Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

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Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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Zitat:

@interserie schrieb am 17. August 2020 um 09:58:25 Uhr:


So ein Mist. Jetzt habe ich das Schreiben vom KBA auch bekommen mit der Frist bis zum 30.09.2020.
Eigentlich will ich doch nur verhindern, das im kalten Zustand direkt das AdBlue eingespritzt wird, welches dann noch nicht verdampfen kann und daher wieder in Tröpchen durch das AGR System wieder angesaugt wird. Um mehr geht es mir ja gar nicht.
Blöde Frage: kennt jemand einen, der das wieder rückgängig machen kann?
Ich in ja wohl gezwungen jtzt zum Vreundlichen zu fahren.
Danke

Wer hat dir das denn erzählt? Das AdBlue wird HINTEN im Abgastrakt vor dem SCR Katalysator eingespritzt. Das AGR greift das Abgas vorne nach dem Krümmer ab.

Gruß
Befner

Gut erklärt von @Befner:

Hier mal ein Funktions-Video (Prinzip-Erklärung) (Beisp. vom VW )

https://www.youtube.com/watch?v=UyKsJ_iLWT4

p.s.:

anbei Fotos vom V250 (W447)

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Dazu nochmals die eindeutige Frage zur eingesetzten Technik beim V mit dem Motor OM 651 an den Fachmann hier:

Die V-Klasse nutzt, bzw. hat also somit KEINE Niederdruck-AGR, sondern nur eine Hochdruck-AGR ("AGR greift das Abgas vorne nach dem Krümmer ab."😉 !?

Ich bitte um eine klare Antwort, am Besten, wie von @Pahul immer sehr schön gemacht, mit Bildern oder Ähnlichem unterlegt. (Danke)

Ich empfehle das Lesen dieser offiziellen Einführungschrift, die mal jemand bei MT hochgeladen hat. Zu finden auch über Google.

https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=754129

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Definitiv 2-wege AGR mit Abgriff auch nach AB Einspritzung im Niederdruckbereich.

Zitat:

@doc michael schrieb am 11. Oktober 2018 um 21:01:12 Uhr:


Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

Edit: Bitte ignorieren...

@GT-Liebhaber Danke.
Leider jedoch ist in dem Dokument nix von der Ad-Blue-Einspritzung zu finden.

Wichtig ist ja, was

@schoema

direkt sagt:

Zitat:

@schoema schrieb am 18. August 2020 um 12:44:01 Uhr:


Definitiv 2-wege AGR mit Abgriff auch nach AB Einspritzung im Niederdruckbereich.

Dazu habe ich bisher noch nirgends ein aussagekräftiges PDF gefunden.
Aber genau das ist es, was @interserie meint !
Ich sehe das ganz genau so.

Das können nur die Spezis hier beantworten.
OK, ich könnte jetzt die 99 Seiten wieder durchsuchen, wenn ich dann eine unqualifizierte Antwort zitiere bringt uns das nicht weiter.
Es gab 2 Hauptprobleme:
- wässrige AdBlue Lösung kann im kalten Zustand nicht verdampfen
- dadurch kann diese wässrige Lösung in den Verbrennungsraum angesaugt werden (Langzeitfolgen unabsehbar)
- der Rest der Abgasanlage kann "versotten" weil das Zeug nicht völlig verdampft

Daher bin ich dem Update äußerst kritisch gegenüber.
Ja, ich habe die meisten Tage im Jahr Kurzstrecke (25km).
Also bin ich mehrheitlich mehr betroffen.
Aber darf ich deshalb keinen V fahren?
Oder anders gefragt: Die Ingenieure haben sicherlich mit Sinn und Verstand das Zeitfenster zur AdBlue Einspritzung etwas nach hinten verschoben damit genau die o.g. Punkte nicht zutreffen. Das ist einerseits genial aber alles andere als Betrug.
Nur das KBA sieht das anders weil DB hier entweder eingeknickt ist oder resigniert hat.
Ist denn einer des Spezis hier in der Lage mir die Angst vor den o.g. Befürchtungen zu nehmen?
Ich danke Euch.....

Ich habe damals an einen Freund nen V Neuwagen vermittelt - EZ07/2015.

Das Auto kriegt 99% des Jahres täglich nur Kurzstrecke <8km je Strecke, aber doch so 30-50km am Tag, ansonsten 1-2 im Jahr Österreich und hat jetzt gut 85 drauf.

Updates sind alle vorhanden. Letzte Update war nur Software, kein KI oder NOX-Sensoren gewechselt, Verbrauch siehe Anhang. Nach dem Update bisher keine Probleme mit Adblue oder NOX Sensoren.

Größere Probleme waren in letzter Zeit die Feststellbremse und der Wischermotor hinten und ab und mal Leider Reifenschäden. Ansonsten nur zwei Wartungen und einmal Bremsklötze hinten.

Ende des Jahres/Anfang nächstes Jahr wird der Nachfolger bestellt und es wird wieder ein V.

Asset.JPG

Ganz genau. Wer plant das Teil max 2-3 Jahre nach Update zu ntzen (moderat), den dürften die ggfl. auftretenden "Spätfolgen" nicht interessieren. Wer jedoch plant dieses Fahrzeug gute 10 Jahre sein Eigen zu nennen (z.B. habe ich einen anderes Fahrzeug seit gut 19 Jahren, bin zufrieden und ohne größere Probleme - das wird der V NIe schaffen - allein die Probleme in den ersten 3 Jahren hatte ich bei dem anderen Fahrzeug nie)

Das 19 Jahre alte Fahrzeug hat aber auch keine Euro 6 Norm. Solche Probleme werden jedes moderne Fahrzeug aller Marken ereilen, da ist nicht spezifisch dem ab oder Daimler anzulasten.

Habe das Schreiben vom KBA auch bekommen. MPA Bj 7/2017. Anruf Niederlassung: AW: Das Update wäre noch nicht freigegeben. Sie melden sich.

Was nun???

Zitat:

@Madzico schrieb am 19. August 2020 um 09:22:35 Uhr:


Habe das Schreiben vom KBA auch bekommen. MPA Bj 7/2017. Anruf Niederlassung: AW: Das Update wäre noch nicht freigegeben. Sie melden sich.

Was nun???

Gute Frage. Ich hab gestern das Anschreiben ebenso bekommen und meinen RA in der Sache angeschrieben.
Infos über eine nicht freigegebene Software wären ja nicht unwichtig bezüglich einer drohenden Stillegung.

Gruß,
Olli

Das sagt mein Rechtsanwalt:

Sehr geehrter Herr ......

bei der Androhung einer Stilllegung Ihres Fahrzeugs raten wir, das Update spätestens bis zum Ende der Frist aufspielen zu lassen. Durch eine Betriebsuntersagung entstehen Kosten und Gebühren.
Wir gehen davon aus, dass die Betriebsuntersagung einer rechtlichen Überprüfung standhält und rechtmäßig sein dürfte.

Mein Gerichtsverfahren gegen Daimler ist April 2021

Moin zusammen, habe heute auch das Schreiben vom KBA bekommen mit Fristsetzung 30.09.2020, ansonsten droht Stilllegung.
Gibt es eigentlich noch die 100,--€ von Mercedes für die Durchführung des Updates?

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