sl r23o flügeltüren von slr
halloo an alle
hat jmd erfahrung oder hinweise für bestellen kosten würde es auch sogar selber einbauen
hat jmd im forum ein sl mit flügeltüren oder anliches erfahrungsberichte
weil die version sieht scho lecker aus
Beste Antwort im Thema
Ist wirklich genial ....
Bei meinem R230 habe ich die Flügeltüren sogar an den hinteren Türen.
Echt hammergeil an der Eisdiele, selbst den Türken bleibt derMund offen stehen !
Und beim Wiederverkauf lach ich mir erst ins Fäußtchen - da kriege ich sicherlich 7-stellig.
Der erste 4-türige Flügeltürer, und dann noch ein Cabrio :-)
63 Antworten
"Wollte" sagst du ja schon selbst ;-)
Was ist denn jetzt eigentlich mit den Flügeltüren?? 🙂 🙂
Na super...
einen wunden Punkt getroffen?
Zitat:
@MondiGhiaX schrieb am 21. Januar 2015 um 17:13:23 Uhr:
Ihr übertreibt es hier gerade Maßlos 😁Übrigens, wenn du ein Auto und eine Garage hast (frei) dann gehört dieses auch in der Garage oder auf dem Grundstück geparkt und nicht auf der Straße.
Du "bestimmst" tatsächlich, wo man mit seinem Auto zu parken hat?
Wer hat Dir denn dieses Recht dazu gegeben? Gibt es darüber ein "Zertifikat", welches Du hier zur Bestätigung dieser aussergewöhnlichen Position posten möchtest?
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Jetzt wird es lächerlich !
Das ist kein Forum mehr in dem man sich über schöne Autos unterhält, das entwickelt sich zum KINDERGARTEN.
Ist eigentlich noch keinem aufgefallen, wie weit ihr vom Thema entfernt seid und sich der TS schon kopfschüttelnd verabschiedet hat?
Zitat:
@Howard Dillier schrieb am 21. Januar 2015 um 15:59:40 Uhr:
Hallo Jason_V.Zitat:
@Jason_V. schrieb am 21. Januar 2015 um 11:26:54 Uhr:
Du bringst die USA als pauschales Beispiel für ein Land, in dem es keinen stört, was der andere macht. Beobachte ich die Nachrichten, sehe ich das ein bisschen anders. Mein Beispiel sollte das bildlich unterstreichen.
Und weiter bin ich der Meinung, dass es der Anstand erfordert, sich an die örtlichen Gepflogenheiten anzupassen. Hier im SL-Forum sehe ich einen, anscheinend, etwas älteren Nutzerkreis, der den SL so mag wie er ist. Käme mir nicht in den Sinn, in so einer Form und solchem Ton nach Erfahrungen und Tips bezüglich Teilen zu fragen, die hier sowieso nicht gern gesehen sind.
Der Themenstarter hat eine Frage gestellt.
Und nun wird Ihm verboten eben diese zu stellen?
Muß ich künftig auch erst um Rat fragen was für welche Fragen ich denn nun stellen darf?
Solange ich nicht dafür bezahlt werde (und noch dann!) bestimmte Themen nicht anzuschneiden (nach dem Motto: "Über was nicht gesprochen wird das gibt es nicht"😉 befehle ich mir mir die Freiheit zu lassen jegwelche Frage zu stellen.Sonniger Gruß Howard
Thema hin oder her... Der Threadersteller passt mit seiner Schreibweise einfach nicht in dieses Forum. Anpassen ist anscheinend nicht sein Ding, da muss er sich nicht wundern, wenn ihn die Stammuser ein bisschen verreissen: genau darum gehts hier. Immer die Stammuser als "die Bösen" hinzustellen, wenn Tuningthreads mit fragwürdiger Formulierung auftauchen und nicht ernst genommen werden, ist meiner Meinung nach verkehrt.
"Wo alle anderen Jeans und Hemd tragen, tauche ich nicht in Jogginghosen auf...".
Nun befehle ich mir, den Thread endgültig zu verlassen und den SL-Freunden weiterhin viel Freude und Glück für die Zukunft, sowohl mit Fahrzeug als auch Forum, zu wünschen.
Naja,
vielleicht sollten wir uns alle etwas mehr in Toleranz versuchen (ich nehme mich da nicht aus, gehöre mit 54 ja auch zu der besagten, schon eher etwas konservativen Altersgruppe).
Ein Forum lebt doch auch von unterschiedlichen Standpunkten, Meinungen, usw. Sofern dabei halbwegs freundliche Umgangsformen gewahrt bleiben, dann ist das auch okay, find ich.
Rumpöbeln oder kategorische Intoleranz haben aber hier mMn nichts verloren, auch wenn die Anonymität manchen dazu verleiten mag.
Gruß
Dietmar
@konnimutti: Dazu gibt es ein Gesetz in Deutschland.
Zitat:
@MondiGhiaX schrieb am 22. Januar 2015 um 11:40:49 Uhr:
@konnimutti: Dazu gibt es ein Gesetz in Deutschland.
Das will ich sehen. Parkplätze Werden von Steuergeldern gezahlt. Also darf ich da auch parken so wie ich lustig bin. Das geht niemanden was an warum ich mein Auto dort parke, ist mir genauso gestattet wie jedem anderen Menschen. Das kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier für ein gesetz geben soll, welches mir untersagt mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen, nur weil ich im
Besitzt einer Mietgarage bin ^^ dass ich nicht lache:-)
Ich kenne deine Gegebenheiten nicht, aber durchaus wird es so gehandhabt wenn die Garage "frei" ist, also kein PKW im inneren Parkt.
http://www.autobild.de/artikel/garagennutzung-urteil-3758116.html
Das zitierte Urteil bezieht sich auf den "bestimmungsgemäßen Gebrauch" einer Garage.
Der Betroffene hatte statt eines Kfz diverse Gegenstände darin gelagert, was laut städt. Satzung unzulässig ist/war. Dies wurde ihm vorgehalten. Urteilstenor: Man darf eine Garage nicht zweckentfremden, als Lager o.ä.
Ein zugelassenes Kfz kann man in D überall auf öffentlichem Verkehrsgrund parken, wo Parken zulässig ist, auch wenn man eine eigene Abstellfläche (Garage, Stellplatz) zur Verfügung hat.
Jedenfalls habe ich noch nie davon gehört, dass ein Garagenbesitzer dafür belangt wurde, dass er auf der Straße -statt in seiner Garage- geparkt hat.
Kennt jemand evtl. so einen Fall, bzw. ein entsprechendes Urteil ?
Dietmar
DAS ist mal interessant. Einen solchen Fall gibts in der Nachbarschaft. 2 Privatstellplätze vorhanden, Autos stehen aber auf den begrenzt vorhandenen, öffentlichen Stellplätzen vor den Häusern...
Sorry, ich schon wieder und sorry, weils OT ist!
Ja davon habe ich schon gehört, leider habe ich das nicht auf Anhieb gefunden. Da ging es genau darum, dass jemand sein Fahrzeug auf der Straße parkt und er eine Garage hat.
Vielleicht sind das kommunale Satzungen, die das vorschreiben.
Die Baugesetze zielen vorwiegend auf den 'bestimmungsgemäßen Gebrauch'. Man darf nur 'Kraftfahrzeuge' einstellen, auch zugehörige Reifen, Pflegemittel o.ä. (in kleinen Mengen), wobei da auch wieder die Garagengröße (Einzel- oder Großgarage lt. GaV) ne Rolle spielt. Jedenfalls keine Küchenbuffets, alte Sofas, Gartenabfälle oder ähnliches.
Betriebsstoffe (Benzin/Diesel u.a. brennbare Flüssigkeiten) dürfen auch, wenn überhaupt, nur in sehr geringen Mengen eingestellt werden (=> Brandschutz).
Steht vieles in der Garagenverordnung (GaV). Ist allerdings Ländersache, soweit ich weiß. In Bayern ist das zumindest so geregelt.
Kommunen dürfen in D eigene Satzungen erlassen, die Landes- bzw. Bundesgesetze noch enger bzw. weiterreichend auslegen, oder auch einfach Satzungen erlassen, wofür es noch keine (übergeordneten) Rechtsvorschriften gibt.
Vielleicht ist es sowas in der Richtung ...
Garagen mit Flügeltüren... soll es JA geben. Ich bin begeistert und fühle mich bestens unterhalten.
Gruß Klaus
P.S.
Wenn im Versicherungsvertrag Garage angegeben wurde und der Wagen stand vor der Tür, dann hat man ein Problem. Das aber nur ganz am Rande angemerkt. Tut eigentlich ja auch nichts zu Sache 🙂