So sieht ein 2 Monate alter GT aus!

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Ein schwarzer Montag für mich.

Heute hat ein Verkehrsteilnehmer, dem die Strasse nicht breit genug war, meinen 2 Monate alten GT 1.4 TSI (5.300 km) ab dem Außenspiegel demoliert.
Weil ich ausweichen wollte, habe ich mir zudem noch die vordere rechte Felge und den Reifen zerstört.

Hat jemand eine Ahnung, wie sich das auf den Restwert auswirkt? Das Fahrzeug ist mit Schlussrate finanziert.

90 Antworten

Das ist doch kein Totalschaden - man, die paar Kratzer werden ausgebeult, gespachtelt und lackiert. Falls Tür hin, kommt eine neue rein. Fertig. Und die Felge wird ersetzt/Reifen natürlich auch und eventuell Spur/Sturz Einstellungn sowieso. Das ist ein klassischer Streifschaden. Sei froh, denn wenn Totalschaden, da wäre dir wirklich das Heulen gekommen.

@Woody1986: Nenn mir mal ein paar Vers. mit 1Jahr Neuwertersatz - ich kenne keine. 😁

SChaut euch den Schaden an!!! Welchen Wertverlust. Da muss ncihts ausgetauscht werden. Gescheite und wirklich super guten Lackierer aufsuchen und machen lassen.

Und wenn der Rahmen verzogen ist (bei den Schaden wohl kaum)... dann sorry... ist trotzdem kein neuer. Wer sowas schreibt, hat von Versicherungen und Versicherungsrecht keine Ahnung.

Gruß

sag ich doch ...

Woody1986,
halte mal den Ball flach :
1. ist die Schuldfrage ungeklärt
2. Aus Vers. Dingen solltest Du dich ' raushalten, da nicht viel Ahnung dahinter steckt .

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Hallo nochmal @all....

Ich bin vom Fach, nur nebenbei...

Zu meiner Verteidung habe ich mir die Bilder nicht angeschaut, sondern nur einen Beitrag zu Anfang gelesen, wo etwas von Totalschaden geschrieben wurde (sofern der Wagen verzogen sei usw...) Daher meine Anleitung wie man vorgehen sollte, sofern ein Totalschaden vorliegt...

Ansonsten habe ich auch weiterhin geschrieben, wie man vorgehen sollte, sofern kein Totalschaden vorliegen sollte...(genau lesen) Auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt an die Sache herantreten. Ob die Schuldfrage klar oder unklar ist, kann hier im Forum niemand sagen, weil keiner dabei war... Es sei nur soviel gesagt, wenn jemand zu weit auf der anderen Straßenseite fährt und der andere ausweichen muss, dann ist die Sache eindeutig!!! Schuld beim anderen, denn ein Ausweichen, um einen größeren Schaden zu verhindern ist legitim!!! Kann sehr viel aus der Schadenpraxis sagen... Ohne Rechtsanwalt bekommt man sehr viel alleine schon einen Schuldanteil von 25 % wegen der Betriebsgefahr....

Zu dem einen Jahr Neuwertenstädiung und einem Jahr...Wir machens...LVM!!!

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba


Woody1986,
halte mal den Ball flach :
1. ist die Schuldfrage ungeklärt
2. Aus Vers. Dingen solltest Du dich ' raushalten, da nicht viel Ahnung dahinter steckt .

Was ist an den Dingen falsch die ich geschrieben habe??? Alles korrekt Kollege... Es passte hier halt lediglich nicht ganz zum Thema, da es sich definitv nicht um einen Totalschaden handelt... Wie man vorgehen sollte, sofern kein Totalschaden, habe ich auch geschrieben. Auf jeden Fall bei so einer Sache mit einem Anwalt an die Sache ran gehen! Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich mir soetwas nicht gefallen lassen und einen Anwalt einschalten. Sofern eine Rechtsschutz besteht, hat der Geschädigte hier ja nichts was Anwaltskosten betrifft zu befürchten.

Zitat:

Original geschrieben von Woody1986


Was ist an den Dingen falsch die ich geschrieben habe??? Alles korrekt Kollege... Es passte hier halt lediglich nicht ganz zum Thema, da es sich definitv nicht um einen Totalschaden handelt... Wie man vorgehen sollte, sofern kein Totalschaden, habe ich auch geschrieben. Auf jeden Fall bei so einer Sache mit einem Anwalt an die Sache ran gehen! Auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich mir soetwas nicht gefallen lassen und einen Anwalt einschalten. Sofern eine Rechtsschutz besteht, hat der Geschädigte hier ja nichts was Anwaltskosten betrifft zu befürchten.

Nochmal : Da die Schuldfrage ungeklärt ist , ist doch alles nur Spekulation. Er wird natürlich einen Anwalt brauchen, ich fürchte sogar, einen sehr guten

Also die Tür und die Felge wird ausgetauscht, da gibts eigendlcih keine Wertminderung nach dem Austausch... Beim Schaden hinten mach ich mir größere Sogen!! Es ist in der Regel so das solche Kratzer, wenn tiefer, mit glaub ich Blei aufgegossen werden. Das verursacht dann schon eine Wertminderung... Denke so um die 500-1000Euro wenn du das Auto an einen Händler verkaufen willst... An einen Privatmann ist das immer verhandlungssache und aus eigender Erfahrung macht das nichts... Wie das mit der Finanzierung klappt kann ich nicht sagen da ich selber nicht finanziere...

Ich hatte fast das gleiche bei meinem 900km alten A6..:-( Schaden war 6000Euro...

Nur überholte ich 3 Autos wobei das zweite auch rauszog und mir in die Seite fuhr..:-(

Zitat:

Original geschrieben von cruiserbuba


Nochmal : Da die Schuldfrage ungeklärt ist , ist doch alles nur Spekulation. Er wird natürlich einen Anwalt brauchen, ich fürchte sogar, einen sehr guten

Was macht man denn wenn die Schuldfrage ungeklärt ist und man eine Teilschuld bekommt??? Man nimmt seine Vollkasko in Anspruch.....

Bei ca. 6000 € Schaden bei 50 % Mitschuld wären es immer noch 3.000 €, selbst dann lohnt es sich noch die Vollkasko auf jeden Falli n Anspruch zu nehmen, trotz hochstufung!!!!!

Das zu dem Thema......

Du sagtest, ja das ich keine Ahnung hätte:
Wo denn bitte???

So läuft es nunmal ab!!!!

Gehts hier um die Schadenshöhe oder um den Wertverlust nach Reparatur??? Ich denke doch um den Wertverlust...

Zitat:

Original geschrieben von Woody1986


Was macht man denn wenn die Schuldfrage ungeklärt ist und man eine Teilschuld bekommt??? Man nimmt seine Vollkasko in Anspruch.....

Bei ca. 6000 € Schaden bei 50 % Mitschuld wären es immer noch 3.000 €, selbst dann lohnt es sich noch die Vollkasko auf jeden Falli n Anspruch zu nehmen, trotz hochstufung!!!!!

Das zu dem Thema......

Du sagtest, ja das ich keine Ahnung hätte:
Wo denn bitte???

So läuft es nunmal ab!!!!

Das mit "keine Ahnung" nehme ich hiermit feierlich zurück.

Mehr sage ich jetzt auch nicht mehr zu dem ungeklärten Fall.

Vielleicht meldet sich der Kollege mal wieder, wenn Fakten vorliegen.

Ich bin begeistert von eurer Anteilnahme und der teilweise kontroversen Diskussion.

Hier noch ein paar neue Fakten:
Reparaturkosten lt. Gutachten = 4.386,33 €!!! (erste Angaben lagen bei 2.500,- bis 3.000,- €)
merkantile Wertminderung = 500,00 €!!!
Das erscheint mir zu wenig. Die Bezeichnung "Unfallwagen" soll den Wert lediglich um 500,00 € mindern? Frage beim Sachverständigen an, wie dieser Wert ermittelt wurde.

Mein Unfallgegner hat wohl bei der Versicherung grds. seine Schuld eingeräumt, aber den gesamten Schaden will er nicht bezahlen. Er hätte doch "keine andere Möglichkeit gehabt".

Ich habe daraufhin heute ein paar Fotos von der Unfallstelle gemacht, insbesondere in den Momenten in denen der Verkehr floss. Ein Linienbuss fuhr zügig an einem Lieferwagen vorbei (erstaunlicherweise ohne Unfall).

Ich hoffe, die Fotos bringen die Versicherung auf den rechten Weg. Zudem warte ich ja noch auf die für mich wohlwollende Unfallanzeige der Polizei.
Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden!

Zitat:

Original geschrieben von mr.of


Das ist doch kein Totalschaden - man, die paar Kratzer werden ausgebeult, gespachtelt und lackiert. Falls Tür hin, kommt eine neue rein. Fertig. Und die Felge wird ersetzt/Reifen natürlich auch und eventuell Spur/Sturz Einstellungn sowieso. Das ist ein klassischer Streifschaden. Sei froh, denn wenn Totalschaden, da wäre dir wirklich das Heulen gekommen.

@Woody1986: Nenn mir mal ein paar Vers. mit 1Jahr Neuwertersatz - ich kenne keine. 😁

ich kann dir eine Versicherung nennen! Ich bin bei der HUK24

die online Tochter der HUK COBURG versichert die haben Neuwertentschädigung (Kaufpreis) bis das Auto 1 Jahr alt ist. Kann die Versicherung empfehlen billig und gute Leisungen im Schadensfall werden keine blöden Fragen gestellt, sondern das Fahrzeug abgeholt, kostenloser Mietwagen + Wagenwäsche innen und aussen kostenlos auch wenn man selber Schuld ist.

Zitat:

Original geschrieben von BeachBoy2005


ich kann dir eine Versicherung nennen! Ich bin bei der HUK24
die online Tochter der HUK COBURG versichert die haben Neuwertentschädigung (Kaufpreis) bis das Auto 1 Jahr alt ist. Kann die Versicherung empfehlen billig und gute Leisungen im Schadensfall werden keine blöden Fragen gestellt, sondern das Fahrzeug abgeholt, kostenloser Mietwagen + Wagenwäsche innen und aussen kostenlos auch wenn man selber Schuld ist.

Billig und gut, das hat man selten. Gratulation.

Zitat:

Original geschrieben von stetac


Ich bin begeistert von eurer Anteilnahme und der teilweise kontroversen Diskussion.

Hier noch ein paar neue Fakten:
Reparaturkosten lt. Gutachten = 4.386,33 €!!! (erste Angaben lagen bei 2.500,- bis 3.000,- €)
merkantile Wertminderung = 500,00 €!!!
Das erscheint mir zu wenig. Die Bezeichnung "Unfallwagen" soll den Wert lediglich um 500,00 € mindern? Frage beim Sachverständigen an, wie dieser Wert ermittelt wurde.

 

Das kommt mir bekannt vor. Hatten bei unserem Clio ca. 5.500 Euro Heckschaden (Auffahrunfall) und es wurden ebenfalls nur 500 Euro an Wertminderung angesetzt. Der Wagen war zu diesem Zeitpunkt auch gerade mal 10 Monate alt.

Halt uns mal auf dem laufenden.

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