Software Update Rückruf OF07.08-S-100-01A

Mercedes V-Klasse 447

Hallo, an unserem V250 wurde dieser Rückruf durchgeführt. Laut Bescheinigung hat dies keinen Einfluss auf alle wesentlichen Parameter des Motors. Nach meiner Meinung ist er nach dem Kaltstart einem Traktor ähnlicher als alles andere, edas Geräuschniveau war vorher schon ein Witz. Wie sind denn eure Erfahrungen.

Viele Grüße
Michael

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Zitat:

@Unzeit schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:23:51 Uhr:


Die Informationspolitik von Mercedes bezüglich des Updates ist ja - wie hier im Forum beschrieben - recht dürftig, auch was die Provision der Kundenberater für die teilweise ohne Einwilligung der Kunden durchgeführten Updates ist. Weiss vielleicht jemand (vielleicht ein Mitarbeiter) wie hoch diese Kopfgeldprämie pro erlegtem Kunden ist? Muss wohl recht hoch sein, sonst würden sie zumindest vorher fragen.

Kopfgeldprämie gibt es nicht, aber gute Kunden kriegen gegen einen Beitrag in die Kaffeekasse den etwas neueren und besseren Softwarestand.
Hartnäckig halt sich mittlerweile das Gerücht, dass die neue Software ein Placebo sei. Unter dem immensen Zeitdruck ist es den Softwareentwicklern nicht gelungen, fristgerecht die neue Software fertigzustellen. In einer Krisensitzung entschied man sich dann, eine Placebo-Software auszuliefern.
Das Kalkül scheint aufzugehen: Es wurde ein Zeitpunkt kurz vor Winterbeginn ausgewählt, wo nach dem Jahrhundert-Sommer, mit Einbruch der Temperaturen, die Motoren zwangsläufig ein anderes Verhalten aufweisen. Gleichzeitig wurden Desinformationen in den diversen Foren gestreut, von rauerem Motorenlauf, Leistungsverlust, geringere Höchstgeschwindigkeit, veränderte Schaltzyklen, höhreren Sprit- und AdBlue-Verbrauch etc.
Dieses führte dazu, dass zahlreiche Kunden das KBA anschrieben oder die Anwälte mobilisierten und das KBA somit zufriedengestellt ist, da anscheinend die Hersteller der Forderung zur Softwareänderung nachgekommen sind.
Dieses würde auch erklären, weshalb diejenigen, welche mit ihrem Wagen durchweg zufrieden sind, keine Veränderung, bzw. positive Veränderungen feststellen und diejenigen, welche schon immer mit ihrem Fahrzeug gehadert haben, plötzlich eine massive Verschlechterung feststellen ;-)

Fazit: jeder bekommt das, was er erwartet hat.

Gruss
Claus

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Zitat:

@Spunky0509 schrieb am 5. März 2019 um 19:06:56 Uhr:


... aber diese Dimensionen halte ich doch hoffentlich eher für eine Ausnahme!?

Hatte heute Besuch eines Lieferanten, der auch einen V fährt (sein erster Mercedes). Er ist jetzt 3 1/2 Jahre alt und hat knapp 180TKm drauf. Ohne irgendwelche Probleme.

Er fuhr davor einen T5, der nur in der Werkstatt stand. Ansonsten fährt er noch einen Cayenne, der auch seit Anfang an Probleme macht, die Porsche nicht in den Griff bekommt.

Ein Kollege von ihm fährt einen rund 3 Jahre alten BMW 2er GT. Vollkommen problemlos.
Ein anderer Kollege von ihm fährt einen S212, noch einer auch eine V-Klasse. Ebenfalls vollkommen problemlos.

Alle genannten Fahrzeuge sind deutlich über 100TKm.

Mein eigener V ist noch zu jung, um hinsichtlich Langzeiterfahrung etwas zu sagen. Mit anderen MB-Fahrzeugen habe ich aber sehr gute Erfahrung gemacht.

Sicherlich ist das nicht repräsentativ. Aber die pauschalisierten Negativ-Ratschläge, die hier teilweise vergeben werden, basieren ebensowenig auf repräsentativen Daten und sollten daher nicht vom Kauf abschrecken.

5-6000€ Reparaturkosten pro Jahr ist mit Sicherheit nicht die Norm, sondern die (traurige) Ausnahme. Hilft natürlich keinem, der betroffen ist.

Allerdings ist die Preispolitik für die Garantieverlängerung schon Fragwürdig, wenn man das mal durch die verschiedenen Modellreihen vergleicht.
Ich habe für mich beschlossen, das Geld lieber auf die Seite zu legen. Wenn ich es nicht brauche, umso besser.
Wenn ich von vornherein davon ausgehe, jährlich einen teuren Werkstattaufenthalt ausser der Reihe zu haben, dann kaufe ich das betreffende Auto erst gar nicht.

Es gibt keine Langzeiterfahrungen mit dem eilig für den OM 651 entwickelten Update.

MB hat die Abschalteinrichtungen vielfach für den Motorschutz erforderlich bezeichnet.

Hallo,
Ich mische mich noch mal kurz hier ein !
Wenn jemand eine Software Sicherung macht , ist das doch reproduzierbar?!
Könnten dann nicht mehrere diese Software benutzen, oder ist das Fahrzeug spezifisch........

LG Rudi

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Zitat:

@Mik84 schrieb am 22. Februar 2019 um 17:10:38 Uhr:



Meine V klasse hat seit dem höheren Verbrauch, sonst hab ich nichts gemerkt.

Die Wertermittlung sollte etwas präziser und beleghafter erfolgen:

mit meinem 447 aus 3/15 kann ich die Verbrauchssteigerung n i c h t erkennen.

p.s.:
mein Wert ist keinesfalls alltags-tauglich, aber ist mein heutiger Minimal-Wert für diese Außentemp. & WR.
- aber jederzeit reproduzierbar !

Mit SW-Update

Ich muss mich auch korrigieren. Bei Außentemperaturen ab 10° erreiche ich jetzt wieder Werte, wie ich sie vor dem update (18.12.2018) im vergangenen Herbst erreicht habe. Gestern Nachmittag 46 km ebene Landstraße, kein Stop-and-go, 4 Ortsdurchfahrten mit 40km/h sonst zw. 80 und 100 Km/h waren es 6,2 Liter/100 Km lt. KI. Für einen 250d 4 matic mit Winterschlappen bin ich damit vollauf zufrieden - fahre ich doch günstiger bezgl. Spritkosten als mit dem Fita 500 meiner Frau. Ich muss allerdings sagen, dass die Außentemperatur eine sehr große Rolle spielt. Solche Werte schaffe ich morgens, wenn der Dicke über Nacht ausgekühlt ist nie, da sind es mind. 8 L/100 Km und. Bei Tieftemperaturen fehlen mir die Vergleichswerte - bisher ging ich von 1L/100 km ab 10° zu 0 Grad und kälter aus. Das ist nicht korrekt, der Unterschied ist größer.

ich würde die Update verweigern bis die Polizei die Kontrollschildern abschraubt, der Verbrauch ist um 1 bis 1,5 lt gestiegen. Das ist zum Kotzen

Simi, du darfst beim 🙂 das Update der Motorsteuerung jederzeit abwählen.
Was sich daraus entwickelt ... TÜV ... KBA, wer welche Daten an wen weiter meldet mit welchen Konsequenzen ist völlig im Dunklen.

Hi,
ich kann noch immer keinerlei Mehrverbrauch feststellen. Einzig die Temperaturschwankungen und die Winterreifen machen sich in der Statistik bemerkbar.
Was allerdings nervt ist die aB Warnung bei 50% Füllstand...

Zitat:

@Pahul schrieb am 10. März 2019 um 22:24:27 Uhr:


Simi, du darfst beim 🙂 das Update der Motorsteuerung jederzeit abwählen.
Was sich daraus entwickelt ... TÜV ... KBA, wer welche Daten an wen weiter meldet mit welchen Konsequenzen ist völlig im Dunklen.

Hallo @Pahul,

das sieht mein 🙂 ganz anders. Hier wird eindeutig die Meinung vertreten, was im Übrigen auch im Anschreiben des KBA steht, dass spätestens beim nächsten TÜV die Betriebserlaubnis entzogen wird.

Ob das dann wirklich im Einklang mit den bereits ergangenen Urteilungen, bzw. der Empfehlung des BGH ist, ist eine andere Sache.

Diese Bedenken sind in unserer schnellebigen Zeit berechtigt, nur kann in einem halben Jahr alles auf den Kopf gestellt sein.
Das sich heute viele eine "Feinstaub-Schleuder" mit dem 20-fachen Ausstoß ins WoZi bauen, um ihr nasses Holz, incl. Hausmüll des nachts ungefiltert raus zu jagen, interressiert den Gesetzgeber wenig und der
"Essenkehrer" wird sich seine Einnahmequelle im Kehr-Bezirk nicht freiwillig einschränken - 5 x pro Jahr je 35 €.

Das sehe ich ähnlich, jedoch ist zunächst einmal das KBA am Zug. Im Anschreiben steht eindeutig der Verlust der Betriebserlaubnis drin. Ein gegenteiliges Schreiben, z. B. ein Widerruf liegt nicht vor.
Natürlich sehe ich das auch so, dass die Dinge so liegen, dass eine Stillegung wegen nicht aufgespieltem update fragwürdig ist, jedoch wird das wohl eher rechtlich erkämpft werden müssen.

Vom KBA liegt mir nichts vor. Hat schon jemand geprüft, ob dieses Schreiben ein Verwaltungsakt ist? Dann wäre ein Widerspruch zulässig, darauf müsste auch hingewiesen werden. Bin Gespannt.

Gruß, svenskiV

Ich war gestern bei der Dkra zur HU und keiner hat nach einem Update gefragt. Ich habe frischen TÜV!

Ich zähle mich auch zu den Verunsicherten und ich will auch kein Update. Daher bin ich bewußt NICHT zu MB gefahren. Für mich sieht das ganze auch noch nicht verbindlich aus. Lediglich der Brief per "normaler" Post von MB und ein Treffer bei der online FIN Abfrage deuten auf ein erforderliches Update hin. Für mich ist das nicht bindend.

Alles gut!

Also noch einmal kurz zur Klarstellung:

Das Anschreiben zum Softwareupdate kommt/kam von der Daimler AG. Es beinhaltet folgende Aussagen:

"...
Rückrufaktion - Software-Update für Ihren Dieselmotor
Amtliches Kennzeichen: XXX-XX XX
Fahrzeugidentifikationsnummer: WXXX.....XXX

...
Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts werden wir im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufes die Software des Motorsteuergerätes von mehreren Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 b aktualisieren. Dieses Software-Update für Ihr Fahrzeug liegt nun vor und kann aufgespielt werden. Der offizielle Bescheid zu diesem Rückruf sieht vor, dass Daimler damit spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung verändert, die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig einstuft.
...
Bitte beachten Sie, dass der Halter eines von einem verpflichtenden Rückruf betroffenen Fahrzeuges kurzfristig seinen nächstgelegenen Servicepartner kontaktieren sollte, um einen Termin für die Überprüfung seines Fahrzeuges zu vereinbaren. ...
Für den Fall der Nichtteilnahme kann eine behördliche Stillegung des Fahrzeuges nach § 5 FZV erfolgen. Die Teilnahme wird im Rahmen der Hauptuntersuchung überprüft.

..."

Soll in dem Schreiben seitens Daimler also eher mehr der Eindruck erweckt werden, dass das Update gemacht werden muss (es heißt zwar "verpflichtenden Rückruf", jedoch wird beim Aufspielen und bei der Stillegung von "kann" gesprochen), obwohl es eher freiwillig ist?
Die Termini in diesem Anschreiben von Daimler sind schon etwas uneindeutig ...

Also werde ich auf jeden Fall den kommenden TÜV nicht beim 🙂 machen lassen!
Wobei es so oder so eher in die Richtung geht den Service dort zu meiden, da man dort der Meinung ist dass man als Kunde mit den Mängeln des Fahrzeuges leben muss (betrifft unter anderem auch die zu erwartenden Folgen des Updates). Es wurde direkt erklärt, dass dort kein Wille zum Beheben besteht und man als Kunde mit den Fehlern leben muss.

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