Software-Update beim Diesel

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?

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Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.

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Zitat:

Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben.

Das war die Begründung, mal sehen ob die weiter Bestand hat nach dem was beim Passat so im Moment raus kommt.

Zitat:

@Frank23111960 schrieb am 17. März 2016 um 09:00:07 Uhr:


Das Landgericht Bochum (3 Berufsrichter) hat gestern als erstes Gericht über eine Rücknahme aufgrund des "Schummeldiesels" entschieden und diese unter Hinweis auf den vergleichsweise geringen Nachbesserungsaufwand abgelehnt. Dem Vernehmen nach will der Kunde in die Berufung gehen. Mal sehen wie das OLG entscheiden wird, falls es zur Berufung kommt.

Die wirtschaftlich betroffenen Anwaltskanzleien haben sofort Stellungnahmen veröffentlicht, dass sie das ganz anders sehen, ohne die genaue Urteilsbegründung zu kennen, die noch nicht veröffentlicht ist.

Dazu sollte man aber auch schreiben das gegen den Händler und nicht gegen VW geklagt wurde! Die Urteilsbegründung ist unter anderem, dass der Händler den Mangel nicht verursacht hat.

Hier dann die editierte Version:

Das Landgericht Bochum (3 Berufsrichter) hat gestern als erstes Gericht über eine Rücknahme aufgrund des "Schummeldiesels" durch den Händler entschieden und diese unter Hinweis auf den vergleichsweise geringen Nachbesserungsaufwand abgelehnt sowie unter Hinweis auf die Tatsache, dass der Händler nicht Hersteller des Fahrzeuges ist.

Die wirtschaftlich betroffenen Anwaltskanzleien haben sofort Stellungnahmen veröffentlicht, dass sie das ganz anders sehen, ohne die genaue Urteilsbegründung zu kennen, die noch nicht veröffentlicht ist. Sie verweisen darauf, dass Sie Klagen nicht nur gegen die Händler sondern auch gegen den Hersteller eingereicht hätten.

Dem Vernehmen nach will der Kunde in die Berufung gehen. Mal sehen wie das OLG Hamm entscheiden wird, falls es zur Berufung kommt.

Da es beim Passat mit der Freigabe durch das KBA hakt, dürfte eine Nachbesserung für den Tiguan noch nicht beschieden sein.

Klarheit wird es erst geben wenn der BGH entschieden hat und daswird noch Jahre dauern

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...nebenbei bemerkt gibt es bei den Zivilgerichten nur Berufsrichter egal ob AG, LG, OLG oder BGH was soll der Klammerzusatz ?

Zitat:

@waffepitt schrieb am 17. März 2016 um 20:31:05 Uhr:


...nebenbei bemerkt gibt es bei den Zivilgerichten nur Berufsrichter egal ob AG, LG, OLG oder BGH was soll der Klammerzusatz ?

Meiner Erinnerung nach gibt es bei den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten auch "Laienrichter"
Der Zusatz weist darauf hin, dass das nicht nur ein Richter wie beim AG ist.

Lainrichter sind Beisitzende, Schöffen,...niemals Verhandlungsführer.
Ausser bei Fernsehgerichten und Schlichtungsstellen.

War heute in anderer Sache mal beim 😁 , da ist mir der Meister übern Weg gelaufen und habe ihn auf das Update angesprochen. Er ist auch der Meinung, dass das KBA einen nicht zum Update zwingen werden kann, ABER !! wenn das Auto in die Werkstatt kommt und der Tester angeschlossen, wird der Monteur angeblich sofort vom System darauf hingewiesen das Update durchzuführen, falls noch nicht gemacht.
Finde es von Vw außerst dreißt, dann das Update, quasi hinter dem Rücken draufzuspielen. Ich werde meine Vw´s jedenfalls nicht mehr in VW-Hände geben, um ihn dann geupdatet zurückzubekommen.

Musst doch nur bei der Abgabe das Update verweigern, ist dein Eigentum. Was halt später passiert weiß noch keiner.

Rückruf für den Tiguan 2,0 geht angeblich los

Zitat:

@auto007 schrieb am 8. Juni 2016 um 14:17:04 Uhr:


Rückruf für den Tiguan 2,0 geht angeblich los

Na gut! Warten wir auf die "Einladung" seitens der VW-Händler 😉

wer lässt vorher die Leistung auf dem Rollenprüfstand testen? Beim ADAC wird der "Motorleistungstest Allrad gemessen bis 149 kW" für Mitglieder 90,00 € und Nichtmitglieder 120,00 € angeboten.

Einen vorher/ nachher Test werde ich nicht machen ... das Update wird wohl oder übel gemacht werden müssen. Mich ärgert es einfach nur, nein... eigentlich kotzt es mich tierisch an dass der VW- Konzern mich über mehrere Jahre bei verschiedenen Modellen beschissen hat. Naja, nun habe ich bis zum nächsten Kauf zeit, mir zu überlegen was das nächste Fabrikat wird.

Gibt es schon jemand hier, der die Umrüstung bis zuletzt verweigern will?

Gruß
Habi99

ich habe irgendwo gelesen, dass mit dem akzeptieren des Software-Update keine Ansprüche nachträglich gemacht werden können. Mit Ausnahme es gibt einen Beweis (Leistungstest) das nach dem Update für den Kunden Nachteile entstanden sind.

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