Smartphonenutzung verboten während der Fahrt?

Nur mal so zur Info hier!
Mit folgender Einlassung gegenüber dem Amtgericht wurde das Bussgrldverfahren eingestellt:

"Der Betroffene bestreitet nicht, ein Smartphone des Typs „iPhone“ zum Tatzeitpunkt in der Hand gehalten zu haben.

Insofern werden die Polizeibeamten Goldmann und Wunram jedenfalls nicht benötigt.

Vorliegend geht es darum, dass zum Tatzeitpunkt das „iPhone“ sich im sog. Flugmodus befand, d. h. weder Telefonate eingehen konnten, noch ausgehen konnten und stattdessen die Diktierfunktion in Form einer Diktier-App der Firma DictaNet, welche auch in der Kanzlei des Unterzeichners zum Einsatz kommt, benutzt wurde. Dies wurde auch gegenüber den vorgenannten Polizeibeamten vom Betroffenen so erklärt und ist auch in dem Protokoll so festgehalten.

Die Benutzung eines Diktiergerätes, hier in Form der DictaNet-App auf dem iPhone, unterfällt jedoch nicht dem Tatbestand des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO. Der Verteidigung ist die Entscheidung des OLG Jena vom 31. Mai 2006 selbstverständlich bekannt, welche die Voraussetzungen des „Benutzens eines Mobiltelefons mittels Halten des Mobiltelefons“ im dort entschiedenen Fall angenommen hatte. Nach der Entscheidung des OLG Jena sei „eine Benutzung eines Mobiltelefons“ im Sinne dieser Vorschrift nicht nur dann anzunehmen, wenn das Gerät zum Telefonieren verwendet werde, sondern auch bei jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung, so auch bei der Benutzung als Diktiergerät.

Das OLG Jena führt in seinem Beschluss (NJW 2006, Seite 3734) weiter aus, dass dieser Auslegung des Gesetzeswortlaut nicht entgegenstünde, denn der Begriff „Benutzung“ schließe nach allgemeinem Sprachgebrauch die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein.

Was das OLG Jena in seiner Entscheidung außer Betracht lässt, ist die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Erlasses des sog. Handyverbots gem. § 23 Abs. 1 Lit. a StVO der Verordnungsgeber ein ganz anderes Verständnis von „Mobiltelefonen“ hatte und haben musste, weil im Jahre 2000 sog. Smartphones, insbesondere Mobiltelefone, die eine Diktierfunktion integriert hatten oder wie im Falle des hier relevanten „iPhones“ eine solche Funktion zum Zeitpunkt des Kaufes des Gerätes noch nicht einmal besitzen, sondern erst später durch zusätzliches Herunterladen einer entsprechenden „App“ technisch hierzu überhaupt erst in die Lage versetzt werden.

Das dies vom Verordnungsgeber auch gar nicht gewollt sein konnte, wird daran ersichtlich, dass die Benutzung eines analogen, d. h. also mit Magnetkassetten betriebenen Diktiert Gerätes ebenso zulässig ist, wie die Benutzung eines digitalen Diktiergerätes. Bekanntlich ist auch die Benutzung von anderen technischen Geräten, wie z. B. eines Rasierapparates, während des Führens eines Pkw ohne weiteres gestattet. Dem Verordnungsgeber kam es daher Zeitpunkt des Erlasses des Handyverbotes gerade darauf an, das Telefonieren zu verbieten, wenn hierfür das Telefongerät während der Fahrt in die Hand genommen werde musste. Der Verordnungsgeber hat sich offenbar von der doppelten Ablenkung für den Fahrzeugführer dabei leiten lassen, denn zum einen muss er eine Hand vom Lenkrad nehmen, was für sich allein jedoch keine ausreichend große Ablenkung und damit Beeinträchtigung für die Sicherheit darstellt, denn andernfalls hätte der Gesetzgeber auch das Essen eines Butterbrotes, dass Trinken eines Kaffees, das Rasieren während der Fahrt, das Einschieben einer Musik-Kassette oder einer Musik-CD sowie das Rauchen einer Zigarette während der Fahrt verboten. All diese Tätigkeiten führen dazu, dass eine Hand vom Lenkrad genommen werden muss. Dies hat der Gesetzgeber jedoch nicht als so große Gefahr angesehen, weil andernfalls all diese Tätigkeiten untersagt worden wären. Im Falle des Mobiltelefons hat sich der Gesetzgeber von der weiteren zusätzlichen Ablenkung und Beeinträchtigung der Sicherheit leiten lassen, wonach die beim Telefonieren entstehenden Kommunikation, also das Erhalten von Nachrichten, möglicherweise schlechten Nachrichten, oder kontrovers geführte Telefonate (Streitgespräche) eine erhebliche weitere Ablenkung darstellen können gegenüber den weiteren zuvor bezeichneten Tätigkeiten. Das OLG Celle hat in seinem Beschluss vom 17. Juni 2009 zur Benutzung von Mobilfunktelefonen im Straßenverkehr festgestellt, dass § 23 Abs. 1 Lit. a StVO lediglich die „Benutzung von Mobil- oder Autotelefonen“, nicht aber die Benutzung oder Bedienung von Funkgeräten verbietet. Dies folge bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. Weiter führt das OLG Celle aus, dass der Wortsinn des Gesetzes zum allgemeinen Sprachgebrauch zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung zu bestimmen ist (vgl. auch Fischer, § 1 StGB Rdn. 10 mit weiteren Nachweisen) und auch der Verordnungsgeber die Benutzung zur Führung von Gesprächen „nur im öffentlichen Fernsprechnetz“ bei Schaffung der Verbotsnorm im Auge hatte (vgl. BR-Drs. 599/00, Seite 18). Ausdrücklich weist da OLG Celle darauf hin, dass trotz der vergleichbaren Gefährlichkeit von einem Funkgerät und einem Mobilfunktelefon eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO auf Funkgeräte unzulässig ist und die äußerste Grenze zulässiger Auslegung im Sinne des § 1 StGB überschreite.

Zwar vertritt das OLG Celle auch die Auffassung, dass bei sog. Kombinationsgeräten, die unter anderem auch als Mobiltelefon betrieben werden können, jede Art von Bedienung des Gerätes, auch wenn Sie nicht der Kommunikation im öffentlichen Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO erfüllen könne. Dabei verkennt das OLG Celle jedoch, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung Kombinationsgeräte der Art, die eine Deaktivierung der Telefonfunktion erlaubt hätten und etwa wie im vorliegenden Fall eine Diktierfunktion dem Nutzer bereitgestellt hätten, noch gar nicht erfunden waren und demgemäß auch nicht im Handel waren und daher von solchen Geräten keinerlei Gefahr ausgehen konnte und sie insbesondere der Verordnungsgeber gar nicht im Auge gehabt haben kann. Dies ist bei der Auslegung gem. § 1 StGB zu berücksichtigen. Es hätte dem Verordnungsgeber freigestanden, mit der fortschreitenden technischen Entwicklung auch später durch Änderung bzw. Ergänzung des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO die Benutzung weiterer Geräte bzw. Funktionen klarstellend zu untersagen. Der Gesetzgeber hat die Gefährdung, welche von anderen Funktionen als der Telefonfunktion bei sog. „Smartphones“ ausgehen kann nicht bedacht und dies kann auch nicht im Nachhinein in die Vorschrift hineingelesen werden. Andernfalls wäre der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt. Im Rahmen der Auslegung wäre insbesondere zu beachten, dass eben die Benutzung und das in Händen halten eines bloßen Diktiergerätes ebenso zulässig ist, wie eines Notizbuches, eines Kalenders oder sogar eines Tablet-Computers ohne Telefonkarte. Die selbe App, welche vorliegend auf dem „iPhone“ installiert war, lässt sich ebenfalls auf einem „iPad“ installieren und benutzen, welches als Tablet-Computer ohne Einsetzbarkeit einer Telefonkarte ebenfalls nicht als Telefongerät angesehen werden kann.

Im vorliegenden Fall ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass die Benutzung der Diktierfunktion eben gerade nicht vergleichbar ist von der Gefährdungslage her mit einem Telefongespräch, weil die Kommunikation vollkommen einseitig verläuft. Lediglich der Diktierende bestimmt den Text und den Inhalt und wird nicht von Nachrichten eines Gesprächspartners wie am Telefon überrascht oder möglicherweise in Unruhe versetzt.

Nach alledem ist bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO die im vorliegenden Fall erfolgte Benutzung einer Diktier-App zulässig und unterfällt nicht dem Verbot des § 23 Abs. 1 Lit. a StVO."

Beste Antwort im Thema

Dummes Geschwätz, da will sich einer nur rauswinden und hatte die tolldreiste Ausrede mit der Diktierfunktion!

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Tja, du bist eben der Held! Fährst ja auch, wie in anderen Threads zu lesen, über durchgezogene Fahrbahnmarkierungen, versuchst zwischen 2 LKW"s reinzudrängen etc.! Aber das geht mich ja nichts an, glaubst du.....😉

So ein Held bin ich halt nicht.....wünsche dir einen schönen Abend noch! 😎

P.S. denk mal darüber nach woran das liegen könnte, wenn ein Land mehr Einwohner hat und dadurch mehr Smartphone"s auffallen, wobei die Bevölkerungsdichte in Städten, in deinem Beispiel Hong Kong, auch etwas höher ist als in Old Germany.....😎😉
Und ich bin keiner Technik verschlossen, sondern offen...aber nicht nach allen Seiten, denn dann ist man irgendwo nicht ganz dicht! 😉

Nochmals, Tschüss!

Zitat:

@Peter Clio schrieb am 19. Januar 2016 um 20:31:57 Uhr:


Tja, du bist eben der Held! Fährst ja auch, wie in anderen Threads zu lesen, über durchgezogene Fahrbahnmarkierungen! Aber das geht mich ja nichts an, glaubst du.....😉

Tue ich das? Bitte belege doch deineAussagen wenn du schon anderen Leuten sowas unterstelltst.

Mit Eigenreflexion, Toleranz und Benehmen ists nicht allzuweit her bei dir, kann das sein?

Zitat:

P.S. denk mal darüber nach woran das liegen könnte, wenn ein Land mehr Einwohner hat und dadurch mehr Smartphone"s auffallen, wobei die Bevölkerungsdichte in Städten, in deinem Beispiel Hong Kong, auch etwas höher ist als in Old Germany.....😎😉

Ich empfehle dir nochmal dringend die Seite:

http://www.deppenapostroph.info

(Seite ist scheinbar umgezogen)

Die Bedeutung von %-Werten ist dir bekannt? Wenn in Deutschland im Schwimmbad 20% mit Smartphone in der Wiese sitzen, in China aber 80% am Strand ein Handy UND ein Tablet dabei haben ist die Anzahl der Menschen im Land komplett irrelevant.

Zitat:

Und ich bin keiner Technik verschlossen, sondern offen...aber nicht nach allen Seiten, denn dann ist man irgendwo nicht ganz dicht! 😉

Nochmals, Tschüss!

Du bist so ziemlich der Gegenbeweis einer offenen Person. Wird aus deinen Aussagen sehr deutlich, du bist scheinbar nicht in der Lage dich auszudrücken ohne andere runterzuputzen, zu beleidigen oder sonstwie zu werten. Schade drum.

Man kann es sehen wie man möchte, aber meine Kunden, Freunde und auch ich sind alle zusammen so wichtig, dass mein Smartphone 24/7 an ist und trotzdem sehe ich mich nicht als Sklave meiner Umwelt.

Mein Smartphone ist schon berufsbedingt 24/7 eingeschaltet. Bleibt aber bei der Fahrt in der Tasche, egal was sich gerade darauf abspielt. Wenns penetrant wird, nehme ich die nächste Möglichkeit zum Anhalten und nachsehen.

Bei längeren Fahrten ist die FSE aktiv, aber ich starte keine Gespräche selbst sondern nehme nur welche (über die LFB) entgegen. Die Rufnummer bzw. der Name des Anrufers wird in der MFA zwischen Tacho und Drehzahlmesser angezeigt.

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Das ist eine super, lobenswerte Einstellung/Handhabe!
Danke dafür!

P.S. ich handel ebenso!

Mein Smartphone bleibt auch in der Tasche. Es koppelt sich ja über Bluetooth. Gespräche annehmen per Lenkradfernbedienung, wählen per Sprachsteuerung. Gaaaanz einfach.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. Januar 2016 um 22:35:47 Uhr:


Mein Smartphone bleibt auch in der Tasche. Es koppelt sich ja über Bluetooth. Gespräche annehmen per Lenkradfernbedienung, wählen per Sprachsteuerung. Gaaaanz einfach.

Geht aber nischt immer. Teilweise nutze ich Google Maps als Navi, Firmenhandy muss ich übers Smartphone wählen bzw. sehe ich den Anrufer nur auf dem Gerät.

So 100% funktioniert das Gekoppel dann leider auch immer nicht, dass es blind geht. Von daher...

Zudem nervt mich das Teil in der Tasche und ich hab nicht den ganzen Tag BT an 😉

Kann ich jedem nur empfehlen, der viel Zeit im Auto verbringt.
Das Teil gibt es passend für jedes aktuelle Fahrzeugmodell, kostet nicht die Welt und hält bombenfest. Darauf kann man auch mal etwas während der Fahrt tippen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

Der Hersteller heißt Brodit - einfach googeln.

Da muss auch nichts gebohrt werden und es ist absolut rückstandsfrei wieder zu entfernen.

Zitat:

@MvM schrieb am 19. Januar 2016 um 18:42:03 Uhr:



Zitat:

@ttru74 schrieb am 18. Januar 2016 um 18:04:34 Uhr:


Smartphone freie Tage sind was wundervolles, versuchts doch auch mal! Ihr werdet sehen, daß es im Alltag nicht unbedingt überlebensnotwendig ist! Übrigens komme ich ebenso ohne WhatsApp und Fratzenbuch aus! Ab und zu mal eine SMS, und ich lebe immer noch. ...!
Ich weiß nicht, ob du es gemerkt hast, aber du bist selbst ein wenig Kommunikationssüchtig... Oder wo kommen deine 1800 Beiträge her??? Die "Mitleser" bei Facebook schreiben deutlich weniger als 2 Beiträge am Tag... Nur mal so zur Info. 😉

Klar habe ich ein Smartphone, leider gibts in D auch wirklich noch Ecken, wo die Netzabdeckung wirklich noch "strahlungsfrei" ist. Dafür gibts dann andere Hardware, die über Glasfaser angebunden ist. Kommunikationssüchtig, ok, ein wenig. Zwischen endlosen Papieren und Protokollen, eine wunderbare Abwechslung!

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Januar 2016 um 07:52:48 Uhr:


Kann ich jedem nur empfehlen, der viel Zeit im Auto verbringt.
Das Teil gibt es passend für jedes aktuelle Fahrzeugmodell, kostet nicht die Welt und hält bombenfest. Darauf kann man auch mal etwas während der Fahrt tippen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

Der Hersteller heißt Brodit - einfach googeln.

Da muss auch nichts gebohrt werden und es ist absolut rückstandsfrei wieder zu entfernen.

Geht das Ding wirklich rückstandslos wieder weg?

Was kost denn der Spaß? (Ich bin einer der wenigen VW Fahrer der es bedauert den Halter nicht zu haben 😁 )

Ich habe momentan einen Halter im Lüftungsgitter - Kostenpunkt 20€ mit Wechselschalen die ab 2€ beginnen. Saugnapf für Firmenautos hab ich auch noch.

Ja, wird nur festgeklemmt.
Einfach googeln, Preise variieren immer mal. Ich habe für die KFZ-Halterung 39€ und für die Handyhalterung (wieder verwendbar, passt auf jede KFZ-Halterung) 25€ gezahlt.
Allerdings über Spesen abgerechnet. 😉

Die Lüftungsgitter-Dinger sind mir zu wackelig.

Alle Geräte, die nicht primär dazu da sind die Zielfindung zu beeinflussen, sind in der Hand verboten. So einfach könnte es sein, denn es bleibt nur das Navi übrig.

Was ist schwer daran, einfach mal anzuhalten, statt während der Fahrt am Gerät rumzufummeln? Geht auch garantiert schneller, weil man die Buchstaben ganz sicher besser und sicherer trifft.

Dass immer alles unterm Fahren erledigt werden muss. Fehlen noch Hemden bügeln und Knöpfe annähen.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Januar 2016 um 19:37:23 Uhr:


Alle Geräte, die nicht primär dazu da sind die Zielfindung zu beeinflussen, sind in der Hand verboten. So einfach könnte es sein, denn es bleibt nur das Navi übrig.

Quark

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