Sitzplätze + Gurtpflicht

BMW 3er E36

wenn 5 personen im fahrzeugschein eingetragen sind dürfen doch auch nur 5 personen mit dem fahrzeug mitfahren oder?
egal wie alt,gewicht oder große oder seh ich da was falsch ?
auch wenn theoretisch 6 personen angeschnallt werden könnten!

danke für die antworten!"

37 Antworten

wo steht das denn?! hätte mir das einer erzählt in meiner Polizeizeit, den hätte ich ausgelacht, und ihm 30 € zahlen lassen! In Deutschland herrt Gurtpflicht! Auf der Rücksitzbank gilt dieses seit 1990 glaub ich.

PS: Hab neulich aber auch nen paar mehr Leute mitgenommen als erlaubt!

KLICK

Ich kenn das auch so. Bin auch schon zu sechst gefahren (gell, RolandHB1 😉 ). Und 2 mal Polizei an uns vorbei, nix passiert.
Werde mal suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


wo steht das denn?! hätte mir das einer erzählt in meiner Polizeizeit, den hätte ich ausgelacht, und ihm 30 € zahlen lassen! In Deutschland herrt Gurtpflicht! Auf der Rücksitzbank gilt dieses seit 1990 glaub ich.

PS: Hab neulich aber auch nen paar mehr Leute mitgenommen als erlaubt!

KLICK

Die Gurtpflicht wird doch net mißachtet,wenn 5 Gurte vorhanden sind und 5 von 8 Personen angeschnallt sind,oder?😉

Und grad du als Ex-Cop solltest das am besten wissen.Bildungslücke?😁

@wbf325i
Als Mod keine Ahnung?😰

Sorry,es ist so,wie ich geschrieben habe,frag mal deinen örtlichen Polizisten.

@k2000n
Danke!🙂

Greetz

Cap

uns ham sie das an der fh so erzählt: 5 gurte. 5 sitzeplätze, nur 5 personen! so, das ist mal wieder eien tolle auslegungssache unserer stvo. hier wurde wohl ne lücke entdeckt, die der gesetzgeber wohl mal schließen sollte.

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@Cab: Mods müssen keine Götter sein, hab ich mal gehört 😉
Also in der STVO steht nicht, daß man net mehr Leute mitnehmen darf als Gurte vorhanden sind. Hier der Paragraf zur Personenbeförderung:

§21 Personenbeförderung

(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen,

1.

auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.

auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3.

in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.

(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Also in der STVO steht sicher nicht, dass man soviele mitnehmen darf, wie man will. Aber es ist eben auch nicht verboten.
Und in Deutschland ist es eben so, dass das Gesetz schon zur Tatzeit existieren muss. Solange das nicht der Fall ist, ist es nicht verboten. Mal abgesehen davon, dass es natürlich gefährlich ist und ich noch nie mehr mitgenommen hab als Gurte verfügbar sind.
Diddy

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


@Cap: Mods müssen keine Götter sein, hab ich mal gehört 😉

Hab ich nie behauptet,aber "etwas" Wissen sollte ein mod schon haben,wenn er für einen bestimmten bereich zuständig ist,aber ich bin da wohl etwas verwöhnt durchn Treff.😛

Übrigens is mein Nick immer noch CaptainFuture und noch net CabrioFuture.😉

@Mod
Net persönlich nehmen,so isses net gemeint,aber Mods sollten doch eher neutral sein oder sich vorher informieren,bevor sie mit "Fachwissen" protzen.*denk*
Sollte ich als normaler User auch machen (was ich net immer mach,aber manchmal bin ich auch still),weiß ich auch.😁

Greetz

Cap

Sorry Cab , hab mich vertippt. Kommt net wieder vor :P

man darf ned so viele mitnehmen wie man will.

Höchstens 8 mehr darf man mit dem B-Führerschein ned befördern 😉

Ja, das stimmt. Aber bei 8 Leuten wird wohl auch langsam die Achslast überschritten sein.
Diddy

Zitat:

Original geschrieben von k2000n


Also in der STVO steht sicher nicht, dass man soviele mitnehmen darf, wie man will. Aber es ist eben auch nicht verboten.
Und in Deutschland ist es eben so, dass das Gesetz schon zur Tatzeit existieren muss. Solange das nicht der Fall ist, ist es nicht verboten. Mal abgesehen davon, dass es natürlich gefährlich ist und ich noch nie mehr mitgenommen hab als Gurte verfügbar sind.
Diddy

ohne extra schein und nem dafür freigegebenden fahrzeug dürfen nicht mehr als 8 personen mitfahren....

Zitat:

Original geschrieben von sompe


ohne extra schein und nem dafür freigegebenden fahrzeug dürfen nicht mehr als 8 personen mitfahren....

Warum? Es gibt doch nur die Limitierung auf 8 Sitze, nicht auf 8 Passagiere..

Andere Frage:
Wie siehts aus, wenn im Fahrzeuggschein 5 Sitze eingetragen sind, von denen nur 4 Gurte haben?

Zitat:

Original geschrieben von CaptainFuture01


...
@wbf325i
Als Mod keine Ahnung?😰
...

Hi,

ich bin Elektrotechiker/Digitalelektronik und kein Verkehrsrechtler, also zieh' ich mir den Schuh "ick wees allet" erst gar nicht an.

Nach allgemeinem Rechtsverständnis, wobei Recht ja bekanntlich nicht zwingend mit Logik zu tun haben muss, ist aber meine Interpretation der geltenden Verkehrsgesetzgebung nicht grundsätzlich falsch, denke ich.

Die mir bekannten Ausnahmen von der Anschnallpflicht im öffentlichen Strassenverkehr betreffen vor allem Fahrer:
- von Taxen und Sammel-Taxen
- Bussen im ÖPNV, auch im Regionalverkehr
- Reisebussen
Wobei die Fahrer nach gängiger Rechtsprechung im Allgemeinen dadurch einen Schmerzensgeldanspruch bei unverschuldeten Unfällen ganz oder teilweise (Schuldverteilung entsprechend Unfallhergang) verwirkt haben, wenn die Verletzungen bei angelegtem Gurt zu vermeiden gewesen wären.

Da die wachsweiche Auslegung unserer Verkehrsgesetzgebung keinen vernünftigen Ansatz bietet, gebe ich mich zwar nicht "geschlagen", aber bei den "Feinheiten" muss ich wohl passen ...

Zitat:

Original geschrieben von Erdbär


Andere Frage:
Wie siehts aus, wenn im Fahrzeuggschein 5 Sitze eingetragen sind, von denen nur 4 Gurte haben?

Welches Auto soll das sein? Cab hat nur 4 Sitze eingetragen.

Sonst ist auf dem einen Sitz halt keine Anschnallpflicht.

Naja, das ganze ist natürlich Auslegungssache.
Aber in dem Polizeiforum ist ja auch sehr eindeutig rausgekommen, das es "erlaubt" ist.
Und dort sind ja fast ausschließlich Polizisten unterwegs...
Diddy

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