Danke für die Antwort.
Das würde dann bedeuten, dass ich entweder meinen Händler fragen muß, wie er sich positioniert oder aber vor Gericht klagen muß.
Ich habe letzte Woche beim OLG Hamm angerufen, ob dort Prozesse wegen der Schummel-Software anstehen. Das wurde von der dortigen Presse-Abteilung verneint.
Ich werde in der nächsten Woche noch beim OLG Köln anrufen, weil das wohl für mich, also den Bereich des LG Aachen, zuständig ist.
Sollte dort auch kein Verfahren anhängig sein, dürfte VW tatsächlich daran interessiert sein, ein OLG-Urteil zu vermeiden.