Software-Update beim Diesel

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?

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Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.

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Zitat:

@hawner schrieb am 11. Mai 2017 um 21:07:15 Uhr:


Falsch das erstinstanzliche Urteil ist vorläufig vollstreckbar. VW muss also erst mal zahlen und kann sich das geld bei obsiegen in der nächsten Instanz zurückholen.

Zitat:

@hawner schrieb am 11. Mai 2017 um 21:07:15 Uhr:



Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 11. Mai 2017 um 16:30:00 Uhr:


Ist nicht rechtskräftig entschieden. Bislang sieht der Kunde keinen EURO.

Du stellst dir das wohl ein bisschen zu einfach vor im Bürokratenland.
Ich bin kein VW-Freund und auch sehr unzufrieden mit meinem Schummelauto, aber: vorläufig vollstreckbar heißt: vollstreckbar.
Also musst du erst mal einen finden, dem du das Auto zurückgeben kannst. Falls dir tatsächlich einer das Auto abnimmt - empfehlenswerterweise gegen Empfangsquittung - kannst du dich an deinen Part machen, also vollstrecken.
VW muss überhaupt nicht zahlen, und wird das mit Sicherheit auch nicht freiwillig machen, sondern du kannst versuchen zu vollstrecken.
Hier wird dir aber sogleich eine Vollstreckungsabwehrklage entgegengehalten werden, mit dem Verweis auf die nicht bestehende Rechtskraft und das noch laufende Verfahren hierzu in der 2. Instanz.
Vermutlich scheiterst du aber schon bei Punkt 1. Du wirst die Kiste unter Verweis auf die nicht bestehende Rechtskraft nicht los. Und sofern du die Kiste nicht loswirst, wirst du auch kein Geld eintreiben können.
Da musst du erst mal die VW-Jungs mit deinem Anwalt unter Annahmeverzug setzen.
... alles nicht so einfach, wie die Anwälte, die sich natürlich gerne mit den Problemen beschäftigen, hier mit ihren Beiträgen glauben machen wollen.

Viel wahrscheinlicher ist, dass bis zum Abschluss der 2. Instanz überhaupt nichts passiert und die 2. Instanz mit einem Vergleich beendet wird, der da lautet: VW nimmt die Kiste zurück gegen Ausgleich der Nutzungsentschädigung. Und schon bist du wieder beim derzeitigen Zeitwert.

Aber, ich lass mich gerne davon überzeugen, dass sich die Klagerei lohnt, sobald mir einer ein rechtskräftiges Urteil präsentiert, worin steht: Karre zurück, Kaufpreis zurück, keine Nutzungsentschädigung.

Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 15. Mai 2017 um 12:15:41 Uhr:


VW nimmt die Kiste zurück gegen Ausgleich der Nutzungsentschädigung. Und schon bist du wieder beim derzeitigen Zeitwert.

Hallo, die Nutzungsenschädigung ist mit Sicherheit geringer als der Wertverlust. Man wird mit großer Wahrscheinlichkeit mehr bekommen als der Zeitwert(Ankaufswert) beim Kauf eines anderen Autos. Gruß Fritz

Und diesen Vergleich würde ich auch nicht akzeptieren.

Die Ausführungen zur Vollstreckungsabwehrklage sind an Unsinnigkeit nicht mehr zu übertreffen, aber nach den beisherigen Erfahrungen hier verkneife ich mir ein juristisches Seminar...

Zitat:

@sausefritz schrieb am 15. Mai 2017 um 12:36:49 Uhr:



Zitat:

@Girgl-Schorre schrieb am 15. Mai 2017 um 12:15:41 Uhr:


VW nimmt die Kiste zurück gegen Ausgleich der Nutzungsentschädigung. Und schon bist du wieder beim derzeitigen Zeitwert.

Hallo, die Nutzungsenschädigung ist mit Sicherheit geringer als der Wertverlust. Man wird mit großer Wahrscheinlichkeit mehr bekommen als der Zeitwert(Ankaufswert) beim Kauf eines anderen Autos. Gruß Fritz

Da hast du vollkommen Recht. Einen VW oder Audi will ich allerdings unter keinen Umständen mehr, aber eine Nutzungsentschädigung halte ich für Legitim. Bis zum September 2015 war VW für uns Außenstehende in Ordnung. Auch wenn mein EA 189 zu dem Zeitpunkt erst einige Monate alt war. Aber ab Oktober 2015 ist für mich ein Produkt aus dem "Haus unfahrbar" und eine Schande für Deutschland incl. Politik und Behörden.

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Ein bisschen Strafe muss schon sein daher keine Nutzungentschädigung für VW !

Zitat:

@hawner schrieb am 16. Mai 2017 um 07:17:27 Uhr:


Ein bisschen Strafe muss schon sein ...

Ja, und zwar an Umweltverbände und nicht an Geiz-ist-Geil-Dollar-in-den-Augen-Leute!

Genau! Wie in der USA sollen sie die "Schummel"-Diesel zurückkaufen und eine fette Strafe zahlen!

In meinem Fall ist mein Anwalt an einem der oben geschilderten Punkte dran :-)

Zitat:

@Beichtvater schrieb am 16. Mai 2017 um 13:03:08 Uhr:



Zitat:

@hawner schrieb am 16. Mai 2017 um 07:17:27 Uhr:


Ein bisschen Strafe muss schon sein ...

Ja, und zwar an Umweltverbände und nicht an Geiz-ist-Geil-Dollar-in-den-Augen-Leute!

...das ist jawohl eigentlich selbstverständlich...

http://www.n-tv.de/.../...rben-an-Pkw-Stickoxiden-article19842030.html

Hat jemand meine Antwort an BV gesehen ? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren dass hier zensiert wird.

Hi,
scheint so, als wenn die ganze Seite 76 fehlt.

MfG
H.S.

Sorry, aber jetzt muß ich mein Senf auch mal da zu geben.
Hier gibt es nur Beschwerten, was ist mit den guten.
Ok, ist ja richtig.... aber es ist ja schon lange bekant das es so ist.
Aber warum last ihr das Update mache, könnte ihr nicht warden bis es etwas sicheres gibt.
Oder bis sogar alles hin fällig ist.
Ich selber habe mir mein Tiger 10/2013er mit 177 Ps Diese gebraucht gekauft und wuste was da los ist.
Wuste halt zur dieser Zeit nicht, das dass Neue Update scheiße sein soll.
Habe ihn denn noch gekauft da er mir zu gesagt hat.
Bin jetzt schon das 2.mal angeschrieben worden und ich kann noch weiter warden.

Mfg Thomas

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