Software Update verweigert , Eure Erfahrungen !

Audi Q3 8U

Hallo zusammen,

mich interessieren alle Erfahrungen von denjenigen die bis jetzt das
Diesel Abgas Software Update verweigert haben.

( Habe auch verweigert und Dr. ..... bereitet eine Klage vor )

Welche Erfahrungen habt ihr mit Händler die Euch das Update aufdrängen
wollen ?
Mit dem TÜV, Zulassunsstelle oder KBA ?
Mit Rechtsanwälten die euch vertreten .
Und alles was damit in Zusammenhang steht.

Jetzt kurz meine :

Händler lehnt Rückabwicklung ab, deshalb Klage ( bin Rechtsschutzversichert )
Fahrzeug Erstzulassung 08/2014 , TÜV auf anraten Rechtsanwalt 1 Monat vorgezogen.
TÜV ohne Probleme bekommen, nur mit einem Hinweis im Prüfbericht.
Heute Zusatzarbeiten ( Bremsflüssigkeit und Haldex Öl )wechseln lassen bei Audi Händler. Hat mich gedrängt Software Update zu machen, sonst würde die
Zulassunsstelle Fahrzeug still legen. Nicht gemacht und unterschrieben das ich das Update nicht möchte.

Nun Eure und besten Dank im voraus!

Beste Antwort im Thema

Einfach nur en Aasgeier der der versucht auf Teufel komm raus Profit aus der Sache zuschlagen...
Als ob Sie damals zum Autohändler gegangen sind und gesagt haben...... Oh ja der gefällt mir wegen dem niedrigen CO2 Ausstoß. Lächerlich.

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Frage mich nur wo das Wort "Unkosten" her kommt ?
Es gibt vielleicht unsinnige Kosten, aber Kosten sind Kosten und das der Verein seine Kosten mindestens wieder einspielen will dürfte offensichtlich sein.

In diesem Sinne

Zitat:

@Q3-2012 schrieb am 31. August 2017 um 22:07:45 Uhr:



Zitat:

@fwcruiser schrieb am 31. August 2017 um 18:28:31 Uhr:



MyRight zunächst vor Gericht gescheitert.

-> http://www.n-tv.de/.../...e-scheitert-vor-Gericht-article20011313.html

Ich sehe es wie folgt:
Unabhängig von den betrügerischen Absichten wurden Fahrzeuge mit einem Mangel verkauft. Nach Mängelrüge, so in den Verkaufsverträgen angeführt, behalten sich die Hersteller als ersten Schritt eine Nachbesserung vor. Aufgrund der bekannten Querelen und der behördliche Auflage des KBA bietet der VAG-Konzern von sich aus Nachbesserung an. Unabhängig von den betrügerische Absichten muss ich m.M.n. dem Hersteller die Gelegenheit geben, Nachbesserung durchführen zu können. Audi z.B. beteuert, dass durch das Update mit keinen Folgeschäden zu rechnen ist. Stellt sich also die Frage, wie das Gegenteil bewiesen werden kann und betroffene Systeme in ihrer zu erwartenden Haltbarkeit beeinträchtigt werden. Einzelne bekannt gewordene Ausfälle, von z.B. der AGR, sind nicht repräsentativ und ein Zusammenhang mit dem Update nicht bewiesen.

Bin wirklich gespannt, was die involvierten Kanzleien noch anstellen werden, um doch noch an Geld zu kommen. Die möchten doch zumindest ihre Unkosten gedeckt sehen 🙄

Grüße
2012

Zitat:

@hasko schrieb am 14. Oktober 2017 um 13:12:17 Uhr:


Frage mich nur wo das Wort "Unkosten" her kommt ?
Es gibt vielleicht unsinnige Kosten, aber Kosten sind Kosten und das der Verein seine Kosten mindestens wieder einspielen will dürfte offensichtlich sein.

In diesem Sinne
...
Bin wirklich gespannt, was die involvierten Kanzleien noch anstellen werden, um doch noch an Geld zu kommen. Die möchten doch zumindest ihre Unkosten gedeckt sehen 🙄

Grüße
2012

Das Wort "Unkosten" wird umgangssprachlich verwendet und steht als Synonym für "Kosten, Auslagen, Ausgaben etc.". Kann also sowohl als auch verwendet werden.

Dein fruchtloser Kommentar trägt nicht zum eigentlichen Thema bei!

Grüße
2012

Moin,

was ist mit den Updateverweigerer los ?
Schon Post von der Zulassungsstelle bekommen?
Wer hat erfolgreich geklagt ?

Bei meiner Klage läuft noch die Frist bis Ende Dezember zur Klageerwiderung vom Händler.

LG

Hallo, wann wäre denn der Zeitraum damit rechnen zu müssen Post von der Zulassungsstelle zu bekommen?

Mein OLG Termin ist im März (vor LG gewonnen)
Gruß

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Es gibt ein Bericht im Netz wo geschrieben wird, dass es sehr unterschiedlich ist, wo die Briefe raus gehen.
Auch von einen Amarok Fahrer, wo alles wieder zurückgezogen wurde.
Da kann wohl nur jeder selber abwarten was kommt.

Bis dato noch nichts reingeflattert...

Weiter abwarten und auf stur stellen 😉

Zitat:

@Q3-2012 schrieb am 22. Juli 2017 um 15:47:30 Uhr:



Zitat:

@boxknacker schrieb am 22. Juli 2017 um 13:46:00 Uhr:


Fühle mich betrogen und möchte auf diesem Weg meinen ersten Diesel wieder
los werden .

Jetzt kommen auch noch evt. Kartellabsprachen ans Licht die Entschädigt werden müssen.

( werde mich nicht weiter für meine Gründe Rechtfertigen )

LG

Empfehle mit dem Rechtsanwalt zu klären wie es sich mit deinen Ansprüchen verhält, wenn du das Update durchführen lässt. Habe irgendwo gelesen und auch gepostet, dass etwaiger Anspruch nicht verloren geht, da es sich bei dem Update um eine behördliche Anweisung handelt. Mit dem Update befindest du dich auf der rechtlich sicheren Seite (KBA, Stilllegung, etc.).

Grüße
2012

So eine irreführende und falsche Aussage. Wenn das Update aufgespielt wird, ist das eigentliche Beweismittel, nähmlich die manipulierte Software vernichtet. Somit kann ein vom Richter beauftragter unabhängiger Sachverständiger die überhöhten Abgaswerte nicht mehr nachvollziehen. Unser Rechtsanwalt hat das Update kategorisch abgelehnt. Also Finger weg bei schwebendem Verfahren !!

Zitat:

@arminschneider schrieb am 22. Juli 2017 um 15:50:59 Uhr:


Update auch verweigert und nach 1,5 Jahren vor Landgericht gewonnen. (Q3 6-2014 Tüv Neu).
Nach Berufung des Händlers Geht es jetzt vor das OLG! Die ziehen es mit allen Mitteln in die Länge.
Gruß

Die knicken ein, spätestens bevor der Richter am OLG sein Urteil verkündet.

Zitat:

@dataguru schrieb am 7. August 2017 um 09:43:25 Uhr:



Zitat:

@boxknacker schrieb am 5. August 2017 um 08:38:50 Uhr:


Moin,

Klage wurde am 01.08. eingereicht.
Ich werde weiter berichten.

LG

Von Klagen wiederum halte ich persönlich nichts. Ich lehne diese Unart amerikanischen Zuschnitts, alles und jedes einzuklagen, kategorisch ab, da es dabei selten um Anstand oder Gerechtigkeit geht, sondern meistens um persönliche Gier. Ich sehe den Betrug auch nicht an mir als Person/Konsument im Einzelnen begangen, als an der Öffentlichkeit und deren gesetzlichen Bestimmungen.
Anstatt zu klagen ändere ich mein Konsumverhalten und gebe damit ein bescheidenes Statement ab.

??? Wenn du kommentarlos zig-tausend Euro in den Sand setzen kannst kann ich deine Aussage nachvollziehen. So richtig lustig wird es dann für alle Beteiligten, wenn die upgetadeten Euro 5 mit Fahrverboten belegt werden. Dann sind sicher auch einige der Beführworter die Beschissenen. Da möchte ich mal deren Kommentare lesen, freu mich schon darauf.

Zitat:

@Q3-2012 schrieb am 31. August 2017 um 22:07:45 Uhr:



Zitat:

@fwcruiser schrieb am 31. August 2017 um 18:28:31 Uhr:



MyRight zunächst vor Gericht gescheitert.

-> http://www.n-tv.de/.../...e-scheitert-vor-Gericht-article20011313.html

Ich sehe es wie folgt:
Unabhängig von den betrügerischen Absichten wurden Fahrzeuge mit einem Mangel verkauft. Nach Mängelrüge, so in den Verkaufsverträgen angeführt, behalten sich die Hersteller als ersten Schritt eine Nachbesserung vor. Aufgrund der bekannten Querelen und der behördliche Auflage des KBA bietet der VAG-Konzern von sich aus Nachbesserung an. Unabhängig von den betrügerische Absichten muss ich m.M.n. dem Hersteller die Gelegenheit geben, Nachbesserung durchführen zu können. Audi z.B. beteuert, dass durch das Update mit keinen Folgeschäden zu rechnen ist. Stellt sich also die Frage, wie das Gegenteil bewiesen werden kann und betroffene Systeme in ihrer zu erwartenden Haltbarkeit beeinträchtigt werden. Einzelne bekannt gewordene Ausfälle, von z.B. der AGR, sind nicht repräsentativ und ein Zusammenhang mit dem Update nicht bewiesen.

Bin wirklich gespannt, was die involvierten Kanzleien noch anstellen werden, um doch noch an Geld zu kommen. Die möchten doch zumindest ihre Unkosten gedeckt sehen 🙄

Grüße
2012

Ich muss dem Händler die Nachbesserung einräumen, nur muss ich nicht 12 Monate oder mehr darauf warten, bis vielleicht eine Nachbesserung erfolgen kann. Wir haben bei unserem Händler Mitte 2106 die Nachbesserung schriftlich per Einschreiben mit zumutbarer Fristsetzung eingefordert, dies in Abstimmung mit einem RA. Der Händler schwitzt gerade.....

Zitat:

@mopsmops schrieb am 24. Dezember 2017 um 10:04:11 Uhr:



Zitat:

@Q3-2012 schrieb am 31. August 2017 um 22:07:45 Uhr:


Ich sehe es wie folgt:
...
Unabhängig von den betrügerische Absichten muss ich m.M.n. dem Hersteller die Gelegenheit geben, Nachbesserung durchführen zu können.
...

Grüße
2012

Ich muss dem Händler die Nachbesserung einräumen, nur muss ich nicht 12 Monate oder mehr darauf warten, bis vielleicht eine Nachbesserung erfolgen kann. Wir haben bei unserem Händler Mitte 2106 die Nachbesserung schriftlich per Einschreiben mit zumutbarer Fristsetzung eingefordert, dies in Abstimmung mit einem RA. Der Händler schwitzt gerade.....

Du meinst mit Nachbesserung sicher eine Hartware-Nachrüstung, die angeblich möglich, aber dem VAG-Konzern zu teuer ist. Um die Nachbesserung per Update brauchst du ja nicht zu streiten. Bin auf das Ergebnis gespannt, solltest du hier mitteilen.

Grüße
2012

Zitat:

@Q3-2012 schrieb am 24. Dezember 2017 um 15:20:36 Uhr:



Zitat:

@mopsmops schrieb am 24. Dezember 2017 um 10:04:11 Uhr:


Ich muss dem Händler die Nachbesserung einräumen, nur muss ich nicht 12 Monate oder mehr darauf warten, bis vielleicht eine Nachbesserung erfolgen kann. Wir haben bei unserem Händler Mitte 2106 die Nachbesserung schriftlich per Einschreiben mit zumutbarer Fristsetzung eingefordert, dies in Abstimmung mit einem RA. Der Händler schwitzt gerade.....

Du meinst mit Nachbesserung sicher eine Hardware-Nachrüstung, die angeblich möglich, aber dem VAG-Konzern zu teuer ist. Um die Nachbesserung per Update brauchst du ja nicht zu streiten. Bin auf das Ergebnis gespannt, solltest du hier mitteilen.

Grüße
2012

Ich muss noch einmal nachsetzen. Du wolltest nicht 12 Monate oder mehr auf eine Nachbesserung/ Hardware-Nachrüstung warten. Es sind aber seit Mitte 2016 schon mehr als 12 Monate ins Land gegangen! Hast du noch Hoffnung, dass sich bei Audi etwas tut? Du beschreitest ja nicht den Klageweg, sondern forderst lediglich per schriftlicher Mängelrüge Nachbesserung. Gibt es überhaupt eine Reaktion von Audi?

Grüße
2012

Hallo

Deiner ist aber kein Audi 😁
Würde auch die VIN mehr verdecken und deinen Namen sowie Anschrift kann ich auch lesen.
Entweder du änderst es noch oder du musst einen Admin bescheid geben, wenn es dich stören sollte.

Dir bleibt so oder so nichts anderes übrig es machen zu lassen, auch den anderen bleibt nichts anderes übrig.
Auf kurz oder Lang kann sich vielleicht einer noch daran freuen, etwas Geld zu bekommen oder man ist so kulant und wandelt den Wagen.

Hier mal wieder was neues dazu, oder auch hier.

Ja über kurz oder lang wird keiner drumrum kommen.

Ich werd aber einer der letzten sein, die das Update machen werden.

Klagen ist schad ums Geld und Zeit. Zudem sollten Amtsgerichte sinnvollere arbeiten machen. Diese werden nur unnötig mit so nem schmarrn zugemüllt

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