So sieht ein 2 Monate alter GT aus!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Ein schwarzer Montag für mich.

Heute hat ein Verkehrsteilnehmer, dem die Strasse nicht breit genug war, meinen 2 Monate alten GT 1.4 TSI (5.300 km) ab dem Außenspiegel demoliert.
Weil ich ausweichen wollte, habe ich mir zudem noch die vordere rechte Felge und den Reifen zerstört.

Hat jemand eine Ahnung, wie sich das auf den Restwert auswirkt? Das Fahrzeug ist mit Schlussrate finanziert.

90 Antworten

Schade um das schöne Auto glaube ich hätte den erst einen in die Fresse gegeben und dann die Polizei gerufen!Naja nicht schön das hinten am Radlauf gespachtelt werden muß das bekommt man da nicht raus gedrückt denke ich aber hoffentlich läuft alles glatt so das keine Farbabweichung sehen tut :-(

Zitat:

Original geschrieben von stetac


...Ich habe noch Glück im Unglück. Der Heini ist bei derselben Versicherung wie ich...

Freu Dich nicht zu früh... Sind beide Unfallbeteiligten bei derselben Versicherung und gibt es hinterher Unklarheiten bei der Schuldfrage, dann teilt die Versicherung ruckzuck 50-50... (Selbst erlebt mit h u k, Bekannter fuhr auf Autobahn auf Vordermann auf, weil der bei seinem gerade abgeholten Automatik-Wagen die Kupplung treten wollte...). Die Schuldfrage schien zunächst klar, doch am Ende wars dann 50-50.

Zitat:

Original geschrieben von tychon


Freu Dich nicht zu früh... Sind beide Unfallbeteiligten bei derselben Versicherung und gibt es hinterher Unklarheiten bei der Schuldfrage, dann teilt die Versicherung ruckzuck 50-50... (Selbst erlebt mit h u k, Bekannter fuhr auf Autobahn auf Vordermann auf, weil der bei seinem gerade abgeholten Automatik-Wagen die Kupplung treten wollte...). Die Schuldfrage schien zunächst klar, doch am Ende wars dann 50-50.

ist doch schwachsinn... nicht die versicherungen sind dazu da recht auszusprechen, sondern die judikatur...

dem richter ist es am ende völlig egal ob huk gegen huk oder huk gegen allianz...

und was hat der vordermann deines bekannten für eine 50%ige mitschuld? ist er rückwärts auf der autobahn gefahren... lol...

in 99,9% der fälle: wer auffährt ist schuld...

Wenn ich mich recht erinnere, schrieb der Threadersteller, dass Polizei anwesend war und den Unfall aufgenommen hat - Streitigkeiten bei der Schuldfrage sollten daher kaum zu erwarten sein.

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Zitat:

Original geschrieben von stetac


Nein, abgehauen ist er nicht. Ic habe aber die Polizei gerufen, da er sich etwas merkwürdig verhalten hat. Gegenüber der Polizei hat er dann behauptet, ich sei nicht weit genug rechts gefahren!!! Da habe ich lieber Abstand gehalten, sonst wäre ich wahrscheinlich ausgetickt!

.

So klar scheint das nicht zu sein, es steht Behauptung gegen Behauptung. Woher soll die Polizei wissen wo + wie jeder gefahren ist ? Gibt es Zeugen , wäre von Vorteil. Gibt es keine , könnte es Ärger geben.

buba

@stetac
Was hat die Polizei zur Schuldfrage gesagt? Konnte aufgrund von evtl. Spuren oder Ähnlichem die Schuldfrage eindeutig geklärt werden?

Moin,

Zitat:

Was hat die Polizei zur Schuldfrage gesagt? Konnte aufgrund von evtl. Spuren oder Ähnlichem die Schuldfrage eindeutig geklärt werden?

"Sagen" müssen die dazu gar nix.

Das siehst Du auch daran wie die Unfallmeldung ausgefüllt wurde. Wer steht bei A, wer bei B.

Verursacher, Geschädigter usw.

Zudem sollte der Verursacher, im hier vorliegenden Fall, eigentlich
mit einem Bußgeld belegt worden sein... Gewöhnlich die Regel
wenn einer auf die andere Fahrbahn gerät und dabei andere Verkehrsteilnehmer
"gefährdet", hier sogar einen Schaden verursacht.

Nochmals, such Dir einen Anwalt. Das erspart Dir weitere Argumentationsexzesse.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von DSG2


Moin,

 

"Sagen" müssen die dazu gar nix.
Das siehst Du auch daran wie die Unfallmeldung ausgefüllt wurde. Wer steht bei A, wer bei B.
Verursacher, Geschädigter usw.

Gruss

Ganau und wenn die keine ahnung haben dann würfeln die im auto und schreiben den jenigen auf position A.

Mir ist mal an der Ampel jemand heftig reingefahren vor 3 jahren, polizei kam und hat alles aufgenommen. (allerdings waren es weibliche polizisten 🙄 )

Der typ der mir hinten reingefahren ist hat behauptet das ich bei grün an der ampel stehen geblieben bin, ich weiß ehrlich nicht was der typ geraucht hatte.

Aufjedenfall wurde ich auf position A geschrieben wegen unzuverlässiges verhalten im straßenverkehr.

Ich habe ein schock bekommen und habe nur noch die bullen angebrüllt.

Danach sind sie zum einsatzfahrzeug zurückgekehrt und haben 15 min. lang diskutiert 😁

Am ende der geschichte standt ich auf position B

Geht doch 😉

Glückwunsch,
das zeigt mal wieder, dass man Recht bekommt um so lauter man
seine Meinung weitergibt.... 😉

Wer andere Leute anbrüllt muss ja Recht haben, sonst würde er sich ja nicht
so aufregen... Leider habe ich hinterher meist nur das Gegenteil festgestellt.

Gruss

stetac: Es wäre gut, wenn du Zeugen hättest, denn wenn dein Unfallgegner stur und skrupellos genug ist, dann wird das ein finanzieller Tiefschlag für dich. Polizeilich aufgenommene, sofern überhaupt vorhandene Reifenspuren, die belegen könnten, dass dein Unfallgegener auf deiner Straßenseite unterwegs war, wird es sicher nicht gegeben haben. Außerdem könnte ein Verkehrsrichter fragen, warum du nicht rechtzeitig angehalten hast. Und und und. Deiner HUK kann es auch nur recht sein, wenn beide Versicherungsnehmer hochgestuft werden. Tut mir leid.

Zitat:

Original geschrieben von mr.of


stetac: Es wäre gut, wenn du Zeugen hättest, denn wenn dein Unfallgegner stur und skrupellos genug ist, dann wird das ein finanzieller Tiefschlag für dich. Polizeilich aufgenommene, sofern überhaupt vorhandene Reifenspuren, die belegen könnten, dass dein Unfallgegener auf deiner Straßenseite unterwegs war, wird es sicher nicht gegeben haben. Außerdem könnte ein Verkehrsrichter fragen, warum du nicht rechtzeitig angehalten hast. Und und und. Deiner HUK kann es auch nur recht sein, wenn beide Versicherungsnehmer hochgestuft werden. Tut mir leid.

Genau das meinte ich auch. Die meisten Schönredner hier sehen die Schuldfrage als eindeutig an, das ist schlicht falsch.Was die Polizei aufschreibt beruht sich auf die Aussagen der Beteiligten und hat vor Gericht kaum Bestand. Ohne Zeugen + eindeutigen Spuren kommt sicher 50:50 heraus.

Aber sicher ist das alles falsch !

buba

Nochmal zur Klärung:

Ich fuhr auf einer Strasse, auf der grds. für jede Fahrtrichtung eine Spur vorhanden ist. Auf der Spur meines Unfallgegners parken jedoch regelmäßig Fahrzeuge, d.h. nur auf seiner Seite waren Hindernisse. Er ist einfach zu weit links gefahren und hat mich mitgenommen. Zur Vermeidung des Unfalls habe ich gebremst und den Wagen gegen den Bordstein gelenkt. Das Ergebnis könnt ihr ja auf den Fotos sehen. Aus meiner Sicht ist die Sachlage da eindeutig.

Aber, Recht haben, heißt ja nicht Recht bekommen...

Zeugen: Keine!

Polizei: Hat Unfallmitteilung geschrieben und "unklare Rechtslage" angekreuzt. Verwarnt wurde niemand (das kann aber auch damit zusammenhängen, dass mein Unfallgegner nur gebrochen deutsch sprach und er die ganze Zeit englisch daherfaselte ;-) )
Sie sagten mir zusätzlich, sie würden in der Unfallanzeige schreiben, dass ihr Eindruck war, dass mein Unfallgegner den Fehler begangen hat. Ob mir das nützt, weiß ich nicht. Ich warte jetzt erst mal ab, was der Sachverständige und die Versicherung sagen. Je nach Ausgang muss ich dann wohl einen Rechtsanwalt reicher machen, aber die Rechtsschutzverischerung muss ja für irgendwas gut sein.

Hallo stetac,

da fällt mir spontan einer ein:

Der Verursacher könnte leicht behaupten, Du hättest Dir die Durchfahrt "erzwungen" ?

Du solltest vielleicht mal ein Foto der Straße in Höhe des Unfalls machen.
Auch wenn das nicht bedeutet das die Situation am Unfalltag die gleiche war,
macht es dennoch deutlich wie die gewöhnliche Situation dort ist und macht
Deine weiteren Schilderungen plausibler.

Wenn Du eine RV hast und die Sache an einen Anwalt gibst dann wird der Dir das auslegen.

Wünsche Dir viel Erfolg.

Gruss

mhhh.... stößt man im fließenden verkehr mit entgegenkommendem fahrzeug zusammen und ist es dann strittig wer zu weit links gefahren ist, dann geht das immer auf 50 - 50 aus.... oder jeder zahlt seinen schaden

wie sah die straße aus? gab es eine mittellinie?

habe es schon selbst miterlebt. eine ortsdurchfahrt. keine mittellinie.... für den gegenverkehr gab es parkende autos. er wollte vorbei und ich war eben auf meiner spur in höhe der parkenden autos....
klackklack...... spiegel an spiegel.... polizei gab beiden die schuld... mir wars letztendlich egal.... war nur die "betriebshure" im fuhrpark. aber mit nem anderen auto wäre ich die wand hoch...

und es gibt immer wieder typen und auch frauen, die meinen sie müssten sich vorbeiquetschen....

habe damals auch die polizei gefragt was ich anders hätte machen sollen????
Antwort: Stehenbleiben, wenn es eng wird.
und genauso verhalte ich mich jetzt auch... ich bleib stehen, wenn ich sehe dass es eng wird, denn ausweichen über den bordstein ist ja auch rechtswidrig und wird mit strafe von der rennleitung belegt....

mhhh.. ich drück dir jedenfalls die daumen, dass es für dich gerecht ausgeht und du nicht auf deinen kosten sitzen bleibst bzw. nich ochgestuft wirst...

Ich würde das ganze wie folgt angehen:

Bei einem Totalschaden:

Ich würde den Schaden meiner Vollkaskoversicherung melden. Diese ersetzt dir den Neuwert des Fahrzeugs. Neuwertenstädigung!!!! Ist allerdings von Versicherer zu Versicheredr unterschiedlich wie alt die Autos für die Neuwertentschädigung sein dürfen. Meine Versicherung würde bei PKW's die bis zu 1 Jahr alt sind den Neuwert des Fahrzeugs ersetzen.

Dann geht es wie folgt weiter. Die Vollkasko wird die gegenerische Haftpflichtversicherung in Regress nehmen!!! Auf gut Deutsch: Deine Versicherung holt sich das Geld von dem Unfallgegner zurück.

Zudem würde ich noch einen Anwalt hinzuziehen, der auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt würde, solange Sie dir den Schaden ersetzen. Gutachter wird in jedem Fall hinzugezogen und dieser legt einen Zeitraum fest, solange dir ein Mietwagen zusteht, der auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlt wird. Wiederbeschaffungsdauer beim Totalschaden oder Reparaturdauer, sofern du reparieren lässt= Zeitraum indem dir ein Mietwagen gezahlt wird.

Gutachter legt den sogenannten Wertverlust des Autos fest. Diesen bekommst du auch von der Gegnerischen Versicherung erstattet. Solange kein Totalschaden ensteht, mit dem Rechtsanwalt an die gegnerische Versicherung herantreten....dann wird alles gut....

Tut mir echt leid für dich und deinen Golf!!! Vielleicht kannst du ja mal mit deinem Autohaus sprechen, dass Sie das Auto in Zahlung nehmen und du dir nen neuen GT zulegen kannst! haben schon von mehreren gehört, dass das so geklappt hat.

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