Software Update verweigert , Eure Erfahrungen !

Audi Q3 8U

Hallo zusammen,

mich interessieren alle Erfahrungen von denjenigen die bis jetzt das
Diesel Abgas Software Update verweigert haben.

( Habe auch verweigert und Dr. ..... bereitet eine Klage vor )

Welche Erfahrungen habt ihr mit Händler die Euch das Update aufdrängen
wollen ?
Mit dem TÜV, Zulassunsstelle oder KBA ?
Mit Rechtsanwälten die euch vertreten .
Und alles was damit in Zusammenhang steht.

Jetzt kurz meine :

Händler lehnt Rückabwicklung ab, deshalb Klage ( bin Rechtsschutzversichert )
Fahrzeug Erstzulassung 08/2014 , TÜV auf anraten Rechtsanwalt 1 Monat vorgezogen.
TÜV ohne Probleme bekommen, nur mit einem Hinweis im Prüfbericht.
Heute Zusatzarbeiten ( Bremsflüssigkeit und Haldex Öl )wechseln lassen bei Audi Händler. Hat mich gedrängt Software Update zu machen, sonst würde die
Zulassunsstelle Fahrzeug still legen. Nicht gemacht und unterschrieben das ich das Update nicht möchte.

Nun Eure und besten Dank im voraus!

Beste Antwort im Thema

Einfach nur en Aasgeier der der versucht auf Teufel komm raus Profit aus der Sache zuschlagen...
Als ob Sie damals zum Autohändler gegangen sind und gesagt haben...... Oh ja der gefällt mir wegen dem niedrigen CO2 Ausstoß. Lächerlich.

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Zitat:

@Brake66 schrieb am 13. August 2017 um 11:09:05 Uhr:


Moin

Kleiner Einwurf von mir zum Beitrag vom Forumsteilnehmer "Mehrwertsteuerrad":

Ohne Ihm zu nahe treten zu wollen, muss ich sagen, dass diese Aussage so, nur mit einem ziemlich unterdurchschnittlichen Wissensstand, getätigt werden kann. Erinnert mich ein bisschen an Anton Hofreiter........😁

Was hier zählt, sind Fakten.
Die potenteste "Anti-Diesel"-Organisation, bekannt als DUH (Deutsche Umwelthilfe) hat von Mai bis Juni 2016 39 unterschiedliche Diesel-PKW auf der Straße unter Sommerbedingungen vermessen und diese Messungen von September 2016 bis März 2017 unter Winterbedingungen wiederholt.
Das Ergebnis:
Audi Q3 2,0 TDI quattro (150 PS) emittiert 48 mg/km NOx bei einem Ausstoß von 148 g/km CO2.
Weiteres Beispiel: Audi A5 2,0 TDI 40 mg/km ; 117 g/km CO2 (Wintermessung).

Dies sind Fakten!
Nun die zu erwartenden Auswirkung: diese Fahrzeuge würde locker eine blaue Plakette bekommen.

Kleine Anmerkung zum Benziner:
CO2-Ausstoß Audi Q3 2,0 TFSI 150 - 161 g/km!! (leider nur Herstellerangabe 😁)

Was zeigen uns die Ergebnisse: Wenn die Hersteller die zur Verfügung stehenden Technologien tatsächlich anwenden, d.h. in der Serie verbauen und nicht durch Softwareeingriffe entschärfen, dann kann der Diesel noch etliche Jahre auf den Straßen fahren.
Versagt hat bei etlichen Herstellern die Vorstandsetage.

Zurück zum Thema Kaufentscheidung: Ich habe bewusst im Jahre 2014 entschieden, auf die EUR6-Umsetzung (Facelift + AdBlue) zu warten. Und stehe nun trotzdem als Dieselbesitzer mit dem Rücken zur Wand. Dank Winterkorn, Stadler & Co. Aber auch die neuen Herren der VAG werden keine Unterschrift mehr von mir unter einem Kaufvertrag verbuchen können......

Schönen Sonntag.
LG
Brake66

Liebe Brake666 schön das Sie sich mit Hofreiter und der DUH beschäftigen und da kann man mal sehen wo der Infomartionstand herkommt.
Und ich bleibe dabei : Man hat, an den Dieselfahrzeuge ein - am besten noch blau- ECO angebracht und alle meinten Sie tun was gutes für die Umwelt, das es hätte, hätte Fahrradkette besserer Technologien gibt, ist unbestritten, hat aber nur keiner richtig verbaut. Das ein Benziner kein Öko-Auto ist wissen wir auch. Das der Diesel auch politisch billig gemacht wird sollten auch klar sein.
Unabhängig davon und auch bei einer Fahrleistung von 20k per anum kommt mir kein Diesel ins Haus Punkt.

PS zum Thema Feinstaub: Bremsen wird bald verboten, die Imsionen, sind noch größer als das was hinten rauskommt.

Moin
@ Mehrwertsteuerrad
Ihrem letzten Beitrag entnehme ich, dass offensichtlich dann doch u.a. ihre Jahreslaufleistung (<20.000km) eine Rolle bei ihrer Kaufentscheidung gespielt hat, und nicht ihre Verachtung gegenüber der "antiquierten 70/80er Jahre Diesel-Technik", von ihnen Dreckschleudern genannt.
Und gerade dieser Überlegung (Jahreslaufleistung) sind halt sehr viele Forumsteilnehmer in den zurückliegenden Jahren gefolgt und haben sich einen TDI gekauft.
Daher gibt, aus meiner Sicht, keinen Grund diesen Forumsmitgliedern nun vorzuwerfen: sie hätten sich mal besser mit der Technik auseinandersetzen sollen.

Und noch einmal:
Wenn eine der größten Umweltorganisationen einigen (zugegebenermaßen wenigen) Fahrzeugen mit Dieseltechnologie bescheinigt, dass sie den Prüfstand-Richtwert von 80 mg/km sogar auf der Straße schaffen, und dies obwohl sich die Organisatoren dieser Tests lieber auf die Zunge gebissen hätten, als dass sie ein solches Eingeständnis veröffentlichen, ist dies für mich eine Aussage, nein besser noch, ein Fakt!

Wenn jemand die DUH Messungen ignorieren will und per se alle Diesel als Dreckschleudern tituliert, dann sind wir auf Bildzeitungsniveau abgerutscht.

Also, Kopf hoch. Alles wird gut 🙂
LG
Brake66

Moin

Noch ein kleiner Nachtrag für Leute hier im Forum, die unentwegt dummes Zeug nachplappern......
https://www.welt.de/.../...oblem-wird-groesser-gemacht-als-es-ist.html

LG
Brake66

Zitat:

@marcella555 schrieb am 22. Juli 2017 um 20:54:20 Uhr:


Klage bei myRight

MyRight zunächst vor Gericht gescheitert.

-> http://www.n-tv.de/.../...e-scheitert-vor-Gericht-article20011313.html

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Absolut richtig in meinen Augen.

Zitat:

@fwcruiser schrieb am 31. August 2017 um 18:28:31 Uhr:



Zitat:

@marcella555 schrieb am 22. Juli 2017 um 20:54:20 Uhr:


Klage bei myRight

MyRight zunächst vor Gericht gescheitert.

-> http://www.n-tv.de/.../...e-scheitert-vor-Gericht-article20011313.html

Ich sehe es wie folgt:
Unabhängig von den betrügerischen Absichten wurden Fahrzeuge mit einem Mangel verkauft. Nach Mängelrüge, so in den Verkaufsverträgen angeführt, behalten sich die Hersteller als ersten Schritt eine Nachbesserung vor. Aufgrund der bekannten Querelen und der behördliche Auflage des KBA bietet der VAG-Konzern von sich aus Nachbesserung an. Unabhängig von den betrügerische Absichten muss ich m.M.n. dem Hersteller die Gelegenheit geben, Nachbesserung durchführen zu können. Audi z.B. beteuert, dass durch das Update mit keinen Folgeschäden zu rechnen ist. Stellt sich also die Frage, wie das Gegenteil bewiesen werden kann und betroffene Systeme in ihrer zu erwartenden Haltbarkeit beeinträchtigt werden. Einzelne bekannt gewordene Ausfälle, von z.B. der AGR, sind nicht repräsentativ und ein Zusammenhang mit dem Update nicht bewiesen.

Bin wirklich gespannt, was die involvierten Kanzleien noch anstellen werden, um doch noch an Geld zu kommen. Die möchten doch zumindest ihre Unkosten gedeckt sehen 🙄

Grüße
2012

Zitat:

Audi z.B. beteuert, dass durch das Update mit keinen Folgeschäden zu rechnen ist. Stellt sich also die Frage, wie das Gegenteil bewiesen werden kann und betroffene Systeme in ihrer zu erwartenden Haltbarkeit beeinträchtigt werden.

Der Käufer muss gar nichts beweisen, so trägt nach dem Oberlandesgericht München der Händler die Beweislast dafür, dass das von Volkswagen entwickelte Update den Mangel beheben kann.
Zudem haben viele Landgerichte bereits geurteilt, dass das Update unzumutbar ist!

Im Übrigen urteilte das LG Heilbronn kürzlich, dass die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt offensichtlich auch politisch motiviert ist und dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern) dient.

Wenn das Softwareupdate nun alle Probleme löst und keine Schäden hervorruft, warum wurde es dann bitte erst jetzt entwickelt?

Zitat:

@Thyreus schrieb am 14. September 2017 um 19:10:55 Uhr:



Zitat:

Audi z.B. beteuert, dass durch das Update mit keinen Folgeschäden zu rechnen ist. Stellt sich also die Frage, wie das Gegenteil bewiesen werden kann und betroffene Systeme in ihrer zu erwartenden Haltbarkeit beeinträchtigt werden.

Der Käufer muss gar nichts beweisen, so trägt nach dem Oberlandesgericht München der Händler die Beweislast dafür, dass das von Volkswagen entwickelte Update den Mangel beheben kann.
Zudem haben viele Landgerichte bereits geurteilt, dass das Update unzumutbar ist!

Im Übrigen urteilte das LG Heilbronn kürzlich, dass die Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt offensichtlich auch politisch motiviert ist und dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers (VW-Konzern) dient.

Wenn das Softwareupdate nun alle Probleme löst und keine Schäden hervorruft, warum wurde es dann bitte erst jetzt entwickelt?

Es geht um mögliche Folgeschäden nach den Updates - den Zusammenhang muss der Kunde beweisen, wenn kann.

Für die Wirksamkeit der Updates, zur Behebung des ausgewiesenen Mangels, zeichnet der Hersteller verantwortlich.

Na klar ist die Genehmigung der Updates ein Politikum. Bessere Werte sind, zumindest für die E5-Fahrzeuge, nur mit einer Hartware-Lösung zu erreichen. Aber diese Maßnahme hält unsere Regierung offensichtlich nicht für erforderlich. Man erkennt die schützende Hand!

Die Updates wurden m.E. zuvor nicht eingesetzt, weil sie sehr wohl die AGR zusätzlich belasten und unter bestimmten Bedingungen Folgeschäden drohen. Habe irgendwo einen Bericht gelesen, wonach das vom VAG-Konzern eingesetzte System eine konstruktive Schwachstelle haben soll. Gibt Autohersteller, die ein System entwickelt haben, das näher an den Motor angebunden ist, dadurch einen thermischen Vorteil hat und so wirksamer und weniger anfällig ist.

Es gibt offensichtlich Gerichte, die die Wirksamkeit der Updates anzweifeln. Die Abschaltung der AGR, zum "Schutz des Motors", bleibt ja bestehen, gibt da in den Richtlinien ein Hintertürchen. Vielleicht spielt auch die Erwägung möglicher Folgeschäden eine Rolle.

Wiederhole mich - bin gespannt wie es weitergeht.

Grüße
2012

Zitat:

Wiederhole mich - bin gespannt wie es weitergeht.

Grüße
2012

Ich auch. Traurig ist nur, dass erst die Gerichte entscheiden müssen und die Politik den Verbraucher im Stich lässt. Im Grunde ist es ja auch ein Staatsversagen in vielerlei Hinsicht, wenn man die Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft bedenkt. Im Prinzip könnte das KBA gleich dem VW Konzern unterstellt werden. Dann wäre es wenigstens offiziell. 😁

Also ich finde es grundsätlich richtig das einige das UPDATE am eigenen PKW verweigern. Man hört aus Medien wie TV,Interet Foren etc. das so ein Software Update viele Nachteile mit sich bringt.
Das wäre u.a. höherer Verbrauch, weniger Leistung, schneller Abnutzung der Motorkomponenten!!

Zitat:

@Corsarennwagen schrieb am 16. September 2017 um 13:37:28 Uhr:


Also ich finde es grundsätlich richtig das einige das UPDATE am eigenen PKW verweigern. Man hört aus Medien wie TV,Interet Foren etc. das so ein Software Update viele Nachteile mit sich bringt.
Das wäre u.a. höherer Verbrauch, weniger Leistung, schneller Abnutzung der Motorkomponenten!!

Ich fahre seit 11 Monate mit dem Software Update ,bin 21000 km gefahren ,der Verbrauch ist nicht höher,Motorleistung kein Unterschied,eine schnellere Abnützung der Motorkomponenten betrifft wahrscheinlich nur das AGR Ventil,macht bei mir aber auch noch keine Probleme .

Ich lasse das Update auch nicht machen...
Mein Audi Partner hat jedoch gesagt, dass alle Komponenten die mit dem Abgas zu tun haben eine Lebenslange Garantie und bis max. 250.000 km haben.
D.h. geht die Lambdasonde, der PDF, AGR kaputt, wird es kostenlos ersetzt.
Ohne Update bei defekt wird nichts ersetzt.

Da komm ich schon ins grübeln, ob ich nicht doch das Update machen sollte. Aber wohl eher erst bei Zwangseinweisung des Q3

Das mit den 250.000 km (Gesamtlaufleistung) stimmt wohl. Allerdings liest man auf der Audi "Fragen und Antwort Seite zum EA189 Diesel Thema" unter dem Titel "Vertrauensbildende Maßnahme" nichts von lebenslang sondern von 24 Monaten nach Durchführung des Update (technische Maßnahme lt. Audi).

Hat sich da der Audi Partner mit "lebenslanger Garantie" evtl. zu weit aus dem Fenster gelehnt?

Zitat:

als Auszug

Was bedeutet diese Vertrauensbildende Maßnahme von Audi?
-
Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme sagt Audi seinen Kunden zu, dass es eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufgreifen wird. Diese vertrauensbildende Maßnahme gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung der technischen Maßnahme und bis zu einer Gesamtlaufleistung des jeweiligen Fahrzeuges von max. 250.000 km bei Inanspruchnahme der Vertrauensbildenden Maßnahme (je nachdem, welches Kriterium früher greift).
....

Quellenangabe:

Über den nachfolgenden Link die "Fragen und Antworten" aufrufen (entsprechende Seite müsste automatisch öffnen) und dann dort runterscrollen bis zum Punkt "Was bedeutet diese Vertrauensbildende Maßnahme von Audi?" und auch die weiteren Punkte darunter lesen:
-> https://www.audi.de/.../serviceaktion.html?...

Zitat:

@fwcruiser schrieb am 16. September 2017 um 15:01:34 Uhr:


Das mit den 250.000 km (Gesamtlaufleistung) stimmt wohl. Allerdings liest man auf der Audi "Fragen und Antwort Seite zum EA189 Diesel Thema" unter dem Titel "Vertrauensbildende Maßnahme" nichts von lebenslang sondern von 24 Monaten nach Durchführung des Update (technische Maßnahme lt. Audi).

Hat sich da der Audi Partner mit "lebenslanger Garantie" evtl. zu weit aus dem Fenster gelehnt?

Frei übersetzt kann man den Part aus dem Titel "Vertrauensbildende Maßnahme" schon so interpretieren. Auszugsweise: ...

Mit der Vertrauensbildenden Maßnahme gibt Audi vielmehr nun ein weiteres klares Signal dafür, dass mit dem Update keine negativen Auswirkungen auf die Dauerhaltbarkeit des Fahrzeugs verbunden sind.

Sollte eines der angeführten 11 Teile (damit grenzt Audi die mögliche Baustelle ein) den Geist aufgeben, würde ich mich darauf berufen - auch nach 24 Monaten!

Grüße
2012

Ja, das sollte man natürlich auf jeden Fall versuchen inwieweit sich Audi da u.U. auch kulant zeigt.

EDIT:
und Audi schreibt dort ja auch ".. gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monate" und nicht "ausschließlich" 😉

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