Software-Update beim Diesel
Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?
Beste Antwort im Thema
Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.
1362 Antworten
Zitat:
@habi99 schrieb am 8. Juni 2016 um 20:46:24 Uhr:
Gibt es schon jemand hier, der die Umrüstung bis zuletzt verweigern will?Gruß
Habi99
JAAAAA, ich werde mich wehren bis zuletzt.
Jetzt habe ich schon die Umstellung von Euro 4 auf 5 nicht machen lassen, da schon damals Leistungseinbussen damit verbunden waren und so auf eine Steuerersparniss von 20 Euro im Jahr verzichtet.
Dann werde ich mir jetzt nicht mit so einem idiotischen Update meinen Motor kastrieren lassen und neben der geringeren Leistung evtl. auch noch einen verstopften DPF und eine verkokte Ansaugbrücke in kauf nehmen.
Ich habe das Auto so gekauft und es ist vor 8 Jahren so vom KBA zum Verkehr zugelassen worden, so eine Genehmigung kann nach meiner Meinung nicht einfach zurückgezogen werden, hätten sie doch damals besser aufgepasst/geprüft.
Aber nun wird das ganze wieder auf den kleinen Mann abgewälzt. Nach dem Verursacherprinzip muss der Verursacher für den Fehler gerade stehen, also VW als Hersteller und nicht ich als Käufer.
Aber es soll laufen wie immer, es wird auf den kleinen abgewälzt, der dumme Deutsche nimmt das schon hin,, "wir schaffen das schon" jaja, mit mir diesmal aber nicht.
Ich will meinen Tiger so wie er ist behalten und lassen, deshalb sieht er VW-Werkstätten künftig nur noch von außen, damit er nicht in die Nähe eines VW-Computers und der "legalen"Software kommt.
Gruß Jürgen
Jupp, mein VW bekommt sie auch nicht. Sollten se' mir mit Stilllegung kommen, werde ich versuchen so lange dagegen zu halten, wie ich kann. War sowieso mein letzter VW. Von so einem Unternehmen/Unternehmensführung kann ich kein Auto mehr kaufen. Das VW-Logo ist für lange Zeit total "verbrannt" und der Glanz ist ab. Unter Angabe des Motors versuchen zu verkaufen und Strich unter diesen Hersteller. Der Betrug ist die eine Sache, aber das skandalöse Verhalten von VW in den letzten 10 Monaten die andere Sache. Die deutschen/europäischen VW-Fahrer werden wie die letzten Deppen behandelt.
Zitat:
@juergen2255 schrieb am 8. Juni 2016 um 22:45:18 Uhr:
Jetzt habe ich schon die Umstellung von Euro 4 auf 5 nicht machen lassen, da schon damals Leistungseinbussen damit verbunden waren und so auf eine Steuerersparniss von 20 Euro im Jahr verzichtet.
Der Satz macht keinen Sinn.
Eine Änderung der Schadstoffklasse wirkt sich nicht auf die Besteuerung aus. Im alten Steuersystem ist der Steuersatz ab Euro 3 gleich und im neuen System spielt die Schadstoffklasse keine Rolle.
Ich werde zumindest abwarten bis sich herausstellt welche Auswirkungen das Update, zur Not dann eben auch abwarten bis sich das KBA meldet.
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Ich habe morgen früh knapp nach 4 Jahren nach dem Neuwagenkauf einen Termin zur großen Inspektion, die noch von der VW-Versicherung gezahlt wird.
Heute morgen habe ich mit dem Servicemeister telefoniert und ihn gebeten, das Update morgen noch nicht durchzuführen. Er hat ziemlich ungehalten darauf reagiert und mir gesagt, dass mein Auto von VW seit heute morgen für das Update freigeschaltet wurde und er das machen muss.
Ich habe noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass ich es morgen noch nicht möchte. Er sagte mir, dass er nicht weiß, ob sich das unterdrücken läßt bei der großen Inspektion.
Welche Handhabe habe ich, wenn er das Update morgen gegen meinen Willen durchführt?
Darf er das einfach?
Ist es technisch möglich, bei einer großen Inspektion 60.000 km das Update zu unterdrücken?
Er sagte noch, dass man ja irgendwann mal anfangen müßte mit den Updates. Wenn jeder so denken würde wie ich käme man nie mehr zu Potte! Unverschämtheit!!!!
Ich war stinksauer nach dem Telefonat!!!
Wie sind eure Erfahrungen?
Viele Grüße
Peter
Wenn du das Update nicht willst darf er es nicht machen ganz einfach, dein Wagen deine Verantwortung. Er darf dir auch nicht einfach neue Reifen montieren obwohl sie abgefahren sind, er kann dich lediglich darauf hinweisen das du es machen lassen musst. Im Zweifel würde ich einen anderen Händler aufsuchen. Ich habe die Diskussion auch in einem Monat vor mir🙄
Und mal ehrlich "wenn alle so denken würden", 95% juckt es doch gar nicht was da gemacht wird und auf die übrigen 5%, also uns😁, muss VW halt eindringlicher eingehen. Ich denke hier zu lande haben sie es schon einfach genug, da soll er nicht rum jammern.
Was ist denn nun eigentlich genau freigegeben? 140PS Handschalter? DSG? 4Motion? Alle?
@ skami: Bist du schon vom KBA angeschrieben worden? Welchen Motor und welches Getriebe hat dein Tiguan?
Zitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2016 um 09:46:11 Uhr:
Ist das Update denn freiwillig oder verpflichtend für den Erhalt der Betriebserlaubnis?
Was soll das für den Händler für eine Rolle spielen?
Zitat:
@delvos schrieb am 9. Juni 2016 um 09:54:01 Uhr:
@ skami: Bist du schon vom KBA angeschrieben worden? Welchen Motor und welches Getriebe hat dein Tiguan?
Nein, der Händler hat ins System geguckt und sagte, dass der Wagen von VW freigegeben wurde.
140 PS DSG BJ 06/2012
Zitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2016 um 09:46:11 Uhr:
Ist das Update denn freiwillig oder verpflichtend für den Erhalt der Betriebserlaubnis?
Das Update ist zwingend erforderlich, um die neue Betriebserlaubnis zu erhalten.
Die alte Betriebserlaubnis ist zurückgezogen und der Wagen darf aktuell nur wegen einer Überbrückungsfrist weiter im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Ist diese Frist um und der Wagen nicht umgerüstet, dann solltest Du Dich damit nicht erwischen lassen, denn wie war das mit Führerschein, nicht zugelassenes Auto und fahren... 😉
Ich weiß aber nicht, warum jetzt diese Sau immer wieder neu durch's Dorf getrieben wird und jeder jetzt schon weiß, wie schlecht der Wagen danach motortechnisch da stehen wird, wo doch noch kein einziger umgerüstet ist. Z.B. beim Amorok, der ja schon umgerüstet ist, habe ich bisher keine einzige Klage gehört, warum sollte beim Passat, Tiguan usw auf einmal alles so dramatisch anders sein? Woher habt ihr euer Wissen? Aus der Kristallkugel oder war's doch die alte Zigeunerin von der Kirmes? 😉
Ich für mein Teil werde versuchen, meine bald anstehende Inspektion noch etwas raus zu schieben, damit dieses Software-Update in diesem Zuge gleich mitgemacht werden kann. So ist der Wagen nur einmal weg und ich habe alle Fliegen mit einer Klappe erschlagen.
Hallo Beichtvater,
Ich muss leider morgen hin, da es der letzte Termin ist, damit die große Inspektion noch von der VW Versicherung übernommen wird. Danach bin ich im Urlaub.
Ich werde es ja dieses Jahr auch machen lassen. Ich möchte nur nicht der erste morgen in der Werkstatt sein, sondern möchte hören, welche Erfahrungen die anderen hinsichtlich Verbrauch und Leistungsdaten haben.
VG Peter
Zitat:
@Beichtvater schrieb am 9. Juni 2016 um 10:00:41 Uhr:
Zitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2016 um 09:46:11 Uhr:
Ist das Update denn freiwillig oder verpflichtend für den Erhalt der Betriebserlaubnis?
Die alte Betriebserlaubnis ist zurückgezogen und der Wagen darf aktuell nur wegen einer Überbrückungsfrist weiter im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
Hallo,
1. woher weisst du das, hast du ne offizielle Quelle dafür?
2. wie lange läuft die Überbrückungsfrist?
vielleicht hilft ja noch Dobrindts verdächtiger Halbsatz😁
http://www.spiegel.de/.../...-halbsatz-im-abgas-skandal-a-1096159.html
https://de.wikipedia.org/wiki/BetriebserlaubnisZitat:
@206driver schrieb am 9. Juni 2016 um 09:46:11 Uhr:
Ist das Update denn freiwillig oder verpflichtend für den Erhalt der Betriebserlaubnis?
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 sowie Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Eigentlich haben alle vom VW-Betrug betroffenen Fahrzeuge keine Betriebserlaubnis mehr. Aber, wie das so ist im VW freundlich gesonnen Deutschland, läuft alles so weiter wie bisher.
Ich werde das Update nicht machen lassen und wenn es in 1-2 Jahren mal Stress gibt mit den Behörden, und ich meinen VW noch haben sollte (unwahrscheinlich), dann hole ich mir juristische Unterstützung.
Selbst vom VW Amarok sollen bis jetzt nur 5000-6000 Fahrzeuge umgerüstet sein von 8600, die umgerüstet werden müssten.
Zitat:
@Beichtvater schrieb am 9. Juni 2016 um 10:00:41 Uhr:
Z.B. beim Amorok, der ja schon umgerüstet ist, habe ich bisher keine einzige Klage gehört, warum sollte beim Passat, Tiguan usw auf einmal alles so dramatisch anders sein? Woher habt ihr euer Wissen? Aus der Kristallkugel oder war's doch die alte Zigeunerin von der Kirmes? 😉
Du meinst bis auf den Mehrverbauch beim Amarok oder wie?
Ich will einfach nicht Version 1.0 testen müssen genau wie viele andere hier, mir geht es nicht um irgendwelche Spätfolgen die hier Prophezeit werden. Gerade beim 140PS DSG wird der 7. Gang jetzt schon zu früh eingelegt wie ich finde, verliert der Wagen hier noch an Drehmoment oder werden Schaltpunkte noch weiter vorverlegt wäre das völlig inakzeptabel. Da warte ich also lieber erstmal Erfahrungsberichte ab und ggf. auf Version 1.1😉