Software-Update beim Diesel
Ich fahre einen Tiguan mit 2 Liter-Dieselmotor, der jetzt im Rahmen der Diesel-Affäre ein Update der Steuerungs-Software bekommen soll. Es fällt mir schwer zu glauben, dass nach dem Aufspielen des Software-Updates sowohl die Motorleistung die gleiche sein als auch der Verbrauch nicht ansteigen soll. Da das Fahrzeug erst ein Jahr alt und damit noch in der Garantie ist, hätte ich noch die Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen. In den USA muß VW eventuell alle betroffenen Dieselfahrzeuge zurücknehmen.
Hat jemand Ahnung, ob die Beschwichtigungen von VW bzgl. Leistung und Verbrauch stimmen können?
Beste Antwort im Thema
Wirst ja nicht müde das zu wiederholen. Wir würdest du dich fühlen, wenn du dein Auto in Ordnung abgibst und es defekt wiederbekommst? Ich glaube einige verdrehen hier die Fakten. Nicht der Kunde hat sein Fahrzeug "beschädigt" oder "verschlissen", sondern VW mit dem tollen Update, was nur nötig ist, weil SIE betrogen haben. Nicht der Kunde.
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der 2.0 TDI mit 81 und 103 kW (ohne Allrad) sollen lt. VW einen identischen Kraftstoffverbrauch haben. Wieso soll dann bei einem geringfügigen (oder eher subjektiv wahrgenommenem als tatsächlich ermitteltem) Leistungszuwachs ein Mehrverbrauch herauskommen? Tut mir leid, aber das sind alles Theorien, die man am ehesten am Tresen der VW-Werkstatt hört!
Hier wird in einer neuen Meldung darauf hingewiesen, dass zukünftig nur Fahrzeuge eine neue Plakette erhalten sollen, wenn das Update durchgeführt wurde:
http://www.focus.de/.../...-kein-update-keine-plakette_id_6590554.html
Erstaunlich finde ich auch die Zahlen über bereits umgerüstete Fahrzeuge...
Zitat:
@Vogtlaender02 schrieb am 3. Februar 2017 um 09:55:30 Uhr:
http://www.focus.de/.../...-kein-update-keine-plakette_id_6590554.html
Gibt es irgendwo eine Info, auf welcher rechtlichen Grundlage der Tüv die Plakette verweigern möchte? "Einfach mal so" dürfte als Grund wohl nicht reichen.
Irgendwie freue ich mich! Wenn der TÜV mir die Plakette verweigert (Mangel) und ich deshalb nciht mehr fahren darf, ist mir ein Schaden entstanden.
Damit gibt es eine Grundlage für Entschädigung und ich möchte mein Auto nicht mehr. Ich möchte kein Risiko tragen auf evtl. Folgeschäden, damit werde ich (sobald der TÜV dies bestätigt) direkt mal vorstellig bei einem der bekannten Anwälte (nicht my-right) und mich beraten lassen :-)
Irgendwie freue ich mich sogar, das so langsam fahrt in die Sache kommt. VW sollte so langsam Schweißperlen auf die Stirn treten... die bisherigen Klagen waren nur ein Fliegenschiß zu dem was ich da erwarte...
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Zitat:
@ZigulleXX schrieb am 3. Februar 2017 um 10:25:55 Uhr:
Damit gibt es eine Grundlage für Entschädigung und ich möchte mein Auto nicht mehr. Ich möchte kein Risiko tragen auf evtl. Folgeschäden, damit werde ich (sobald der TÜV dies bestätigt) direkt mal vorstellig bei einem der bekannten Anwälte (nicht my-right) und mich beraten lassen :-)
Ich kann Deine Skepsis verstehen - ich selbst werde das Update ja auch nicht (mehr) machen lassen. Ich habe die komfortable Situation, dass der Wagen wegen Firmenleasing eh in knapp einem halben Jahre zurück zu VW geht und kann mich dementsprechend in Ruhe zurück lehnen. Vielleicht lasse ich das Update ja noch 1 Wo vor der Rückgabe machen und gut ist. Nach der Devise "nach mir die Sintflut".
Aber ich kann Deiner Argumentation rein rechtlich nicht folgen:
Du selbst bist dafür verantwortlich, diesen Mangel für Dich kostenlos aus der Welt zu schaffen. Du wirst kaum beweisen können, dass das Update die Injektoren oder was auch immer wirklich in die ewigen Jagdgründe schickt. Ein "Ich habe von einem gehört, dessen Injektoren kurz nach dem Update defekt waren" reicht nicht, es muss der zweifelsfreie Zusammenhang nachgewiesen werden und ich glaube weiterhin, das ist Dir, Deinem Anwalt und vielen Gutachtern nicht möglich.
Mach Dir bitte nichts vor, so ein leichter Gang, wie das hier mehrfach suggeriert wird, wird das nicht werden, ein für Dich positives Ende einer solchen Klage ist seeeehr fraglich...
Ach ja; Ein Anwalt berät leider sehr oft nach seinem aktuellen Kontostand - der verdient an jedem(!) Gerichtsausgang
... und andere Marken außer VW, die noch mehr NOx rausschleudern, bekommen eine TÜV-Plakette ?
http://www.focus.de/.../...werte-massiv-ueberschritten_id_5904691.html
https://www.adac.de/.../...est%20-%20Stickoxide%20in%20WLTC_246818.pdf
Zitat:
@ZigulleXX schrieb am 3. Februar 2017 um 10:25:55 Uhr:
Irgendwie freue ich mich! Wenn der TÜV mir die Plakette verweigert (Mangel) und ich deshalb nciht mehr fahren darf, ist mir ein Schaden entstanden.
Damit gibt es eine Grundlage für Entschädigung und ich möchte mein Auto nicht mehr. Ich möchte kein Risiko tragen auf evtl. Folgeschäden, damit werde ich (sobald der TÜV dies bestätigt) direkt mal vorstellig bei einem der bekannten Anwälte (nicht my-right) und mich beraten lassen :-)Irgendwie freue ich mich sogar, das so langsam fahrt in die Sache kommt. VW sollte so langsam Schweißperlen auf die Stirn treten... die bisherigen Klagen waren nur ein Fliegenschiß zu dem was ich da erwarte...
Das wäre sehr gut, da so noch ein weiterer Mangel zum sowieso schon bestehenden merkantilen Minderwert dazu kommen würde, der nur alleine schon aus dem bald 1.5 Jahren anhaltenden Medienrummel entstanden ist. 🙂
@Beichtvater: Ich muss nur dazu sagen: Für mich ist es unzumutbar, dass jemand der den Mangel bewusst herebigeführt hat, was damit ein vorsätzlicher Betrug ist, diesen Mangel beseitigen darf.
Dazu gab es auch bereits Rechtsprechungen! Damit ist mein Fahrzeug unbrauchbar und hätte nie an mich verkauft werden dürfen!
TÜV Nord rudert zurück: http://www.faz.net/.../...-autos-die-plakette-verweigern-14830841.html
Hi,
erstmal Ruhe bewahren, denn durch stetige Presseverunsicherung wird mancher unruhig und obwohl er es nicht vorhatte, läßt er dann doch das Update aufspielen.
Zitat:
"Auch der TÜV Nord vergibt weiter Plaketten, bis eine gesetzliche Regelung verabschiedet wurde", so Pressesprecher Tim Kreitlow."
Also, weiter in Ruhe die Sachlage beobachten und auf den Zeitpunkt schauen, ab wann die HU abgeändert wird. Ggf. bei tatsächlichem Eintreten dieser Regelung ausser der Reihe zur HU fahren und man hat dann 2 weitere Jahre Zeit, sich im Bereich des Updates zu positionieren.
Ich werde es jedenfalls so halten.
MfG
H.S.
Hallo zusammen,
Brief für Update einen Tag vor Weihnachten erhalten. Will ich nicht machen lassen.
Habe meinen Tiguan 177PS RLine diese Woche verkauft.
Ende aus Micky Maus.
Verabschiede mich nach 8Jahren und 2 Tiguan aus diesem Forum.
Schönen Abend.
@Becker-Bauloewe: Alles Gute und vor allem toi toi toi für das neue Fahrzeug. Ich kann mir gut vorstellen, dass Du nicht nur das Markenemblem sondern vorerst sogar den kompletten Konzern "wechselst", oder?
Hab schon für mich überlegt, dass nach dem Tiguan-Diesel sowie einem Fabia-Benziner als Zweitwagen, die momentan meinen Fuhrpark bilden, kein rein konventioneller Antrieb mehr ins Haus kommt. Ich denke, Elektro ist die Zukunft, Hybrid ist die Vorstufe dazu und der natürliche Weg zum reinen Elektro-Antrieb. Und was aus dem VW-Konzern da angeboten wird, ist schlichtweg in Preiskategorien, wo man sich fragen muss, ob die in Wolfsburg die Hose mit der Kneifzange anziehen ...
Bei mir läuft der Fall über die Rechtsschutz und mir ist es egal wie viel mein Anwalt abrechnet und wie lange der Fall laufen wird!
Was so eine TÜV Meldung, wieder für einen Wind machen kann!
Solange eh nicht ALLE Wagen umgerüstet sind und das wird sicher bis Ende 2017 dauern, brauch man sich gar keine Sorgen machen!
Oder besser noch den Wagen verkaufen, da hat man mit Update und Bauchschmerzen nichts mehr am Hut....
Zitat:
@Auskenner schrieb am 3. Februar 2017 um 21:45:05 Uhr:
Bei mir läuft der Fall über die Rechtsschutz und mir ist es egal wie viel mein Anwalt abrechnet und wie lange der Fall laufen wird!
..bei mir auch, die Klage auf Rückabwicklung ist schon zugestellt!