bewusstsein um die Problematik gekauft". Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nur um die Updates bei der EA189 Baureihe. Ich hatte das Schreiben zum freiwilligen Update für meinen vorigen 2.0 TDI zwar damals auch bekommen, dieses zum Glück aber nie durchführen lassen nach dem Motto: Never change a running system.
Ich habe das aktuelle Auto (von privat) gekauft weil es ein ehrliches Fahrzeug war, bei dem technisch soweit alles gepasst hat und der Preis war fair. Was soll ich noch alles nachprüfen vor einem Kauf? Mit diesem Softwareupdate und den Auswirkungen habe ich mich vorher nicht näher befasst. Und dem Verkäufer unterstelle ich keine Absicht, die haben das einfach aus Unwissenheit machen lassen. Ich bin mit dem Wagen insgesamt sehr zufrieden, da ärgert mich es gleich doppelt, dass man mit so einem Update einen robusten und problemlosen Motor wie den CRLB "kaputtoptimiert".
Das Update 23X4 wurde ja unter der Begründung rausgehauen, die "Lebensdauer" des NOx-Speicherkatalysators zu erhöhen. Wer das nun glaubt, dem ist auch nicht mehr zu helfen. Als ob VW daran interessiert wäre, die Haltbarkeit von irgendwelchen Bauteilen zu verlängern.
Okay, es gibt anscheinend auch Möglichkeiten, die Paramter der 9970 Software so umzuprogrammieren, dass die negativen Effekten ausbleiben. Softwarestand ist dann 9970 und die Parameter sind wohl denen der ursprünglichen Software ähnlich.
Aber nein, das wäre ja illegal. Sollte man wirklich nicht tun, sowas. Interessiere mich nur rein hypothetisch dafür.
Also ein 2.0 TDI lässt sich bei vorausschauender Fahrweise sehr leicht unter 6 L bewegen und das selbst beim GTD mit größerem Lader. Bei normaler Fahrweise steht immer eine 5 vorne, bei sparsamer Fahrweise sind auch 4,x möglich. Solche Aussagen verstehe ich nicht und darum geht es auch nicht.
Fakt ist, das Update lässt sich entfernen. Ob beim TÜV Relevanz besteht kann ich nicht beurteilen, da es sich aber um eine Originalsoftware handelt sehe ich da kein Problem. Der Golf wurde ja während des Produktionszeitraums mit verschiedenen Softwareständen ausgeliefert und den angesprochenen Mehrverbrauch konnte ich durch die versehentliche Installation des Updates auch bei mir feststellen.
Versehentlich bei mir, da ohne Zustimmung. Auch bei mir war danach kein Aufkleber o.a. festzustellen. Erkannt habe ich es nur bei der Auslesung und dem vorherigen Abgleich mit VCDS.
Beim TÜV gab es bisher nie Probleme.
Zitat:
@14Fabia2006 schrieb am 5. Juni 2025 um 22:53:00 Uhr:
Also ein 2.0 TDI lässt sich bei vorausschauender Fahrweise sehr leicht unter 6 L bewegen und das selbst beim GTD mit größerem Lader. Bei normaler Fahrweise steht immer eine 5 vorne, bei sparsamer Fahrweise sind auch 4,x möglich. Solche Aussagen verstehe ich nicht und darum geht es auch nicht.
Fakt ist, das Update lässt sich entfernen. Ob beim TÜV Relevanz besteht kann ich nicht beurteilen, da es sich aber um eine Originalsoftware handelt sehe ich da kein Problem. Der Golf wurde ja während des Produktionszeitraums mit verschiedenen Softwareständen ausgeliefert und den angesprochenen Mehrverbrauch konnte ich durch die versehentliche Installation des Updates auch bei mir feststellen.
Versehentlich bei mir, da ohne Zustimmung. Auch bei mir war danach kein Aufkleber o.a. festzustellen. Erkannt habe ich es nur bei der Auslesung und dem vorherigen Abgleich mit VCDS.
Beim TÜV gab es bisher nie Probleme.
Exakt dies sind auch meine Erfahrungen zum Verbauch beim 2.0 TDI. Und den letzten bin ich ca. 7 Jahre und 140tkm gefahren. Es stand bei mir IMMER eine 5 beim Langzeitverbrauch vor dem Komma. Nur bei sportlicher Fahrweise mal eine 6.
Und der jetzige 2.0 TDI mit dem Update lässt sich nicht mal mit zahmer Fahrweise unter 6 Liter bringen. Bei zügiger Fahrweise stehen mal gern 7 Liter und mehr drauf.
Wer hat das Update bei dir entfernt? VW oder Tuner?
Das war VW. Aber ich denke ein Profi mit ODIS hier im Forum kann dir sicherlich weiterhelfen, sofern der passende Datensatz fürs Motorsteuergerät vorliegt.
Was du schreibst, passt eigentlich nur zu dem freiwilligen Update. Das musste niemand machen lassen und das kann auch ohne Folgen auf die Originalsoftware zurück gerüstet werden. Das gilt aber gerade nicht für das vom KBA angeordnete Zwangsupdate. Da hat das KBA die Betriebserlaubnis für die Originalsoftware widerrufen. Wer das Update verweigert hat, bekam Post von der Zulassungsstelle mit einer Fristsetzung, das Update nachzuweisen. Wenn auch das verweigert wurde, folgte die Zwangsstillegung des Fahrzeugs wegen Wegfalls der Betriebserlaubnis. Der Softwarestand wird in den Fällen bei der HU/AU geprüft, im Falle einer Rückrüstung auf den Originalsoftwarestand wird die Plakette verweigert und es erfolgt eine Meldung an das KBA, was dann wiederum Post von der Zulassungsstelle nach sich zieht.
Mein Nachbar hat den Passat 2.0TDI bj2015 ohne adlue. Er hat nie Post von VW oder KBA erhalten zwecks Software (hat den Wagen nun 4 Jahre). Vor einem Jahr wurde der Außenspiegel abgefahren. Ist damit zu VW. Er hat dem freiwilligen Update zugestimmt. Fazit: weniger Leistung, schlechteres schaltverhalten, 0,5/100km höherer Verbrauch. Er hat sich damit ja nie beschäftigt, das Auto war seit 4 Jahren (gebraucht gekauft) nie bei VW, Service wurde durch Bekannten gemacht.
er sagt, es ist ein ganz anderes Auto. VW weigert sich das Update zurückzunehmen. Da er das Auto in 1-2 Jahren verkaufen will, lässt er das jetzt so.
so viel zum Thema Pflicht-Update und KBA Fristen. TÜV hat der Wagen auch ohne Update erhalte.
Zitat:
@14Fabia2006 schrieb am 5. Juni 2025 um 23:20:58 Uhr:
Das war VW. Aber ich denke ein Profi mit ODIS hier im Forum kann dir sicherlich weiterhelfen, sofern der passende Datensatz fürs Motorsteuergerät vorliegt.
Das ist easy downgradebar, daher kein großes Ding.