So nun hat´s mich auch erwischt.....Wandlung angeboten...völlig unverhofft
Hallo liebe Touranfreunde,
nun...als alter Forumshase hier und jemand, der normalerweise hier die Fragen beantwortet, habe ich heute selbst wichtige Grundsatzfragen:
Nach mittlerweile fast ein Dutzend Werkstattaufenthalten mit unserem knapp zwei Jahre alten Touran (darunter auch eine Werksrückholung) wegen Elektronikmätzchen und anderem ständigen Kleingefräß wurde mir heute wegen selbstständig öffnender Seitenscheibe eine Wandlung angeboten.
Grundlage: 0,67 Prozent mal Kaufpreis (32800 Euro) mal 22 (wegen 22tausend km) ergibt also einen Nutzungsabzug von rund 4800 Euro für die zwei Jahre.
Frage: Ist die Rechnung vom Autohaus so in Ordnung? Ist das der normale "Rechnungsgang" ?
Tja und dann zum evtl. neuen Fahrzeug:
Wieder ein Touran...keine Frage....das Auto an sich ist für unsere Familie mit den zwei Kiddies einfach genial.
Problem:
Ich möchte am besten wieder 170 PS, was aber beim TDI besser ein NO GO Grund sein dürfte - siehe unzählige Diskussionen über Verkokungsproblematik.
Tja und den TSI gibts nur mit DSG, gerade hier habe ich aber Bedenken wegen der Ruckelproblematik des DSG. Ideal wäre halt der 170er mit SChaltgetriebe, da dies auch viel günstiger ist und ich SChaltgetriebe eigentlich lieber habe.
Daher zur Technik noch folgende Fragen:
-Kommt dieses Jahr noch der CR Diesel?
-Ruckelt das DSG jetzt im TDI oder im TSI ????
-Ist der 170er TSI tatsächlich der völlig problemlose Motor? Ich glaube Schäden am Motor sind hier keine bekannt oder?
-Wann werden vorraussichtlich 140er und 170er TSI zum 160er zusammengelegt, dann mit SChaltgetriebe?
Und letzte Frage:
Kann hier jemand detailliert einen eigenen Erfahrungsbericht seiner Testfahrt 140 PS TSI gegen 170 PS TSI wiedergeben?
Fragen über Fragen und bitte viele viele Antworten und Gedanken auch von den "alten" Mitstreitern.
Gruß, Jochen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
...ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass es umgedreht genau so ist. Ich war vor dem Kauf meines Toyota bei drei Händlern, alle haben sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, den Touran in Zahlung zu nehmen.Zitat:
Original geschrieben von weissbierjojo
Geh doch mal mit einem 5 Jahre alten Japanvan oder Franzosenvan zu einem Fremdhändler und gib ihn in Zahlung....ojeoje....
Ja kein Wunder, die wollen den nicht auf den Hof stellen. Da kommt dann jeder Kunde an, sieht so einen schönen Touran. Direkter Vergleich. Da laufen die Kunden ja alle wieder weg und suchen den nächsten VW Händler auf 😉.
110 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von weissbierjojo
Das würde nicht stimmen, mit der Rechnung und außerdem soll ich bloß nicht sagen, daß mir die Wandlung angeboten wurde, er dürfte das gar nicht, das müsse der Kunde machen.
und genau deshalb habe ich dir weiter oben geschrieben, du sollst dir das angebot SCHRIFTLICH geben lassen, BEVOR die sache eskaliert.
jetzt, da er den rechtsweg fürchten muss, wird er dir mit sicherheit keine munition mehr liefern.
pech gehabt und vorschnell gehandelt, würde ich sagen 🙁
gruß,
emmac
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Das ist ja gut für dich wenn deiner das so gemacht hat, eine rechtliche Grundlage dafür gibt es aber nicht, aber darum geht es ja erst mal bei solch einer Sache. Bei mir damals gabe es auch Zugaben vom Händler die vereinbart wurden, aber eben ohne rechtliche Grundlage.Zitat:
Original geschrieben von hohirode
Zu den km - das hat sich so bei meinen Verhandlungen ermitteltGruß
Afralu
mmh...so würde ich das logischerweise auch erklären. Ich denke Nutzung heißt eben Nutzung, nämlich so lange ich das Auto nutze. Und wenn ich es nutze bis der Neue kommt, dann wird die km Leistung dann zu Grunde gelegt. Kommt mir der Händler entgegen und nimmt mein Auto jetzt schon auf den Hof und gibt mir beispielsweise einen Übergangswagen kostenlos, dann habe ich natürlich weniger km drauf und daher weniger Nutzung. Ich denke das war ein Entgegenkommen von hohis Händler.
Bezüglich der Aufteilung der "Miese" für den Händler werde ich mich nochmals bei einem anderen Händler erkundigen. Oder denkt ihr, dass ich die Hotline bei VW mit der ganz allgemein gestellten Frage, der Abrechnung bei einer Wandlung, bemühen kann? Geben die mir da Auskunft?
Gruß, Jochen
...wisst ihr was ich langsam glaube?
Der Händler wollte gar keine "richtige Wandlung" durchziehen, sondern den alten in Zahlung nehmen und einen neuen verkaufen. Deshalb hat er "aktiv" ein Angebot gemacht und rudert jetzt, wo der Schuss nach hinten losgeht, natürlich massiv zurück.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
...wisst ihr was ich langsam glaube?Der Händler wollte gar keine "richtige Wandlung" durchziehen, sondern den alten in Zahlung nehmen und einen neuen verkaufen. Deshalb hat er "aktiv" ein Angebot gemacht und rudert jetzt, wo der Schuss nach hinten losgeht, natürlich massiv zurück.
Genau! Und der wollte zusätzlich noch einen Gewinn machen, da er für den Neuen gerade mal großzügige 3% Nachlass gegeben hätte.
Gegebenenfalls würde ich sogar mit VW direkt darüber reden. Damit die auch mal erfahren, was ihre Händler da draußen so anstellen. Oder gegenüber dem tollen Freundlichen nur mal erwähnen, dass du dich direkt an VW wenden wirst. Oder: wie lange willst du dich denn noch ver**schen lassen?!?
So was!
Grüße
RSTE
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Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
...wisst ihr was ich langsam glaube?Der Händler wollte gar keine "richtige Wandlung" durchziehen, sondern den alten in Zahlung nehmen und einen neuen verkaufen. Deshalb hat er "aktiv" ein Angebot gemacht und rudert jetzt, wo der Schuss nach hinten losgeht, natürlich massiv zurück.
Dieses Gefühl werde ich auch nicht los. Bei der Rücksprache heute mit einem anderen Händler sagte mir dieser, daß manche Händler zur Kundenbindung in solchen Fällen von sich aus eine Wandlung anbieten, in der Richtung, daß die meisten Kosten eben beim Händler bleiben, weil sich VW offensichtich eben nicht in jedem Fall vollständig an den Kosten beteiligt. Der Händler verkauft ohne großen Nachlass einen Neuwagen, finanziert mit der Marge in diesem Fall die sogenannte Wandlung und der Kunde glaubt, dass ihm was Gutes getan wurde. Und für sich genommen ist ja dann dieses Geschäft auch besser als eine reguläre Inzahlungnahme aber eben keine richtige Wandlung.
Irgendwie läuft da was in diese Richtung und das würde auch erklären, warum mir der Verkäufer trotz mehrfachen Nachhakens partout keinen Jahreswagen aus dem VW Netz raussuchen wollte. Er hat das mit allen möglichen Erklärungen versucht zu verhindern. Mir war schon klar, wohin das geht, daran hätte er nämlich nichts verdient.
Gruß, Jochen
Hallo Jochen ,
das mit den 0,67% ist nicht ganz richtig.Ich habe am April 2008 meinen Touran gewandelt und habe als Nutzung 0,5% bezahlt.Mit 0,5% kommst du mit der Hilfe von deinem Anwalt durch.Dann gibst du deinem Händler das Fzg wieder und suchst dir einen anderen Händler.
Ich wollte bei dem Händler wo Ich meinen Touran gewandelt habe einen neuen Touran bestellen, nur der Chef von dem Laden wollte mir keinen neuen mehr Verkaufen.
Sein problem, habe mir dann ein anderes Autohaus in meiner nähe ausgesucht der mir ein gutes Angebot gemacht hat und für die Zeit bis mein neuer Touran kommt einen Fox zu verfügung gestellt ( gegen kleines Geld 😁 ).
Gruß
MATRIX_KILLER
Zitat:
Original geschrieben von weissbierjojo
Dieses Gefühl werde ich auch nicht los.
...das war auch der Grund, warum mir das von Anfang an so "spanisch" vorkam. Wandlungen werden normalerweise "mit aller Gewalt" versucht zu verhindern, deshalb fand ich es gleich seltsam, dass der Händler das von sich aus vorschlägt, wo dein Fahrzeug eigentlich "relativ" fehlerfrei war. Deshalb tut mir es auch leid, dich vielleicht zu Unrecht angegriffen zu haben, denn im ersten Moment konnte ich tatsächlich nicht glauben, was Du da erzählt hast. Aber je länger man drüber nachdenkt, desto offensichtlicher wird es, dass der Dealer nur mal schnell einen Neuwagen loswerden will und versucht Dir das als "Wandlung" zu verkaufen.
Mann, da kann ich ja froh sein, wie das bei mir gelaufen ist:
Mir wurde im Rahmen der Rückabwicklung (alter Touran 140 PS Diesel) angeboten einen neuen
VW zu bestellen. Dieser neue Touran (siehe Sig.) übernahm die alte 0,9 % Finanzierung, d.h.
4 Jahre nach dem Kauf des ersten Touran läuft die Finanzierung ganz normal aus. Ich musste
nur 0,5 %/1000 km Nutzungsentschädigung zuzüglich der Differenz der jeweiligen Neupreise bezahlen.
Da bekam ich auch einen normalen 10% Nachlass auf den zweiten Touran.
Es ist wohl vorteilhaft, wenn man von Hause aus Jurist ist. 🙄
Tut mir leid, dass es bei Dir so schwierig geworden ist.
Grüße,
flei123
Zitat:
Original geschrieben von flei123
Mann, da kann ich ja froh sein, wie das bei mir gelaufen ist:Mir wurde im Rahmen der Rückabwicklung (alter Touran 140 PS Diesel) angeboten einen neuen
VW zu bestellen. Dieser neue Touran (siehe Sig.) übernahm die alte 0,9 % Finanzierung, d.h.
4 Jahre nach dem Kauf des ersten Touran läuft die Finanzierung ganz normal aus. Ich musste
nur 0,5 %/1000 km Nutzungsentschädigung zuzüglich der Differenz der jeweiligen Neupreise bezahlen.
Da bekam ich auch einen normalen 10% Nachlass auf den zweiten Touran.Es ist wohl vorteilhaft, wenn man von Hause aus Jurist ist. 🙄
Tut mir leid, dass es bei Dir so schwierig geworden ist.
Grüße,
flei123
Das geht evtl. dann, wenn das Fahrzeug noch relativ jung ist und von den 4 Jahren noch nicht viel bezahlt wurde. Dann sollte auch der Preisunterschied recht gering sein, dh. der alte Touran wenig km aufweisen. So ist der Neue dann wieder in die Finanzierung einzubauen und der Aufpreis in bar zu entrichten. Damit kann die Finanzierung weiter laufen. Habe ich auch schon mal mitbekommen.
Mein Problem ist der mittlerweile zwei Jahre alte Wagen mit bald 25 tkm drauf, da ist wirklich zu überlegen, den Wagen mit der ja noch zwei Jahre laufenden Anschlußgarantie weiterzufahren, evtl. nochmals ein Jahr Garantie dranzuhängen und dann in zwei/drei Jahren den dann neuen Touran oder was auch immer bei einem anderen Autohaus zu kaufen.
Den jetzt bei einer normalen Wandlung über VW zu entrichtenden Mehrpreis von rund 6000 Euro inkl. der dann höheren Zinsen, denn 0,9 gibt es nicht mehr und zwei Inspektionen habe ich auch noch frei, könnte ich auch anlegen und dann gleich für den Neuen aufheben. Zumindest davon ausgehend, dass ich, sollte ich jetzt einen aktuellen Touran kaufen, in zwei drei Jahren wieder einen anderen, nämlich den dann Neuen, will. Bis dahin hätte ja ein jetzt neu gekaufter auch wieder viel Wert verloren.
Gruß, Jochen
Ich hatte einen 2006er Passat, der auch nach dem 5. Versuch immer noch klapperte von der B-Säule her. In sachlich ruhigem Ton und mit Geduld erklärte sich der Händler bereit zu wandeln, und zwar einzig und allein auf KULANZ-Basis. Voraussetzung war der Neukauf eines VW oder Audi. Allein wegen Kulanzbasis könne er nicht weniger Nutzungsentschädigung als 0,67% pro 1000 km anbieten. Nach langem sachlich-ruhigen aber bestimmten Verhandeln willigte er auf 0,6% ein. Mehr war nicht drin. Zumal das zuvor von 3 anderen Werkstätten bestätigte deutliche Klappern am Tage der Werksprüfung weg war. Von "Vorführeffekt" sprach der VW-Ing.
Später sagt man mir, dass meine ruhig-sachliche aber im entscheidenden Moment bestimmte Vorgehensweise einerseits und nachvollziehbare Unzufriedenheit mit dem Passat andererseits ausschlaggebend gewesen seien.
Inzwischen fahre ich seit 7 tkm einen Touran HL 1,9 TDI und bin richtig zufrieden mit dem Tausch.
Zitat:
Original geschrieben von ambros41
Später sagt man mir, dass meine ruhig-sachliche aber im entscheidenden Moment bestimmte Vorgehensweise einerseits und nachvollziehbare Unzufriedenheit mit dem Passat andererseits ausschlaggebend gewesen seien.
Das mag schon sein. Auf der anderen Seite sollte man sich aber auch darüber im klaren sein, dass man im Falle von Mängeln, deren Behebung nicht erfolgreich ist, bei einer Wandlung nicht als "Bittsteller" auftritt, sondern es sich hier um verbrieftes Recht handelt, welches einem als Kunden zusteht (sofern die Bedingungen für eine Wandlung erfüllt sind). Natürlich geht es im gegenseitigem Einverständnis nervenschonender und schneller.
Hallo zusammen:
Aus gegebenem Anlass muß ich dieses Thema nochmals Top stellen:
Wie die letzten Beiträge hier ja richtig verlauten ließen, wollte der Händler das letzte mal keine richtige Wandlung durchziehen, bzw. in erster Linie ein neues Auto verkaufen und den alten mit so wenig Kosten wie möglich zurücknehmen, irgendwie schon wandlen und VW das Geld kassieren aber eben keine richtige Wandlung durchziehen. Zumal die Willenserklärung ja von mir kommen muß und nicht der Händler diese anbieten darf.
Nun war der letzte Mangel behoben, das Auto lief bis letzte Woche einwandfrei.
Und was passiert letzte Woche: Die Ölwarnlampen brennen, das Display "bingt" und blinkt orange, obwohl genügend Öl drinne ist. Der Ölstand ist im Bereich vom Maximum, evtl. auch einen viertel Milimeter darüber, so genau kann man das an dem blöden Ölmeßstab nicht ablesen. Auf jeden Fall ist genug Öl drinn.
Also zum Händler gefahren und der hat einen Check gemacht. Ergebnis: Kein Fehler im Speicher abgelegt, Keine Undichtigkeiten und auch kein Marderschaden oder sonstiges. Fazit: Sie können nichts finden.
Und jetzt kommts: Genau das war im Herbst 2007 schonmal Teil einer größeren Beanstandung. Die Werkstatt suchte sich damals zu Tode, einmal wurde es versucht, dann ein zweites Mal durch Austausch des Ölstandsgebers und letztendlich wurde das Auto damals zwei Wochen zurück nach WOB verfrachtet. Danach war der Fehler weg, was dort gemacht wurde, wurde der Werkstatt niemals erzählt.
Da offensichtlich der gleiche Fehler nun wieder auftritt, nämlich die grundlosen Warnmeldungen der Ölstandsanzeige, müßte doch nun -mal ganz abgesehen von den dauernden anderen Fehlern, die mittlerweile behoben wurden- wirklich der gesetzliche Rahmen für eine ordentliche Wandlung vorliegen.
Das einzige Problem ist, dass das Auto mehr als zwei Jahre alt ist. Allerdings liegt die letzte Reparatur des nun vorliegenden Problems erst aus dem Herbst 2007, also nicht zwei Jahre zurück und mein Wissensstand ist, dass somit nach wie vor eine Wandlung aufgrund dieses Fehlers möglich ist.
Hat mir jemand einen rechtlich korrekten, ganz unemotionalen und wasserdichten Weg wie ich jetzt den Rücktritt vom Kaufvertrag beginne?
Ich würde mal
1. SChreiben, was ich will und warum, also Begründung
2. Das SChreiben zum Händler bringen und Empfang quittieren lassen
3. Einen Ausdruck über die bislang geführten Reparaturen an meinem Wagen verlangen
4. Den neuen Fehler nochmals in die EDV einpflegen lassen und somit das erneute Auftreten des alten Problems bescheinigen lassen.
5. Dazuschreiben, dass ich mir die Einschaltung eines Rechtsanwalts vorbehalte
6. Den Kaufpreis abzüglich der Nutzung und zusätzlich die Zinsen für den Zeitraum sowie die Rückerstattung der Zulassungskosten sowie der Überführungskosten verlangen.
Ist das zunächst mal so korrekt?
Gruß, Jochen
...knapp 28.000 km.
Hab´s mir schon ausgerechnet, die reine Nutzung würde mit ca. 6000 Euro zu Buche schlagen bei einem NP von rund 33.200 Euro.
Gruß, Jochen
Der Wertverlust wäre in zwei Jahren sicher höher gewesen, deshalb wäre die Wandlung eigentlich ein guter Deal.