Skoda Octavia Combi 4 Anhängerkupplung nachrüsten EU-Neuwagen
Moin zusammen,
wir suchen uns gerade einen Octavia 4 aus.
Es wird ein EU-Neuwagen Octi Style mit 18Zoll Perseus, die kosten so ab 23000€.
Wir benötigen eine Anhängerkupplung.
Leider sind 98% der Angebote ohne AHK, also wollen wir nachrüsten.
Eine AHK gibt im Internet bei zahlreichen Anbietern für den Octi 4, eine Nachrüstung kostet circa 800€ mit Einbau und Kabeln und Codierung.
Leider sind bei allen EU-Neuwagen die wir angefragt haben keine Zahlen im Fahrzeugschein bei O.1 und O.2 angegeben.
Nun darf man laut Skoda Freundlichem nicht nachrüsten....?
Muss ich dann damit zum Tüv und den Fahrzeugschein nach Einbau anpassen lassen?
Oder wird solch ein Fahrzeug niemals irgendwas ziehen dürfen?
Kennt jemand die Lösung?
Viele Grüße
Hannes
Beste Antwort im Thema
Zitat:
wenn wirklich nichts bei 0.1 und 0.2 eingetragen ist (wobei ich mir den Unsinn nicht erklären kann da selbst mehrfach eu autos geholt) dann musst zum tüv mit der ahk, die ahk muss eine eg nummer haben dann wird eingetragen mit den Anhängelasten.
Der "Unsinn" hängt mit der erweiterten WLTP Prüfung zusammen wo ein Fahrzeug mit AHK mehrfach an einer Steigung anfahren muss. Die Co Werte sind dann höher. Und da bei den Hersteller heute jedes Gramm zählt... wird keine Stütz und Anhängelast eingetragen und somit entfällt die erweiterte Prüfung
217 Antworten
Also bei mir hat alles reibungslos funktioniert. Ich habe ein 1.5TSI. Ich hatte damals ein Gutachten erstellen lassen damit bin ich zum TÜV um meine Ahk abnehmen zulassen und bin dann direkt zur Zulassungsstelle gefahren und habe es mir eintragen lassen.
Der TÜV Prüfer meinte auch, dass die Garantie dadurch nicht betroffen sein wird.
Leute verdreht meine worte nicht im Munde, ich mag sowas absolut nicht auch zweifelhafte vergleiche könnt ihr euch ersparen, ich habe doch selber erwähnt wenn keine Anhängelasten drin sind muss dies abgenommen werden. Skoda kann die gesamte Gewährleistung nicht einfach abschreiben wegen einer nachgerüsteten AHK. Sonst gibt es halt vor Gericht die Retourkutsche.
Zitat:
@Daniel9035 schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:01:50 Uhr:
Also bei mir hat alles reibungslos funktioniert. Ich habe ein 1.5TSI. Ich hatte damals ein Gutachten erstellen lassen damit bin ich zum TÜV um meine Ahk abnehmen zulassen und bin dann direkt zur Zulassungsstelle gefahren und habe es mir eintragen lassen.
Der TÜV Prüfer meinte auch, dass die Garantie dadurch nicht betroffen sein wird.
Und hast du Werte für o1 und o2 oder wie ist das bei dir mit dem Gutachten? Und wo haste das machen lassen ?
Zitat:
@Technikeer schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:07:07 Uhr:
Leute verdreht meine worte nicht im Munde, ich mag sowas absolut nicht auch zweifelhafte vergleiche könnt ihr euch ersparen, ich habe doch selber erwähnt wenn keine Anhängelasten drin sind muss dies abgenommen werden. Skoda kann die gesamte Gewährleistung nicht einfach abschreiben wegen einer nachgerüsteten AHK. Sonst gibt es halt vor Gericht die Retourkutsche.
Naja aber es ist doch so: selbst wenn du die Lasten abgenommen bekommst über ein Gutachten muss dann noch alles codiert werden, Skoda hilft da nicht weiter und sagt, dass es das für das Fahrzeug nicht gibt. Klar kann man es dann selbst codieren aber man muss doch an so vielen Steuergeräten Dinge ändern, wodurch skoda im Gewährleistungsfall alles darauf schieben kann
Und vielleicht hast du vor Gericht Chancen zu gewinnen aber hast du die Zeit und das Geld erst mal so ein Verfahren zu starten? Ich leider nicht
Ähnliche Themen
Zitat:
@Technikeer schrieb am 8. Dezember 2021 um 19:07:07 Uhr:
Leute verdreht meine worte nicht im Munde, ich mag sowas absolut nicht auch zweifelhafte vergleiche könnt ihr euch ersparen, ich habe doch selber erwähnt wenn keine Anhängelasten drin sind muss dies abgenommen werden. Skoda kann die gesamte Gewährleistung nicht einfach abschreiben wegen einer nachgerüsteten AHK. Sonst gibt es halt vor Gericht die Retourkutsche.
Na auf diese "Retourkutsche" bin ich gespannt.
Kleines Beispiel: Kompakt-PKW. Fahrwerk eingebaut. Vom TÜV eintragen lassen. Später dann Gewährleistung vom Hersteller in Anspruch nehmen wollen. Abgelehnt wegen des Fahrwerks. Das sei zu hart und für die daraus resultierenden Schäden könne keine Haftung übernommen werden. Sei so ja auch nicht vorgesehen.
Ende. Keine Retourkutsche vor Gericht.
Da hat der Jurist gesprochen herrlich 😁 manche haben halt keine Kapazitäten da oben einfach weiter zu denken. Ich Handel jährlich über 1000 Kupplungen wer bist du denn das du mir was versuchst zu erklären?? auf einem Gebiet wo du garkeine ahnung hast. Ich hatte genug solche Fälle wo wegen Gewährleistung rumgenörgelt wurde, bis ein Anwalt oder Gericht mal klartext gesprochen hatte.
Herrlich diese dämlichen Diskussionen, einfach lassen. Wenn die Kapazitäten da oben nicht reichen einfach nichts sagen. Soll besser sein.
Zitat:
@Technikeer schrieb am 9. Dezember 2021 um 09:36:28 Uhr:
Da hat der Jurist gesprochen herrlich 😁
Solltest Du mich mit Deinem Spruch meinen: Nein. Kein Jurist. Aber jemand, der genau die beschriebene Erfahrung machen durfte. Aber lass gut sein, wenn DU damit vor Gericht gingst, bekämst Du natürlich direkt recht und der Hersteller seine Retourkutsche.
Zitat:
@Technikeer schrieb am 9. Dezember 2021 um 09:36:28 Uhr:
[...]
Herrlich diese dämlichen Diskussionen, einfach lassen. Wenn die Kapazitäten da oben nicht reichen einfach nichts sagen. Soll besser sein.
... lass gut sein. Wer Menschen, die er nicht kennt so angeht, über dessen geistige Kapazitäten...
EGAL!
Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die, die sich schon über ein Gutachten die Anhängelast eintragen haben lassen. Habe auch den 1.5 TSI ohne die Einträge O.1 und O.2. In den Gutachten ist immer von der gebremsten Anhängelast die Rede, also 1500kg aufwärts... Wird da auch eine ungebremste Anhängelast eingetragen oder darf ich dann nur gebremste Anhänger fahren?
Danke für eure Hilfe!
Also ich habe nur einen gebremsten Eintrag bekommen.
Evtl kommt aber demnächst noch nen Gutachten für ungebremst … muss man bei Scholz nachfragen
Ja, mit denen bin ich in Kontakt, aber die reden nur von gebremst. Vielleicht bei einem anderen Anbieter? Auf Seite 4 steht ein einziger Beitrag, in dem auch eine ungebremste Last eingetragen wurde. Hab leider nur einen ungebremsten Anhänger.
J die haben nur gebremst aber wollten Anfang des Jahres eigentlich auch ein Gutachten für ungebremst erstellen.
Aber ansonsten kann ich auch nicht weiterhelfen. Habe das auch erst herausgefunden, nachdem ich den Eintrag hab machen lassen …
Also heute ist /war mein Auto beim vw Händler bzgl einigen Problemen. Man hat sich auch die AHK Vorrichtung angeschaut, weil es da noch Probleme mit der Software gab. Obwohl ich durch das tüv Gutachten eine AHK einbauen darf, sagt die Werkstatt, dass es nicht erlaubt ist. Die Betriebserlaubnis würde erlischen. Sie hatten auch zufällig Gerade jemand vom tüv da und auch er meinte, dass das Gutachten nicht richtig ist. Der Hersteller (ŠKODA) hat für die AHK eben keine Freigabe gegeben und daher ist das erstellte Gutachten ist falsch. Daher Hatfield Werkstatt die AHK nun ausgebaut, da ansonsten die Betriebserlaubnis wie geschrieben erlischen würde.
So ein Quatsch. Ich war bei TÜV Süd mit dem Gutachten und Er hat da gar kein Problem gesehen, die ahk mit dem Gutachten abzunehmen. Selbst Dekra hat mir bestätigt das es inordnung ist. Bloß die waren mir zu teuer beim abnehmen. ^^
Du hattest aber ein hybriden oder (panterle)? Da will ich jetzt nix falsches behaupten.
Für meinen 1.5TSI gab's null Probleme und andere die das selbe Problem hatten , haben es bei verschieden TÜV Prüfern abnehmen lassen.