Smartphonenutzung verboten während der Fahrt?

Nur mal so zur Info hier!
Mit folgender Einlassung gegenüber dem Amtgericht wurde das Bussgrldverfahren eingestellt:

"Der Betroffene bestreitet nicht, ein Smartphone des Typs „iPhone“ zum Tatzeitpunkt in der Hand gehalten zu haben.

Insofern werden die Polizeibeamten Goldmann und Wunram jedenfalls nicht benötigt.

Vorliegend geht es darum, dass zum Tatzeitpunkt das „iPhone“ sich im sog. Flugmodus befand, d. h. weder Telefonate eingehen konnten, noch ausgehen konnten und stattdessen die Diktierfunktion in Form einer Diktier-App der Firma DictaNet, welche auch in der Kanzlei des Unterzeichners zum Einsatz kommt, benutzt wurde. Dies wurde auch gegenüber den vorgenannten Polizeibeamten vom Betroffenen so erklärt und ist auch in dem Protokoll so festgehalten.

Die Benutzung eines Diktiergerätes, hier in Form der DictaNet-App auf dem iPhone, unterfällt jedoch nicht dem Tatbestand des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO. Der Verteidigung ist die Entscheidung des OLG Jena vom 31. Mai 2006 selbstverständlich bekannt, welche die Voraussetzungen des „Benutzens eines Mobiltelefons mittels Halten des Mobiltelefons“ im dort entschiedenen Fall angenommen hatte. Nach der Entscheidung des OLG Jena sei „eine Benutzung eines Mobiltelefons“ im Sinne dieser Vorschrift nicht nur dann anzunehmen, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, so auch bei der Benutzung als Diktiergerät.

Das OLG Jena führt in seinem Beschluss (NJW 2006, Seite 3734) weiter aus, dass dieser Auslegung des Gesetzeswortlaut nicht entgegenstünde, denn der Begriff „Benutzung“ schließe nach allgemeinem Sprachgebrauch die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein.

Was das OLG Jena in seiner Entscheidung außer Betracht lässt, ist die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des sog. Handyverbots gem. § 23 Abs. 1 Lit. a StVO der Verordnungsgeber ein ganz anderes Verständnis von „Mobiltelefonen“ hatte und haben musste, weil im Jahre 2000 sog. Smartphones, insbesondere Mobiltelefone, die eine Diktierfunktion integriert hatten oder wie im Falle des hier relevanten „iPhones“ eine solche Funktion zum Zeitpunkt des Kaufes des Gerätes noch nicht einmal besitzen, sondern erst später durch zusätzliches Herunterladen einer entsprechenden „App“ technisch hierzu überhaupt erst in die Lage versetzt werden.

Das dies vom Verordnungsgeber auch gar nicht gewollt sein konnte, wird daran ersichtlich, dass die Benutzung eines analogen, d. h. also mit Magnetkassetten betriebenen Diktiert Gerätes ebenso zulässig ist, wie die Benutzung eines digitalen Diktiergerätes. Bekanntlich ist auch die Benutzung von anderen technischen Geräten, wie z. B. eines Rasierapparates, während des Führens eines Pkw ohne weiteres gestattet. Dem Verordnungsgeber kam es daher Zeitpunkt des Erlasses des Handyverbotes gerade darauf an, das Telefonieren zu verbieten, wenn hierfür das Telefongerät während der Fahrt in die Hand genommen werde musste. Der Verordnungsgeber hat sich offenbar von der doppelten Ablenkung für den Fahrzeugführer dabei leiten lassen, denn zum einen muss er eine Hand vom Lenkrad nehmen, was für sich allein jedoch keine ausreichend große Ablenkung und damit Beeinträchtigung für die Sicherheit darstellt, denn andernfalls hätte der Gesetzgeber auch das Essen eines Butterbrotes, dass Trinken eines Kaffees, das Rasieren während der Fahrt, das Einschieben einer Musik-Kassette oder einer Musik-CD sowie das Rauchen einer Zigarette während der Fahrt verboten. All diese Tätigkeiten führen dazu, dass eine Hand vom Lenkrad genommen werden muss. Dies hat der Gesetzgeber jedoch nicht als so große Gefahr angesehen, weil andernfalls all diese Tätigkeiten untersagt worden wären. Im Falle des Mobiltelefons hat sich der Gesetzgeber von der weiteren zusätzlichen Ablenkung und Beeinträchtigung der Sicherheit leiten lassen, wonach die beim Telefonieren entstehenden Kommunikation, also das Erhalten von Nachrichten, möglicherweise schlechten Nachrichten, oder kontrovers geführte Telefonate (Streitgespräche) eine erhebliche weitere Ablenkung darstellen können gegenüber den weiteren zuvor bezeichneten Tätigkeiten. Das OLG Celle hat in seinem Beschluss vom 17. Juni 2009 zur Benutzung von Mobilfunktelefonen im Straßenverkehr festgestellt, dass § 23 Abs. 1 Lit. a StVO lediglich die „Benutzung von Mobil- oder Autotelefonen“, nicht aber die Benutzung oder Bedienung von Funkgeräten verbietet. Dies folge bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. Weiter führt das OLG Celle aus, dass der Wortsinn des Gesetzes zum allgemeinen Sprachgebrauch zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung zu bestimmen ist (vgl. auch Fischer, § 1 StGB Rdn. 10 mit weiteren Nachweisen) und auch der Verordnungsgeber die Benutzung zur Führung von Gesprächen „nur im öffentlichen Fernsprechnetz“ bei Schaffung der Verbotsnorm im Auge hatte (vgl. BR-Drs. 599/00, Seite 18). Ausdrücklich weist da OLG Celle darauf hin, dass trotz der vergleichbaren Gefährlichkeit von einem Funkgerät und einem Mobilfunktelefon eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO auf Funkgeräte unzulässig ist und die äußerste Grenze zulässiger Auslegung im Sinne des § 1 StGB überschreite.

Zwar vertritt das OLG Celle auch die Auffassung, dass bei sog. Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefon betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn Sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO erfüllen könne. Dabei verkennt das OLG Celle jedoch, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Kombinationsgeräte der Art, die eine Deaktivierung der Telefonfunktion erlaubt hätten und etwa wie im vorliegenden Fall eine Diktierfunktion dem Nutzer bereitgestellt hätten, noch gar nicht erfunden waren und demgemäß auch nicht im Handel waren und daher von solchen Geräten keinerlei Gefahr ausgehen konnte und sie insbesondere der Verordnungsgeber gar nicht im Auge gehabt haben kann. Dies ist bei der Auslegung gem. § 1 StGB zu berücksichtigen. Es hätte dem Verordnungsgeber freigestanden, mit der fortschreitenden technischen Entwicklung auch später durch Änderung bzw. Ergänzung des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO die Benutzung weiterer Geräte bzw. Funktionen klarstellend zu untersagen. Der Gesetzgeber hat die Gefährdung, welche von anderen Funktionen als der Telefonfunktion bei sog. „Smartphones“ ausgehen kann nicht bedacht und dies kann auch nicht im Nachhinein in die Vorschrift hineingelesen werden. Andernfalls wäre der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt. Im Rahmen der Auslegung wäre insbesondere zu beachten, dass eben die Benutzung und das in Händen halten eines bloßen Diktiergerätes ebenso zulässig ist, wie eines Notizbuches, eines Kalenders oder sogar eines Tablet-Computers ohne Telefonkarte. Die selbe App, welche vorliegend auf dem „iPhone“ installiert war, lässt sich ebenfalls auf einem „iPad“ installieren und benutzen, welches als Tablet-Computer ohne Einsetzbarkeit einer Telefonkarte ebenfalls nicht als Telefongerät angesehen werden kann.

Im vorliegenden Fall ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass die Benutzung der Diktierfunktion eben gerade nicht vergleichbar ist von der Gefährdungslage her mit einem Telefongespräch, weil die Kommunikation vollkommen einseitig verläuft. Lediglich der Diktierende bestimmt den Text und den Inhalt und wird nicht von Nachrichten eines Gesprächspartners wie am Telefon überrascht oder möglicherweise in Unruhe versetzt.

Nach alledem ist bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO die im vorliegenden Fall erfolgte Benutzung einer Diktier-App zulässig und unterfällt nicht dem Verbot des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO."

Beste Antwort im Thema

Dummes Geschwätz, da will sich einer nur rauswinden und hatte die tolldreiste Ausrede mit der Diktierfunktion!

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Hallo Peter,

ja das ist es ja genau: dieser Egoismus auf Kosten der Sicherheit und manchmal auf Kosten eines Lebens eines Unschuldigen.
Diese weit verbreitete Akzeptanz, ja, alles halb so schlimm.
Das ist dieser weit verbreitete Egoismus, die Rücksichtslosigkeit, und manchmal bestimmt auch die Dummheit.
Nur all diese Eigenschaften und Verhaltensweisen sind kein Entschuldigungsgrund vor Gericht, sollten sie zumindest nicht sein.

Grüße rzz

Zitat:

@Peter Clio schrieb am 18. Januar 2016 um 18:14:37 Uhr:


Nur Sklaven sind ständig erreichbar! Aber viele halten sich für ach so wichtig! Übliches Klischee halt...fahren sie kein Auto...rennen sie als Smombie in der Gegend rum......einfach irre! 😎

P.S. spart euch irgendwelche Erklärungen, dass man ständig erreichbar sein muss!

Ausnahme Bereitschaftsdienste etc. 😉

Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Januar 2016 um 18:04:34 Uhr:


Ich machs ganz einfach, Autofahren oder telefonieren. Kein Telefonat ist so wichtig, das es unbedingt beim Autofahren gemacht werden muß. Ich könnte die FSE nutzen, warum? Nur weil ich beim Autofahren nebenbei noch Zeit habe? Klar geht jetzt ein Aufschrei durchs Forum! Ist jeder Anruf wirklich so wichtig? Smartphone freie Tage sind was wundervolles, versuchts doch auch mal! Ihr werdet sehen, daß es im Alltag nicht unbedingt überlebensnotwendig ist! Übrigens komme ich ebenso ohne WhatsApp und Fratzenbuch aus! Ab und zu mal eine SMS, und ich lebe immer noch. ...!

Glücklicherweise bist du nicht "alle anderen". (Erheiternd auch der subtil-beleidigende, rechtfertigende Schlusssatz)

Mir geht es trotz smartphone sehr gut und ich habe meinen Spaß. Kann so einige Dinge damit machen die ich sonst nicht könnte, warum also künstlich drauf verzichten?

Auch schön das Standardargument mit "nichts ist so wichtig" blubb.
Fahre ich für die Arbeit nutze ich die Zeit sehr gerne für Allerlei Telefonate und Abstimmungen. Privat mach ichs mal so mal so, je nachdem worauf ich gerade Lust habe.

Lieferanten und Kunden wissen das auch zu schätzen, ich weise sie immer darauf hin, dass ich gerade im Auto bin wir aber gerne darüber reden können. Klappt wunderbar dank FSE.
Und wenn das Handy noch im Blickfeld ist bzw. ich darauf wählen kann (was ungefähr dreimal schneller geht als mit dem Audi drehregler) umso besser.

Daher hoffe ich, dass meine Lösung noch lange legal bleibt.

Wie schrieb schon: @Peter Clio im Thread weiter oben: "Nur Sklaven ........"

Zitat:

@ttru74 schrieb am 19. Januar 2016 um 13:38:43 Uhr:


Wie schrieb schon: @Peter Clio im Thread weiter oben: "Nur Sklaven ........"

Geht doch nix über unqualifiziertes rumgeheule. (Die Aussage allein belegt, dass du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast - vielleicht aber auch nicht verstehen willst)

Niemand zwingt dich/euch ein Smartphone zu nutzen. Andersherum lassts doch bitte den Rest der Menschheit der Glücklich und zufrieden ist in Frieden.

Übrigens ist die Smartphonenutzung in Deutschland noch komplett harmlos im internationalen Vergleich.

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Aber wir sind auf dem besten Wege dorthin!

Auf dem besten Wege wohin?
Und nur weil du es sagst ist die Smartphonebenutzung schlecht? Ich liebe die Flexibilität die mir mein Smartphone bietet. In Summe spart es mir gerade im Job eine Menge Arbeit wenn ich blödsinnige Emails als Beifahrer im Auto beantworten kann. Oder bestimmte Dinge von zu Hause aus tun kann.

Erwartet niemand von mir - aber eine Telefonkonferenz mit den USA oder China führe ich lieber von der heimischen Couch aus als extra früh/spät alleine in der Arbeit zu sitzen.

(HongKong Airport hat an jeder Rolltreppe Hinweise man möge doch nicht nur aufs Smartphone schauen 😁 )

Zum internationalen Vergleich, wie du angedeutet hast. Schön, dass du dein Smartphone nutzt, aber wie viele Zeitgenossen sind in der Öffentlichkeit mit ihrem Smartphone beschäftigt. Einige sogar so, dass selbst die Laternenmasten es nicht mehr schaffen, rechtzeitig aus dem Weg zu springen. .....

Das ist nicht mehr wie ein blödes Klischee. Zumindest entsteht niemand ein massiver Schaden dadurch.

Wenn jemand auf seinem Smartphone herumtippt oder liest in der Öffentlichkeit - soll er das doch gerne tun, mach ich auch manchmal.
Einen hab ich mal mit dem RTW fast aufgegabelt - aber nicht wegen dem Blick aufs Smartphone sondern zu lauter Musik auf Kopfhörern. Das problem ist aber nunmal uralt.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Januar 2016 um 18:04:34 Uhr:


Smartphone freie Tage sind was wundervolles, versuchts doch auch mal! Ihr werdet sehen, daß es im Alltag nicht unbedingt überlebensnotwendig ist! Übrigens komme ich ebenso ohne WhatsApp und Fratzenbuch aus! Ab und zu mal eine SMS, und ich lebe immer noch. ...!

Ich weiß nicht, ob du es gemerkt hast, aber du bist selbst ein wenig Kommunikationssüchtig... Oder wo kommen deine 1800 Beiträge her??? Die "Mitleser" bei Facebook schreiben deutlich weniger als 2 Beiträge am Tag... Nur mal so zur Info. 😉

"Mitleser" schreiben gar nix! Denn sie lesen lediglich mit....und was soll die Anführung einer Statistik?! Unsere Gesellschaft läuft jeder "Schafsherde hinterher" und die frisst meist nur Scheiße.

Smombie"s, Verkehrsteilnehmer mit Smartphone, Öffentliche Verkehrsmittel, alle meist auch mit Coffee to go.... Gäste in der Gastronomie, dabei auch Paare....an einem Tisch, kommunizieren kaum miteinnander...sie tippen rum....auch beim essen.....was für Honk"s. 😉
Und kaum einer nutzt es irgendwie produktiv; alles kommerziell. Geistig sind deswegen einige bereits stehengeblieben. 😁
Nächstes Phänomen sind wahrscheinlich die Gattung der Gefühlsmonster....aufgrund primärer virtueller sozialer Kontakte. Mehr benötigen solche Personentypen ja nicht...😉

Aber im Straßenverkehr geht es um Schaden nehmen.....primär in Form der Fremdgefährdung.

Die Eigengefährdung.....bitte schön....aber ihr vergesst eure Angehörigen! Nein, nicht die virtuellen "Freunde"...alleine die Bezeichnung "Freund" ist ein Witz. 😎

Zitat:

@Thraciel schrieb am 19. Januar 2016 um 14:21:27 Uhr:



Übrigens ist die Smartphonenutzung in Deutschland noch komplett harmlos im internationalen Vergleich.

Sagt wer?

Bin ja in diesem Thread eigentlich ganz deiner Meinung aber die Menschen starren und tippen in deutschen Cafes und öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr und auch nicht weniger auf das heilige Teil als in anderen Ländern. Diese Erfahrung habe ich zumindest bei meinen letzten Auslandsaufenthalten gemacht.

Ob in London, Paris, Mailand, Bangkok, N.Y. oder Frankfurt - echt null Unterschied: Es wird überall gleichermaßen gescrollt und getippt.

Es gibt noch bekloppterer Bewohner alls in Deutschland. Stimmt; aber mir reicht der Anblick hier schon....

Zitat:

@Peter Clio schrieb am 19. Januar 2016 um 19:05:18 Uhr:


"Mitleser" schreiben gar nix! Denn sie lesen lediglich mit....und was soll die Anführung einer Statistik?! Unsere Gesellschaft läuft jeder "Schafsherde hinterher" und die frisst meist nur Scheiße.

Smombie"s, Verkehrsteilnehmer mit Smartphone, Öffentliche Verkehrsmittel, alle meist auch mit Coffee to go.... Gäste in der Gastronomie, dabei auch Paare....an einem Tisch, kommunizieren kaum miteinnander...sie tippen rum....auch beim essen.....was für Honk"s. 😉

www.deppenapostroph.de

?

Ganz schön großkotzig-arrogante Einstellung hier allen Leute vorschreiben zu wollen wie sie zu leben haben. Tut dir einer davon weh oder warum winselst du so rum?

Hab ich ja echt gefressen so Helden die meinen anderen vorschreiben zu wollen wie diese zu Leben haben. Besonders wenn sie dann noch so vom Leder ziehen.

Man könnte dich auch einfach als rückständig bezeichnen. Nur mal so als Tipp, ich merke jeden Tag in der Arbeit, dass ich positiv auffalle da ich schnell und sicher mit der gesamten IT-Infrastruktur umgehen kann. Wer sich nicht ein wenig anpasst bleibt halt irgendwann auf der Strecke.

Zitat:

Und kaum einer nutzt es irgendwie produktiv; alles kommerziell. Geistig sind deswegen einige bereits stehengeblieben. 😁

Das weißt du woher?

Muss man sein Gerät "produktiv" nutzen? Wenn ich Musik höre oder Lese ist das für mich idR "produktiv" - ich hab nämlich Freizeit.

Zitat:

Aber im Straßenverkehr geht es um Schaden nehmen.....primär in Form der Fremdgefährdung.

Die Eigengefährdung.....bitte schön....aber ihr vergesst eure Angehörigen! Nein, nicht die virtuellen "Freunde"...alleine die Bezeichnung "Freund" ist ein Witz. 😎

Und wie viele Unfälle mehr geschehen durch Smartphones? Ach halt - trotz immer mehr Technologie sinkt die Zahl der Verkehrstoten ja...

@einTraumtaenzer
Also ich habe es in Hongkong und China wesentlich mehr verbreitet erlebt als hier in Deutschland.

Die haben auch mehr Einwohner!
Nenne mir die Stelle, an der ich jemanden was vorschreibe!
Technologie; lustig...da wirkt aber das Smartphone nicht mit, sondern andere Tools! ABS, ESP etc.

Ja, es soll Menschen geben die hören absolut auf ihr Navigatiosgerät.....und landen im Wasser!

Jeder kann tun was er möchte...alles im Rahmen der Legalität natürlich!

Und? Was hat die Zahl der Einwohner damit zu tun, dass man dort viel mehr Menschen mit wesentlich intensiverer Smartphonenutzung erlebt? Prozentual dürfte der Anteil höher sein. Ich erlebe aber Asien als wesentlich aufgeschlossener in Bezug auf Technik.

Nun du greinst hier in einer Tour rum und ziehst ordentlich vom Leder, unterstellst Personen von außen etwas. Was dich aber im Endeffekt einen feuchten Kehricht angeht.

Siehst und deswegen könnte ich dir diesen Beitrag sogar legal bei 120 auf der Autobahn tippen 😛

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